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Firmenrechtsschutzversicherung

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Tipps und Infos zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

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Firmenrechtsschutzversicherung

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Welche Versicherungsformen umfasst die Firmenrechtsschutzversicherung?

Generell umfasst die Firmenrechtsschutzversicherung mehreren verschiedenen Rechtsschutzkombinationen, welche entweder einzeln, oder als gesamtes Rechtsschutzpaket abgeschlossen werden können. Diese gliedern sich, wie folgt,

Grüner Pfeil nach rechts Privatrechtsschutz (Der Privatrechtsschutz für Freiberufler und Selbstständige gemäß § 23 ARB besteht zugunsten von selbstständigen Personen für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Die ARB regeln die Abgrenzung in § 25. Dort wird als Grenzziehung auf eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR abgestellt.

Bei Unterschreitung dieser Grenze wandelt sich der Rechtsschutzvertrag automatisch in den Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige gemäß § 25 ARB mit einem niedrigeren Beitrag um. Der Versicherungsumfang bleibt nach der Umwandlung sowohl hinsichtlich der Leistungsarten als auch hinsichtlich der Mitversicherten identisch.)

Grüner Pfeil nach rechts Berufsrechtsschutz (Der Berufsrechtsschutz des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Firmenrechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen.

Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt, wobei es auf alle Umstände des Einzelfalles ankommt und die Grenzen fließend sein können.)

Grüner Pfeil nach rechts Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (Diese Rechtsschutz Kombination nach § 28 ARB wird sog. Kleingewerbetreibenden in Anlehnung an die §§ 26 und 27 ARB angeboten. Sie enthält Elemente aus dem Firmen-Rechtsschutz, dem Privat-Rechtsschutz für Selbstständige und dem auf Landfahrzeuge beschränkten Verkehrs-Rechtsschutz.

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete vollständige Tätigkeit des VN oder einer im Versicherungsschein genannten Person. Der Versicherungsschutz erfasst sowohl den privaten Bereich als auch die Ausübung selbständiger Tätigkeiten.)

Welche Leistungseinschlüsse beinhaltet die Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung beinhaltet je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzkombination folgende Leistungseinschlüsse,
in der privaten Rechtsschutzversicherung,
Kleiner grüner Haken Schadenersatz-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Arbeits-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Kleiner grüner Haken Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Kleiner grüner Haken Sozialgerichts-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Straf-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
in der Berufsrechtsschutzversicherung,
Kleiner grüner Haken Schadenersatz-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Arbeits-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Sozialgerichts-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Straf-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,
Kleiner grüner Haken Schadenersatz-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Arbeits-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Kleiner grüner Haken Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Kleiner grüner Haken Sozialgerichts-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Kleiner grüner Haken Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Straf-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Kleiner grüner Haken Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Firmenrechtsschutzversicherung

Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Welche Leistungen eine Firmenrechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,

Die Firmenrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.

Welche Personen sind in der Firmenrechtsschutzversicherung versichert

Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutzversicherung bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,

in der privaten Rechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.

in der Berufsrechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Kleiner grüner Haken die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.

in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Kleiner grüner Haken alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
Kleiner grüner Haken die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.

Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

In der Firmenrechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrsrechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single Rabatte). Im Wohnungs- und Mietrechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.

Danach hat der VN die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Diese endet zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Bei einer Banküberweisung hat der VN z.B. rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag vor dem Ablauf der Frist bei der Bank eingegangen ist. Wurde der Versicherungsfall durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung ausgelöst, die vor Versicherungsbeginn der Firmenrechtsschutzversicherung liegt, besteht gemäß § 4 Abs. 3a ARB kein Versicherungsschutz.

Die Firmenrechtsschutzversicherung bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können.

übernehmen, wenn der Anwaltswechsel objektiv notwendig war. Weder der Anwalt noch der VN der Firmenrechtsschutzversicherung darf den Wechsel des Anwalts zu vertreten haben: Hat der Anwalt den Wechsel zu vertreten (z.B. weil er eine unter Versicherungsschutz stehende durchsetzbare Forderung des VN hat verjähren lassen), kann der VN gegenüber einem Gebührenanspruch des Anwalts mit einem Schadenersatzanspruch aufrechnen; hat der VN den Wechsel zu vertreten, dann soll er nicht zusätzlich durch Bezahlung eines zweiten Anwalts geschützt werden.

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Nützliche Tipps zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Der Risikoausschluss der Firmenrechtsschutzversicherung für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, greift nach LG Saarbrücken (VersR 2003, 238 ff.) bei der Anklage eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a StGB a.F. (jetzt § 224 StGB) und späterer Verfahrenseinstellung nicht, weil bei der gebotenen kundenfreundlichen Auslegung die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter die Vergehen einzuordnen ist, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können. Wettbewerbsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft regeln, z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder die Zugabeverordnung. Das Kartellrecht ist ein Unterfall des Wettbewerbsrechts. Enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbotsklauseln für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, fallen darauf bezogene Streitigkeiten nicht unter den Deckungsausschluss. Denn dann handelt es sich um vertraglichen Vergleich und nicht um wettbewerbsrechtliche Absprachen. Hierbei geht es um die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. Nach einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug in einem Kreuzungsbereich wird gegen den VN ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften eingeleitet. Zum Ordnungswidrigkeitsrecht gehören alle Rechtsnormen, welche die Ahndung gesetzlich umschriebener, rechtswidriger und vorwerfbarer Handlungen mit einer Geldbuße regeln.

