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Günstige Firmenversicherung

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Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung

Gegenstand der Firmenversicherung.

Die Firmenversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens und der mitversicherten Personen wegen Personenschäden, Sachschäden und falls vereinbart Vermögensschäden. Mitversichert sind sämtliche Betriebsstätten weltweit mit Ausnahme von jenen in den USA und in Kanada. Betriebsstätten sind Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe, Zweigniederlassungen, Lager, Verkaufsstätten, Montagestätten und dergleichen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Firmenversicherungen bei denen Sie die Möglichkeit haben, die Beiträge direkt online zu berechnen,
Kleiner grüner Haken Betriebsinhaltsversicherung
Kleiner grüner Haken Büroversicherung
Kleiner grüner Haken Elektronikversicherung
Kleiner grüner Haken Firmenrechtsschutzversicherung
Kleiner grüner Haken Gewerbegebäudeversicherung
Kleiner grüner Haken Betriebshaftpflichtversicherung

Beitragshöhe für die Firmenversicherung

Für die Beitragsbemessung der Firmenversicherung wird in der Regel die Summe des Umsatzes des Versicherungsjahres gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung ohne MwSt. veranschlagt.

Was versichert die Firmenversicherung

Die Firmenversicherung versichert unter anderem folgende Gefahren,
Kleiner grüner Haken Kraftfahrzeuge - (Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und Anhängern).
Kleiner grüner Haken Allgemeine Vermögensschäden - (z. B. Vermögensschäden aus der Herstellung oder Lieferung von Produkten).
Kleiner grüner Haken Belegschafts- und Besucherhabe - (Abhandenkommen von Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen mit Zubehör der Betriebsangehörigen und Besucher).
Kleiner grüner Haken Abhandenkommen von Schlüsseln - (vor allem Auswechselkosten für Schließanlagen aus dem Abhandenkommen der Schlüssel von Vertragspartnern, auch General- Hauptschlüssel).
Kleiner grüner Haken Mietsachschäden - (Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen einschließlich Produktionsanlagen, Einrichtungen etc., die durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser entstanden sind.

Allgemeine Informationen zum Thema Firmenversicherung

Schweißarbeiten an einem Kfz gehören regelmäßig zu dessen Gebrauch, ebenso wie Reparaturarbeiten, wenn sich dabei die besonderen Gefahren des Kfz auswirken. Die Benzinklausel greift unabhängig davon ein, ob es sich um ein versicherungspflichtiges oder nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt. Abweichend von der sog. Benzinklausel können bestimmte Kfz-Haftpflichtrisiken durch folgende Klausel in die Firmenversicherung eingeschlossen werden: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Halten von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.

Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung verliert der VN seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist die Firmenversicherung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Gemäß Ziff. 28 AHB darf der Freistellungsanspruch des VN bzw. der mitversicherten Personen vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist aber zulässig.

Haftpflichtansprüche aus der Günstige Firmenversicherung wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten sind gemäß Ziff. 7.15 AHB ausgeschlossen, soweit es sich handelt um Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Nichterfassen oder fehlendem Speichern von Daten, Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, oder Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Von diesem Ausschluss sind alle Unternehmen betroffen, die elektronische Daten austauschen und übermitteln.

Der Kreis der im Rahmen der Firmenversicherung versicherten juristischen und privaten Personen ist umfangreich ausgestaltet. Versichert ist in erster Linie die gesetzliche Haftpflicht, des VN (X-AG oder Y-GmbH etc.) einschließlich der im Inland gelegenen Betriebsstätten, der Inlandsgesellschaften, die der VN mehrheitlich besitzt oder führt (sog. Tochtergesellschaften), der im Ausland gelegenen, benannten rechtlich selbstständigen Repräsentanzen und Verkaufsbüros.

