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Firmenversicherung für Künstler

Firmenversicherung für Künstler

Optimaler Versicherungsschutz der Firmenversicherung für Künstler zum günstigsten Preis

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Firmenversicherung

Firmenversicherung für Künstler

Gegenstand der Firmenversicherung.

Die Firmenversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens und der mitversicherten Personen wegen Personenschäden, Sachschäden und falls vereinbart Vermögensschäden. Mitversichert sind sämtliche Betriebsstätten weltweit mit Ausnahme von jenen in den USA und in Kanada. Betriebsstätten sind Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe, Zweigniederlassungen, Lager, Verkaufsstätten, Montagestätten und dergleichen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Firmenversicherungen bei denen Sie die Möglichkeit haben, die Beiträge direkt online zu berechnen,
Kleiner grüner Haken Betriebsinhaltsversicherung
Kleiner grüner Haken Büroversicherung
Kleiner grüner Haken Elektronikversicherung
Kleiner grüner Haken Firmenrechtsschutzversicherung
Kleiner grüner Haken Gewerbegebäudeversicherung
Kleiner grüner Haken Betriebshaftpflichtversicherung

Beitragshöhe für die Firmenversicherung

Für die Beitragsbemessung der Firmenversicherung wird in der Regel die Summe des Umsatzes des Versicherungsjahres gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung ohne MwSt. veranschlagt.

Was versichert die Firmenversicherung

Die Firmenversicherung versichert unter anderem folgende Gefahren,
Kleiner grüner Haken Kraftfahrzeuge - (Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und Anhängern).
Kleiner grüner Haken Allgemeine Vermögensschäden - (z. B. Vermögensschäden aus der Herstellung oder Lieferung von Produkten).
Kleiner grüner Haken Belegschafts- und Besucherhabe - (Abhandenkommen von Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen mit Zubehör der Betriebsangehörigen und Besucher).
Kleiner grüner Haken Abhandenkommen von Schlüsseln - (vor allem Auswechselkosten für Schließanlagen aus dem Abhandenkommen der Schlüssel von Vertragspartnern, auch General- Hauptschlüssel).
Kleiner grüner Haken Mietsachschäden - (Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen einschließlich Produktionsanlagen, Einrichtungen etc., die durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser entstanden sind.

Allgemeine Informationen zum Thema Firmenversicherung

Die Aufklärungsobliegenheit bezweckt, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Einordnung und Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen. Die Erfüllung dieser Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, sodass dem VN nichts Unbilliges zugemutet werden darf. So kann die Firmenversicherung etwa nicht verlangen, dass der VN unrichtige Erklärungen abgibt. Die in der Praxis bedeutsamste Aufklärungsobliegenheit ist die Verpflichtung des VN, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu verfassen.

Es muss also immer zunächst ermittelt werden, wozu sich der VN vertraglich verpflichtet hat. Jeglicher Aufwand, der dazu dient, diesen vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Typische Fälle des Erfüllungsausschlusses sind ferner Ansprüche wegen Mängelbeseitigung und wegen Verzug. Es besteht auch kein Versicherungsschutz durch die Firmenversicherung, wenn allein zur Nachbesserung einer mangelhaften Leistung fremde Sachen zerstört und nach erfolgter Nachbesserung wiederhergestellt werden müssen.

Haftpflichtansprüche aus der Firmenversicherung für Künstler wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten sind gemäß Ziff. 7.15 AHB ausgeschlossen, soweit es sich handelt um Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Nichterfassen oder fehlendem Speichern von Daten, Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, oder Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Von diesem Ausschluss sind alle Unternehmen betroffen, die elektronische Daten austauschen und übermitteln.

Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. Kennt er den Versicherungsvertrag nicht, so fängt die Monatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen, zu dem er vom Vertrag Kenntnis erlangt. Dem Versicherer steht ebenfalls ein Kündigungsrecht zu, das er binnen Monatsfrist von dem Zeitpunkt an auszuüben hat, zu dem er von dem Übergang auf den Dritten Kenntnis erlangt. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Firmenversicherung gemäß Ziff. 17 AHB bezüglich dieser Risiken.