Allgemeines über die Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - Die besten und billigsten Anbieter finden Bei der Firmenrechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten, soweit dieser Versicherungsschutz nicht in den vorstehend unter den Leistungsarten enthalten ist. Ein Hausbesitzer streitet sich mit einem Handwerker wegen mangelhaft ausgeführter Reparaturarbeiten. Ein Urlauber verlangt vom Reiseveranstalter finanzielle Entschädigung wegen Urlaubsmängeln. Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Firmenrechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt. Eine Zahlungsklage gegen den Versicherer kommt nur dann in Betracht, wenn der VN die Kosten bereits übernommen hat. In den Fällen, in denen die tatsächliche Kostenbelastung noch nicht feststeht, ist Leistungs- oder Feststellungsklage zu erheben, mit welcher der VN Befreiung von einer Kostenschuld gegenüber einem Kostengläubiger bzw. Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers begehrt. Das zuständige Gericht bestimmt sich bei Klagen gegen den Versicherer gemäß § 20 ARB nach dessen Sitz oder einer zuständigen Niederlassung des Versicherers.

Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - Guter Versicherungsschutz zum kleinsten Preis Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als Repräsentant des VN anzusehen ist. Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann trägt die Firmenrechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland. übernehmen, wenn der Anwaltswechsel objektiv notwendig war. Weder der Anwalt noch der VN der Firmenrechtsschutzversicherung darf den Wechsel des Anwalts zu vertreten haben: Hat der Anwalt den Wechsel zu vertreten (z.B. weil er eine unter Versicherungsschutz stehende durchsetzbare Forderung des VN hat verjähren lassen), kann der VN gegenüber einem Gebührenanspruch des Anwalts mit einem Schadenersatzanspruch aufrechnen; hat der VN den Wechsel zu vertreten, dann soll er nicht zusätzlich durch Bezahlung eines zweiten Anwalts geschützt werden.

Infos zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - Preise online vergleichen und sparen Aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrechtes, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz besteht. Konkurrierende oder weitergehende Ansprüche aus anderen Rechtsbereichen werden nur dann nicht von diesem Ausschluss erfasst, wenn sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht überwiegend auf den Bereich des Familien- und Erbrechts bezieht. Die Auseinandersetzung innerhalb einer BGB-Gesellschaft oder einer Miteigentumsgemeinschaft an einem Hausgrundstück zwischen geschiedenen Ehegatten ist nicht aus der Firmenrechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Der Eintritt des Versicherungsfalles knüpft nach § 4 Abs. 1c ARB grundsätzlich an den Zeitpunkt an, in dem der VN oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften der Firmenrechtsschutzversicherung begangen hat oder begangen haben soll. Unter Verstoß versteht man hierbei jede objektive Zuwiderhandlung gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften oder das Unterlassen eines rechtlich gebotenen Tuns. Für dessen Vorliegen kommt es nicht darauf an, ob die Beteiligten positive Kenntnis hatten Ansprüche abgeleitet oder abgewehrt werden. Soweit zum Begriff der Mutwilligkeit Gerichtsentscheidungen vorliegen, betreffen diese überwiegend Bagatelldelikte aus dem Verkehrsbereich. Manche Gerichte stellen hier überwiegend auf die Höhe des verhängten Bußgeldes ab, wobei die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei einem verhängten Bußgeld in Höhe von 30 EUR häufig als Grenze für die Annahme von Mutwilligkeit angesehen wird. Andere Gerichte berücksichtigen weiterhin nicht nur das Missverhältnis zwischen Anwaltskosten und Geldbuße drohen.

Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - Jetzt vergleichen und Geld sparen Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Firmenrechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB) und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten. Gemischte Verträge (z.B. Heimpflegeverträge) werden, selbst wenn es sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt, nur dann von § 29 ARB erfasst, wenn die Gebrauchsüberlassung im Sinne von Miete oder Pacht die Hauptleistung ist, gegenüber welcher sonstige Leistungen nur untergeordnete Bedeutung haben. Stehen demnach erhebliche dienstvertragliche Leistungen im Vordergrund (z.B. Betreuung oder Pflege), ist Versicherungsschutz auch nur über die Leistungsart Firmenrechtsschutzversicherung zu erhalten. Nicht versichert durch die Firmenrechtsschutzversicherung ist daher auch die bloße Überprüfung eines Widerspruchsbescheids, wenn der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Klage nicht Erfolg versprechend ist. Die hierfür fällige sog. Abrategebühr wird vom Rechtsschutzversicherer nicht übernommen. Gelangt der Anwalt hingegen zu dem Ergebnis, dass eine Anfechtungsklage Erfolg versprechend ist, so besteht für die Klageeinlegung Versicherungsschutz. Dabei geht es um die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Allgemeine Informationen über die Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung - Optimal und Günstig versichert mit unserem unabhängigen Vergleich Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Firmenrechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß. Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Firmenrechtsschutzversicherung eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs. Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum, so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend.


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