Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt.
Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt.
Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Zwei Hauptgründe sind für eine Fondsgebundene Rentenversicherung zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend durch Erbschaften stark ausgeprägt.
Es schließt sich eine Altersrentenleistung über monatlich 800 EUR bis zum 85. Lebensjahr an. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden in diesem Beispiel zu 64 Prozent versteuert. Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 800 EUR (5.000 EUR × 0,64 × 0,25 = 800 EUR) bei der Fondsgebundene Rentenversicherung, so dass nicht mehr 20 × 12 × 5.000 EUR = 1.200.000 EUR, sondern 20 × 12 × 4.200 EUR = 1.008.000 EUR ausgezahlt würden. Die Altersrenten werden mit 92 Prozent versteuert.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Fondsgebundene Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Fondsgebundene Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern.
In Deutschland zugelassene und niedergelassene Fondsgebundene Rentenversicherung bieten auch britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von der Höhe des Einzahlungsbetrages, dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen, der Rendite, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielt werden kann.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Das Auf und Ab der Kurse ist die normale Bewegungsform von Aktien und Wertpapieren. Wird jeden Monat ein Beitrag geleistet und werden davon Fondsanteile
angekauft, so erwirbt der Anleger bei niedrigen Kursnotierungen eine größere Anzahl von Fondsanteilen. Bei steigenden Kursen werden weniger Fondsanteile
gutgeschrieben. Dadurch ergibt sich in der Regel ein günstigerer Durchschnittspreis als bei dem regelmäßigen Erwerb einer konstanten Anzahl von Anteilen zu
festgesetzten Zeitpunkten (Cost-Average-Prinzip).
Die mit dem Abschluss für eine Fondsgebundene Rentenversicherung verbundenen Kosten für Beratung, Anforderung von Gesundheitsauskünften und Ausstellung des Versicherungsscheins
werden dem VN nicht gesondert in Rechnung gestellt; sie sind in den ausgewiesenen Beiträgen bereits eingerechnet und insofern enthalten. Auf den Teil der
Kosten, der bei der Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt wird, verrechnen die Versicherer nach einem aufsichtsrechtlich geregelten Verfahren die
eingehenden Beiträge Verwaltungskosten vorgesehen sind.
Die beitragsfreie Vertragsverlängerung auch Weiterführungsoption oder Verlängerungsoption genannt, schützt vor dem so genannten Ablaufrisiko und unnötigen
Verlusten zum Vertragsende. Damit ist bei niedriger und ungünstiger Kurssituation der Zwang beseitigt, ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt die
Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen; der VN kann vielleicht den nächsten Kursanstieg abwarten. Eine beitragsfreie Verlängerung ist i. d. R.
einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren möglich.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben
worden sind, können wir binnen drei Jahren seit Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt können wir aber nur innerhalb eines Monats
erklären, nachdem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis genommen haben; die Kenntnis eines Vermittlers steht hinsichtlich des Fristbeginns
unserer Kenntnis nicht gleich.
Für Ihren Fondsgebundene Rentenversicherung Vertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerverfahren) maßgebend. Hierbei werden die
ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs in
der jeweiligen Versicherungsperiode bestimmt sind. Der zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4 % der von Ihnen während der
Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem
Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die
Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den
Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere
Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Stichtag berechneten Deckungskapitals.
Bei einem Kursrückgang besteht das Risiko der Wertminderung. Bei Fremdwährungsfonds unterliegen die Währungskurse Schwankungen und können den Wert der
Anlagen beeinflussen. Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das
Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Der Euro-Wert des Deckungskapitals der Fondsgebundene Rentenversicherung wird
durch Multiplikation der Zahl der Anteileinheiten errechnet.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung kann auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des
Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht
vor dem 60. Lebensjahr auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Während klassische Policen gegenwärtig allenfalls noch Ablaufrenditen von im Schnitt 4,5 Prozent einbringen, besteht mit «fondsgebundene»n Varianten, die
die meiste Zeit vorwiegend aktienbasiert investiert haben, die Chance, eine um 2,0 bis 2,5 Prozentpunkte höhere Rendite einzufahren, sofern alles einigermaßen
gut läuft. Aus diesem Grunde kommen solche Policen eigentlich nur für risikobereite Anleger infrage. Fondspolicen haben in Deutschland so gut wie alle
Lebensversicherungsgesellschaften im Angebot.
