Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt.
Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Der VN kann einmalig, spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung verlangen, dass die Rentenzahlung um einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren später beginnt, wenn die versicherte Person den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt.
Für diesen Zeitraum wird der Vertrag beitragsfrei verlängert. Es besteht ferner die Möglichkeit, das vorhandene Guthaben auch vor dem Ende der Ansparzeit auszahlen zu lassen, wobei aber steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ist das Durchschnittsentgelt der Fondsgebundene Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Das Durchschnittsentgelt betrug im Jahr 2005 29.202 EUR West und 24.691 EUR Ost. Damit wären folglich bei Rentenbeginn in 2007 für nicht beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer Jahresrenten bis zu 87.606 EUR bzw. 74.073 EUR abgedeckt gewesen.
Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ist der Marktanteil der fondsgebundenen Produkte erheblich gestiegen. Es existieren erhebliche Leistungsunterschiede von über 70 Prozent im Einzelvergleichsfall. Bei einem Angebotsvergleich müssen unbedingt identische Leistungsinhalte zugrunde gelegt werden, damit auch eine direkte Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann. Von Angeboten ohne und mit Hinterbliebenenschutz, ohne oder mit Berufsunfähigkeitsrente, mit hohen oder geringen Garantierentenhöhen, differenziert vorzunehmen.
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Fondsgebundene Rentenversicherung Anbieter zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der Verrentung die Höhe der Bezüge aus der Fondsgebundene Rentenversicherung in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Der VN kann auch die Umwandlung seiner Fondspolice in eine klassische Kapital- oder Rentenversicherung mit gleichbleibenden Leistungen und Dauern verlangen.
Die Versicherungssumme oder Jahresrente wird anhand des Geldwertes des Anteilguthabens auf Basis der dann geltenden Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Fondsgebundene Rentenversicherung zum Vertragsende in eine Rentenleistung umzuwandeln. Bei einer FRV kann zum Vertragsende ein Kapitalwahlrecht
ausgeübt werden, dass unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur Auszahlung einer Kapitalsumme führt.
Die Nachversicherungsgarantie sichert eine Erhöhungsmöglichkeit des Todesfallschutzes ohne erneute Prüfung der Gesundheitsverhältnisse in bestimmten
Lebenssituationen zu Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes, Adoption, Erreichen der Volljährigkeit, Aufnahme eines freien Berufes oder
Selbstständigkeit, Volljährigkeit, Abschluss einer akademischen Ausbildung, Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim, Wegfall oder Reduzierung der betrieblichen
Altersversorgung.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald
sie uns zugegangen sind. Vermittler sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte
Anschrift senden können.
Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen
Versicherungsbeginn der Fondsgebundene Rentenversicherung . Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Beiträge können nur im
Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. Für eine Stundung der Beiträge ist eine
schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich.
Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem dort genannten Termin verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu
werden. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitragsfreie Versicherung mit
herabgesetzter Todesfallleistung weitergeführt, wobei ein als angemessen angesehener Abzug vom Deckungskapital in Höhe von … erfolgt. Erreicht die bis dahin
gezahlte Beitragssumme den Mindestbetrag.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den
Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere
Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Stichtag berechneten Deckungskapitals.
Die Höhe der Rente ist vom Wert des Anteilguthabens zum Ende der Aufschubzeit abhängig. Der Kunde erhält in der Police eine mit vorsichtigen Annahmen
kalkulierte Rente pro 5.000 EUR Anteilguthaben ausgewiesen. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird dann lebenslang vorschüssig, mindestens aber für die Dauer einer vereinbarten
Rentengarantiezeit erbracht. Es kann auch eine abgekürzte Leibrente für mindestens fünf Jahre, maximal i. d. R. 20 Jahre vereinbart werden. Die Rente kann
auch ganz oder teilweise früher abgerufen werden.
Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Bei einem Fonds sind die Leistungen in Anteilen hat uns der Empfangsberechtigte ein Depot mitzuteilen, auf das
wir die Anteile übertragen können. Für Kosten und Gefahrtragung gilt Absatz 4 entsprechend. Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt
ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Fondsgebundene Rentenversicherung gegenüber einer klassischen Renten- oder Lebensversicherung deutscher Prägung ist, dass der Anleger ein
größeres Mitspracherecht bei der Auswahl der Anlageinstrumente hat. Denn das für den Vermögensaufbau investierte Kapital fließt in Investmentfonds. Meistens
kann er aus einer Palette von verschiedenen Fondstypen - Aktien-, Geldmarkt-, Renten-, Immobilienfonds und seit einiger Zeit auch alternativen
Investmentprodukten wie Commodities und Hedgefonds auswählen.
