Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt.
Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt.
Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Somit muß sich die Fondsgebundene Rentenversicherung nicht den strengen deutschen Anlagevorschriften unterwerfen, sondern können bis zu 70 Prozent der Anlage in Aktien vornehmen. Daraus kann eine bessere Wertentwicklung resultieren, vergleicht man diese mit der eines deutschen Deckungsstocks. Diese bislang selten angebotene Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in eine Fondsgebundene Rentenversicherung zu investieren.
Entsprechendes gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 SGB VI für Entgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse verwendet werden. Der Fondsgebundene Rentenversicherung Freibetrag kann dabei monatlich anteilig (pro rata) oder im Kalenderjahr einmalig (en bloc) berücksichtigt werden. Ein Arbeitnehmer erzielt in den alten Bundesländern im Jahr 2007 ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von mindestens 5.460 EUR. Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Fondsgebundene Rentenversicherung beträgt 5.250 EUR monatlich.
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden. Vorsicht bei Dynamisierung der Fondsgebundene Rentenversicherung ab dem 50. Lebensjahr.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme für die Fondsgebundene Rentenversicherung, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent erhöht werden.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Führen jedoch die Ertragszuschreibungen und andere Einflüsse zu einem höheren Kurs, so wird die Rückzahlung des Tilgungsbetrages höher sein als der
ursprünglich ausgezahlte Betrag. Im Zeichen eines starken Kursanstieges sollte daher selbst bei akutem Kapitalbedarf sehr genau geprüft werden, ob es sich
wirtschaftlich lohnt, dieses Risiko einzugehen. Nutzt man eine Fondsgebundene Rentenversicherung zur Finanzierung von Darlehen und Hypotheken und ist die Einmaltilgung zum
Vertragsende beabsichtigt, so birgt dies zusätzliche Gefahren.
Die Leistung aus dem Vertrag wird an den VN oder die Erben erbracht, falls keine andere Person benannt wurde, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die
Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll. Die Fondsanteile sollten möglichst nicht in Renten- oder Immobilienfonds angespart werden. Die Rendite ist dann
unter Umständen niedriger als bei einer normalen Fondsgebundene Rentenversicherung . Diese Leistung wird in Wertpapieren der Anlagestöcke erbracht.
Die Beiträge können als laufende gleichbleibende Beiträge, bei einigen Versicherern als variable Beiträge sowie als Einmalbeitrag in ein Depot gezahlt
werden. Das Guthaben in einem Beitragsdepot wird marktgerecht verzinst und daraus in mindestens fünf Jahresraten abgebucht. Ein Beitragsdepot kann dann
nachteilig sein, wenn zu den innerhalb der fünf Jahre wenigen Terminen für einen Anteilskauf der Kauf bei einer ungünstigen Aktienmarktsituation zu relativ
hohen Einstiegskursen erfolgen muss.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Die Beiträge zu Ihrer «Lebensversicherung» können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag
(Einmalbeitrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei
Einmalbeitrags- und Jahreszahlungen ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes
Jahr.
Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen
Versicherungsbeginn der Fondsgebundene Rentenversicherung . Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Beiträge können nur im
Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. Für eine Stundung der Beiträge ist eine
schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich.
Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem dort genannten Termin verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu
werden. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitragsfreie Versicherung mit
herabgesetzter Todesfallleistung weitergeführt, wobei ein als angemessen angesehener Abzug vom Deckungskapital in Höhe von … erfolgt. Erreicht die bis dahin
gezahlte Beitragssumme den Mindestbetrag.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die
Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. Ein bei Antragsstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht
berührt.
Die Mindest-Todesfall-Leistung ist die Leistung, die aus steuerlichen Gründen mindestens vereinbart werden muss. Sie beträgt 60 Prozent der für die
Hauptversicherung, ggf. zuzüglich 60 Prozent für eingeschlossene Zusatzversicherungen zu zahlenden Beiträge. Beitragsteile einer integrierten BUZ
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung bleiben jedoch unberücksichtigt. Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Fondsgebundene Rentenversicherung werden die bis dahin für die
Hauptversicherung gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Auch wird der Versicherungsvertrag in seiner Grundkonstruktion hierdurch nicht tangiert. Ein Policendarlehen ist bezüglich seines Wertes abhängig von der
Anzahl der Anteile, deren aktueller Wert die Auszahlungshöhe bestimmt. Tilgt der VN, so wird der Euro-Betrag wiederum von der Anzahl der in Frage kommenden
Anteile und dem dann maßgeblichen Kurs bestimmt. Falls der Kurs niedriger ist als im Zeitpunkt der Darlehensgewährung,
so hat der VN an dem zwischenzeitlich eingetretenen Kursrückgang verdient.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die «Fondsgebundene» «Lebensversicherung» bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens
(Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Der Wert einer
Anteileinheit richtet sich nach der Wertentwicklung des Anlagestocks. Den Wert einer Anteileinheit ermitteln wir dadurch, dass der Geld-Wert des Anlagestocks
am jeweiligen Stichtag der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteileinheiten geteilt wird.
