Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Vorgesehen war ursprünglich, dass der Zahnersatz ab 1.1.2005 als Gesetzliche Krankenkasse leistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert werden sollte. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden. Stattdessen müssen nun gesetzlich Versicherte ab 1.7.2005 0,4 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für den Zahnersatz und 0,5 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für Krankengeld zahlen. An diesem Sonderbeitrag beteiligt sich der Arbeitgeber zukünftig nicht mehr.
Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Die Gesetzliche Krankenkasse Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Auch bei großen Hilfsmitteln wie zum Beispiel Krankenfahrstühlen oder Hörgeräten gibt es häufig zeitliche Leistungsbegrenzungen.
Per Gesetz wird bestimmt, wer für die Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen, z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht, spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen. Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer, die für versicherungsfrei erklärt werden.
Da sie diese Leistungen auch weiterhin von der Gesetzliche Krankenkasse erhalten. Da es sich allerdings um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden sie künftig aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 erhöht. Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab 1.7.2005 für die Absicherung des Zahnersatzes und des Krankengeldes mehr Beitrag zahlen. Damit sollen die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten entlastet werden.
Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Behinderte Kinder genießen grenzenlosen Schutz, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu versorgen. Die Behinderung muss während der Familienversicherung
eingetreten sein. Es besteht somit für privatversicherte Eltern nicht die Möglichkeit, bei Auftreten der Behinderung ihres Kindes wieder in die GKV
zurückzuwechseln, um dann dort die kostenlose Mitversicherung zu beantragen.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der Gesetzliche Krankenkasse erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn
sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums aufgrund einer
Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Familienversicherung versichert waren, Bezieher von Vorruhestandsgeld unter bestimmten Voraussetzungen.
Den erhöhten Beitragssatz haben all diejenigen zu zahlen, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung besitzen, also vor allem Selbstständige
und Freiberufler, aber auch Geschäftsführer oder Gesellschafter. Für sie muss die Krankenkasse im Krankheitsfall womöglich sofort das Krankengeld bezahlen,
deshalb ist für sie auch ein höherer Beitragssatz gerechtfertigt. Außerdem gibt es noch einen ermäßigten Beitragssatz, bei dem vor allem Selbstständige oder
Freiberufler auf das Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit verzichten.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse
Die sog. Regelversorgung orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten
Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und
Gegenbezahnung zu berücksichtigen.
So kann die Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease
Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines
günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die
Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet.
Mit dem Eintrag in das sog. Bonusheft wird der Zuschuss auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, der Festzuschuss erhöht sich im obigen Beispiel auf 120 EUR. Er
erhöht sich auf 65 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, in diesem Falle also 130 EUR, wenn Versicherte ihre Zähne in den letzten zehn Jahren regelmäßig
gepflegt und die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben durchführen lassen (Bonusheft). Der Gesetzgeber hat auch für patentgeschützte Arzneimittel
Festbeträge eingeführt.
Gesetzliche Krankenkasse
Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt
den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Ein Arbeitnehmer verdient 62.550 Euro im Monat. Er
gehört als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent (14,0 Prozent + 0,9 Prozent Sonderbeitrag) an. Der Arbeitnehmer
zahlt ebenfalls 257,25,40 EUR plus 3.600 EUR × 0,9 Prozent = 33,08 EUR.
Bei der Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse ist darauf hinzuweisen, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung im Jahr 2005 bei 1,7 Prozent liegt.
Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung unter 65 Jahren ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Das
Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Kindererziehung im Beitragsrecht zu berücksichtigen. Mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz
hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt.
Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten, max. jedoch für 28 Tage. In
der privaten Krankenversicherung (PKV) werden zum einen die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Dazu gehören Unterbringung, Verpflegung und
Behandlung im Krankenhaus, der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die
Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Die Basisversorgung entspricht der ersten Schicht nach dem Drei-Schichten-Modell. Zur Basisversorgung werden unter steuerlichen Aspekten folgender
Altersversorgungen gerechnet: Gesetzliche Rentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), Berufsständische Versorgungswerke (beispielsweise für Ärzte,
Apotheker oder Steuerberater) (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG), Landwirtschaftliche Alterskasse, Leibrentenversicherung, die so genannte Basis- oder
Rürup-Rente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG)
In der Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse entscheidende Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit oder Befreiung aus der Versicherungspflicht. Die
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) beträgt 2009: 62.550 Euro. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) gilt für
Arbeiter und Angestellte, die am 31.12. des Vorjahres wegen Überschreitens der in dem Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und
eine der Gesetzliche Krankenkasse mindestens gleichwertige private Krankenversicherung abgeschlossen hatten.
Für Hilfsmittel können Festbeträge festgelegt werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens
jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Hilfsmittels zu leisten. In der PKV werden die Kosten für Hilfsmittel ebenfalls erstattet.
Leistungseinschränkungen gibt es regelmäßig bei Brillen, bei denen die Kosten für die Fassungen häufig nur bis zu einem bestimmten Betrag und nur innerhalb
eines bestimmten Zeitraums (zum Beispiel alle zwei Jahre) übernommen werden.
Beitragsvergleich Gesetzliche Krankenkasse
In der Regel praktischer oder Allgemeinarzt. In manchen Tarifen der Privaten Krankenversicherung ist der in einer Gesetzliche Krankenkasse Versicherte gehalten, bis auf wenige Ausnahmen
(Augenärzte, Gynäkologen, Zahnärzte sowie akute Notfälle) zuerst den Hausarzt (auch Primärarzt genannt) aufzusuchen und ihn entscheiden zu lassen, ob eine
Überweisung zu einem Facharzt notwendig ist (so genannte Gate Keeper-Funktion). Vorteil ist, dass die Krankengeschichte relativ vollständig bei einem Arzt
vorliegt und damit Diagnosen leichter und damit kostengünstiger gestellt werden können.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen
oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in
Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der
Krankenkasse erstattet.
Die regelmäßige Folge von gesetzlichen zeigt Veränderungen, die aber meist nur Symptome kurieren und keinen durchgreifenden Systemwechsel beinhalten. Dies
führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Zuzahlungen für die Versicherten, zur Verbesserung der Patientenrechte, zum Versuch, den Wettbewerb zu intensivieren
und die Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen ebenso wie die demografische Entwicklung einer Lösung zuzuführen. Das Beitragssicherungsgesetz aus
dem Jahre 2002von Kostendämpfungsmaßnahmen Rechnung tragen.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen ab 1.1.2005 neben dem je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragenden
Pflegeversicherungsbetrag von 1,7 Prozent einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten, so dass also auf den Arbeitgeber 0,85 Prozent entfallen, auf
den Arbeitnehmer ohne Kind hingegen 0,85 Prozent + 0,25 Prozent = 1,1 Prozent (im Bundesland Sachsen tragen Arbeitnehmer abweichend 1,35 Prozent + 0,25
Prozent = 1,60 Prozent, die Arbeitgeber nur 0,35 Prozent).
Festbeträge sind in der GKV Maximalerstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von
den Spitzenverbänden der «Krankenkasse»n dafür festgelegten Betrag. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine ausreichende Auswahl an vergleichbaren
Arzneimitteln unter oder zum Festbetrag zur Verfügung steht. Der behandelnde Arzt kann zwischen therapeutisch gleichwertigen und qualitativ hochwertigen
Arzneimitteln auswählen.
Bei höherem Einkommen kann ein abgestufter Zuschuss geleistet werden. Dabei wird unterstellt, dass für den Versicherten maximal das Dreifache der Differenz
zwischen dem tatsächlich erzielten Monatsgehalt und 40 Prozent der Bezugsgröße als Eigenanteil zumutbar ist. Versicherter mit Brutto-Monatseinkommen 1.200
EUR. Es entstehen Zahnersatzkosten von 2.400 EUR. Ost: 2.100 EUR × 40 Prozent = 854 EUR) nicht überschreitet.