KAB Gesetzliche Krankenkasse
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Übernommen werden auch Leistungen der Schwangerschaftsverhütung, einer notwendigen Sterilisation, von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern diese nicht rechtswidrig sind sowie der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit. Letzteres muss der Patient allerdings in der Regel selbst bezahlen. Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse erhalten eine Krankenversicherungskarte (Chipkarte), mit der sie ihre Krankenversicherung nachweisen sowie dem Arzt die zur Abrechnung notwendigen Daten über entsprechende Kartenlesegeräte auslesbar liefern.
Diese liegen in der Regel unter den tatsächlichen Kosten für die privatärztliche Behandlung. Vom Erstattungsbetrag werden außerdem Zuzahlungen und Eigenanteile, die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 Prozent abgezogen. Durch die Wahl der Kostenerstattung entstehen also Mehrkosten für den in der Gesetzliche Krankenkasse Versicherten. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die den Eigenanteil übernimmt. Achtung im Zusammenhang mit der Wahl der Kostenerstattung!
Die sog. Regelversorgung in der KAB Gesetzliche Krankenkasse orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und Gegenbezahnung zu berücksichtigen.
Die Gesetzliche Krankenkasse sollen im Gegenzug den allgemeinen Beitragssatz, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig gezahlt wird, zu diesem Zeitpunkt um 0,9 Prozentpunkte senken. Die Arbeitnehmer müssen dadurch netto 0,45 Prozentpunkte mehr zahlen als bislang. Die bislang im Gesetz vorgeschriebene Möglichkeit, den Zahnersatz privat versichern zu können, ist damit entfallen. Diese Neuregelung gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Rentner, die real mit einer zusätzlichen Belastung von 0,45 Prozentpunkten zu rechnen haben.
KAB Gesetzliche Krankenkasse
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Diese Gesamtsumme aller Einkommen wird dann durch 12 geteilt und ergibt so das Monatseinkommen, für das die Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Als beitragspflichtige Einnahmen gelten folgende Bruttoeinkünfte, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung, Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen,
Versorgungsbezüge, Betriebsrenten, bAV etc., Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, jedoch nur, wenn gleichzeitig Rente oder Versorgungsbezüge
erzielt werden.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der Gesetzliche Krankenkasse werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die
freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Weil
sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden. Sie sind die Hauptträger des Solidargedankens, wonach
besser Betuchte die Schwächeren mit ihren günstigeren Beiträgen mitfinanzieren sollen.
Eine Familienmitversicherung für Kinder ist grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr möglich bzw. spätestens bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie dann noch
nicht erwerbstätig sind. Die Schwelle steigt bis zum 25. Lebensjahr an, wenn die Kinder sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein
freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten. Leisten Kinder Wehr- oder Zivildienst, so verlängert sich die Mitversicherung um die Zeitspanne
dieser Dienstzeit.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse
Wenn eine Beitragserhöhung zum 1.8. des Jahres ausgesprochen wird, muss die Sonderkündigung bis zum 31.8. mit Wirkung zum 31.10. ausgesprochen werden.
Zukünftig muss der neu gewählten Gesetzliche Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen. Ansonsten darf die neue Krankenkasse die
Mitgliedschaft nicht bestätigen. Somit muss zunächst immer erst die Mitgliedschaft der alten Gesetzliche Krankenkasse beendet werden, bevor die neue Krankenkasse
ausgewählt wird.
So kann die KAB Gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease
Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines
günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die
Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet.
Es sollte deshalb vorher genau geklärt werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist. Durch das
GMG wurden eine ganze Reihe von sog. versicherungsfremden Leistungen gänzlich gestrichen oder deutlich eingeschränkt. Hierzu zählen, ersatzloses Entfallen
des Sterbegeldes, keine Versorgung mit Sehhilfen für Erwachsene, keine Versorgung für Erwachsene mit Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind,
sog. Life-Style-Medizin, also Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität.
Gesetzliche Krankenkasse
Hintergrund dafür sind folgende Probleme, die im System der GKV angelegt sind, Umlageverfahren: Die Beitragspflichtigen tragen die aktuellen Kosten aller
Versicherten. Dadurch ist die GKV zum einen anfällig für die ungünstige demografische Entwicklung (mehr Ältere, weniger Beitragszahler) und zum anderen für
die schwierige Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt. Sachleistungsprinzip: Die GKV erstattet in der Regel keine Kosten an den Versicherten, sondern rechnet
auf dem Umweg über Verrechnungsstellen mit den Leistungserbringern direkt ab.