Deshalb sollte die Wahl der Fondsgebundene Rentenversicherung als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme im Bewusstsein und unter Abwägung höherer Renditechancen bei gleichzeitig höherer
Verlustgefahr und höherem Risiko erfolgen. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternativen zur normalen Kapitalversicherung betrachtet
und erzielen i. d. R. tatsächlich höhere Renditen. Relativiert man diese um die zum Teil höheren Kosten, so bleibt ein relevanter Vergleich einer Fondsgebundene Rentenversicherung nur
bei einem kostengünstigen Anbieter mit geglückter Fondsauswahl und hohen Erträgen erhalten.
Deshalb ist es wichtig, dass zum Schluss der Laufzeit darauf geachtet wird, dass dieses auch - entweder durch den Anleger selbst oder eben durch das
beauftragte Fondsmanagement - konsequent umgesetzt wird. In puncto Steuer gelten für die Fondsgebundene Rentenversicherung Policen im Prinzip die gleichen Regeln, mit einer
Ausnahme: Prämien für klassische «Lebensversicherung»en sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, für Fondspolicen ist das hingegen nicht möglich.
Dieser Nachteil fällt jedoch meistens kaum ins Gewicht
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die versiko AG, Düsseldorf, über die Continentale Lebensversicherung a. G., Dortmund, als Risikoträger, Skandia Lebensversicherung AG, Berlin, Mannheimer
Lebensversicherung AG, Mannheim, und oeco capital Lebensversicherung AG, München, sind Anbieter dieser Vertragsform. Typischerweise werden nur Wertpapiere
von Unternehmen in die Fonds aufgenommen, die sich überwiegend mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen im
Umwelttechnologiebereich beschäftigen ist.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung, Beitragsfreistellung bzw. Switchen muss der Kunde dagegen mit zusätzlichen Abschlägen rechnen, da die Fondsgebundene Rentenversicherung Anlage der
Sparprämien ausschließlich auf das Versicherungsende ausgerichtet ist. Man spricht dann von notwendigen Marktwertanpassungen, weil die zugrunde liegenden
Wertpapiere zum jeweiligen Marktwert veräußert werden müssen. Dies geschieht in Form einer Reduzierung der Rücknahmepreise, findet jedoch generell nur dann
Anwendung während des Anlagezeitraumes besteht.
Bei der gemanagten Fondspolice überlässt der Anleger die Auswahl und den Fondswechsel, zum Teil oder vollständig den Anbietern der Police bzw. den für sie
tätigen professionellen Anlagegesellschaften und Instituten. Um eine überdurchschnittliche Entwicklung der Fonds anzustreben, muss sich der Anleger also
nicht selbst einen Überblick über die Vielzahl der Fonds verschaffen, sondern kann dies den Fondsmanagern überlassen. Diese Unternehmen werden kontinuierlich
nach strengen Kriterien ausgewählt und überprüft.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der Fondsanteile in der
Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten Anleger jederzeit transparent und überprüfbar.
Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B.
festverzinsliche Wertpapiere - abgestellt werden.
Die Weiterentwicklung der Produkte führte zur Auswahlmöglichkeit aus mehreren Fonds, der Festlegung der Anteilsmischungsverhältnisse durch den Kunden selbst
(Mixen oder Splitting genannt), dem Wechsel des Fonds-Mix durch Switchen, zur gemanagten Police durch Vermögensverwalter, zu der FLV mit garantierter
Mindestverzinsung und Beitragsrückgarantie, für die Fondsgebundene Rentenversicherung sowie zu den AILV/AIRV aktienindexgebundenen Produkten und der
ÖKO-FLV. Es werden auch spezielle Nichtrauchertarife angeboten.
Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen sollte ebenfalls
nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung ist versicherbar. Gegebenenfalls wird dem Kunden die Möglichkeit geboten, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Abschlusskosten am Ende der
Aufschubzeit eine solche Zusatzversicherung einzuschließen.
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