Firmenversicherung Preise
Gegenstand der Firmenversicherung.
Die Firmenversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens und der mitversicherten Personen wegen Personenschäden, Sachschäden und falls vereinbart Vermögensschäden. Mitversichert sind sämtliche Betriebsstätten weltweit mit Ausnahme von jenen in den USA und in Kanada. Betriebsstätten sind Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe, Zweigniederlassungen, Lager, Verkaufsstätten, Montagestätten und dergleichen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Firmenversicherungen bei denen Sie die Möglichkeit haben, die Beiträge direkt online zu berechnen,
Betriebsinhaltsversicherung
Büroversicherung
Elektronikversicherung
Firmenrechtsschutzversicherung
Gewerbegebäudeversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Beitragshöhe für die Firmenversicherung
Für die Beitragsbemessung der Firmenversicherung wird in der Regel die Summe des Umsatzes des Versicherungsjahres gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung ohne MwSt. veranschlagt.
Was versichert die Firmenversicherung
Die Firmenversicherung versichert unter anderem folgende Gefahren,
Kraftfahrzeuge - (Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und Anhängern).
Allgemeine Vermögensschäden - (z. B. Vermögensschäden aus der Herstellung oder Lieferung von Produkten).
Belegschafts- und Besucherhabe - (Abhandenkommen von Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen mit Zubehör der Betriebsangehörigen und Besucher).
Abhandenkommen von Schlüsseln - (vor allem Auswechselkosten für Schließanlagen aus dem Abhandenkommen der Schlüssel von Vertragspartnern, auch General- Hauptschlüssel).
Mietsachschäden - (Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen einschließlich Produktionsanlagen, Einrichtungen etc., die durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser entstanden sind.
Allgemeine Informationen zum Thema Firmenversicherung
Übersteigt der Schaden jedoch die vorgesehene Summe der Integralfranchise, ist der gesamte Schaden gedeckt. Diese besagt, dass mehrere während der Wirksamkeit der Firmenversicherung eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen, als ein Versicherungsfall gelten, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist.
Ziff. 1.1 AHB sagt dem VN - wie eingangs ausgeführt - Versicherungsschutz für den Fall einer Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zu. Gleichwohl tritt der Versicherer nicht bei jedem Haftpflichtanspruch ein - sei dieser berechtigt oder unberechtigt. Ein Gleichklang zwischen Haftung und Deckung besteht somit nicht. Diese mangelnde Kongruenz ergibt sich vor allem daraus, dass die Firmenversicherung eine Reihe von Deckungsausschlüssen kennt.
Bei Tätigkeiten an Teilen einer beweglichen Sache erfasst der Ausschlusstatbestand die Sache insgesamt. Demnach ist z.B. die gesamte Heizungsanlage beim Ausbau eines Steuerelementes Ausschlussobjekt. Bei unbeweglichen Sachen greift die Tätigkeitsschadenklausel nur insoweit ein, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit gewesen sind. Unbewegliche Sachen im Rahmen Firmenversicherung Preise sind vor allem Grundstücke und Gebäude, bei denen eine massive Verbindung mit dem Erdboden besteht.
Gemäß Ziff. 7.10 a AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, die gegen den VN wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG basierenden, nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dieser Ausschluss korrespondiert mit der eigenständigen Firmenversicherung. Aus einer unterirdisch durch ein Naturschutzgebiet verlaufenden Gasleitung strömt aus einer Bruchstelle Gas aus.
Firmenversicherung Preise
Durch die große Anzahl an Firmenversicherung Anbietern welche für diese unterschiedliche Tarife und Leistungseinschlüsse konzipiert und entwickelt haben, unterscheiden sich die Firmenversicherung Preise erheblich, teilweise sogar bis zu 75% und das bei gleicher Leistungsqualität des gewünschten Leistungsumfang, wie auch Stiftung Warentest in seinen Studien feststellte. Daher sollte jeder Verbraucher, bevor sich dieser für eine bestimmte Versicherung entscheidet, die Firmenversicherung vergleichen und sich über die anfallenden Preise der einzelnen Anbieter informieren. Die Beitragseinsparungen können so schnell ein paar Hundert Euro jährlich betragen, obwohl sich die Leistungsunterschiede kaum, oder gar nicht voneinander unterscheiden.