Das reicht zurzeit jedoch nicht einmal aus, um die Teuerungsrate auszugleichen. Bei der Fondsvariante erhält der Anleger bei Vertragsablauf stets nur den
Gegenwert der in seinem Fondsdepot enthaltenen Investmentbausteine, eine garantierte Mindestauszahlungssumme gibt es also nicht. Dass während der Laufzeit
der Wert der Fondsgebundene Rentenversicherung, insbesondere wenn es sich um Aktienfonds handelt, rauf und runter geht, ist normal und muss Sparer eigentlich nicht beunruhigen, sofern
das Ablaufmanagement gut getimt ist.
Als Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante die Nase
vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit des Vertrages unangetastet bleiben. Da das Kapital
ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des Versicherungsmantels jederzeit
Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fällt der Indexwertvergleich in einem Jahr negativ aus, d. h. ist der Indexwert gefallen, so entstehen für den VN keine Nachteile. Die bereits gesicherten
Gewinne bleiben in voller Höhe erhalten. Als Schlusszahlung zum Vertragsende ist dem VN in jedem Fall die vollständige Auszahlung des investierten Kapitals
sicher, selbst dann, wenn der Index über die gesamte Laufzeit ständig gefallen wäre. Der Beteiligungssatz bestimmt, wie stark ein Anleger an einem
Indexanstieg partizipiert; er allein besagt allerdings wenig über die Renditechancen.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird typischerweise in bestimmten, zeitlich befristeten Tranchen angeboten, d. h. ein Vertragsabschluss ist nicht ständig, sondern nur periodisch
nach der Auflage einer neuen Tranche möglich. Die vollständige oder teilweise Anlage der Sparanteile in ökologisch und gesellschaftlich sinnvolle Projekte
und Ökofonds ist der Hintergrund für diese Produktform. Ein wachsendes Umweltbewusstsein auch in Bezug auf die Kapitalanlage hat bereits zu einigen
Produktangeboten geführt.
Deshalb ist die Bezugsbasis des Beteiligungssatzes wichtig. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nur bei der Betrachtung identischer Einflussfaktoren möglich.
Diese sind, identische Kapitalmarktsituation, identischer Anlagezeitpunkt, Zeitpunkt der Tranchenauflage, Niveau des Index bei der Zeichnung, Indexart,
Beitragszahlungsweise, Vertragsdauer, Vertragsform, regelmäßige Gewinnsicherung, Stichtag der Gewinnsicherung, Höhe der garantierten Leistungen,
Mindestverzinsung, Wiederanlage der Gewinne.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der Fondsanteile in der
Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten Anleger jederzeit transparent und überprüfbar.
Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B.
festverzinsliche Wertpapiere - abgestellt werden.
In der Todes- und Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese
jahrzehntelang dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Fondsgebundene Rentenversicherung, sowie durch die
Fondsgebundene Rentenversicherung. Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die
Versicherungsleistung.
Dies ist erstmals bei einem Produkt der Skandia durch eine Kooperation mit den Experten der Vermögensmanagement EuroSwitch! GmbH, Frankfurt, bei einer
gemanagten Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten worden. Im Übrigen ergeben sich Parallelen zu den Fondswechselmöglichkeiten. Nach dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz kann in
so genannten Dachfonds investiert werden. Die Beiträge werden nicht in einzelne Wertpapiere, sondern in Publikumsfonds angelegt. Vorteile der Dachfonds
liegen im hohen Standardisierungsgrad, sowie der breiten Risikostreuung.
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