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BGV Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse

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Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse

Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.

Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

Eine Gesetzliche Krankenkasse Familienmitversicherung für Kinder ist grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr möglich bzw. spätestens bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie dann noch nicht erwerbstätig sind. Die Schwelle steigt bis zum 25. Lebensjahr an, wenn die Kinder sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten. Leisten Kinder Wehr- oder Zivildienst, so verlängert sich die Mitversicherung um die Zeitspanne dieser Dienstzeit.

In der Regel besteht Wahlfreiheit bezüglich der gewünschten Ausführung. Die Erstattung ist je nach Tarif auf zwischen 50 und 100 Prozent, in der Praxis meistens auf 80 Prozent begrenzt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeit eröffnet worden, Hausarztmodelle einzuführen und die Teilnahme besonders zu belohnen, beispielsweise durch Erlass der Praxisgebühr. Inzwischen hat die erste Gesetzliche Krankenkasse entsprechende Modelle entwickelt und eingeführt.

Die sog. Regelversorgung in der BGV Gesetzliche Krankenkasse orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und Gegenbezahnung zu berücksichtigen.

Man war sich seitens des Gesetzgebers bereits zum damaligen Zeitpunkt darüber im Klaren, dass weiteres Handeln notwendig sein würde. Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzliche Krankenkasse wurde am 14.11.2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 19.11.2003 bekannt gemacht (BGBl. I, 2190 ff.). Alle getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen sind Schritte in diese Richtung. Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems.

BGV Gesetzliche Krankenkasse

Die BGV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenkasse. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenkasse erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die BGV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die BGV Gesetzliche Krankenkasse auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der BGV Gesetzliche Krankenkasse sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Beitrag Behinderte Kinder genießen grenzenlosen Schutz, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu versorgen. Die Behinderung muss während der Familienversicherung eingetreten sein. Es besteht somit für privatversicherte Eltern nicht die Möglichkeit, bei Auftreten der Behinderung ihres Kindes wieder in die GKV zurückzuwechseln, um dann dort die kostenlose Mitversicherung zu beantragen. Für die Mitversicherung von Familienangehörigen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, keine andere vorrangige Art der Gesetzliche Krankenkasse, keine Versicherungsfreiheit und keine Befreiung von der Versicherungspflicht, keine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit, kein eigenes Einkommen, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Für Kinder gelten weitere Voraussetzungen. In einigen Ausnahmefällen sind Kinder nicht mitversichert. Die meisten Rentner werden freiwillig versichert. Soweit sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens einmal über der damals gültigen Versicherungspflichtgrenze verdient haben, gelten sie in der Rente als freiwillig Versicherte. Das besitzt vor allen Dingen den Nachteil, dass diese Rentner dann auch Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Zusatzeinkommen wie Betriebsrenten, Miet- und Zinseinkünfte zu zahlen haben, und zwar bis zur aktuell gültigen Bemessungsgrenze.

Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse - Die günstigsten Tarife aller Anbieter im Vergleich Wenn eine Beitragserhöhung zum 1.8. des Jahres ausgesprochen wird, muss die Sonderkündigung bis zum 31.8. mit Wirkung zum 31.10. ausgesprochen werden. Zukünftig muss der neu gewählten Gesetzliche Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen. Ansonsten darf die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht bestätigen. Somit muss zunächst immer erst die Mitgliedschaft der alten Gesetzliche Krankenkasse beendet werden, bevor die neue Krankenkasse ausgewählt wird. Bei den Fahrtkosten erfolgt künftig eine Übernahme nur noch, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der BGV Gesetzliche Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Weitere Einschränkungen wurden im Bereich der Sterilisation und künstlichen Befruchtung vorgenommen. Daneben ist das Recht der Zuzahlung und Selbstbeteiligung neu geordnet worden. Nach altem Recht war in den §§ 61 und 62 SGB V eine vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen möglich. Beide Befreiungsmöglichkeiten knüpften an die Einkommenshöhe an. Es sollte deshalb vorher genau geklärt werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist. Durch das GMG wurden eine ganze Reihe von sog. versicherungsfremden Leistungen gänzlich gestrichen oder deutlich eingeschränkt. Hierzu zählen, ersatzloses Entfallen des Sterbegeldes, keine Versorgung mit Sehhilfen für Erwachsene, keine Versorgung für Erwachsene mit Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, sog. Life-Style-Medizin, also Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität.

Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse - Gutes Preis- Leistungsangebot der besten Anbieter Hintergrund dafür sind folgende Probleme, die im System der GKV angelegt sind, Umlageverfahren: Die Beitragspflichtigen tragen die aktuellen Kosten aller Versicherten. Dadurch ist die GKV zum einen anfällig für die ungünstige demografische Entwicklung (mehr Ältere, weniger Beitragszahler) und zum anderen für die schwierige Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt. Sachleistungsprinzip: Die GKV erstattet in der Regel keine Kosten an den Versicherten, sondern rechnet auf dem Umweg über Verrechnungsstellen mit den Leistungserbringern direkt ab. In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die BGV Gesetzliche Krankenkasse , ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann. Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse. Die GKV ist wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen.

Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse - Optimal und günstig versichert Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte, die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder medizinischer Geräte bedürfen. Die BGV Gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr. Der Versicherte soll regelmäßig erst den Hausarzt aufsuchen, von dem er nach Bedarf eine Überweisung zum Facharzt erhält. Die Praxisgebühr stellt einen wichtigen Anreiz dazu dar. Vorteil ist, dass ein Arzt die gesamte Krankengeschichte des Versicherten kennt und sachgerechter und damit letzten Endes auch kostengünstiger über die notwendige Behandlung entscheiden kann. Ein Antragsteller ist an seinen Antrag für eine gewisse Zeit gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er den Antrag zurücknehmen, wenn der Versicherer bis dahin die Annahme erklärt hat.

BGV Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Die Gesetzliche Krankenkasse weicht in einigen Fällen vom Sachleistungsprinzip ab und erstattet Geldleistungen, zum Beispiel Krankengeld. Versicherte haben seit 1.1.2004 (vorher nur freiwillig Versicherte) ein Wahlrecht, ob sie Sachleistung oder Kostenerstattung wünschen, mit der sie beim Arzt wie ein Privatpatient auftreten und die Rechnung selbst begleichen können. In diesem Fall kann ein Arzt im Einzelfall höhere als die für Kassenärzte zulässigen Gebührensätze abrechnen, allerdings erhält der freiwillig Versicherte nur die Kassensätze erstattet. Allerdings ist dieser Beitragssatz für Angestellte nicht frei wählbar. Auch eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung reicht nicht aus, um in den Genuss dieses ermäßigten Beitragssatzes für die Gesetzliche Krankenkasse zu gelangen. Dagegen gilt der ermäßigte Satz auch für den Hinzuverdienst von Rentnern, da sie in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100. Zu den Heilmitteln zählen unter anderem Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung oder Heilgymnastik. Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse haben Anspruch auf Heilmittel, soweit sie medizinisch notwendig sind. In der GKV haben volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Heilmittel zuzüglich 10 EUR zu leisten. In der Regel nicht erstattungsfähig sind sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate die nicht der physikalischen Medizin zuzurechnen sind.

Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse

BGV Gesetzliche Krankenkasse - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Gebührenordnung für Heilpraktiker. Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch einen Heilpraktiker und der dafür gültigen Punktwerte, der in einen Gebührensatz umgerechnet werden kann. Basis der Leistungsabrechnung in der Privaten Krankenversicherung gegenüber dem Versicherten und dessen Versicherung. Die Gesetzliche Krankenkasse erstattet die Leistungen in der Regel nicht. Abrechnungsart der Krankenhausleistung, bei der für bestimmte Leistungsarten (Operation, Diagnose) einheitliche Pauschalbeträge abgerechnet werden. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Leistungen der Behandlung durch den Zahnarzt und des Zahntechnikers. Die Versorgung ist auf eine bestimmte Zahl von zu ersetzenden Zähnen begrenzt. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 1.1.2005 an Stelle der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten einen befundbezogenen Festzuschuss. Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Herstellung jeweils festgesetzten Beträge der Regelversorgung. Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse haben in medizinisch begründeten Ausnahmefällen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), wenn die ambulante Heilbehandlung nicht ausreicht. Diese soll ambulant und nur im Ausnahmefall stationär erfolgen. Die Dauer soll 20 Behandlungstage bzw. drei Wochen bei stationärer Unterbringung nicht überschreiten, wenn nicht dringende medizinische Gründe für eine Ausweitung sprechen. Außerdem hat der volljährige Versicherte Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten.


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