Firmenversicherung für Künstler

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Künstler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Firmenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Firmenversicherung für Künstler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

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Nützliche Tipps zum Thema Firmenversicherung

Firmenversicherung für Künstler - Alle Billigtarife im Überblick Der Vorsatzausschluss betrifft nicht nur den VN, sondern auch die mitversicherten Personen. Es verliert aber nur derjenige den Versicherungsschutz, der selbst vorsätzlich gehandelt hat. Das vorsätzliche Verhalten eines Dritten wird dem versicherten Unternehmen nach allgemeinen versicherungsrechtlichen Grundsätzen nur dann zugerechnet, wenn es sich bei dem Dritten um seinen Repräsentanten handelt. Repräsentanten sind nach der Rechtsprechung Personen, die befugt sind, selbstständig in einem gewissen dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Mit dieser Ergänzung haben die Versicherer der Firmenversicherung auf die Rechtsprechung reagiert, die in derartigen Fällen einen Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB wegen Eigentumsverletzung an der ansonsten fehlerfreien gelieferten Sache annimmt. Diesen Fall wollten die Versicherer nicht decken und sie haben dies ausdrücklich in den AHB verankert, um Auslegungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Schließlich greift der Ausschluss auch ein, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des VN die Herstellung der Sachen übernommen haben. Diese sind insbesondere in Ziff. 7 AHB geregelt. Hiermit wollen die Versicherer die Versichertengemeinschaft vor Aufwendungen in Bereichen schützen, wo der VN entweder nicht schutzbedürftig erscheint (z.B. bei vorsätzlich verursachten Schäden) oder Versicherungsschutz erst nach individueller Prüfung der Risikosituation zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Reihe der in den AHB aufgeführten Deckungsausschlüsse können und sollten bei Bedarf durch die Vereinbarung spezieller Klauseln in der BHP aufgehoben werden.

Allgemeines über die Firmenversicherung

Firmenversicherung für Künstler - Bestmögliche Leistungseinschlüsse zum günstigsten Preis Vor allem muss man in den USA als Haftpflichtiger mit deutlich höheren Schadenersatzsummen bei Personenschäden rechnen, z.B. zwischen 100.000 und 500.000 US-Dollar für den Verlust eines Auges oder einer Hand oder mehrere Millionen US-Dollar für eine vollständige Lähmung oder Gehirnverletzungen mit bleibenden Schäden. Die Gründe für diese hohen Schadenersatzsummen ergeben sich nicht nur aus den speziellen Haftungsnormen des US-Produkthaftungsrechts, sondern sie liegen auch auf gesellschaftlichem Sektor und im Verfahrensrecht. Gemäß Ziff. 7.6 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die der VN gemietet, geleast, gepachtet, geliehen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Schäden an Sachen Dritter, deren Innehabung auf einem der erwähnten Rechtsverhältnisse beruht, werden somit im Prinzip wie Schäden an eigenen Sachen behandelt, die nicht Gegenstand der Firmenversicherung für Künstler sind. Ziff. 7.14 AHB beinhaltet einen Ausschluss für Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstehen durch Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. Mit dieser Bestimmung wollen die Versicherer Schäden ausgrenzen, deren Ursprung und Zurechenbarkeit häufig nur sehr schwer nachzuvollziehen und nachzuweisen ist. Der Ausschluss erfasst nicht nur den unmittelbar verursachten Sachschaden, sondern auch die Folgeschäden.

Firmenversicherung

Firmenversicherung für Künstler - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Unter einer Tätigkeit im Sinn der Ausschlussklausel versteht man eine bewusste und gewollte Einwirkung auf eine fremde Sache. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einwirkung des VN notwendig war oder von ihm als erforderlich angesehen wurde, unvernünftig oder verboten war oder ob sie dem Zweck des Auftrages oder dem Willen des Auftraggebers entsprach. Die beschädigte Sache braucht auch nicht im Mittelpunkt der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gestanden zu haben. Andererseits reicht eine bloß zufällige Einwirkung nicht aus. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz durch die Firmenversicherung für Künstler bei Tätigkeitsschäden trotz des Einschlusses der Tätigkeitsschadenklausel im Einzelfall daran scheitern kann, dass zugleich der Ausschluss für Erfüllungsschäden gemäß Ziff. 1.2 eingreifen kann. Dieses Problem betrifft vor allem Lohnverarbeitungsunternehmen, z.B. Härtereien, Eloxierbetriebe, Galvanikunternehmen etc. Unternehmen X hat den Auftrag übernommen, Bleche des Unternehmens Y zu lackieren. Beim Eintauchen in Tauchbäder wird eine ganze Serie von Blechen unbrauchbar werden. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen genetischer Schäden sowie aus Schadenfällen von Personen, die - gleichgültig für wen und in wessen Interesse - aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass im Betrieb des Versicherungsnehmers eine Tätigkeit ausüben und hierbei energiereiche ionisierende Strahlen sowie von Laser- oder Maserstrahlen ausgehende Gefahren in Kauf zu nehmen haben, soweit es sich um die Folgen von Personenschäden handelt. In Ziff. 7.10 sind Abgrenzungen zu den Umweltschäden vorgesehenen Deckungskonzepten dienen.

