AOK Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse

Sparen Sie bei der AOK Gesetzliche Krankenkasse am Preis aber nicht an Leistungen

Gesetzliche KrankenkasseGesetzliche Krankenkasse Gesetzliche Krankenkasse - Die Top Anbieter im VergleichDie Top Anbieter im Vergleich Gesetzliche Krankenkasse - Gute Leistungen zum besten PreisGute Leistungen zum besten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse

Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.

Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

Die meisten Rentner werden freiwillig in der Gesetzliche Krankenkasse versichert. Soweit sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens einmal über der damals gültigen Versicherungspflichtgrenze verdient haben, gelten sie in der Rente als freiwillig Versicherte. Das besitzt vor allen Dingen den Nachteil, dass diese Rentner dann auch Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Zusatzeinkommen wie Betriebsrenten, Miet- und Zinseinkünfte zu zahlen haben, und zwar bis zur aktuell gültigen Bemessungsgrenze.

Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Die Gesetzliche Krankenkasse Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Auch bei großen Hilfsmitteln wie zum Beispiel Krankenfahrstühlen oder Hörgeräten gibt es häufig zeitliche Leistungsbegrenzungen.

Bei Arbeitnehmern dürfte es kaum zu Problemen kommen, weil die Kinder in aller Regel auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Arbeitgeber entsprechend zu informieren. Denn generell muss die Elternschaft immer bei der Stelle nachgewiesen werden, die die Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Das ist normalerweise der Arbeitgeber, kann aber auch der AOK Gesetzliche Krankenkasse sein. Nur wer die Beiträge selbst überweist, muss die Pflegekasse direkt informieren.

Versicherte haben Anspruch auf stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung. Der Versicherte benötigt dazu eine Überweisung eines behandelnden niedergelassenen Arztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Es besteht keine freie Krankenhauswahl, das Krankenhaus muss zum einen von der Gesetzliche Krankenkasse zugelassen und zum anderen möglichst nah gelegen sein. Anspruch besteht nur auf die allgemeinen Krankenhausleistungen, auf Wahlleistungen nur im Rahmen eines sogenannten Wahltarifs.

AOK Gesetzliche Krankenkasse

Die AOK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenkasse. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenkasse erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die AOK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die AOK Gesetzliche Krankenkasse auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der AOK Gesetzliche Krankenkasse sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

BUV Beitragsrechner

Beitragsrechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.

PKV Beitragsrechner

Beitragsrechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.

Gebäudeversicherung

Beitragsrechner für die Gebäudeversicherung
Schon ab 3,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.

Hausratversicherung

Beitragsrechner für die Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.

Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse - Bestmögliche Leistungen zum billigsten Preis Seit 2004 entfällt die Möglichkeit, dass Rentner den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen dürfen. Zwar haben sie auch weiterhin keinen solchen Anspruch auf Krankengeld, da sie eine Rente beziehen, doch wurde eine höhere Beitragssatzfixierung festgelegt. Der ermäßigte Satz lag meist einen Prozentpunkt unter dem sonst gültigen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler sollten aufpassen, dass sie als freiwillig Versicherte auf keinen Fall zwei Monate mit ihren Beiträgen in Zahlungsverzug geraten. Die Gesetzliche Krankenkasse muß in diesen Fällen sofort kündigen, und eine Rückkehr unter den gesetzlichen Kassenschutz ist nicht mehr möglich. Für die meisten Krankenkassen Mitglieder ist der sog. allgemeine Beitragssatz die bestimmende Größe für den Monatsbeitrag. Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung besitzen. Dauert die Erkrankung länger an, so leistet danach die Krankenkasse mit einem Krankengeld. Den erhöhten Beitragssatz haben all diejenigen zu zahlen, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung besitzen, also vor allem Selbstständige und Freiberufler, aber auch Geschäftsführer oder Gesellschafter. Für sie muss die Krankenkasse im Krankheitsfall womöglich sofort das Krankengeld bezahlen, deshalb ist für sie auch ein höherer Beitragssatz gerechtfertigt. Außerdem gibt es noch einen ermäßigten Beitragssatz, bei dem vor allem Selbstständige oder Freiberufler auf das Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit verzichten.

Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse - Gute Leistungen zu fairen Preisen Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Gesetzliche Krankenkasse nicht nachweisen kann. Bei einem Krankenkassenwechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Gesetzliche Krankenkasse vorliegen hat. So kann die AOK Gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet. Es sollte deshalb vorher genau geklärt werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist. Durch das GMG wurden eine ganze Reihe von sog. versicherungsfremden Leistungen gänzlich gestrichen oder deutlich eingeschränkt. Hierzu zählen, ersatzloses Entfallen des Sterbegeldes, keine Versorgung mit Sehhilfen für Erwachsene, keine Versorgung für Erwachsene mit Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, sog. Life-Style-Medizin, also Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität.

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Bei Arbeitnehmern dürfte es kaum zu Problemen kommen, weil die Kinder in aller Regel auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Arbeitgeber entsprechend zu informieren. Denn generell muss die Elternschaft immer bei der Stelle nachgewiesen werden, die die Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Das ist normalerweise der Arbeitgeber, kann aber auch der Rentenversicherungsträger sein. Nur wer die Beiträge selbst überweist, muss die Pflegekasse direkt informieren. In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die AOK Gesetzliche Krankenkasse , ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann. Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse. Die GKV ist wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen.

Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse - Optimal und günstig versichert Die Gebührenordnung für Ärzte enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzliche Krankenkasse gegenüber den Krankenkassen. Auch bei Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate Honorarvereinbarung ausdrücklich vereinbart hat. Die PKV erstattet Krankheitskosten in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen. In der AOK Gesetzliche Krankenkasse entscheidende Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit oder Befreiung aus der Versicherungspflicht. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) beträgt 2009: 62.550 Euro. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31.12. des Vorjahres wegen Überschreitens der in dem Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine der Gesetzliche Krankenkasse mindestens gleichwertige private Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Die Beiträge zu dieser Schicht der Altersversorgung werden steuerlich besonders gefördert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Ab 2005 können Ausgaben bis zu maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 EUR bei Verheirateten zu 60 Prozent als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2006 steigt die Abzugsfähigkeit um jährlich zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht ist. Die Abzugsfähigkeit anderer Vorsorgeprodukte ist seit 2005 auf den Betrag von 1.500 EUR reduziert.

AOK Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Die Gesetzliche Krankenkasse hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der Gesetzliche Krankenkasse ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Sozialgesetzbuch, hier das SGB V in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung. Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV handelt und deswegen Versicherungsfreiheit besteht. Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse

AOK Gesetzliche Krankenkasse - Hier die besten und günstigsten Versicherer vergleichen Über eine Beitragsrückzahlung hinaus können Versicherte auch die Kostenerstattung wählen. In diesem Falle geht man wie ein Privatpatient zur privatärztlichen Behandlung. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden dann nicht mehr über die Versichertenkarte, also die Chip-Karte, abgerechnet. Man erhält vom Leistungserbringer eine Rechnung, die zunächst selbst bezahlt und danach erst zur Erstattung an die «Krankenkasse» weitergereicht wird. Die Leistungserstattung erfolgt dann in festgelegten Sätzen. Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Gesetzliche Krankenkasse angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte. Es sind auch Selbstbehaltstarife wählbar. Bei Tarifen mit Selbstbehalt verpflichtet sich das freiwillige Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich entstehenden Behandlungskosten selbst zu tragen. So sind Selbstbehalte z. B. von 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR wählbar. Im Gegenzug erhält das freiwillige Mitglied eine Beitragsrückgewähr in Höhe von 150 EUR, 250 EUR oder 600 EUR p. a. angeboten. Auch andere Staffelungen werden kassenindividuell angeboten. Die Beitragsrückzahlung kann auch vereinbart werden