Firmenversicherung Test
Gegenstand der Firmenversicherung.
Die Firmenversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens und der mitversicherten Personen wegen Personenschäden, Sachschäden und falls vereinbart Vermögensschäden. Mitversichert sind sämtliche Betriebsstätten weltweit mit Ausnahme von jenen in den USA und in Kanada. Betriebsstätten sind Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe, Zweigniederlassungen, Lager, Verkaufsstätten, Montagestätten und dergleichen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Firmenversicherungen bei denen Sie die Möglichkeit haben, die Beiträge direkt online zu berechnen,
Betriebsinhaltsversicherung
Büroversicherung
Elektronikversicherung
Firmenrechtsschutzversicherung
Gewerbegebäudeversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Beitragshöhe für die Firmenversicherung
Für die Beitragsbemessung der Firmenversicherung wird in der Regel die Summe des Umsatzes des Versicherungsjahres gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung ohne MwSt. veranschlagt.
Was versichert die Firmenversicherung
Die Firmenversicherung versichert unter anderem folgende Gefahren,
Kraftfahrzeuge - (Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und Anhängern).
Allgemeine Vermögensschäden - (z. B. Vermögensschäden aus der Herstellung oder Lieferung von Produkten).
Belegschafts- und Besucherhabe - (Abhandenkommen von Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen mit Zubehör der Betriebsangehörigen und Besucher).
Abhandenkommen von Schlüsseln - (vor allem Auswechselkosten für Schließanlagen aus dem Abhandenkommen der Schlüssel von Vertragspartnern, auch General- Hauptschlüssel).
Mietsachschäden - (Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen einschließlich Produktionsanlagen, Einrichtungen etc., die durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser entstanden sind.
Allgemeine Informationen zum Thema Firmenversicherung
Unterirdische Wasserverschiebungen zählen nicht hierzu. Die in Ziff. 7.14 aufgeführten Ausschlüsse können durch Zusatzklauseln in der Firmenversicherung abbedungen werden. Senkungs- und Erdrutschungsschäden sind in erster Linie für Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes von Bedeutung. Ein Bauunternehmer führt Erdaushubarbeiten für ein neu zu errichtendes Gebäude durch. Da er nicht für eine ausreichende Absicherung des Nachbargrundstücks sorgt, senkt sich dieses ab. Infolgedessen treten Schäden an dort befindlichen Gebäuden auf.
Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadenersatz aufgrund eines Firmenversicherung Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung (pVv).
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Verletzt der VN eine Obliegenheit, die er gemäß Ziff. 24 AHB vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, kann die Firmenversicherung Test den Vertrag gemäß Ziff. 26 AHB innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Dieses Recht besteht nicht, wenn der VN nachweist auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Zur Tätigkeitsschadenklausel der Firmenversicherung existiert eine Reihe von Gerichtsurteilen sowie eine Vielzahl von Beispielsfällen aus der Literatur. Ein Reinigungsunternehmen erhält den Auftrag, die Fliesen des Küchenbodens von einem Zementschleier zu befreien. Auf den Boden wird ein ätzendes Mittel aufgebracht. Die rotierenden Bürsten des Reinigungsautomaten schrubben dann den Bodenbelag ab. Dabei bespritzen sie die Kücheneinrichtung. Der Ätzschaden an den unmittelbar benachbarten Flächen wird als Tätigkeitsschaden eingestuft.
Firmenversicherung Test
Mit unserem unabhängigen und kostenlosen Vergleich zwischen allen im durchgeführten Firmenversicherung Test am besten bewerteten Anbietern können Sie trotz gleicbleibender Leistungsqualität Preise von bis zu einigen Hundert Euro einsparen. Der Vorteil durch unseren Vergleich für Sie besteht darin, dass wir Ihnen in kurzer Zeit die besten Tarife ermitteln können, ohne dass Sie sich aufwändig durch eine Vielzahl von Angeboten unterschiedlicher Anbieter lesen und diese langwierig vergleichen müssen. Neben den finanziellen Einsparungen, sparen Sie sich einen erheblichen Zeitaufwand den Sie für andere, sinnvollere Tätigkeiten nutzen können.
