Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt.
Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt.
Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die Jüngeren schon heute zu zusätzlichen Kosten führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin beabsichtigt. Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese durchschnittliche Versorgungslücke der Fondsgebundene Rentenversicherung auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern.
Auf Grund der Günstigerprüfung sind vom Krankenversicherungsbeitrag und den Prämien der Haftpflichtversicherung (5.736 EUR p. a.) 5.069 EUR als Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2007 abzugsfähig, obwohl lediglich 1.500 EUR steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Max Kunz, ledig, 65 Jahre, ist seit zwei Jahren im Ruhestand. Auf Grund von Leistungen aus der gesetzlichen Rente, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und einer Fondsgebundene Rentenversicherung hat er einen Steuersatz von 30 Prozent.
Neben den Arbeitgeberbeiträgen sieht das BetrAVG die Möglichkeit vor, dass der Arbeitnehmer auch Eigenbeiträge zurFinanzierung der betrieblichen Versorgungszusage erbringen kann. Diese erfolgen aus dem versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10a und Abschnitt XI EStG förderfähig sein. Diese Möglichkeit steht jedoch unmittelbar nur nicht beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführern offen, da Voraussetzung in der Fondsgebundene Rentenversicherung ist.
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Fondsgebundene Rentenversicherung als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Grundsätzlich sind mehrere Kostenpositionen zu berücksichtigen, Abschlusskosten (gezillmerte und ungezillmerte Tarife), Verwaltungskosten für die
Vermögensverwaltung bei gemanagten Fonds, jährliche Managementgebühr, Vertragsgebühren, Stückkosten, Gebühren für die Depotverwaltung, Ausgabeaufschläge für
den Kauf von Fondsanteilen, Kosten für die Risikoabsicherung des Todesfalls und u. U. Berücksichtigung eines Nichtrauchertarifs, Kosten für die
Risikoabsicherung Berufsunfähigkeit und sonstige Zusatzversicherungen.
Die Leistung aus dem Vertrag wird an den VN oder die Erben erbracht, falls keine andere Person benannt wurde, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die
Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll. Die Fondsanteile sollten möglichst nicht in Renten- oder Immobilienfonds angespart werden. Die Rendite ist dann
unter Umständen niedriger als bei einer normalen Fondsgebundene Rentenversicherung . Diese Leistung wird in Wertpapieren der Anlagestöcke erbracht.
Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds), fließen sie unmittelbar den
Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den
einzelnen Verträgen gutgeschrieben. Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, so wird das während der
Versicherungsdauer angesammelte Deckungskapital ausgezahlt.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt
haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des
Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich
die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll.
Sobald wir Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Sie können Ihre Rechte
aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder verpfänden. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine Abtretung oder Verpfändung von
Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt worden
sind.
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem
Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die
Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die
Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. Ein bei Antragsstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht
berührt.
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt, Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des
Einlösungsbeitrags bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind. Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht
Versicherungsschutz durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung nur, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit begangen worden ist.
Bei Inanspruchnahme dieser beitragsfreien Vertragsfortführung wird eine neue garantierte Mindesttodesfallsumme festgelegt; sie entspricht während des
gesamten Verlängerungszeitraumes. Durch einen Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
Rechnung gestellt.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Als Variante, die gewissermaßen zwischen der klassischen und der deutschen Variante der Fondsgebundene Rentenversicherung steht, sind angelsächsische Lebensversicherungen
einzustufen. Denn sie verbinden Teile der sicherheitsorientierten deutschen Variante mit den Renditechancen einer reinen Fondspolice. Einerseits wird nämlich
ein überproportional großer Anteil des angelegten Kapitals in Aktien investiert - und zwar bis zu 80 bis 90 Prozent. Andererseits werden im Gegensatz zu
deutschen Fondspolicen in guten Zeiten die Gewinne nicht zu 100 Prozent dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben.
Die Überschussbeteiligung ist bei einer Fondsgebundene Rentenversicherung von geringerer Bedeutung. Da unmittelbar an den Kurssteigerungen der Anteilseinheiten partizipiert wird, bleibt
nur noch der Überschuss aus dem Risiko- und Kostenbereich zu verteilen bzw. der Überschuss im Rentenbezug aus der BUZ. Der Anlageerfolg ist von den gewählten
Anlagen und damit von der Risikostreuung und den Anlageschwerpunkten direkt abhängig. Bei Aktienfonds sind insbesondere Anlageschwerpunkte in deutsche Aktien,
europäische Aktien und internationale Aktien üblich.
Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der
Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Im Todesfall
ist jedoch die vereinbarte Todesfallleistung garantiert. Die Höhe der Versicherungsleistungen ist vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten
(Deckungskapital) abhängig.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die versiko AG, Düsseldorf, über die Continentale Lebensversicherung a. G., Dortmund, als Risikoträger, Skandia Lebensversicherung AG, Berlin, Mannheimer
Lebensversicherung AG, Mannheim, und oeco capital Lebensversicherung AG, München, sind Anbieter dieser Vertragsform. Typischerweise werden nur Wertpapiere
von Unternehmen in die Fonds aufgenommen, die sich überwiegend mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen im
Umwelttechnologiebereich beschäftigen ist.
Es wird z. T. eine Mindestverzinsung zugesichert, eine jährliche Gewinnsicherung der Indexgewinne (so genannte Cliquet-Option) oder die Gewinnermittlung
zwischen Indexwert zum Laufzeitende (z. B. nach 12 Jahren) und dem Index-Ausgangswert zu Vertragsbeginn vorgenommen. So wird am Ende der Indexphase die
Fondsgebundene Rentenversicherung aus allen Gewinnbeteiligungen und allen gezahlten Beteiligungsbeiträgen mit allen zum Ende der Indexphase mit 4 Prozent jährlich verzinsten
Beteiligungsbeiträgen verglichen und der höhere Wert festgestellt.
Hinzu kommen Merkblätter, aus denen Informationen über den enthaltenen Versicherungsschutz, die Beitragsverwendung, die Versicherungsleistungen,
Überschussbeteiligung, Unterrichtungsmodus und steuerliche Vorschriften sowie zur Fondsanlage ersichtlich sind. In den zurückliegenden Jahren hat sich eine
größere Tarifvielfalt entwickelt. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt werden Fondsgebundene Rentenversicherung bereits seit Beginn der 70er Jahre angeboten. Zuvor hatte diese Spezialform
der Fondsgebundene Rentenversicherung bereits in den USA erhebliche Erfolge erzielt.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Die ersten fondsgebundenen Policen wurden in Großbritannien Anfang der 60er Jahre eingeführt. In der Vergangenheit haben in Deutschland zu Beginn der 70er
Jahre rund 13 Versicherer die Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Diese einfachen Produkte sahen nur eine Fondsanlagemöglichkeit vor. Der Fonds blieb über die gesamte
Vertragsdauer unverändert. Alternativen standen nicht zur Wahl. In der nächsten Produktgeneration wurde zwar ebenfalls nur ein Fonds angeboten, doch konnte
dieser bei Bedarf gegen einen anderen getauscht werden.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Versicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz
her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des
Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen
Todesfall.
Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen sollte ebenfalls
nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung ist versicherbar. Gegebenenfalls wird dem Kunden die Möglichkeit geboten, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Abschlusskosten am Ende der
Aufschubzeit eine solche Zusatzversicherung einzuschließen.
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