Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte
Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung?
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die Fondsgebundene Rentenversicherung.
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen.
Leistungsübersicht Fondsgebundene Lebensversicherung
Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen im Erlebensfall und den Leistungen im Todesfall unterschieden werden. Bei einer Fondsgebundene Lebensversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses.
Leistungen im Erlebensfall (Auszahlung des Kapitalanteils wahlweise als Rentenleistung und Kapitalabfindung)
Leistungen im Todesfall (Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die Hauptversicherung gezahlten Beiträge unabhängig von der Höhe des Anteilsguthabens zurückerstattet.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Lebensversicherung
Manch eine Fondsgebundene Lebensversicherung sind mit einer Rentengarantie ausgestattet. Dadurch wird festgelegt, wie hoch die garantierte Grundrente sein wird. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen.
Berechnungen zeigen, dass bei einem Alter von 65 Jahren und einem Rechnungszins von 3,25 Prozent, wie derzeit in den Tarifen vorgesehen, bei einer Erhöhung der Lebenserwartung um fünf Jahre der notwendige Zins bei 4,17 Prozent liegt.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Lebensversicherung
Wie die Hypothekenversicherung dient auch die Restschuldversicherung der Fondsgebundene Lebensversicherung der Absicherung von Krediten. Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Restschuldverpflichtung.
Oftmals sind in den Bedingungen Anpassungsbestimmungen mit einem Mindestprozentsatz, z. B. 4 Prozent oder 5 Prozent, enthalten. Alternativen bestehen in einem festen Prozentsatz. Dabei wird oftmals 5 Prozent als niedrigster Satz und 10 Prozent als Obergrenze angesehen. Auch ein Fondsgebundene Lebensversicherung Wechsel während der Vertragsdauer ist durchaus möglich. So ist eine Minderung auf 5 Prozent oder 4 Prozent , also dem Mindestprozentsatz ebenso möglich wie eine Erhöhung auf bis zu 10 Prozent, dies allerdings nur nach erneuter Gesundheitserklärung.
Die Anpassung der Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist nicht von vornherein zu prognostizieren.
Eine Befreiungsmöglichkeit besteht nach wie vor für die Versorgungswerke der Rechtsanwälte. In der gesetzlichen Rentenversicherung konnten Angestellte, die vor dem 01.01.1968 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, auf Antrag von der zum 01.01.1968 eintretenden Versicherungspflicht befreit werden. Von 1983 bis 1987 wurde aufgrund des Künstler Sozialversicherungsgesetzes auch den selbstständigen Publizisten und Künstlern eine Versicherungsmöglichkeit in Form der Fondsgebundene Lebensversicherung eingeräumt.
Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Fondsgebundene Lebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Lebensversicherung
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so wird die doppelte Versicherungsleistung aus der Unfall-Zusatzversicherung
gezahlt. Der Versicherungsschutz ist jedoch verglichen mit den günstigen Beitragssätzen in betrieblichen Gruppenunfallversicherungen relativ teuer und
wirtschaftlich selten sinnvoll. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die
Ursache einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von
einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter
als die Fondsgebundene Lebensversicherung. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit
eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Hinzu kommen Merkblätter, aus denen Informationen über den enthaltenen Versicherungsschutz, die Beitragsverwendung, die Versicherungsleistungen,
Überschussbeteiligung, Unterrichtungsmodus und steuerliche Vorschriften sowie zur Fondsanlage ersichtlich sind. In den zurückliegenden Jahren hat sich eine
größere Tarifvielfalt entwickelt. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt werden Fondsgebundene Lebensversicherung bereits seit Beginn der 70er Jahre angeboten. Zuvor hatte diese Spezialform
der Fondsgebundene Lebensversicherung bereits in den USA erhebliche Erfolge erzielt.
Allgemeines über die Fondsgebundene Lebensversicherung
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Der VN kann auch die Umwandlung seiner Fondspolice in eine klassische Kapital- oder Rentenversicherung mit gleichbleibenden Leistungen und Dauern verlangen.
Die Versicherungssumme oder Jahresrente wird anhand des Geldwertes des Anteilguthabens auf Basis der dann geltenden Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte zum Vertragsende in eine Rentenleistung umzuwandeln. Bei einer FRV kann zum Vertragsende ein Kapitalwahlrecht
ausgeübt werden, dass unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur Auszahlung einer Kapitalsumme führt.
