Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt.
Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt.
Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden GGF einer GmbH oder Vorstandsmitgliedern einer AG mit betrieblichen Pensionsansprüchen sowie Beamten, Richtern, Berufssoldaten und Abgeordneten. Bei diesen Personengruppen wird der Höchstbetrag von 20.000 EUR um einen fiktiven Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil zur Fondsgebundene Rentenversicherung gekürzt. Dieser errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem für das Jahr gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten (keine Einmalzahlung). Leistungen durch die Fondsgebundene Rentenversicherung an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der Fondsgebundene Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen. Dabei sollten zumindest fünf Kriterien ins Bewusstsein gerückt werden. Die in Aussicht gestellten Renditen sollten hinterfragt werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme für die Fondsgebundene Rentenversicherung, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent erhöht werden.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei diesen Ereignissen kann eine Erhöhung unter Berücksichtigung bestimmter Mindestsummen und Höchstsummen erfolgen. Das Recht auf Nachversicherung muss
innerhalb von drei Monaten nach Ereigniseintritt erfolgen. Außerdem sind Höchstalter 45 Jahre und Restlaufzeit des Vertrags von 12 Jahren erforderliche
Voraussetzungen. Neu ist die Möglichkeit, unabhängig von konkreten, sich verwirklichenden Lebenssituationen ohne besonderen Grund eine Erhöhung
durchzuführen.
Die Ablaufphase ist dabei in der Regel auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70.
Lebensjahr. Der Einzahlungsbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, entsprechend den getroffenen
Vereinbarungen über Anlageform und Anlagestock diesem zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Fondsgebundene Rentenversicherung Risikobeiträge zur Deckung des Todesfallrisikos
werden in der Regel monatlich dem Deckungskapital entnommen.
Erlebt die versicherte Person bzw. (bei Verbundenen Leben) erleben die versicherten Personen das Ende der Versicherungsdauer, so wird der Geldwert des
Anteilsguthabens ausgezahlt, errechnet mit dem Rücknahmepreis des letzten Börsentages vor Vertragsablauf. Da die Entwicklung dieses Anteilguthabens generell
nicht vorhersehbar ist und damit unsicher bleibt, wird keine garantierte Erlebensfallleistung erklärt. Anstelle des Geldwertes können auf Antrag auch die
Fondsanteile übertragen werden.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Die Beiträge zu Ihrer «Lebensversicherung» können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag
(Einmalbeitrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei
Einmalbeitrags- und Jahreszahlungen ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes
Jahr.
Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihre Versicherung nur
teilweise, so ist die Kündigung unwirksam, wenn der fortzuzahlende Beitrag den Mindestbetrag von …… jährlich unterschreitet. Wenn Sie in diesem Fall Ihre
Versicherung beenden wollen, müssen Sie also ganz kündigen. Bei einer Kündigung werden wir entsprechend § 176 VVG den Rückkaufswert für die Fondsgebundene Rentenversicherung erstatten. Dieser
entspricht dem Wert des Deckungskapitals erfolgt.
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem
Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die
Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon die Leistung des Deckungskapitals nach Absatz 6 bzw. 7
in Anteileinheiten des Anlagestocks verlangen. Zur Ausübung dieses Wahlrechts werden wir Sie unverzüglich auffordern und Ihnen eine angemessene Frist zur
Ausübung des Wahlrechts einräumen. Geht uns innerhalb dieser Frist kein entsprechender Antrag zu, leisten wir in Geld. Darüber hinaus beteiligen wir Sie und
an den Überschüssen, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt werden.
Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten des Versicherungsbetriebes bestimmt sind, dem Anlagestock
rechnen sie zum (Stichtag) in Anteileinheiten um. Die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
berechneten Risikobeiträge und die bei der Fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sowie bei beitragsfreien Versicherungen kalkulierten Kosten für den
Versicherungsbetrieb entnehmen wir monatlich dem Deckungskapital.
Falls aus besonderen, vom VN veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können in diesen Fällen durchschnittlich entstehende
Kosten als pauschaler Abgeltungsbetrag gesondert berechnet werden. Die Versicherer erheben i. d. R. Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins,
bei Verzug mit Beiträgen, bei schriftlicher Fristsetzung aufgrund Nichtzahlung von Folgebeiträgen, bei Rückläufern im Lastschriftverfahren, bei der
Durchführung von Vertragsänderungenin Form von Wertpapieren.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Gegenüber fondsgebundenen Anlagekonzepten deutscher Assekuranzen haben sie den Vorteil, dass die Wertentwicklung von With-Profit-Policen häufig weniger
schwankend verläuft. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird auch bei deutschen Anlegern immer beliebter. Denn wenn die Aktienmärkte gut laufen, ist ihre Rendite deutlich höher
als die klassischer Lebens- und Rentenversicherungen. Gegenüber «fondsgebundene»n Anlagekonzepten deutscher Assekuranzen haben sie den Vorteil, dass die
Wertentwicklung häufig weniger schwankend verläuft.
