versicherungsvergleich-js.de Versicherungsübersicht
Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen

Optimaler Versicherungsschutz der Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen zum günstigsten Preis

Gesetzliche KrankenkasseGesetzliche Krankenkasse Gesetzliche Krankenkasse - Die Top Anbieter im VergleichDie Top Anbieter im Vergleich Gesetzliche Krankenkasse - Gute Leistungen zum besten PreisGute Leistungen zum besten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen

Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.

Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.

Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

Die Gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr.

Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden dadurch auf der Beitragsseite bessergestellt als Mitglieder ohne Kinder. Kinderlose Rentner, die vor dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind, also die im Jahr 2005 über 65-Jährigen, werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wehr- und Zivildienstleistende. Der erhöhte Beitrag für die Gesetzliche Krankenkasse ist nicht zu zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass Kinder erzogen wurden oder werden.

Behinderte Kinder genießen grenzenlosen Schutz, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu versorgen. Die Behinderung muss während der Familienversicherung eingetreten sein. Es besteht somit für privatversicherte Eltern nicht die Möglichkeit, bei Auftreten der Behinderung ihres Kindes wieder in die Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen zurückzuwechseln, um dann dort die kostenlose Mitversicherung zu beantragen.

Für die Befreiung stellt die Gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten eine Bescheinigung aus, die er bei Leistungserbringern (zum Beispiel Apotheke) vorweisen kann. Kinder sind in der Regel von Zuzahlungen befreit. Für Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung. Die Gesetzliche Krankenkasse hat den Festzuschuss von 50 Prozent auf den zweifachen Zuschuss oder 100 Prozent, maximal bis zur Höhe der entstandenen Kosten, aufzustocken, wenn das Monatseinkommen des Versicherten 40 Prozent der Bezugsgröße (West: 2.520 EUR × 40 Prozent = 1.008 EUR; nicht überschreitet.

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Hausfrauen sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Gesetzliche Krankenkasse abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen zum günstigsten Preis finden.

BUV Beitragsrechner
Beitragsrechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon ab 9,25 € monatl.

Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.

PKV Beitragsrechner
Beitragsrechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.

Gebäudeversicherung
Beitragsrechner für die Gebäudeversicherung
Schon ab 3,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.

Hausratversicherung
Beitragsrechner für die Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.

Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Beitrag Behinderte Kinder genießen grenzenlosen Schutz, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu versorgen. Die Behinderung muss während der Familienversicherung eingetreten sein. Es besteht somit für privatversicherte Eltern nicht die Möglichkeit, bei Auftreten der Behinderung ihres Kindes wieder in die GKV zurückzuwechseln, um dann dort die kostenlose Mitversicherung zu beantragen. Man war sich seitens des Gesetzgebers bereits zum damaligen Zeitpunkt darüber im Klaren, dass weiteres Handeln notwendig sein würde. Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzliche Krankenkasse wurde am 14.11.2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 19.11.2003 bekannt gemacht (BGBl. I, 2190 ff.). Alle getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen sind Schritte in diese Richtung. Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Da er mit seinem Verdienst etwas über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.487,50 EUR (2005) liegt, beträgt sein Anteil monatlich 227 EUR, sein Arbeitgeber zahlt noch einmal den gleichen Beitrag. Die Verdienstgrenze ist die sog. Beitragsbemessungsgrenze. Sie ändert sich jährlich mit den durchschnittlichen Steigerungen aller Gehälter in Deutschland. Die Einkünfte oberhalb dieser Grenze sind nicht mit Beiträgen zu belegen. Allerdings werden zur Berechnung alle Arbeitseinkommen über das Jahr zusammengerechnet.

Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen - Gute Leistungen zu fairen Preisen Mit dem Gesetzliche Krankenkasse Wechsel sind einige andere Effekte zu berücksichtigen, die durchaus zu Nachteilen führen können, Der Zusatzversicherungsschutz kann bei Kündigung der Kassenmitgliedschaft hinfällig werden. Ebenso können Boni, Beitragsrückerstattungen oder Beitragsermäßigungen entfallen, wenn bestimmte Fristen nicht erfüllt sind. Versicherte könnten zudem bei einem Kassenwechsel aus besonderen Krankheits-Management-Programmen herausfallen, weil bei einem Wechsel zur neuen Gesetzliche Krankenkasse diese Leistung bei der neuen Krankenkasse nicht angeboten wird. Ein freiwillig Versicherter kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Er ist dann jedoch 18 Monate an die neue gesetzliche Krankenkasse gebunden. Die freiwillig Versicherten sind seit dem 1.1.2002 den Pflichtversicherten gleichgestellt worden und unterliegen damit ebenfalls einer 18monatigen Bindungswirkung. Dies gilt allerdings erst, nachdem die Wahl der Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen nach neuem Recht ausgeübt wurde, und wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Die jeweiligen Befunde hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Die einheitlichen Festzuschüsse umfassen 50 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, jeweils für die festgesetzten Beträge der zahnärztlichen Behandlung und zahntechnischen Herstellung. Ist z. B. bei einem bestimmten Befund ein Betrag von 200 EUR festgelegt worden, wird ein Festzuschuss von 100 EUR gezahlt. Mit den Regelungen in § 55 Abs. 2 und 3 SGB V bleiben die bisherigen Härtefallregelungen für den Bereich Zahnersatz erhalten.

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte, die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung bedürfen. In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Die Regelversorgung soll die medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdecken. Das bisherige Bonussystem bleibt bestehen, es wird lediglich in die entsprechenden Festzuschüsse umgerechnet. Ein Vorsorgebonus von fünf Prozent wird bei nachweislich mindestens fünf Jahren regelmäßiger Teilnahme an der jährlichen Zahnprophylaxe, ein weiterer von 10 Prozent nach zehn Jahren gewährt. Damit werden Festzuschüsse der Regelversorgung erstattet.

Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen - Die besten und billigsten Anbieter finden Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Zahnärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOZ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzliche Krankenkasse gegenüber den Krankenkassen. Auch die Private Krankenversicherung erstattet Zahnbehandlungskosten grundsätzlich auf Basis der GOZ. Zahnärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen. Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen haben Anspruch auf Verbandmittel, soweit sie medizinisch notwendig sind. Hierfür können Festbeträge festgelegt werden. Außerdem hat der Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Verbandmittels zu leisten. Beiträge zur Gesetzlichen und zur Privaten Krankenversicherung (PKV) können bei der Einkommensteuer als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen Krankengeld aus einer Gesetzliche Krankenkasse, das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Die Gesetzliche Krankenkasse hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der Gesetzliche Krankenkasse ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Sozialgesetzbuch, hier das SGB V in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern. Seit 1.7.2005 wird für die Leistungen Zahnersatz und Krankengeld vom Versicherten ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Versicherungspflichtigen Einkommens erhoben. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht hälftig an diesem Zusatzbeitrag. Die Krankenkassen sind gehalten, in gleicher Höhe eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes durchzuführen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen erstattet. Je nach Tarif werden zusätzlich Wahlleistungen versichert. Dazu gehört die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt (Chefarztbehandlung) sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden teilweise auch zusätzliche Kosten für Verpflegung, sanitäre Einrichtung, Telefon, Fernseher oder Internetanschluss erstattet. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf apothekenpflichtige Arzneimittel, soweit sie ärztlich verordnet wurden.

Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse für Hausfrauen - Hier die besten und günstigsten Versicherer vergleichen Bei den Bruttoeinnahmen werden alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Lebenspartner und Angehörigen zusammengerechnet. Für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen werden sie allerdings um 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße reduziert, für weitere Angehörige sowie Lebenspartner um 10 Prozent. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gestzlichen Rentenversicherung (§ 18 SGB IV) und beträgt im Jahr 2009 30.240 EUR (West) bzw. 25.620 EUR (Ost). Für Kinder wird ein Freibetrag analog § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Festbeträge sind in der GKV Maximalerstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von den Spitzenverbänden der «Krankenkasse»n dafür festgelegten Betrag. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine ausreichende Auswahl an vergleichbaren Arzneimitteln unter oder zum Festbetrag zur Verfügung steht. Der behandelnde Arzt kann zwischen therapeutisch gleichwertigen und qualitativ hochwertigen Arzneimitteln auswählen. Bei höherem Einkommen kann ein abgestufter Zuschuss geleistet werden. Dabei wird unterstellt, dass für den Versicherten maximal das Dreifache der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Monatsgehalt und 40 Prozent der Bezugsgröße als Eigenanteil zumutbar ist. Versicherter mit Brutto-Monatseinkommen 1.200 EUR. Es entstehen Zahnersatzkosten von 2.400 EUR. Ost: 2.100 EUR × 40 Prozent = 854 EUR) nicht überschreitet.


^