Günstige Firmenversicherung

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Nützliche Tipps zum Thema Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung - Alle Billigtarife im Überblick Das Ergebnis der Prüfung ist beim Hersteller zu dokumentieren und aufzubewahren. Der jeweilige Abnehmer führt eine Prüfung der empfangenen Lieferungen auf Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden durch. Es besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge offener Mängel. Nicht unüblich ist es in der betrieblichen Praxis ferner, dass ein Zulieferer mit seinem Abnehmer die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen (z.B. fünf Jahre statt drei Jahre bei Kaufverträgen) vereinbart. Diese Erweiterung der Firmenversicherung Vorsatzklausel bezweckt, Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises des Schädigungsvorsatzes zu vermeiden. Der VN kann sich daher nicht mit dem Argument verteidigen, er habe zwar die Schädlichkeit der Ware gekannt, jedoch darauf vertraut, dass kein Schaden eintreten werde. Die Gleichsetzung der Kenntnis von der Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen etc. mit der vorsätzlichen Schadenherbeiführung macht deutlich, dass in dieser Hinsicht hohe Anforderungen zu stellen sind. Die Wirkung einer solchen Vereinbarung erstreckt sich auf Schadenersatzansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis. Auch hierin erblickt man einen Fall der Ziff. 7.3 AHB. Dieses zusätzliche Risiko kann mit folgender Klausel in der «Betriebshaftpflicht»versicherung berücksichtigt werden. Vereinbart der Versicherungsnehmer mit seinen Vertragspartnern die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist bis zu Jahren, wird sich der Versicherer insoweit nicht auf den Einwand der Ziff. 7.3 AHB berufen.

Allgemeines über die Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung - Warum mehr bezahlen, Hier kostenlos vergleichen Sinn dieses Ausschlusses ist es zu verhindern, dass VN aus Rentabilitätsüberlegungen vermehrt auf fremde Sachen zur Durchführung ihrer betrieblichen Tätigkeiten zurückgreifen. Die Begriffe Miete, Pacht und Leihe sind im Sinne des BGB zu verstehen. Bei sog. gemischten Verträgen kommt es für den Ausschluss darauf an, ob in diesem Vertrag alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale des ausgeschlossenen Rechtsverhältnisses enthalten sind. Ein Verwahrungsvertrag liegt vor, wenn einem anderen Sachen zur Aufbewahrung übergeben werden. Damit wird dann auch das Risiko für Unternehmen erhöht, mit den Besonderheiten des US-amerikanischen Haftungsrechts konfrontiert zu werden. Das gilt z.B. für die bereits erwähnten punitive oder exemplary damages. Aber auch in Rechtsordnungen einiger anderer Staaten sind Haftungsbesonderheiten wie punitive oder exemplary damages bekannt, z.B. in Israel oder Japan. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer die ursprünglich nur für Exporte nach USA/Kanada vorgesehenen speziellen Deckungsausschlüsse aus der Günstige Firmenversicherung auf im Inland eingetretene Versicherungsfälle. Ein besonderer Verwahrungsvertrag bedeutet, dass das Verwahrungselement eine selbstständige Bedeutung hat. Der Ausschluss greift also nicht, wenn der VN die Sache aufgrund einer Nebenpflicht im Rahmen eines Vertrages anderer Art (z.B. Werkvertrag) zu verwahren hat. Praxisrelevant sind vor allem Schäden an gemieteten Gebäuden, Hallen etc. Der VN hat die Halle eines anderen Unternehmens gemietet, um dort Produkte zu lagern. Darunter befinden sich auch feuergefährliche Stoffe.

Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Breitet sich aufgrund eines Brandes in einer Werkstatt und in den angrenzenden Räumen Ruß aus, der dort gelagerte fremde Sachen verunreinigt und unbrauchbar macht, und greift das Feuer anschließend auch auf benachbarte fremde Gebäude über, liegt insgesamt ein ausgeschlossener Umweltschaden vor. Die Günstige Firmenversicherung stuft Schiffe, Büro- und Wohncontainer in der Tätigkeitsschadenklausel der BHP ausdrücklich als unbewegliche Sachen ein. Ein von der Rechtsprechung herangezogenes Abgrenzungskriterium stellt für die Anwendung der Tätigkeitsschadenklausel darauf ab, ob die Einwirkung auf gefährdete Gegenstände zwangsläufig bzw. ohne Schutz- und Gegenmaßnahmen unvermeidbar war. Demgegenüber soll es nicht ausreichen, dass durch die Bearbeitung eines Gegenstandes andere in Mitleidenschaft gezogen und geschädigt werden. Der Gentechnikausschluss erfasst nicht nur Risiken, für die nach dem Gentechnikgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht, sondern alle GVO, die als Ursache für Schäden anzunehmen sind. Darüber hinaus sind nicht nur GVO, sondern alle Produkte, die Bestandteile aus GVO enthalten, etc. ausgeklammert. Dieser Ausschluss betrifft neben Pharmaunternehmen vor allem Lebensmittelbetriebe. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können ebenso wie Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Namensrechten.