Denn in den angelsächsischen Ländern hat man im Laufe vieler Jahrzehnte eine Art Absicherungskonzept entwickelt, das der Kreuzung zwischen einer klassischen
und einer Fondsgebundene Rentenversicherung gleicht. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, zwischen denen Anleger wählen können: die Fondsgebundene Rentenversicherung nach deutschem Muster
oder die britische Lebensversicherung. Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die Altersvorsorge einen Aktien- oder
Investmentfonds-Sparplan zu wählen.
Damit das gut gelingen kann, sollte die Versicherung einen guten Draht zu den namhaften Fondsgesellschaften haben und auf möglichst viele, qualitativ
hochwertige Fonds aus allen Anlagesegmenten Zugriff haben. Dazu sollten beispielsweise die Top-Produkte deutscher Fondshäuser wie DWS oder die
angelsächsischer Adressen wie Fidelity, Franklin Templeton, Invesco oder Threadneedle gehören. Schließlich hängt der Erfolg der Fondspolicen letztlich einzig
und allein vom gewählten Fonds-Mix ab.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte Abhängigkeit von der Wertentwicklung eines bestimmtem Indexes aus, z. B. vom DAX, CAC 40,
FTSE 100, AEX, SMI, EBI, STOXX etc. 1987 wurde das Produkt erstmals in den USA, dann auch in Großbritannien, Australien und der Schweiz angeboten. Als
Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten (AILV oder AIRV) erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und
eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht.
Bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall wird keine Marktwertanpassung durchgeführt. Anbieter eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit höherer Garantieleistung bzw. garantierter
Mindestverzinsung sind Aegon, Atlanticlux (FWU), Fortuna und Standard Life. Hinter dem Namen Market-Timing verbirgt sich die rechtzeitige Umschichtung
zwischen verschiedenen Anlageformen zur Dämpfung größerer Schwankungen bei der Vermögensbildung. Es kann damit unter Ausnutzung der volkswirtschaftlichen
Konjunkturzyklen in unterschiedliche Anlageklassen umgeschaltet werden.
Hinzu kommen Merkblätter, aus denen Informationen über den enthaltenen Versicherungsschutz, die Beitragsverwendung, die Versicherungsleistungen,
Überschussbeteiligung, Unterrichtungsmodus und steuerliche Vorschriften sowie zur Fondsanlage ersichtlich sind. In den zurückliegenden Jahren hat sich eine
größere Tarifvielfalt entwickelt. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt werden Fondsgebundene Rentenversicherung bereits seit Beginn der 70er Jahre angeboten. Zuvor hatte diese Spezialform
der Fondsgebundene Rentenversicherung bereits in den USA erhebliche Erfolge erzielt.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Renditechancen für eine Fondsgebundene Rentenversicherung dürften höher sein als bei einer üblichen Kapital- oder Rentenversicherung. Es sollte allerdings unbedingt berücksichtigt
werden, dass die Höhe der Ablaufleistung bei der Fondsgebundene Rentenversicherung völlig ungewiss ist, denn sie hängt direkt von der aktuellen Börsenlage sowie vom ausgewählten
Versicherer, von seinem Portfolio-Management, von der Fondspalette, den gewählten Fonds und von dem Branchen-Know-how der Analysten ab. Neuere Angebote in
Form der Fondsgebundene Rentenversicherung scheinen hier besser geeignet zu sein.
Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Bedingungsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung sind durch
unternehmensindividuelle Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung i. V. m. Tarifbedingungen und Besondere Bedingungen für die
Dynamik oder Anpassungsversicherung ersetzt worden. Wenn eine Betriebsrente fällig wird, scheidet der Versicherte aus der Gruppe aus. Bei der
Fondsrentenversicherung sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung.
Der Tarif dient der Finanzierung von Rentenzusagen eines Unternehmens, also der Rückdeckung von Direktzusagen und Unterstützungskassen. Die Vorteile liegen
einerseits darin, dass der Sparanteil des Jahresbeitrages in Fonds angelegt wird und außerdem in einer anpassungsfähigeren Gesamtfinanzierung mit einem
Gesamtbeitrag, einem geglätteten Verlauf der Zahlungen und einem zu Beginn niedrigeren Beitrag. Mindestvoraussetzung sind 50 Beschäftigte. Der konstante
Gruppenbeitrag kann bei Bedarf angepasst werden und deshalb gedämpft ausfallen.
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