versicherungsvergleich-js.de Versicherungsübersicht
DAS Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse

Sparen Sie bei der DAS Gesetzliche Krankenkasse am Preis aber nicht an Leistungen

Gesetzliche KrankenkasseGesetzliche Krankenkasse Gesetzliche Krankenkasse - Die Top Anbieter im VergleichDie Top Anbieter im Vergleich Gesetzliche Krankenkasse - Gute Leistungen zum besten PreisGute Leistungen zum besten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse

Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.

Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

Mit dem Eintrag in das sog. Bonusheft wird der Zuschuss auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, der Festzuschuss erhöht sich im obigen Beispiel auf 120 EUR. Er erhöht sich auf 65 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, in diesem Falle also 130 EUR, wenn Gesetzliche Krankenkasse Versicherte ihre Zähne in den letzten zehn Jahren regelmäßig gepflegt und die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben durchführen lassen (Bonusheft). Der Gesetzgeber hat auch für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge eingeführt.

Der Versicherte soll regelmäßig erst den Hausarzt aufsuchen, von dem er nach Bedarf eine Überweisung zum Facharzt erhält. Vorteil ist, dass ein Arzt die gesamte Krankengeschichte des Gesetzliche Krankenkasse Versicherten kennt und sachgerechter und damit letzten Endes auch kostengünstiger über die notwendige Behandlung entscheiden kann. Ein Antragsteller ist an seinen Antrag für eine gewisse Zeit gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er den Antrag zurücknehmen, wenn der Versicherer bis dahin die Annahme erklärt hat.

Seit 2004 entfällt die Möglichkeit, dass Rentner den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen dürfen. Zwar haben sie auch weiterhin keinen solchen Anspruch auf Krankengeld, da sie eine Rente beziehen, doch wurde eine höhere Beitragssatzfixierung festgelegt. Der ermäßigte Satz lag meist einen Prozentpunkt unter dem sonst gültigen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler sollten aufpassen, dass sie als freiwillig in der DAS Gesetzliche Krankenkasse Versicherte auf keinen Fall zwei Monate mit ihren Beiträgen in Zahlungsverzug geraten.

Um Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse vor Härtefällen durch die diversen Zuzahlungsregelungen (§ 61 SGB V) zu schützen, gibt es eine Belastungsgrenze pro Kalenderjahr. Sie wird erreicht, wenn die Zuzahlungen 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten, soweit sie zum Lebensunterhalt dienen (bei Selbstständigen also nicht der Anteil, der zur Deckung der Betriebsausgaben dient), überschreiten. Bei chronisch Kranken gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

DAS Gesetzliche Krankenkasse

Die DAS Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenkasse. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenkasse erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DAS spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DAS Gesetzliche Krankenkasse auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der DAS Gesetzliche Krankenkasse sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

BUV Beitragsrechner
Beitragsrechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.

PKV Beitragsrechner
Beitragsrechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.

Gebäudeversicherung
Beitragsrechner für die Gebäudeversicherung
Schon ab 3,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.

Hausratversicherung
Beitragsrechner für die Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.

Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse - Bestmögliche Leistungen zum billigsten Preis Dadurch erhält die GKV eine deutliche familienpolitische Komponente sowie oft einen erheblichen Kostenvorteil für Familien im Vergleich zur PKV. Zu dem Personenkreis der Anspruchsberechtigten zählen Ehegatten und die Kinder des Mitglieds. Als Ehegatten bezeichnet man die in einer rechtsgültigen Ehe verbundenen Personen. Kinder sind eheliche Kinder, nicht eheliche Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und Adoptionspflegekinder. Sofern nur der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen versichert ist. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der Gesetzliche Krankenkasse erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums aufgrund einer Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Familienversicherung versichert waren, Bezieher von Vorruhestandsgeld unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder eine der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, Geistliche von als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften auf Beihilfe haben.

Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse - Die günstigsten Tarife aller Anbieter im Vergleich Geändert wurde die teilweise Befreiung von der Selbstbeteiligung bzw. von den Zuzahlungen. Die Regelungen der Zuzahlung und Selbstbeteiligung findet sich nun nicht mehr in den verschiedenen Regelungen für die einzelnen Leistungen. Die Selbstbeteiligung ist nunmehr in den §§ 61 und 62 SGB V weitgehend zusammengefasst, neu strukturiert und insbesondere auch in der Beteiligungshöhe geregelt worden. Für die Versicherten ändert sich bei Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung nichts. Ein freiwillig Versicherter kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Er ist dann jedoch 18 Monate an die neue gesetzliche Krankenkasse gebunden. Die freiwillig Versicherten sind seit dem 1.1.2002 den Pflichtversicherten gleichgestellt worden und unterliegen damit ebenfalls einer 18monatigen Bindungswirkung. Dies gilt allerdings erst, nachdem die Wahl der DAS Gesetzliche Krankenkasse nach neuem Recht ausgeübt wurde, und wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Es sollte deshalb vorher genau geklärt werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist. Durch das GMG wurden eine ganze Reihe von sog. versicherungsfremden Leistungen gänzlich gestrichen oder deutlich eingeschränkt. Hierzu zählen, ersatzloses Entfallen des Sterbegeldes, keine Versorgung mit Sehhilfen für Erwachsene, keine Versorgung für Erwachsene mit Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, sog. Life-Style-Medizin, also Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität.

Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Ein Arbeitnehmer verdient 62.550 Euro im Monat. Er gehört als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent (14,0 Prozent + 0,9 Prozent Sonderbeitrag) an. Der Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 257,25,40 EUR plus 3.600 EUR × 0,9 Prozent = 33,08 EUR. Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die DAS Gesetzliche Krankenkasse einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein. Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden Kosten kieferorthopädischer Maßnahmen meist im Rahmen der auch für Zahnersatz vereinbarten Kostenerstattungssätze (je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent) übernommen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört.

Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse - Die besten und billigsten Anbieter finden Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Zahnärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOZ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzliche Krankenkasse gegenüber den Krankenkassen. Auch die Private Krankenversicherung erstattet Zahnbehandlungskosten grundsätzlich auf Basis der GOZ. Zahnärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen. Übernommen werden auch Leistungen der Schwangerschaftsverhütung, einer notwendigen Sterilisation, von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern diese nicht rechtswidrig sind sowie der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit. Letzteres muss der Patient allerdings in der Regel selbst bezahlen. Versicherte der DAS Gesetzliche Krankenkasse erhalten eine Krankenversicherungskarte (Chipkarte), mit der sie ihre Krankenversicherung nachweisen sowie dem Arzt die zur Abrechnung notwendigen Daten über entsprechende Kartenlesegeräte auslesbar liefern. System gesetzlicher Versicherungen, die durch einen Versicherungszwang für bestimmte Personengruppen, gesetzliche Festlegung von Leistungen, Solidaritätsprinzip bei der Erhebung von Beiträgen und grundsätzlich der Erbringung von Sach- statt Geldleistungen gekennzeichnet ist. Neben der Leistungserbringung gehören grundsätzlich auch Vorsorge bzw. Schadenverhütung, Aufklärung u.a. zu den Aufgaben der Sozialversicherung. Die Zweige der Sozialversicherung sind: Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse, Unfallversicherung.

DAS Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Der Gesetzliche Krankenkasse Versicherte hat allerdings nicht Anspruch auf ein bestimmtes Arzneimittel, bei Wirkstoffgleichheit kann auch ein preiswerteres Medikament abgegeben werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Medikaments zu leisten. Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung für allopathische und homöopathische Medikamente. Es dient zum Einkommensersatz während einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit und beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens (§ 47 SGB V). Hiervon werden allerdings noch die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Krankengeld wird ab dem Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (oder ab dem Tag einer Einweisung in eine stationäre Behandlung), für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die regelmäßige Folge von gesetzlichen zeigt Veränderungen, die aber meist nur Symptome kurieren und keinen durchgreifenden Systemwechsel beinhalten. Dies führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Zuzahlungen für die Versicherten, zur Verbesserung der Patientenrechte, zum Versuch, den Wettbewerb zu intensivieren und die Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen ebenso wie die demografische Entwicklung einer Lösung zuzuführen. Das Beitragssicherungsgesetz aus dem Jahre 2002von Kostendämpfungsmaßnahmen Rechnung tragen.

Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse

DAS Gesetzliche Krankenkasse - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Seit 2005 wird die Umstellung der Vergütung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen stufenweise direkt wirksam. Bereits in den letzten beiden Jahren wurde in über 1.500 Akut-Krankenhäusern ein neues Vergütungssystem eingeführt, bei dem die Krankenhausleistungen nicht mehr nach Tagessätzen, sondern in Abhängigkeit von der durchgeführten Behandlung vergütet werden. Je Behandlungsfall wird eine Fallpauschale gezahlt, deren Höhe sich an der Schwere der Erkrankung und den gegebenenfalls durchgeführten Eingriffen bemisst. Um Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse vor Härtefällen durch die diversen Zuzahlungsregelungen (§ 61 SGB V) zu schützen, gibt es eine Belastungsgrenze pro Kalenderjahr. Sie wird erreicht, wenn die Zuzahlungen 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten, soweit sie zum Lebensunterhalt dienen (bei Selbstständigen also nicht der Anteil, der zur Deckung der Betriebsausgaben dient), überschreiten. Bei chronisch Kranken gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Bei höherem Einkommen kann ein abgestufter Zuschuss geleistet werden. Dabei wird unterstellt, dass für den Versicherten maximal das Dreifache der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Monatsgehalt und 40 Prozent der Bezugsgröße als Eigenanteil zumutbar ist. Versicherter mit Brutto-Monatseinkommen 1.200 EUR. Es entstehen Zahnersatzkosten von 2.400 EUR. Ost: 2.100 EUR × 40 Prozent = 854 EUR) nicht überschreitet.


^