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Gothaer Firmenrechtsschutz

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Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz

Was ist eine Firmenrechtsschutz?

Welche Leistungen eine Firmenrechtsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,

Die Firmenrechtsschutz erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).

Die Firmenrechtsschutz ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.

Welche Personen sind in der Firmenrechtsschutz versichert

Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutz bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,

in der privaten Rechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.

in der Berufsrechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Kleiner grüner Haken die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.

in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Kleiner grüner Haken alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
Kleiner grüner Haken die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.

Allgemeine Informationen zum Thema Firmenrechtsschutz

Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertragsrechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist ein durch die Firmenrechtsschutz versicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.

Einige Firmenrechtsschutz Anbieter erweitern den Baurisikoausschluss, indem auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Finanzierung eines mehr als zur Hälfte fremdfinanzierten und zur fremden Nutzung bestimmten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles ausgeschlossen werden. Es besteht kein Rechtsschutz für einen Rechtsstreit zwischen dem VN und einer Bank über die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz, wenn das Darlehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf Eigentumswohnung aufgenommen wurde

Aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ist die Summe der Vorschriften, die den freien Wettbewerb in seinem Bestand erhalten und fördern sollen. Dazu zählt insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach sind z.B. Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, sowie Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen für die Gothaer Firmenrechtsschutz unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung oder die Marktverhältnisse für den Verkehr des Wettbewerbs zu beeinflussen.

Dazu zählen z.B. beim Sozialgericht Firmenrechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll. Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist. Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat.

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Nützliche Tipps zum Thema Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz - Optimaler Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 100 oder 250 EUR als Fixbetrag, manchmal auch ein prozentualer Betrag von z.B. 10 Prozent, mindestens 125 EUR, gewählt. Beim Selbstbehalt sehen einige Versicherer Besonderheiten vor, z.B., Ist der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt worden, werden die Beratungskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung übernommen. Bei Rechtsschutzfällen im Ausland wird die vereinbarte Selbstbeteiligung bei den Gebühren für den ausländischen Anwalt nicht in Abzug gebracht. Die Firmenrechtsschutz trägt in Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je Rechtsschutzfall die übliche Vergütung - höchstens jedoch 250 EUR - und für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR. Welche Aufgabe die Firmenrechtsschutz dem VN gegenüber zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben. Dort heißt es. Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Die Firmenrechtsschutz ist also - anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt - in erster Linie eine Kostenversicherung.

Allgemeines über die Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz - Beiträge vergleichen und sparen Die Firmenrechtsschutz für Selbstständige gemäß § 23 ARB besteht zugunsten von selbstständigen Personen für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Der gesamte Bereich selbstständiger Tätigkeit ist über § 24 ARB zu versichern. Die Grenzen zwischen dem privaten und dem selbständigen Bereich sind zum Teil fließend. Abgrenzungsprobleme können z.B. im Bereich der Vermögensverwaltung auftreten. In Streitfällen können letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen. Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Gothaer Firmenrechtsschutz für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt. Die Firmenrechtsschutz aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis. Für öffentliche Arbeitgeber sehen die ARB die Vereinbarung einer Firmenrechtsschutz nicht vor. Einige Versicherer bieten aber eine sog. Kommunal Firmenrechtsschutz an, die auch aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.

Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz - Preise online vergleichen und Geld sparen Ein Versicherungsfall kann bejaht werden, wenn der VN behauptet, sein Arbeitgeber habe eine unberechtigte verhaltensbedingte Kündigung in Aussicht gestellt. Ob dieser behauptete Verstoß des Arbeitgebers tatsächlich zutrifft, ist unerheblich. Führt der Arbeitnehmer einen Rechtsstreit wegen eines Aufhebungsvertrages, weil er durch eine angedrohte Kündigung seitens des Arbeitgebers dazu veranlasst worden ist, wendet der Arbeitgeber aber vorangegangene Verstöße seitens des Arbeitnehmers ein Verstoßes des Arbeitnehmers an. Der Ausschluss betrifft nicht den Beratungs-Rechtsschutz, der sich ausdrücklich auf den Bereich des Familien- und Erbrechts bezieht. Auseinandersetzungen aus einem vom VN ererbten Schadenersatz- oder Vertragsanspruch fallen nicht unter den Ausschluss. Denn diese Ansprüche werden durch die Erbfolge nicht zu erbrechtlichen Ansprüchen. Der Anspruch auf einen Vergleich ist vielmehr auf Grund eines vor dem Tod des VN eingetretenen Rechtsschutzfalles entstanden und auf den Erben übergegangen und kann sogar vom Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden. 15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des rechtsschutzversicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.

Infos zum Thema Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz - Alle Tarife im Überblick Der VN verschafft sich mit dem Abschluss der Firmenrechtsschutz einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten, die beim VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss. Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Firmenrechtsschutz die Kosten unmittelbar an die Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld. Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Firmenrechtsschutz eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs. Der in Deutschland lebende VN erleidet als Tourist während einer Pauschalreise in Afrika bei einem Ausflug einen Gesundheitsschaden, weil der europäische Reiseveranstalter Sicherheitsmaßnahmen unterlassen hat. Der Schadenersatzanspruch wird in Europa verfolgt. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten.

Gothaer Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz - Preise online vergleichen und sparen Die Firmenrechtsschutz kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Firmenrechtsschutz. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks erfordert. Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt, wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Gothaer Firmenrechtsschutz gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug. Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.

Allgemeine Informationen über die Firmenrechtsschutz

Gothaer Firmenrechtsschutz - Die besten und billigsten Anbieter finden Die Beschränkung auf den Kreis öffentlich bestellter, technischer Sachverständiger verstößt nicht gegen §§ 305ff. BGB, da die öffentliche Bestellung und die damit regelmäßig einhergehende Vereidigung die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gewährleistet. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers übernimmt die Firmenrechtsschutz schließlich die Kosten eines ausländischen Privatgutachters. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt. Er fragt z.B. für seinen Auftraggeber an, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, und bittet um die Erteilung einer Deckungszusage durch den Versicherer. Wird die Deckungszusage erteilt, rechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren meistens direkt mit der Firmenrechtsschutz ab. In diesem Falle erhält der Mandant keine Honorarrechnung von seinem Anwalt. Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht. Zwecks Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers geben die ARB dem VN mehrere Möglichkeiten an die Hand, nämlich den sog. Stichentscheid, das Schiedsgutachterverfahren und die Deckungsklage. Der Stichentscheid und das Schiedsgutachterverfahren sind ausschließlich für die Fälle vorgesehen, in denen der Rechtsschutzversicherer die Deckung abgelehnt hat, die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den Fällen des § 2a bis g keine Aussicht auf Erfolg hat.


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