Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Übernommen werden auch Leistungen der Schwangerschaftsverhütung, einer notwendigen Sterilisation, von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern diese nicht rechtswidrig sind sowie der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit. Letzteres muss der Patient allerdings in der Regel selbst bezahlen. Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse erhalten eine Krankenversicherungskarte (Chipkarte), mit der sie ihre Krankenversicherung nachweisen sowie dem Arzt die zur Abrechnung notwendigen Daten über entsprechende Kartenlesegeräte auslesbar liefern.
Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen Krankengeld aus einer Gesetzliche Krankenkasse, das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Geändert wurde die teilweise Befreiung von der Selbstbeteiligung bzw. von den Zuzahlungen. Die Regelungen der Zuzahlung und Selbstbeteiligung findet sich nun nicht mehr in den verschiedenen Regelungen für die einzelnen Leistungen. Die Selbstbeteiligung ist nunmehr in den §§ 61 und 62 SGB V weitgehend zusammengefasst, neu strukturiert und insbesondere auch in der Beteiligungshöhe geregelt worden. Für die in der Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer Versicherten ändert sich bei Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung nichts.
Wird ein Medikament verschrieben, das preislich über dieser Höchstgrenze liegt, so zahlt der Versicherte die Differenzkosten. Die Ärzte sind aber verpflichtet, den in der Gesetzliche Krankenkasse Versicherten vorab auf diese Differenzzahlung hinzuweisen. Die gesetzlichen Vorgaben sollen darüber hinaus sicherstellen, dass Hersteller, die erstmals neue Wirkstoffe und neue Wirkprinzipien entwickeln, auch in Zukunft vom Festbetrag freigestellt bleiben, bis mindestens zwei weitere pharmakologisch therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe auf den Markt gekommen sind.
Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Lehrer sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Gesetzliche Krankenkasse abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle, die in den Genuss der freiwilligen Krankenversicherung kommen wollen, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse
innerhalb einer Dreimonatsfrist schriftlich anmelden müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, sich einen privaten Anbieter suchen zu müssen. Seit dem
Gesundheitsreformgesetz 2004 genießen die freiwillig Versicherten nur noch geringe Vorteile gegenüber den Pflichtversicherten. Bei einigen Anbietern kann
ein Bonusmodell mit Beitragsrückerstattung gewählt werden.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der Gesetzliche Krankenkasse werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die
freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Weil
sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden. Sie sind die Hauptträger des Solidargedankens, wonach
besser Betuchte die Schwächeren mit ihren günstigeren Beiträgen mitfinanzieren sollen.
Den erhöhten Beitragssatz haben all diejenigen zu zahlen, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung besitzen, also vor allem Selbstständige
und Freiberufler, aber auch Geschäftsführer oder Gesellschafter. Für sie muss die Krankenkasse im Krankheitsfall womöglich sofort das Krankengeld bezahlen,
deshalb ist für sie auch ein höherer Beitragssatz gerechtfertigt. Außerdem gibt es noch einen ermäßigten Beitragssatz, bei dem vor allem Selbstständige oder
Freiberufler auf das Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit verzichten.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse
Die Bonusregelungen bleiben im bisherigen Umfang erhalten, werden allerdings an das Festzuschusssystem angepasst. Eine Bonusregelung ermöglicht es, dass
sich bei der jeweiligen Regelversorgung die Festzuschüsse für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhöhen. Voraussetzung: Die Zähne müssen
mindestens fünf Jahre regelmäßig gepflegt worden, also die erforderlichen zahnärztlichen Untersuchungen mindestens einmal in jedem Kalenderjahr ohne
Unterbrechung in Anspruch genommen worden sein.
So kann die Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease
Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines
günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die
Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet.