In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme
in die KAB Gesetzliche Krankenkasse , ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist
für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der
Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR.
Die Regelversorgung soll die medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdecken.
Das bisherige Bonussystem bleibt bestehen, es wird lediglich in die entsprechenden Festzuschüsse umgerechnet. Ein Vorsorgebonus von fünf Prozent wird bei
nachweislich mindestens fünf Jahren regelmäßiger Teilnahme an der jährlichen Zahnprophylaxe, ein weiterer von 10 Prozent nach zehn Jahren gewährt. Damit
werden Festzuschüsse der Regelversorgung erstattet.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse haben Anspruch auf Mutterschaftshilfe während der Schwangerschaft und Entbindung. Dazu zählt die
ärztliche Behandlung, Untersuchung und Beratung, die Leistungen der Hebamme, die stationäre Unterbringung vor der Entbindung sowie bis zu sechs Tage danach
(§ 197 RVO) oder häusliche Pflege (§ 198 RVO) und Haushaltshilfe (§ 199 RVO). Mütter, die wegen der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten, können
in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie in den ersten acht Wochen erhalten.
Versicherte der KAB Gesetzliche Krankenkasse haben Anspruch auf Verbandmittel, soweit sie medizinisch notwendig sind. Hierfür können Festbeträge
festgelegt werden. Außerdem hat der Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal
die Kosten des Verbandmittels zu leisten. Beiträge zur Gesetzlichen und zur Privaten Krankenversicherung (PKV) können bei der Einkommensteuer als beschränkt
abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen
Krankengeld aus einer Gesetzliche Krankenkasse, das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv
beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
KAB Gesetzliche Krankenkasse
In der Regel praktischer oder Allgemeinarzt. In manchen Tarifen der Privaten Krankenversicherung ist der in einer Gesetzliche Krankenkasse Versicherte gehalten, bis auf wenige Ausnahmen
(Augenärzte, Gynäkologen, Zahnärzte sowie akute Notfälle) zuerst den Hausarzt (auch Primärarzt genannt) aufzusuchen und ihn entscheiden zu lassen, ob eine
Überweisung zu einem Facharzt notwendig ist (so genannte Gate Keeper-Funktion). Vorteil ist, dass die Krankengeschichte relativ vollständig bei einem Arzt
vorliegt und damit Diagnosen leichter und damit kostengünstiger gestellt werden können.
Allerdings ist dieser Beitragssatz für Angestellte nicht frei wählbar. Auch eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung reicht nicht aus, um in
den Genuss dieses ermäßigten Beitragssatzes für die Gesetzliche Krankenkasse zu gelangen. Dagegen gilt der ermäßigte Satz auch für den Hinzuverdienst von Rentnern, da sie in der Regel keinen
Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100.
Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei
für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den
tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur
Prüfung an die Krankenkasse einreichen.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse
Seit 2005 wird die Umstellung der Vergütung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen stufenweise direkt wirksam. Bereits in den letzten beiden Jahren wurde
in über 1.500 Akut-Krankenhäusern ein neues Vergütungssystem eingeführt, bei dem die Krankenhausleistungen nicht mehr nach Tagessätzen, sondern in
Abhängigkeit von der durchgeführten Behandlung vergütet werden. Je Behandlungsfall wird eine Fallpauschale gezahlt, deren Höhe sich an der Schwere der
Erkrankung und den gegebenenfalls durchgeführten Eingriffen bemisst.
Festbeträge sind in der GKV Maximalerstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von
den Spitzenverbänden der «Krankenkasse»n dafür festgelegten Betrag. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine ausreichende Auswahl an vergleichbaren
Arzneimitteln unter oder zum Festbetrag zur Verfügung steht. Der behandelnde Arzt kann zwischen therapeutisch gleichwertigen und qualitativ hochwertigen
Arzneimitteln auswählen.
Bei höherem Einkommen kann ein abgestufter Zuschuss geleistet werden. Dabei wird unterstellt, dass für den Versicherten maximal das Dreifache der Differenz
zwischen dem tatsächlich erzielten Monatsgehalt und 40 Prozent der Bezugsgröße als Eigenanteil zumutbar ist. Versicherter mit Brutto-Monatseinkommen 1.200
EUR. Es entstehen Zahnersatzkosten von 2.400 EUR. Ost: 2.100 EUR × 40 Prozent = 854 EUR) nicht überschreitet.