Das reicht zurzeit jedoch nicht einmal aus, um die Teuerungsrate auszugleichen. Bei der Fondsvariante erhält der Anleger bei Vertragsablauf stets nur den
Gegenwert der in seinem Fondsdepot enthaltenen Investmentbausteine, eine garantierte Mindestauszahlungssumme gibt es also nicht. Dass während der Laufzeit
der Wert der Fondsgebundene Rentenversicherung, insbesondere wenn es sich um Aktienfonds handelt, rauf und runter geht, ist normal und muss Sparer eigentlich nicht beunruhigen, sofern
das Ablaufmanagement gut getimt ist.
Von größter Bedeutung und deshalb unbedingt zu beachten ist das jeweilige Tarifkonzept des Lebensversicherers. So sind beispielsweise Rententarife als
Fondsgebundene Rentenversicherung zum Teil ohne Garantien erhältlich; zum Teil wird von einigen Versicherern nach britischer Versicherungsaufsicht und deren Vorschriften kalkuliert,
sodass die Garantiewerte vergleichsweise niedrig sind, sie es dem Versicherer aber ermöglichen, einen hohen Aktienanteil mit überdurchschnittlichen
Renditechancen wahrzunehmen.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so wird die doppelte Versicherungsleistung aus der Unfall-Zusatzversicherung
gezahlt. Der Versicherungsschutz ist jedoch verglichen mit den günstigen Beitragssätzen in betrieblichen Gruppenunfallversicherungen relativ teuer und
wirtschaftlich selten sinnvoll. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die
Ursache einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird typischerweise in bestimmten, zeitlich befristeten Tranchen angeboten, d. h. ein Vertragsabschluss ist nicht ständig, sondern nur periodisch
nach der Auflage einer neuen Tranche möglich. Die vollständige oder teilweise Anlage der Sparanteile in ökologisch und gesellschaftlich sinnvolle Projekte
und Ökofonds ist der Hintergrund für diese Produktform. Ein wachsendes Umweltbewusstsein auch in Bezug auf die Kapitalanlage hat bereits zu einigen
Produktangeboten geführt.
Bei der gemanagten Fondspolice überlässt der Anleger die Auswahl und den Fondswechsel, zum Teil oder vollständig den Anbietern der Police bzw. den für sie
tätigen professionellen Anlagegesellschaften und Instituten. Um eine überdurchschnittliche Entwicklung der Fonds anzustreben, muss sich der Anleger also
nicht selbst einen Überblick über die Vielzahl der Fonds verschaffen, sondern kann dies den Fondsmanagern überlassen. Diese Unternehmen werden kontinuierlich
nach strengen Kriterien ausgewählt und überprüft.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt. Da sich die Wertentwicklung der Fondsanteile in der
Tagespresse verfolgen lässt, ist die Qualität der Anlagepolitik eines Fondsmanagers für den interessierten Anleger jederzeit transparent und überprüfbar.
Anders als bei der herkömmlichen Tarifgestaltung in der LV und RV kann bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ausschließlich auf eine vielversprechende Anlageart - wie z. B.
festverzinsliche Wertpapiere - abgestellt werden.
Die Weiterentwicklung der Produkte führte zur Auswahlmöglichkeit aus mehreren Fonds, der Festlegung der Anteilsmischungsverhältnisse durch den Kunden selbst
(Mixen oder Splitting genannt), dem Wechsel des Fonds-Mix durch Switchen, zur gemanagten Police durch Vermögensverwalter, zu der FLV mit garantierter
Mindestverzinsung und Beitragsrückgarantie, für die Fondsgebundene Rentenversicherung sowie zu den AILV/AIRV aktienindexgebundenen Produkten und der
ÖKO-FLV. Es werden auch spezielle Nichtrauchertarife angeboten.
Einige Anforderungen an eine Fondsgebundene Rentenversicherung sind zum Beispiel, Wie hoch sind Abschlusskosten, Ausgabeaufschläge, Depotgebühren, Verwaltungsgebühren,
Switchgebühren, Kosten der Risikoversicherung, Gesamtkosten? Sind auch nicht garantierte Kostengewinne in die Modellrechnung bereits eingerechnet worden?
Welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Kursverlusten in den letzten Vertragsjahren werden angeboten? Wie hoch waren bei ausgezahlten Fondsgebundene Rentenversicherung die höchste
und niedrigste Beitragsrendite?
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