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Nützliche Tipps zum Thema Firmenversicherung
Der Vorsatzausschluss betrifft nicht nur den VN, sondern auch die mitversicherten Personen. Es verliert aber nur derjenige den Versicherungsschutz, der
selbst vorsätzlich gehandelt hat. Das vorsätzliche Verhalten eines Dritten wird dem versicherten Unternehmen nach allgemeinen versicherungsrechtlichen
Grundsätzen nur dann zugerechnet, wenn es sich bei dem Dritten um seinen Repräsentanten handelt. Repräsentanten sind nach der Rechtsprechung Personen, die
befugt sind, selbstständig in einem gewissen dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Ziff. 1.1 AHB sagt dem VN - wie eingangs ausgeführt - Versicherungsschutz für den Fall einer Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts zu. Gleichwohl tritt der Versicherer nicht bei jedem Haftpflichtanspruch ein - sei dieser berechtigt oder unberechtigt. Ein
Gleichklang zwischen Haftung und Deckung besteht somit nicht. Diese mangelnde Kongruenz ergibt sich vor allem daraus, dass die Firmenversicherung eine
Reihe von Deckungsausschlüssen kennt.
Es genügt sog. bedingter Vorsatz, wonach der VN den Erfolg seines Verhaltens als möglich vorausgesehen und für den Fall seines Eintritts - wenn auch nicht
in allen Einzelheiten - gebilligt haben muss. Gemäß Ziff. 7.2 AHB sind nämlich Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht
haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit, Erzeugnisse in den Verkehr gebracht haben oder Arbeiten oder sonstige Leistungen
erbracht haben von der Versicherung ausgeschlossen.
Allgemeines über die Firmenversicherung
Hintergrund für diesen Ausschluss sind die Besonderheiten des Arbeitsunfallrechts in den einzelnen ausländischen Staaten. Unternehmen mit Gesellschaften im
Ausland können diesem Umstand durch zusätzliche Deckungen vor Ort begegnen. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtungen des
Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Ausgeschlossen sind
Haftpflichtansprüche auf Schäden ausgewirkt haben.
Kein Versicherungsschutz durch die Firmenversicherung Preise besteht in solchen Fällen jedoch für den Teil der Versicherungssumme, der den für den eigentlichen Schaden geforderten Betrag
übersteigt. Für alle Auslandsdeckungen bestehen folgende gemeinsame Bestimmungen, Haftpflichtansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von
Personen, die vom VN im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für
Regressansprüche von ausländischen Trägern der Arbeitsunfallversicherung.
Ein besonderer Verwahrungsvertrag bedeutet, dass das Verwahrungselement eine selbstständige Bedeutung hat. Der Ausschluss greift also nicht, wenn der VN die
Sache aufgrund einer Nebenpflicht im Rahmen eines Vertrages anderer Art (z.B. Werkvertrag) zu verwahren hat. Praxisrelevant sind vor allem Schäden an
gemieteten Gebäuden, Hallen etc. Der VN hat die Halle eines anderen Unternehmens gemietet, um dort Produkte zu lagern. Darunter befinden sich auch
feuergefährliche Stoffe.
Firmenversicherung
Ziff. 7.11 AHB schließt Haftpflichtansprüche, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz aus.
Der Asbestausschluss beruht auf entsprechenden Vorgaben der Rückversicherer, was wiederum auf die problematischen Auswirkungen von Asbestschäden in den USA
in den letzten Jahren zurückzuführen ist. Am hiesigen Versicherungsmarkt werden keine Deckungskonzepte für die Versicherung der Haftpflichtrisiken aus
Asbestschäden angeboten.
Als ein Käufer eine Wand in der Nähe seines offenen Kamins mit der Farbe anstreicht, kommt es zu einer Explosion mit nachfolgenden Personen- und Sachschäden.
Auf Produkthaftpflichtschäden findet Ziff. 7.10 b AHB aber ausnahmsweise dann Anwendung, wenn die Schäden aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage,
Demontage, Instandhaltung oder Wartung von umweltrelevanten Anlagen im Sinne der Firmenversicherung Preise resultieren. Für Schäden dieser Art ist
wiederum die Umwelthaftpflichtversicherung zuständig.
Zur Tätigkeitsschadenklausel existiert eine Reihe von Gerichtsurteilen sowie eine Vielzahl von Beispielsfällen aus der Literatur. Ein Reinigungsunternehmen
erhält den Auftrag, die Fliesen des Küchenbodens von einem Zementschleier zu befreien. Auf den Boden wird ein ätzendes Mittel aufgebracht. Die rotierenden
Bürsten des Reinigungsautomaten schrubben dann den Bodenbelag ab. Dabei bespritzen sie die Kücheneinrichtung. Der Ätzschaden an den unmittelbar benachbarten
Flächen wird als Tätigkeitsschaden eingestuft.