Infos zum Thema Firmenversicherung

Firmenversicherung für Künstler - Die besten Versicherungen im direkten Vergleich Der Selbstbehalt soll darüber hinaus einen Anreiz zu schadenverhütendem Verhalten bieten. Gebräuchlich sind zwei Arten von Selbstbehalten. Bei der Abzugsfranchise wird ein bestimmter Abzug von der begründeten Schadenersatzleistung vorgenommen, was z.B. wie folgt zum Ausdruck gebracht wird: Von jedem unter den Versicherungsschutz fallenden Schaden hat der Versicherungsnehmer EUR zu tragen. Beträgt also die Abzugsfranchise 50 EUR und der Schaden 200 EUR, so hat der Versicherer nur 150 EUR zu zahlen. Der VN hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss der Firmenversicherung für Künstler erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Es ist unbeachtlich, ob der VN den Anspruch für begründet hält oder nicht. Wegen mangelhafter Reinigung verbleiben Verunreinigungen in der Abfüllanlage einer Molkerei zurück. Daraufhin erkranken 20 Personen nach dem Genuss von in Verpackungen abgefüllter Milch. Was Waren mit gleichen Mängeln sind, bestimmt sich im Übrigen nach der Verkehrsauffassung, wobei als Kriterien z.B. folgende Übereinstimmungen herangezogen werden können: Herkunft, verwendetes Material, Bestandteile, vorgesehener Verwendungszweck. Daraus folgt, dass der Begriff der Gleichheit eng auszulegen ist.

Firmenversicherung für Künstler

Firmenversicherung für Künstler - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Die Versicherer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Prämien um die vorstehenden Prozentsätze zu erhöhen. Die Entscheidung darüber liegt in ihrem Ermessen. Im selteneren Falle einer Verminderung des Durchschnitts der Prämienzahlungen wären die Versicherer hingegen verpflichtet, die Jahresprämie anzupassen. Hervorzuheben ist die Regelung in Ziff. 15, wonach keine Prämienangleichung stattfindet, soweit die Folgejahresprämie nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet wird. Will der Versicherer die Ersatzleistung dem Geschädigten direkt zukommen lassen, ist hierzu auch bereits deshalb das Einverständnis des VN erforderlich, weil nicht auszuschließen ist, dass auch gegenüber dem Geschädigten eine gleichartige Forderung aus einem Schuldverhältnis zusteht, die er gegen den Schadenersatz aufrechnen möchte. Würde der Versicherer eigenmächtig an den Geschädigten leisten und damit dem VN die Aufrechnungsmöglichkeit nehmen, müsste er diesem gegenüber für die Befriedigung seiner Forderungen an den Geschädigten haften. Das Kündigungsrecht besteht also dann nicht, wenn der Versicherer die Deckung zu Recht abgelehnt hat, weil der Schadenersatzanspruch z.B. nicht unter das versicherte Risiko fällt oder ein Ausschlusstatbestand eingreift. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Kündigt der VN seine Firmenversicherung, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der VN kann jedoch bestimmen, wann die Kündigung wirksam wird.

Allgemeine Informationen über die Firmenversicherung

Firmenversicherung für Künstler - Bis zu 80 Prozent an Beiträgen einsparen Die Abgrenzung zur Rückrufkostendeckung erfolgt grundlegend dadurch, dass Letztere die Kosten übernimmt, die im Interesse der Vermeidung drohender Drittschäden anfallen, während die «Betriebshaftpflicht»versicherung einen bereits eingetretenen Drittschaden voraussetzt. Unter gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts im Sinne von Ziff. 1.1 AHB versteht man alle Haftungsnormen des Privatrechts, auf deren Grundlage Anspruchsteller Schadenersatzansprüche erheben können. Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadenersatz aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung (pVv). Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den VN vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Dieser Fall kann dann auftauchen, wenn die Firmenversicherung ein Interesse daran hat, auf den Ausgang eines eventuell für einen Zivilprozess des VN Einfluss zu nehmen.


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