Firmenrechtsschutz für Studenten
Was ist eine Firmenrechtsschutz?
Welche Leistungen eine Firmenrechtsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,
Die Firmenrechtsschutz erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Die Firmenrechtsschutz ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Welche Personen sind in der Firmenrechtsschutz versichert
Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutz bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,
in der privaten Rechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.
in der Berufsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.
in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.
Allgemeine Informationen zum Thema Firmenrechtsschutz
An seine Entscheidung ist die Firmenrechtsschutz grundsätzlich gebunden. Nachträgliche Einwendungen (z.B. wegen fehlender Erfolgsaussichten) sind nicht mehr möglich, wenn sie ihm im Zeitpunkt der Deckungsbestätigung bereits bekannt waren. Erfolgt die Entscheidung des Versicherers über die Deckungszusage nicht zeitnah, kann der VN darauf vertrauen, dass Deckung gewährt wird. Gerät der Versicherer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug und erleidet der VN hierdurch einen Vermögensschaden, so kann sich der Versicherer schadenersatzpflichtig machen.
Die Korrespondenz mit der Firmenrechtsschutz führt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt. Er fragt z.B. für seinen Auftraggeber an, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, und bittet um die Erteilung einer Deckungszusage durch den Versicherer. Wird die Deckungszusage erteilt, rechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren meistens direkt mit der Firmenrechtsschutz ab. In diesem Falle erhält der Mandant keine Honorarrechnung von seinem Anwalt. Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht.
Wenn ein versichertes Interesse ganz oder teilweise wegfällt, kann dies gemäß § 12 ARB Konsequenzen für den Bestand und die Reichweite des Versicherungsschutzes haben. Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt, in dem die Firmenrechtsschutz für Studenten davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn weggefallen ist. Von einem völligen Wegfall des Wagnisses spricht man, wenn die Entstehung von Rechtskonflikten und für die Zukunft unmöglich erscheint.
Dazu zählen z.B. beim Sozialgericht Firmenrechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll. Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist. Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat.
Firmenrechtsschutz für Studenten
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Studenten sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Firmenrechtsschutz abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz für Studenten mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Firmenrechtsschutz
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen.
Rechtsschutz besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen
Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches
oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem
Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann
trägt die Firmenrechtsschutz zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der
Entschädigungsstelle im Inland.
Die Kostenerstattungspflicht durch die Firmenrechtsschutz für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Vergleichs von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast
auszugehen ist. Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von
der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege. Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie
Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Allgemeines über die Firmenrechtsschutz
Der VN kann aber auch von der Firmenrechtsschutz verlangen, dass dieser ihm einen Anwalt benennt. Hierzu ist der Versicherer u.U. sogar verpflichtet, wenn
nämlich der VN keinen Anwalt ausgewählt hat und die Beauftragung eines Anwalts im Interesse des VN erforderlich erscheint. Da der Versicherer
den Anwalt im Namen des VN benennt, ist der Versicherer für die Tätigkeit des Anwalts nicht verantwortlich. Andererseits ist aber der Anwalt auch nur
gegenüber dem VN als seinem Mandanten für die Durchführung des Auftrags verantwortlich.
Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis
sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für
freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Firmenrechtsschutz für Studenten für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein
Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt.
Darunter fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Der
VN klagt vor dem Finanzgericht wegen eines Abgabenbescheids, der von unrichtigen Tatsachenfeststellungen als Bemessungsgrundlage ausgeht. Zum Steuerrecht
gehören alle Bestimmungen, welche die Besteuerung in jedweder Form zum Gegenstand haben. Zum Abgabenrecht zählen die Bestimmungen, die öffentlich-rechtliche
Leistungen des Bürgers an den Staat regeln.
Firmenrechtsschutz
Erfolgt nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit oder wird das Strafverfahren eingestellt, so bleibt es bei der Rechtsschutzzusage. Die Firmenrechtsschutz ist
verpflichtet, die Kosten im vereinbarten Umfang zu tragen. War zunächst Vorsatz angeklagt und bleibt es dabei, so besteht für eine mögliche Berufung oder
Revision weiterhin Rechtsschutz. Falls der VN aber rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt worden ist, entfällt der Versicherungsschutz mit der Rechtskraft
des Urteils rückwirkend.