Infos zum Thema Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung - Die besten Versicherungen im direkten Vergleich Ausschluss von Schäden, die durch Brand oder Explosion solcher Stoffe entstehen, bei deren Behandlung der in Anspruch Genommene vorsätzlich gegen behördliche Vorschriften verstoßen hat. Es empfiehlt sich, diesen Ausschluss durch eine Vereinbarung abzumildern, wonach in derartigen Fällen für den VN die Deckung bestehen bleibt, wenn der zum Schaden führende Verstoß von seinen Beauftragten ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen begangen wurde. Das Kfz Haftpflichtrisiko wird in der BHP durch die sog. große Benzinklausel ausgegrenzt. Der VN hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss der Günstige Firmenversicherung erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Es ist unbeachtlich, ob der VN den Anspruch für begründet hält oder nicht. Wegen mangelhafter Reinigung verbleiben Verunreinigungen in der Abfüllanlage einer Molkerei zurück. Daraufhin erkranken 20 Personen nach dem Genuss von in Verpackungen abgefüllter Milch. Was Waren mit gleichen Mängeln sind, bestimmt sich im Übrigen nach der Verkehrsauffassung, wobei als Kriterien z.B. folgende Übereinstimmungen herangezogen werden können: Herkunft, verwendetes Material, Bestandteile, vorgesehener Verwendungszweck. Daraus folgt, dass der Begriff der Gleichheit eng auszulegen ist.

Günstige Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Eine gut ausgestaltete «Betriebshaftpflicht»versicherung schließt pauschal - ohne Rücksicht auf die Umschreibung des versicherten Risikos in der Betriebsbeschreibung - eine Reihe von sog. Nebenrisiken ein. Dies sind Risikobereiche, die erfahrungsgemäß bei fast allen Betrieben eine Rolle spielen, ohne dass hierfür eine besondere Risikobewertung durch den Versicherer erforderlich wäre. Für diese Risiken wird keine besondere Prämie berechnet, da sie zur Grundausstattung einer Betriebshaftpflichtversicherung gehören. Sinn und Zweck einer Haftpflichtversicherung ist es somit, den VN und die mitversicherten Personen vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegen sie erheben. Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass sich die rechtlichen Beziehungen unter den Beteiligten in einem Dreiecksverhältnis abspielen. Anders als ausnahmsweise in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in anderen Pflichtversicherungen sieht die Allgemeine Haftpflichtversicherung generell keinen Direktanspruch. Im Falle des Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalls darf der Versicherer den Versicherungsschutz - bis auf Arglist des VN - nicht versagen, wenn der VN nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Ist das Rücktrittsrecht der Firmenversicherung ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Allgemeine Informationen über die Firmenversicherung

Günstige Firmenversicherung - Preise online berechnen In Betriebshaftpflichtversicherungspolicen heißt es hierzu regelmäßig wie folgt, Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des VN (z.B. Vorstände und Geschäftsführer). Der Geschäftsführer unterlässt es aus Kostengründen, einen defekten Gabelstapler reparieren zu lassen. Beim Einsatz des Fahrzeugs wird ein Besucher verletzt. Hier könnte der Geschäftsführer - neben dem Unternehmen - vom Geschädigten direkt in Anspruch genommen werden. Es ist möglich, zu vereinbaren, dass alle neu gegründeten bzw. neu hinzukommenden Gesellschaften im Inland mit gleichartigem Betriebscharakter eingeschlossen gelten, an denen der VN einen Kapital- oder Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent hält oder bei denen er die unternehmerische Führung innehat. Voraussetzung ist, dass eine Meldung an den Versicherer innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt und der entsprechende Beitrag entrichtet wird. Die weitere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes muss im jeweiligen Einzelfall vereinbart werden. Ein Unternehmen, das Schrauben produziert, sollte sich ggf. überlegen, ob als Beschreibung Fabrikation von Schrauben ausreicht oder ob Herstellung von Verbindungselementen im Hinblick auf hin und wieder angenommene Aufträge über die Lieferung von Klemmen, Drahtware etc. besser wäre. Bei der Erfassung des zu versichernden Risikos kann die Bestimmung des § 19 VVG, wonach der VN der Firmenversicherung beim Vertragsabschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme des Risikos erheblichen Umstände anzeigen muss, hilfreich sein.


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