Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler
Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung?
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die Fondsgebundene Rentenversicherung.
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen.
Leistungsübersicht Fondsgebundene Lebensversicherung
Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen im Erlebensfall und den Leistungen im Todesfall unterschieden werden. Bei einer Fondsgebundene Lebensversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses.
Leistungen im Erlebensfall (Auszahlung des Kapitalanteils wahlweise als Rentenleistung und Kapitalabfindung)
Leistungen im Todesfall (Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Lebensversicherung werden die bis dahin für die Hauptversicherung gezahlten Beiträge unabhängig von der Höhe des Anteilsguthabens zurückerstattet.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Lebensversicherung
Manch eine Fondsgebundene Lebensversicherung sind mit einer Rentengarantie ausgestattet. Dadurch wird festgelegt, wie hoch die garantierte Grundrente sein wird. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen.
Berechnungen zeigen, dass bei einem Alter von 65 Jahren und einem Rechnungszins von 3,25 Prozent, wie derzeit in den Tarifen vorgesehen, bei einer Erhöhung der Lebenserwartung um fünf Jahre der notwendige Zins bei 4,17 Prozent liegt.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Lebensversicherung
Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der Deckungskapitalien der Fondsgebundene Lebensversicherung als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Fondsgebundene Lebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von Kostenersparnissen.
Der Beitrag zur Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, und zwar, dem Risikobeitrag für die Gefahrtragung und Abdeckung eines vorzeitigen Versicherungsfalls wie des Todesfalls; dem Sparbeitrag, aus dem auf der Basis der Verzinsung das Deckungskapital, also das Guthaben, gebildet wird und der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird, sowie dem Kostenanteil. In der Fondsgebundene Lebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge.
Ein während der Laufzeit entstehender höherer Deckungsbedarf muss deshalb über weitere zusätzliche Vertragsabschlüsse wahrgenommen werden, die allerdings zumeist mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, könnte ein höherer Todesfallschutz eventuell versagt bleiben. Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist darauf ausgelegt, den steigenden Summenbedarf innerhalb des bestehenden Vertrages zu decken, ohne dass es einer erneuten Gesundheitsprüfung bedarf.
Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Künstler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Fondsgebundene Lebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler zum günstigsten Preis finden.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Lebensversicherung
Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne
VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr
an die Überschussbeteiligung angleicht.
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von
einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter
als die Fondsgebundene Lebensversicherung. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit
eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind regelmäßig möglich. In
der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren
Fondswechsel werden dem VN Gebühren in Rechnung gestellt. Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton,
Lazard, Mercury, Threadneedle, Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a.
Allgemeines über die Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei diesen Ereignissen kann eine Erhöhung unter Berücksichtigung bestimmter Mindestsummen und Höchstsummen erfolgen. Das Recht auf Nachversicherung muss
innerhalb von drei Monaten nach Ereigniseintritt erfolgen. Außerdem sind Höchstalter 45 Jahre und Restlaufzeit des Vertrags von 12 Jahren erforderliche
Voraussetzungen. Neu ist die Möglichkeit, unabhängig von konkreten, sich verwirklichenden Lebenssituationen ohne besonderen Grund eine Erhöhung
durchzuführen.
Kürzere Vertragsdauern sind i. d. R. zu empfehlen. Eine Betrachtung der Kostensätze zeigt, dass bei Langläufern höhere Kosten eingerechnet sind und die
Kosten für die Übernahme des Todesfallrisikos die Rendite senken. Der VN kann aus einer Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler auch Vorauszahlungen entnehmen. Dies geschieht zumeist in Form
von Policendarlehen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl von Anteileinheiten vorhanden ist, damit sich deren Verkauf auch rentiert.
Zinsen werden allgemein für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht verlangt.
Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds), fließen sie unmittelbar den
Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den
einzelnen Verträgen gutgeschrieben. Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, so wird das während der
Versicherungsdauer angesammelte Deckungskapital ausgezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Das Kapitalanlagerisiko wird vom VN getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Daraus ergeben sich Risiken und
Chancen für den VN. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen «Lebensversicherung» nicht den strengen
Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum
Vertragsende steht jedoch nicht fest.
