Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenkasse Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenkasse gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Die jeweiligen Befunde hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Die einheitlichen Festzuschüsse umfassen 50 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, jeweils für die festgesetzten Beträge der zahnärztlichen Behandlung und zahntechnischen Herstellung. Ist z. B. bei einem bestimmten Befund ein Betrag von 200 EUR festgelegt worden, wird ein Festzuschuss von 100 EUR durch die Gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Mit den Regelungen in § 55 Abs. 2 und 3 SGB V bleiben die bisherigen Härtefallregelungen für den Bereich Zahnersatz erhalten.
Die Gesetzliche Krankenkasse kann für folgende Personenkreise als freiwillige Versicherung dienen: Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum Beispiel wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der GKV ausgeschieden sind und dort unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate pflichtversichert waren. Mitversicherte Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden, Schwerbehinderte.
Per Gesetz wird bestimmt, wer für die Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen, z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht, spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen. Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer, die für versicherungsfrei erklärt werden.
Er ist bei einer Gesetzliche Krankenkasse versichert, die einen Beitragssatz von 14,0 Prozent erhebt. Die Direktversicherung oder das Versorgungswerk muss nun die Rentenauszahlung der Gesetzliche Krankenkasse melden, die wiederum den Rentner über zehn Jahre lang mit einem Beitrag belastet, und zwar mit 117 EUR monatlich. Damit verliert der Rentner rund 14.040 EUR im Vergleich zur vorherigen Regelung, bei der die Einmalauszahlung nicht beitragsmäßig belastet wurde. Freiwillig versicherte Rentner müssen auch auf Bezüge aus privat finanzierten Renten abführen.
Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Seit 2004 entfällt die Möglichkeit, dass Rentner den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen dürfen. Zwar haben sie auch weiterhin keinen
solchen Anspruch auf Krankengeld, da sie eine Rente beziehen, doch wurde eine höhere Beitragssatzfixierung festgelegt. Der ermäßigte Satz lag meist einen
Prozentpunkt unter dem sonst gültigen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler sollten aufpassen, dass sie als
freiwillig Versicherte auf keinen Fall zwei Monate mit ihren Beiträgen in Zahlungsverzug geraten.
Man war sich seitens des Gesetzgebers bereits zum damaligen Zeitpunkt darüber im Klaren, dass weiteres Handeln notwendig sein würde. Das Gesetz zur
Modernisierung der Gesetzliche Krankenkasse wurde am 14.11.2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am
19.11.2003 bekannt gemacht (BGBl. I, 2190 ff.). Alle getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen sind Schritte in diese Richtung. Die Versicherungspflicht ist
ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems.
Wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder eine der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen
Arbeitsentgelt beschäftigt sind, Geistliche von als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, wenn sie nach beamtenrechtlichen
Vorschriften auf Beihilfe haben.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenkasse
Die sog. Regelversorgung orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten
Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und
Gegenbezahnung zu berücksichtigen.
So kann die Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease
Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines
günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die
Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet.
Ebenso gilt, dass bei der Durchführung einer Familienversicherung bzw. bei Verlassen der GKV, z. B. bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung,
Ausnahmen bestehen. Wenn die Gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, besteht in dem Monat, in dem die Erhöhung in Kraft tritt, ein Sonderkündigungsrecht, und
zwar zum Ende des übernächsten Monats. Auch hier gilt, dass künftig der neu gewählten Gesetzliche Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen
muss, ansonsten darf die neue Gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht bestätigen.
Gesetzliche Krankenkasse
Es besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Wahl des Krankenhauses. Je nach Tarif werden zusätzlich Wahlleistungen versichert. Dazu gehört die Behandlung
durch einen liquidationsberechtigten Arzt (Chefarztbehandlung) sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden teilweise auch
zusätzliche Kosten für Verpflegung, sanitäre Einrichtung, Telefon, Fernseher oder Internetanschluss erstattet.
Bei der Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse ist darauf hinzuweisen, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung im Jahr 2005 bei 1,7 Prozent liegt.
Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung unter 65 Jahren ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Das
Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Kindererziehung im Beitragsrecht zu berücksichtigen. Mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz
hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt.
Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle
Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse. Die GKV ist
wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse
Die Gebührenordnung für Ärzte enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz
umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzliche Krankenkasse gegenüber den Krankenkassen. Auch bei
Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate Honorarvereinbarung ausdrücklich vereinbart hat. Die PKV erstattet Krankheitskosten
in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen.
Die Praxisgebühr wurde zum 1.1.2004 für Versicherte der Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse eingeführt. Sie ist bei einer erstmaligen ärztlichen sowie einer erstmaligen zahnärztlichen
Behandlung oder Rezeptausstellung pro Quartal zu zahlen. Außerdem ist die bei jedem weiteren Arztbesuch zu zahlen, es sei denn, dass der Versicherte eine
Überweisung zu diesem Arzt vorweisen kann. Damit soll die Inanspruchnahme des Hausarztes forciert werden, der in der Regel die Überweisungen zu
entsprechenden Fachärzten ausstellt.
Die Beiträge zu dieser Schicht der Altersversorgung werden steuerlich besonders gefördert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Ab 2005 können
Ausgaben bis zu maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 EUR bei Verheirateten zu 60 Prozent als Vorsorgeaufwendungen steuerlich
geltend gemacht werden. Ab 2006 steigt die Abzugsfähigkeit um jährlich zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht ist. Die
Abzugsfähigkeit anderer Vorsorgeprodukte ist seit 2005 auf den Betrag von 1.500 EUR reduziert.
Münchener Verein Gesetzliche Krankenkasse
Der Gesetzliche Krankenkasse Versicherte hat allerdings nicht Anspruch auf ein bestimmtes Arzneimittel, bei Wirkstoffgleichheit kann auch ein preiswerteres Medikament abgegeben
werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal
die Kosten des Medikaments zu leisten. Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung für
allopathische und homöopathische Medikamente.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Aufgrund vieler Reformen verschiebt sich allerdings die Belastung
zu Lasten der Arbeitnehmer. Bei den freiwillig Versicherten zählen die gesamten Einkommen sowie Miet- und Zinseinkünfte zu den Einkommensarten, und zwar bis
zum Erreichen der Bemessungsgrenze. Weil viele Selbstständige mit geringen in der Gesetzliche Krankenkasse geführt werden, nehmen die Kassen bei der Ermittlung ihrer Beiträge
einen Wert von mindestens 1.811,25 EUR monatlich an.
Je nach Tarif werden zusätzlich Wahlleistungen versichert. Dazu gehört die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt (Chefarztbehandlung) sowie
die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden teilweise auch zusätzliche Kosten für Verpflegung, sanitäre Einrichtung, Telefon,
Fernseher oder Internetanschluss erstattet. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf apothekenpflichtige Arzneimittel,
soweit sie ärztlich verordnet wurden.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenkasse
Bei dieser leistungsorientierten Umstrukturierung werden Krankenhäuser Budgetanteile verlieren, andere Krankenhäuser Budgetzuwächse erhalten. Der mehrjährige
Umstellungsprozeß soll den Krankenhäusern Zeit geben, sich auf die neuen finanziellen Rahmenbedingungen einstellen zu können. Seit 2005 gelten für Hilfsmittel
wie orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel bundesweit einheitliche Festbeträge. Sie wurden
von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Leistungen der Behandlung durch den Zahnarzt und des Zahntechnikers. Die Versorgung ist auf eine bestimmte Zahl von
zu ersetzenden Zähnen begrenzt. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 1.1.2005 an Stelle der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten einen befundbezogenen
Festzuschuss. Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Herstellung jeweils festgesetzten
Beträge der Regelversorgung.
Es sind auch Selbstbehaltstarife wählbar. Bei Tarifen mit Selbstbehalt verpflichtet sich das freiwillige Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich
entstehenden Behandlungskosten selbst zu tragen. So sind Selbstbehalte z. B. von 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR wählbar. Im Gegenzug erhält das freiwillige
Mitglied eine Beitragsrückgewähr in Höhe von 150 EUR, 250 EUR oder 600 EUR p. a. angeboten. Auch andere Staffelungen werden kassenindividuell angeboten.
Die Beitragsrückzahlung kann auch vereinbart werden