Infos zum Thema Firmenversicherung
Gemäß Ziff. 7.17 AHB besteht kein Versicherungsschutz wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen
Diskriminierungen. Dieser Ausschluss zielt in erster Linie auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für Unternehmen
ist das AGG vor allem im Arbeitsrecht von Bedeutung. Der Arbeitgeber muss für einen diskriminierungsfreien Betrieb sorgen. Anderenfalls drohen ihm
Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen materieller und immaterieller Schäden.
Wird gegen den VN ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen etc., so hat er dies dem Versicherer ebenfalls
anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid hat der VN fristgemäß Widerspruch einzulegen. Der VN hat der Firmenversicherung Preise bei der Abwehr und Minderung des Schadens
sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Er hat alle Tatumstände, die auf den Schadenfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach
Ansicht des Versicherers erheblichen Schriftstücke einzusenden.
Die Verklammerung mehrer Serienteilschäden zu einem einzigen Schaden hat zur Folge, dass der Eintritt der Serienteilschäden während der Wirksamkeit des
Versicherungsvertrags erfolgen muss. Treten nicht alle Serienteilschäden im Versicherungszeitraum ein, sondern ein Teil vor und/oder nach dieser Zeit, dann
werden lediglich die im Versicherungszeitraum eintretenden Teilschäden zu einem Schaden zusammengezogen, während die anderen ungedeckt bleiben. Die
Serienschadenproblematik spielt besonders in der Produkthaftpflichtversicherung eine Rolle.
Firmenversicherung Preise
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer
Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werde. Die Kündigung
muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Da der VN für den rechtzeitigen Zugang
seiner Kündigung beweispflichtig ist, sollte die Kündigung per Einschreiben erfolgen.
Die Prämie für die «Betriebshaftpflicht»versicherung wird von den Versicherern individuell kalkuliert. Als Bezugspunkte für die Bewertung des
Haftpflichtrisikos und die Bemessung der Prämie dienen vor allem die Größe des Unternehmens, die Branche, die Exporttätigkeit, die Höhe der Deckungssummen
und der Selbstbeteiligung sowie die Ausgestaltung des Bedingungswerks. Als Vergleich kommen grundsätzlich drei Faktoren in Betracht,
nämlich, die Anzahl der Mitarbeiter, die Lohn- und Gehaltssumme und der Jahresumsatz.
Ziff. 15 AHB beinhaltet eine Prämienanpassungsklausel. Danach können die Versicherer die Folgejahresprämien erhöhen, wenn die durchschnittlichen
Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Firmenversicherung zugelassenen Versicherer im vergangenen Kalenderjahr geleistet haben,
gegenüber dem vorangegangenen Jahr um mindestens 5 Prozent angestiegen sind. Der Prozentsatz, um den sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen erhöht,
wird von einem unabhängigen Treuhänder bekannt gegeben.
Allgemeine Informationen über die Firmenversicherung
Das Schadenereignis im Sinne der Folgeereignistheorie ist in der Haftpflichtversicherung in der Regel deswegen der günstigere Anknüpfungspunkt für den VN,
weil - anders, als wenn man auf die Verursachung des Schadens abstellen würde - die aktuelle, meistens höhere Deckungssumme gilt. Bei Zugrundelegung der
Folgeereignistheorie kann es aber zu einer Deckungslücke kommen, wenn die Schadenursache während der Versicherungszeit gesetzt wird, das Schadenereignis
aber erst später eintritt.
Dieses resultiert aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten des VN. In Ziff. 3.1
AHB heißt es deshalb ausdrücklich, dass der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen
Risiken des VN umfasst. Im Falle einer zu engen Betriebsbeschreibung können Probleme insbesondere auch dann eintreten, wenn der VN die in Kap. 6 dieses
Beitrages aufgezeigten Möglichkeiten der Sicherstellung der Deckung nicht nutzt.
Unterlässt der VN die rechtzeitige Anzeige oder kommt binnen Monatsfrist nach Eingang der Anzeige beim VN keine Prämienvereinbarung für das neue Risiko
zustande, so fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend fort. Da der Versicherer bei der Vorsorgedeckung bis zur ordnungsgemäßen Anzeige
des VN ein ihm unbekanntes Risiko trägt, ist der Versicherungsschutz in der Firmenversicherung oftmals der Höhe nach für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden beschränkt.