Das reicht zurzeit jedoch nicht einmal aus, um die Teuerungsrate auszugleichen. Bei der Fondsvariante erhält der Anleger bei Vertragsablauf stets nur den
Gegenwert der in seinem Fondsdepot enthaltenen Investmentbausteine, eine garantierte Mindestauszahlungssumme gibt es also nicht. Dass während der Laufzeit
der Wert der Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler, insbesondere wenn es sich um Aktienfonds handelt, rauf und runter geht, ist normal und muss Sparer eigentlich nicht beunruhigen, sofern
das Ablaufmanagement gut getimt ist.
Als Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante die Nase
vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit des Vertrages unangetastet bleiben. Da das Kapital
ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des Versicherungsmantels jederzeit
Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden.
Infos zum Thema Fondsgebundene Lebensversicherung
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich
anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzureichen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltene Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches
oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Zur Klärung
unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen.
In diesem Fall wird unsere Erklärung zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie Ihnen ohne die Änderung der Anschrift bei regelmäßiger Beförderung zugegangen
wäre. Dies gilt auch, wenn Sie die Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Falls aus besonderen, von
Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als
pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen.
Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem dort genannten Termin verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu
werden. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitragsfreie Versicherung mit
herabgesetzter Todesfallleistung weitergeführt, wobei ein als angemessen angesehener Abzug vom Deckungskapital in Höhe von … erfolgt. Erreicht die bis dahin
gezahlte Beitragssumme den Mindestbetrag.
Fondsgebundene Lebensversicherung für Künstler
Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsschutz unter Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestock/Anlagestöcke). Die
Anlagestöcke werden gesondert vom übrigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Da die Wertentwicklung der
Anlagestöcke nicht vorauszusehen ist, kann der Versicherer den Euro-Wert der Leistung - außer im Todesfall - nicht garantieren. Der VN besitzt die Chance,
bei Kurssteigerungen der Wertpapiere der Anlagestöcke einen Wertzuwachs zu erzielen.
Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Fondsgebundene Lebensversicherung vorgesehenen Termin, zahlen wir das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte
Deckungskapital aus. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den letzten Börsentag vor dem Ablauftermin der Versicherung
zugrunde. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt bei Fälligkeit. Stirbt die versicherte Person vor dem vorgesehenen Ablauftermin, zahlen wir
ebenfalls das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital.
Auch wird der Versicherungsvertrag in seiner Grundkonstruktion hierdurch nicht tangiert. Ein Policendarlehen ist bezüglich seines Wertes abhängig von der
Anzahl der Anteile, deren aktueller Wert die Auszahlungshöhe bestimmt. Tilgt der VN, so wird der Euro-Betrag wiederum von der Anzahl der in Frage kommenden
Anteile und dem dann maßgeblichen Kurs bestimmt. Falls der Kurs niedriger ist als im Zeitpunkt der Darlehensgewährung,
so hat der VN an dem zwischenzeitlich eingetretenen Kursrückgang verdient.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung wird immer häufiger von den Bundesbürgern nachgefragt. Der Marktanteil dieses Segments dürfte bei ca. 12 Prozent liegen und ein stetiger
Aufwärtstrend ist unverkennbar. Die Vielzahl von Produktinnovationen, der zwischenzeitliche Run in Aktien und Wertpapiere, der anhaltende Trend des
Börseneintritts von Unternehmen, länger anhaltende Niedrigzinsphasen, alles dies dürfte zur steigenden Nachfrage nach diesem Nischenprodukt geführt haben.
Aus diesen Gründen verdient diese Tarifform eine nähere Betrachtung.
In der Todes- und Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese
jahrzehntelang dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Fondsgebundene Lebensversicherung, sowie durch die
Fondsgebundene Lebensversicherung. Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die
Versicherungsleistung.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen Wertbestätigung sollten zumindest
u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein, Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme,
Zu zahlender Beitrag, Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Rentenleistung, Risikoprämienanteil,
Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.