Die besten Leistungen zum günstigsten Preis. Mit unserem Vergleich aller Firmenversicherung Test Sieger bares Geld einsparen.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Firmenversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Firmenversicherung
Das Ergebnis der Prüfung ist beim Hersteller zu dokumentieren und aufzubewahren. Der jeweilige Abnehmer führt eine Prüfung der empfangenen Lieferungen auf
Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden durch. Es besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge offener Mängel. Nicht unüblich ist es in
der betrieblichen Praxis ferner, dass ein Zulieferer mit seinem Abnehmer die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen (z.B. fünf Jahre statt drei
Jahre bei Kaufverträgen) vereinbart.
Soweit der Versicherungsnehmer der Firmenversicherung mit seinen Vertragspartnern Vereinbarungen zur Abänderung von deren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377
HGB trifft, wird der Versicherer sich nicht auf die Ausschlussbestimmung der Ziff. 7.3 AHB berufen, soweit für die der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung
zugrunde liegende Lieferung folgende Voraussetzungen gegeben sind. Die Auslieferung durch den Versicherungsnehmer erfolgt nur nach vorangegangener
Qualitätskontrolle auf Basis der mit dem Vertragspartner vereinbarten Parameter.
Da letztlich nur im konkreten Einzelfall festzustellen ist, wer gemäß diesen Kriterien als Repräsentant anzusehen ist, empfiehlt sich die Vereinbarung einer
Repräsentantenklausel. Eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung liegt vor, wenn der Vertragspartner des VN sein unmittelbares
Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht, und zwar wegen der Mangelhaftigkeit der Sache oder Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch
erst ein weiterer Schaden verursacht wird.
Allgemeines über die Firmenversicherung
Es ist eine zunehmende Tendenz amerikanischer Gerichte zu beobachten, sich auch bei Schadenfällen außerhalb der USA für zuständig zu erklären. Unabhängig
von den typischen Anknüpfungspunkten der persönlichen oder der räumlichen Umstände oder des Ortes der Handlung genügen den Gerichten oftmals schon minimale
Kontakte zu den USA, um dort einen Gerichtsstand zu begründen. Für die Begründung des Gerichtsstandes USA kann es also ausreichen, dass ein Produkt in den
USA von einem Verbraucher erworben wurde.
Selbst wenn eine Firmenversicherung Test Haftpflichtansprüche aus der direkten Lieferung von Erzeugnissen ins Ausland versichert, ist er hierzu in Bezug auf
die USA (Anmerkung: Gleiches gilt wegen der ähnlichen Rechtsordnung für Kanada) in aller Regel nur unter Vereinbarung zusätzlicher Bedingungen bereit. Diese
eigenständige Behandlung beruht darauf, dass das Produkthaftpflichtrisiko in den USA (nicht so sehr in Kanada) im Vergleich zu den Rechtsordnungen anderer
Länder als sehr hoch einzustufen ist.
Im Zuge der grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Unternehmen bedarf es eines Haftpflichtversicherungsschutzes, der die Besonderheiten der Risiko- und
Haftungssituation in den jeweiligen Ländern hinreichend berücksichtigt. Überlässt eine dezentral organisierte Muttergesellschaft ihren diversen
Auslandsniederlassungen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, existieren im Laufe der Zeit zahlreiche, verschieden ausgestaltete Versicherungen bei
unterschiedlichen Versicherern.
Firmenversicherung
Nach einiger Zeit ersticken über der Leckstelle geschützte Pflanzen. Die zuständige Behörde nimmt den Betreiber der Gasleitung auf Sanierung des geschädigten
Biotops in Anspruch. Der Ausschluss greift auch dann ein, wenn der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts auf Erstattung der diesem durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz nicht über den zivilrechtlichen Regressweg.
Das Risiko von Tätigkeitsschäden trifft in erster Linie Bauunternehmen, Bauhandwerker und Unternehmen, die Montagearbeiten auf fremden Grundstücken ausführen.
Aber auch andere Unternehmen, die z.B. auf fremden Grundstücken Arbeiten durchführen und dabei mit fremden Sachen in Berührung kommen, sollten den
Deckungsausschluss der Ziff. 7.7 AHB nicht vernachlässigen. Schließlich können Tätigkeitsschäden auch eintreten, wenn fremde Sachen auf dem
Betriebsgrundstück des VN der Firmenversicherung Test beschädigt werden.