Einige Anbieter für die Firmenrechtsschutz schließen abweichend von dieser Bestimmung die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Personen als gesetzliche
Vertreter aus ihren Anstellungsverträgen (z.B. wegen Zahlung einer Abfindung) ein. Im Übrigen kann dieser Personenkreis eine eigenständige Anstellungsvertrags
Rechtsschutzversicherung abschließen. In einem ursächlichem Vergleich mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen
Rechten aus geistigem Eigentum.
Einige Rechtsschutzversicherer sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2008 hinausgehende Leistungsarten einzubeziehen, im
Wesentlichen ist dies der Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Steuer-Rechtsschutz,
Sozial-Rechtsschutz, erweiterte Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Daten
Rechtsschutz vor Gerichten und der Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
Infos zum Thema Firmenrechtsschutz
Der VN verschafft sich mit dem Abschluss der Firmenrechtsschutz einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten, die beim
VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss. Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine
Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Firmenrechtsschutz die Kosten unmittelbar an die
Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld.
Jedem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers geht im Regelfall ein Antrag des VN (z.B. Rentenantrag) voraus. Dieser stellt eine Willenserklärung des VN
dar, die auf den Erlass eines für ihn günstigen Verwaltungsakts gerichtet ist. Wird der Antrag vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt, so besteht
kein Rechtsschutz durch die Firmenrechtsschutz, auch wenn der vom VN anzufechtende Bescheid während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ergeht. Fällt er in die Wartezeit, so hat der
Antrag keine Bedeutung für die Rechtsschutzzusage.
Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei
der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den
VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Firmenrechtsschutz für Studenten
Verlangt z.B. der Vermieter Räumung und Herausgabe der Mietsache zu einem bestimmten Zeitpunkt und einigt man sich dann vergleichsweise auf einen späteren
Herausgabetermin, dann ist das Verhältnis des Verlierens zum Gewinnen vor allem daran zu messen, wie stark das Interesse des Vermieters an einer sofortigen
Räumung bzw. Herausgabe war. Die Hauptkostenlast dürfte in diesem Falle regelmäßig den Mieter treffen. Da in Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz eine
Kostenerstattung durch die Firmenrechtsschutz nicht in Betracht kommt.
Übt aber der Arbeitgeber unzulässigen Druck aus, damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, liegt bei entsprechenden Darlegungen zumindest ein behaupteter
Rechtsschutzfall vor. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber den Ausspruch der Firmenrechtsschutz für Studenten als sicher darstellt und in einem angebotenen Gespräch lediglich die
Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darlegt. Da es in diesem Bereich keine gefestigte Rechtsprechung gibt, kommt es stets auf die
Umstände des Einzelfalls an.
Aus dem Firmenrechtsschutz Vertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen. Für Streitigkeiten aus anderen
Versicherungsverhältnissen mit dem gleichen Versicherungsunternehmen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung) besteht somit Versicherungsschutz.
Das entspricht dem Prinzip der Spartentrennung. Wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie wegen Erschließungs-
und sonstiger Anliegerabgaben.
Allgemeine Informationen über die Firmenrechtsschutz
Die Firmenrechtsschutz ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B.
Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags
Firmenrechtsschutz abschließen.
Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert
in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn
tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Firmenrechtsschutz besteht. Im diesem Falle kann
der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Kostenerstattung.
Eine Zahlungsklage gegen den Versicherer kommt nur dann in Betracht, wenn der VN die Kosten bereits übernommen hat. In den Fällen, in denen die tatsächliche
Kostenbelastung noch nicht feststeht, ist Leistungs- oder Feststellungsklage zu erheben, mit welcher der VN Befreiung von einer Kostenschuld gegenüber einem
Kostengläubiger bzw. Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers begehrt. Das zuständige Gericht bestimmt sich bei Klagen gegen den Versicherer gemäß
§ 20 ARB nach dessen Sitz oder einer zuständigen Niederlassung des Versicherers.