Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Existenzgründer im Rahmen der sog. Ich-AGs müssen auf ein fiktives Einkommen von monatlich 1.207,50 EUR Beiträge entrichten. Versicherungspflichtige, die neben ihrem Gehalt oder der Rente auch noch eine Pension oder eine Betriebsrente erhalten, müssen auch auf diese Einkommen Gesetzliche Krankenversicherung Beiträge zahlen, sobald sie den Betrag von 120,75 EUR im Monat übersteigen. Diese Neuregelung seit dem 1.1.2004 gilt unabhängig davon, ob diese Bezüge aus Renten oder Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung als monatliche Rente gezahlt werden.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden Kosten kieferorthopädischer Maßnahmen meist im Rahmen der auch für Zahnersatz vereinbarten Kostenerstattungssätze (je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent) übernommen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Gesetzliche Krankenversicherung, der der Versicherte angehört.
Zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zählen unter anderem Brillen, Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen, künstliche Glieder und Prothesen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, künstlicher Kehlkopf, Stützapparate oder Kunstaugen. Versicherte der Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung haben Anspruch auf Hilfsmittel, soweit sie medizinisch zur Heilbehandlung oder zum Ausgleich einer Behinderung notwendig sind. Brillen werden seit 1.1.2004 nur noch bei Kindern bis zur Volljährigkeit oder bei Schwersehbehinderten übernommen.
Er ist bei einer Gesetzliche Krankenversicherung versichert, die einen Beitragssatz von 14,0 Prozent erhebt. Die Direktversicherung oder das Versorgungswerk muss nun die Rentenauszahlung der Gesetzliche Krankenversicherung melden, die wiederum den Rentner über zehn Jahre lang mit einem Beitrag belastet, und zwar mit 117 EUR monatlich. Damit verliert der Rentner rund 14.040 EUR im Vergleich zur vorherigen Regelung, bei der die Einmalauszahlung nicht beitragsmäßig belastet wurde. Freiwillig versicherte Rentner müssen auch auf Bezüge aus privat finanzierten Renten abführen.
Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Diese Gesamtsumme aller Einkommen wird dann durch 12 geteilt und ergibt so das Monatseinkommen, für das die Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Als beitragspflichtige Einnahmen gelten folgende Bruttoeinkünfte, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung, Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen,
Versorgungsbezüge, Betriebsrenten, bAV etc., Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, jedoch nur, wenn gleichzeitig Rente oder Versorgungsbezüge
erzielt werden.
Die Gesetzliche Krankenversicherung muß in diesen Fällen sofort kündigen, und eine Rückkehr unter den gesetzlichen Kassenschutz ist nicht mehr möglich. Für die meisten
Krankenkassen Mitglieder ist der sog. allgemeine Beitragssatz die bestimmende Größe für den Monatsbeitrag. Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer,
die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung besitzen. Dauert die Erkrankung länger an, so leistet danach die
Krankenkasse mit einem Krankengeld.
Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen im Rahmen des 2. Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, Personengruppen, die
Sozialleistungen beziehen, sind ebenfalls krankenversichert Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, d. h.
zu einer beruflichen Tätigkeit hingeführt werden sollen, Studenten grundsätzlich nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres, Praktikanten sowie Auszubildende.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenversicherung
Fehlt etwa ein Zahn, so gibt es einen fixen Zuschuss von rund 273 EUR. Die Differenz zu dem gewünschten Implantat, das zwischen 1.500 EUR bis 3.000 EUR
kosten könnte, muss der Versicherte selbst tragen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen wird nach wie vor z. B. die Kostenübernahme für Zahnspangen getragen.
Auch weiterhin gibt es alle zahnerhaltenden Leistungen über die Versichertenkarte. Vorsorgeuntersuchungen oder Parodontosebehandlungen sind ebenso
eingeschlossen wie die einmal im Jahr erstattungsfähige Zahnsteinentfernung.
So kann die Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease
Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines
günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die
Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet.
Mit dem Eintrag in das sog. Bonusheft wird der Zuschuss auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, der Festzuschuss erhöht sich im obigen Beispiel auf 120 EUR. Er
erhöht sich auf 65 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, in diesem Falle also 130 EUR, wenn Versicherte ihre Zähne in den letzten zehn Jahren regelmäßig
gepflegt und die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben durchführen lassen (Bonusheft). Der Gesetzgeber hat auch für patentgeschützte Arzneimittel
Festbeträge eingeführt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von
Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu
Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte,
die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung bedürfen.
Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die
Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung
können Personen beitragsfrei mitversichert sein. Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen
ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.
Die Regelversorgung soll die medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdecken.
Das bisherige Bonussystem bleibt bestehen, es wird lediglich in die entsprechenden Festzuschüsse umgerechnet. Ein Vorsorgebonus von fünf Prozent wird bei
nachweislich mindestens fünf Jahren regelmäßiger Teilnahme an der jährlichen Zahnprophylaxe, ein weiterer von 10 Prozent nach zehn Jahren gewährt. Damit
werden Festzuschüsse der Regelversorgung erstattet.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Wahlleistung im Krankenhaus, die früher nur von der privaten Krankenversicherung je nach Tarifart übernommen wurde. Neuerdings können auch Gesetzliche Krankenversicherung
diese Lesitung über so genannte Wahltarife anbieten. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Tätigkeit des Arztes zur Behandlung von Erkrankungen und Unfällen,
Vorsorge und Verhütung. Der Arzt kann auch die Behandlung durch weitere Personen anordnen (z.B. Physiotherapeut). Die Behandlung muss nach medizinischen
Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein.
Die Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung
einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem
Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber
hinaus bis zum 23. Lebensjahr.
Die Beiträge zu dieser Schicht der Altersversorgung werden steuerlich besonders gefördert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Ab 2005 können
Ausgaben bis zu maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 EUR bei Verheirateten zu 60 Prozent als Vorsorgeaufwendungen steuerlich
geltend gemacht werden. Ab 2006 steigt die Abzugsfähigkeit um jährlich zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht ist. Die
Abzugsfähigkeit anderer Vorsorgeprodukte ist seit 2005 auf den Betrag von 1.500 EUR reduziert.
Alte Oldenburger Gesetzliche Krankenversicherung
Der Gesetzliche Krankenversicherung Versicherte hat allerdings nicht Anspruch auf ein bestimmtes Arzneimittel, bei Wirkstoffgleichheit kann auch ein preiswerteres Medikament abgegeben
werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal
die Kosten des Medikaments zu leisten. Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung für
allopathische und homöopathische Medikamente.
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen
oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in
Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der
Krankenkasse erstattet.
Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei
für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den
tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur
Prüfung an die Krankenkasse einreichen.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung
Seit 2005 wird die Umstellung der Vergütung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen stufenweise direkt wirksam. Bereits in den letzten beiden Jahren wurde
in über 1.500 Akut-Krankenhäusern ein neues Vergütungssystem eingeführt, bei dem die Krankenhausleistungen nicht mehr nach Tagessätzen, sondern in
Abhängigkeit von der durchgeführten Behandlung vergütet werden. Je Behandlungsfall wird eine Fallpauschale gezahlt, deren Höhe sich an der Schwere der
Erkrankung und den gegebenenfalls durchgeführten Eingriffen bemisst.
Der Zuschuss wird auch dann gezahlt, wenn sich der Patient und Versicherte für eine aufwändigere und teurere Behandlung entscheidet, z. B. für eine
implantatgestützte Brücke. Bisher durften die Gesetzliche Krankenversicherung in diesen Fällen keinen Zuschuss zahlen. Diese unverständliche gesetzliche Vorschrift, die
zu mancher Verärgerung führte, ist ersatzlos gestrichen worden. Ab sofort zahlen die Gesetzliche Krankenversicherung, egal, ob es sich um eine Modellgussprothese oder einen
Zahnersatz auf der Basis der Implantation handelt.
Es sind auch Selbstbehaltstarife wählbar. Bei Tarifen mit Selbstbehalt verpflichtet sich das freiwillige Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich
entstehenden Behandlungskosten selbst zu tragen. So sind Selbstbehalte z. B. von 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR wählbar. Im Gegenzug erhält das freiwillige
Mitglied eine Beitragsrückgewähr in Höhe von 150 EUR, 250 EUR oder 600 EUR p. a. angeboten. Auch andere Staffelungen werden kassenindividuell angeboten.
Die Beitragsrückzahlung kann auch vereinbart werden