Der Gentechnikausschluss erfasst nicht nur Risiken, für die nach dem Gentechnikgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht, sondern alle GVO, die als Ursache
für Schäden anzunehmen sind. Darüber hinaus sind nicht nur GVO, sondern alle Produkte, die Bestandteile aus GVO enthalten, etc. ausgeklammert. Dieser
Ausschluss betrifft neben Pharmaunternehmen vor allem Lebensmittelbetriebe. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können
ebenso wie Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Namensrechten.
Infos zum Thema Firmenversicherung
Ausschluss von Schäden, die durch Brand oder Explosion solcher Stoffe entstehen, bei deren Behandlung der in Anspruch Genommene vorsätzlich gegen behördliche
Vorschriften verstoßen hat. Es empfiehlt sich, diesen Ausschluss durch eine Vereinbarung abzumildern, wonach in derartigen Fällen für den VN die Deckung
bestehen bleibt, wenn der zum Schaden führende Verstoß von seinen Beauftragten ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen begangen wurde. Das
Kfz Haftpflichtrisiko wird in der BHP durch die sog. große Benzinklausel ausgegrenzt.
Hiernach ist die Haftpflicht wegen Schäden ausgeschlossen, die der VN, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Hintergrund der Benzinklausel ist die Vermeidung von Doppelversicherungen in Bezug auf
Kfz-Policen und BHP sowie die Möglichkeit, für bestimmte Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen eine spezielle Firmenversicherung Test abzuschließen,
z.B. eine Kfz-Handels- und Handwerkspolice.
Die Verklammerung mehrer Serienteilschäden zu einem einzigen Schaden hat zur Folge, dass der Eintritt der Serienteilschäden während der Wirksamkeit des
Versicherungsvertrags erfolgen muss. Treten nicht alle Serienteilschäden im Versicherungszeitraum ein, sondern ein Teil vor und/oder nach dieser Zeit, dann
werden lediglich die im Versicherungszeitraum eintretenden Teilschäden zu einem Schaden zusammengezogen, während die anderen ungedeckt bleiben. Die
Serienschadenproblematik spielt besonders in der Produkthaftpflichtversicherung eine Rolle.
Firmenversicherung Test
Die AHB sehen in Ziff. 18 zusätzlich ein besonderes Kündigungsrecht bei Anwendung der Prämienanpassungsklausel der Ziff. 15.3 AHB vor: Erhöht sich der
Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der VN den Versicherungsvertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
werden sollte.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Das Rücktrittsrecht
entfällt, wenn der VN nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht
haben. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer
den Vertrag auch bei Kenntnis zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Ziff. 15 AHB beinhaltet eine Prämienanpassungsklausel. Danach können die Versicherer die Folgejahresprämien erhöhen, wenn die durchschnittlichen
Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Firmenversicherung zugelassenen Versicherer im vergangenen Kalenderjahr geleistet haben,
gegenüber dem vorangegangenen Jahr um mindestens 5 Prozent angestiegen sind. Der Prozentsatz, um den sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen erhöht,
wird von einem unabhängigen Treuhänder bekannt gegeben.
Allgemeine Informationen über die Firmenversicherung
In Industriehaftpflichtpolicen wird die Deckungssumme für die Vorsorgeversicherung durch besondere Vereinbarung meistens auf das Niveau der Hauptdeckungssummen
festgesetzt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie im
Rahmen des versicherten Betriebes liegen und nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der VN ist verpflichtet,
sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist zu entrichten.
Der VN stellt gemäß der Betriebsbeschreibung ausschließlich Waschmaschinenmotoren her. Nun geht er die Verpflichtung zur Lieferung von Waschmaschinentrommeln
ein und bedient sich für die Herstellung eines Subunternehmers. Die Vorsorgedeckung ist wie folgt ausgestaltet. Der Versicherungsschutz beginnt im Umfang
von Ziff. 4.1 AHB - wobei der sonstige Vertragsinhalt einschließlich der Deckungsausschlüsse ebenfalls Anwendung findet - sofort mit dem Eintritt des neuen
Risikos, ohne besondere Anzeige beim Versicherer.
Nach dem Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr kann ein Risiko nur entweder der Firmenversicherung oder der
Privathaftpflichtversicherung unterfallen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Die Zuordnung zur «Betriebshaftpflicht»versicherung setzt
voraus, dass ein Handeln für den Betrieb vorliegt, d.h. das Handeln muss dazu bestimmt sein, zumindest indirekt den Interessen des Betriebs zu dienen, und
es muss in einem inneren ursächlichen Zusammenhang zu der Betriebstätigkeit stehen.