Vorgesehen war ursprünglich, dass der Zahnersatz ab 1.1.2005 als Kassenleistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert werden
sollte. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden. Stattdessen müssen nun gesetzlich Versicherte ab 1.7.2005 0,4 Prozent
vom Bruttolohn zusätzlich für den Zahnersatz und 0,5 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für Krankengeld zahlen. An diesem Sonderbeitrag beteiligt sich der
Arbeitgeber zukünftig nicht mehr.
Gesetzliche Krankenkasse
Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei
für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den
tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur
Prüfung an die Krankenkasse einreichen.
In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme
in die Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist
für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der
Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR.
Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten, max. jedoch für 28 Tage. In
der privaten Krankenversicherung (PKV) werden zum einen die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Dazu gehören Unterbringung, Verpflegung und
Behandlung im Krankenhaus, der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die
Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von
Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu
Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte,
die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder medizinischer Geräte bedürfen.
Übernommen werden auch Leistungen der Schwangerschaftsverhütung, einer notwendigen Sterilisation, von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern diese nicht
rechtswidrig sind sowie der Herstellung der Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit. Letzteres muss der Patient allerdings in der Regel selbst bezahlen.
Versicherte der Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer erhalten eine Krankenversicherungskarte (Chipkarte), mit der sie ihre Krankenversicherung nachweisen sowie dem Arzt die zur Abrechnung
notwendigen Daten über entsprechende Kartenlesegeräte auslesbar liefern.
Für Hilfsmittel können Festbeträge festgelegt werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens
jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Hilfsmittels zu leisten. In der PKV werden die Kosten für Hilfsmittel ebenfalls erstattet.
Leistungseinschränkungen gibt es regelmäßig bei Brillen, bei denen die Kosten für die Fassungen häufig nur bis zu einem bestimmten Betrag und nur innerhalb
eines bestimmten Zeitraums (zum Beispiel alle zwei Jahre) übernommen werden.
Gesetzliche Krankenkasse für Lehrer
Die Gesetzliche Krankenkasse hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO.
Die Grundidee der Gesetzliche Krankenkasse ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht
wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind insbesondere das
Sozialgesetzbuch, hier das SGB V in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern.
Allerdings ist dieser Beitragssatz für Angestellte nicht frei wählbar. Auch eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung reicht nicht aus, um in
den Genuss dieses ermäßigten Beitragssatzes für die Gesetzliche Krankenkasse zu gelangen. Dagegen gilt der ermäßigte Satz auch für den Hinzuverdienst von Rentnern, da sie in der Regel keinen
Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100.
Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung
abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung. Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt
beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV handelt und deswegen Versicherungsfreiheit besteht. Künstler
und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse
Gebührenordnung für Heilpraktiker. Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch einen Heilpraktiker und der dafür gültigen Punktwerte, der in einen
Gebührensatz umgerechnet werden kann. Basis der Leistungsabrechnung in der Privaten Krankenversicherung gegenüber dem Versicherten und dessen Versicherung.
Die Gesetzliche Krankenkasse erstattet die Leistungen in der Regel nicht. Abrechnungsart der Krankenhausleistung, bei der für bestimmte Leistungsarten
(Operation, Diagnose) einheitliche Pauschalbeträge abgerechnet werden.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Leistungen der Behandlung durch den Zahnarzt und des Zahntechnikers. Die Versorgung ist auf eine bestimmte Zahl von
zu ersetzenden Zähnen begrenzt. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 1.1.2005 an Stelle der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten einen befundbezogenen
Festzuschuss. Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Herstellung jeweils festgesetzten
Beträge der Regelversorgung.
Die Festbeträge sollen es ermöglichen, den Versicherten eine eigenanteilsfreie Versorgung bei gleichzeitig anerkannter Qualität der Produkte zu bieten. Es
werden nur die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt, die die geltenden Qualitätsstandards erfüllen. Für Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung
grundsätzlich 10 Prozent, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, z. B. Windeln bei Inkontinenz, ist eine Zuzahlung
von 10 Prozent, höchstens jedoch 10 EUR für den Monatsbedarf zu leisten.