Die beitragsfreie Vertragsverlängerung auch Weiterführungsoption oder Verlängerungsoption genannt, schützt vor dem so genannten Ablaufrisiko und unnötigen
Verlusten zum Vertragsende. Damit ist bei niedriger und ungünstiger Kurssituation der Zwang beseitigt, ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt die
Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen; der VN kann vielleicht den nächsten Kursanstieg abwarten. Eine beitragsfreie Verlängerung ist i. d. R.
einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren möglich.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Mitunter erlauben manche Gesellschaften wie zum Beispiel Skandia, dass Anleger mehrmals im Jahr gebührenfrei zwischen verschiedenen Fonds hin und her
switchen dürfen. Denn dies ermöglicht es, gerade in stürmischen Zeiten an den Finanzmärkten die Struktur der Vermögensanlage jederzeit möglichst optimal den
jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Denn die Fondsgebundene Lebensversicherung gibt es im Gegensatz zu klassischen keine Garantieverzinsung. Diese beträgt bei klassischen
Verträgen 2,25 Prozent.
Deshalb sollte die Wahl der Fondsgebundene Lebensversicherung als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme im Bewusstsein und unter Abwägung höherer Renditechancen bei gleichzeitig höherer
Verlustgefahr und höherem Risiko erfolgen. Die Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte wird in der Regel als interessante Renditealternativen zur normalen Kapitalversicherung betrachtet
und erzielen i. d. R. tatsächlich höhere Renditen. Relativiert man diese um die zum Teil höheren Kosten, so bleibt ein relevanter Vorteil einer Fondsgebundene Lebensversicherung nur
bei einem kostengünstigen Anbieter mit geglückter Fondsauswahl und hohen Erträgen erhalten.
Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der
Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Im Todesfall
ist jedoch die vereinbarte Todesfallleistung garantiert. Die Höhe der Versicherungsleistungen ist vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten
(Deckungskapital) abhängig.
Infos zum Thema Fondsgebundene Lebensversicherung
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich
anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzureichen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltene Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches
oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Zur Klärung
unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen.
Sobald wir Ihre Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Sie können Ihre Rechte
aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder verpfänden. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine Abtretung oder Verpfändung von
Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt worden
sind.
Die Dreijahresfrist beginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, eine Rücktritts-
oder Anfechtungserklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir
den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
Fondsgebundene Lebensversicherung für Angestellte
Im Falle des Todes der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung oder, falls sich ein höherer
Betrag ergibt, das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht. Beitragssumme ist dabei der Wert aller zukünftigen Beiträge für den Haupttarif
inkl. Zuschläge, aber ohne Berücksichtigung noch nicht eingelöster Dynamikerhöhungen. Die Todesfall-Leistungen werden üblicherweise mit 60 Prozent der
Beitragssumme, 100 Prozent der Beitragssumme festgelegt.
Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60 Prozent der für die
Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge. Beitragsteile einer integrierten BUZ
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt. Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die
Hauptversicherung gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Bei Inanspruchnahme dieser beitragsfreien Vertragsfortführung wird eine neue garantierte Mindesttodesfallsumme festgelegt; sie entspricht während des
gesamten Verlängerungszeitraumes. Durch einen Vergleich ist der Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
Rechnung gestellt.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Beiträge für die Fondsgebundene Lebensversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erträge aus Fondsgebundene Lebensversicherung sind unter den für Kapitalversicherungen
geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Für die Zwecke einer eventuellen Zinsbesteuerung wird der Differenzbetrag zwischen dem Wert sämtlicher Fondsanteile,
die der Versicherung im Zeitpunkt des steuerpflichtigen Zuflusses zugeordnet werden, und der Summe der Anschaffungspreise aller Fondsanteile, die aufgrund
der Beitragszahlung erworben wurden, gleichgestellt.
Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Bedingungsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung sind durch
unternehmensindividuelle Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung i. V. m. Tarifbedingungen und Besondere Bedingungen für die
Dynamik oder Anpassungsversicherung ersetzt worden. Wenn eine Betriebsrente fällig wird, scheidet der Versicherte aus der Gruppe aus. Bei der
Fondsrentenversicherung sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen Wertbestätigung sollten zumindest
u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein, Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme,
Zu zahlender Beitrag, Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Rentenleistung, Risikoprämienanteil,
Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.