Central Gesetzliche Krankenversicherung
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Da er mit seinem Verdienst etwas über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.550 Euro liegt, beträgt sein Anteil, sein Arbeitgeber zahlt noch einmal den gleichen Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag. Die Verdienstgrenze ist die sog. Beitragsbemessungsgrenze. Sie ändert sich jährlich mit den durchschnittlichen Steigerungen aller Gehälter in Deutschland. Die Einkünfte oberhalb dieser Grenze sind nicht mit Beiträgen zu belegen. Allerdings werden zur Berechnung alle Arbeitseinkommen über das Jahr zusammengerechnet.
Diese liegen in der Regel unter den tatsächlichen Kosten für die privatärztliche Behandlung. Vom Erstattungsbetrag werden außerdem Zuzahlungen und Eigenanteile, die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 Prozent abgezogen. Durch die Wahl der Kostenerstattung entstehen also Mehrkosten für den in der Gesetzliche Krankenversicherung Versicherten. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die den Eigenanteil übernimmt. Achtung im Zusammenhang mit der Wahl der Kostenerstattung!
Bei den Bruttoeinnahmen werden alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Lebenspartner und Angehörigen zusammengerechnet. Für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen werden sie allerdings um 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße reduziert, für weitere Angehörige sowie Lebenspartner um 10 Prozent. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der Central Gesetzliche Krankenversicherung (§ 18 SGB IV) und beträgt im Jahr 2009 30.240 EUR (West) bzw. 25.620 EUR (Ost). Für Kinder wird ein Freibetrag analog § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
Bei der Gesetzliche Krankenversicherung ist darauf hinzuweisen, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung im Jahr 2005 bei 1,7 Prozent liegt. Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung unter 65 Jahren ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Kindererziehung im Beitragsrecht zu berücksichtigen. Mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt.
Central Gesetzliche Krankenversicherung
Die Central Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Central spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Central Gesetzliche Krankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle, die in den Genuss der freiwilligen Krankenversicherung kommen wollen, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse
innerhalb einer Dreimonatsfrist schriftlich anmelden müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, sich einen privaten Anbieter suchen zu müssen. Seit dem
Gesundheitsreformgesetz 2004 genießen die freiwillig Versicherten nur noch geringe Vorteile gegenüber den Pflichtversicherten. Bei einigen Anbietern kann
ein Bonusmodell mit Beitragsrückerstattung gewählt werden.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der Gesetzliche Krankenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn
sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums aufgrund einer
Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Familienversicherung versichert waren, Bezieher von Vorruhestandsgeld unter bestimmten Voraussetzungen.
Existenzgründer im Rahmen der sog. Ich-AGs müssen auf ein fiktives Einkommen von monatlich 1.207,50 EUR Beiträge entrichten. Versicherungspflichtige, die
neben ihrem Gehalt oder der Rente auch noch eine Pension oder eine Betriebsrente erhalten, müssen auch auf diese Einkommen Beiträge zahlen, sobald sie den
Betrag von 120,75 EUR im Monat übersteigen. Diese Neuregelung seit dem 1.1.2004 gilt unabhängig davon, ob diese Bezüge aus Renten oder Direktversicherungen
mit Entgeltumwandlung als monatliche Rente gezahlt werden.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenversicherung
Mit dem Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel sind einige andere Effekte zu berücksichtigen, die durchaus zu Nachteilen führen können, Der Zusatzversicherungsschutz kann bei
Kündigung der Kassenmitgliedschaft hinfällig werden. Ebenso können Boni, Beitragsrückerstattungen oder Beitragsermäßigungen entfallen, wenn bestimmte
Fristen nicht erfüllt sind. Versicherte könnten zudem bei einem Kassenwechsel aus besonderen Krankheits-Management-Programmen herausfallen, weil bei einem
Wechsel zur neuen Gesetzliche Krankenversicherung diese Leistung bei der neuen Krankenkasse nicht angeboten wird.
Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt, dass Krankenversicherungsschutz bei einer
neuen Central Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt. Ein
Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
Der Pflichtversicherte kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Seit dem 1.1.2002 besteht somit keine Bindung mehr an die alte Krankenkasse, weder von 12 noch von 18 Monaten. Erst, wenn erstmals nach neuem Recht, also
nach dem 1.1.2002, eine Krankenkasse neu gewählt worden ist, tritt die 18 monatige Bindungswirkung in Kraft. Die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
besteht, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung den Beitragssatz erhöht. In dem Monat, in dem die Erhöhung in Kraft tritt, besteht ein Sonderkündigungsrecht
zum Ende des übernächsten Monats.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei Arbeitnehmern dürfte es kaum zu Problemen kommen, weil die Kinder in aller Regel auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall
sein, ist der Arbeitgeber entsprechend zu informieren. Denn generell muss die Elternschaft immer bei der Stelle nachgewiesen werden, die die Beiträge zur
Sozialversicherung abführt. Das ist normalerweise der Arbeitgeber, kann aber auch der Rentenversicherungsträger sein. Nur wer die Beiträge selbst überweist,
muss die Pflegekasse direkt informieren.
Damit erhalten die Versicherten in ganz Deutschland den gleichen Betrag von ihrer Central Gesetzliche Krankenversicherung für Hilfsmittel. Bislang gab es landesweit einheitliche
Festbeträge mit großen Preisunterschieden. So konnten Einlagen in Sachsen für 41,41 EUR, im Saarland aber für 53,17 EUR erhalten werden. Einheitlich wird
jetzt ein Festbetrag von 46,64 EUR für Einlagen gezahlt. Mit dem Gesetzliche Krankenversicherung Modernisierungsgesetz wurde die Festsetzung von bundeseinheitlichen Festbeträgen durch
die Spitzenverbände der «Krankenkasse»n beschlossen.
Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge
betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat
versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings
mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von rund 570 EUR (Stand 2009).
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
In Notfällen sind Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, einen Patienten auch dann zu behandeln, wenn er die Praxisgebühr nicht sofort zahlen oder einen
Nachweis über die bereits geleistete Praxisgebühr erbringen kann. Hier ist eine relativ restriktive Auslegung nach dem jüngsten Urteil in einem
Musterverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf am 22.3.2005 (SG Düsseldorf, Urteil vom 22.3.2005, S 34 KR 269/04) zu erwarten, bei dem es um die Frage
ging, ob ein Arzt bei säumigen Patienten neben der Praxisgebühr auch die wesentlich höheren.
In der Central Gesetzliche Krankenversicherung entscheidende Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit oder Befreiung aus der Versicherungspflicht. Die
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) beträgt 2009: 62.550 Euro. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) gilt für
Arbeiter und Angestellte, die am 31.12. des Vorjahres wegen Überschreitens der in dem Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und
eine der Gesetzliche Krankenversicherung mindestens gleichwertige private Krankenversicherung abgeschlossen hatten.
Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen
Krankengeld aus einer Gesetzliche Krankenversicherung, das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv
beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Central Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO.
Die Grundidee der Gesetzliche Krankenversicherung ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht
wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind insbesondere das
Sozialgesetzbuch, hier das SGB V in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern.
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Leistungen der Behandlung durch den Zahnarzt und des Zahntechnikers. Die Versorgung ist auf eine bestimmte Zahl von
zu ersetzenden Zähnen begrenzt. Die GKV übernimmt seit 1.1.2005 an Stelle der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten einen befundbezogenen
Festzuschuss. Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Herstellung jeweils festgesetzten
Beträge der Regelversorgung.
Zu den Heilmitteln zählen unter anderem Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische
Heilbehandlung oder Heilgymnastik. Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung haben Anspruch auf Heilmittel, soweit sie medizinisch notwendig sind. In der GKV haben volljährige
Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Heilmittel zuzüglich 10 EUR zu leisten. In der Regel nicht erstattungsfähig sind sanitäre
Bedarfsartikel und Heilapparate die nicht der physikalischen Medizin zuzurechnen sind.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer,
DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungs«krankenkasse»n IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche
Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute. Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können
die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Der Zuschuss wird auch dann gezahlt, wenn sich der Patient und Versicherte für eine aufwändigere und teurere Behandlung entscheidet, z. B. für eine
implantatgestützte Brücke. Bisher durften die Gesetzliche Krankenversicherung in diesen Fällen keinen Zuschuss zahlen. Diese unverständliche gesetzliche Vorschrift, die
zu mancher Verärgerung führte, ist ersatzlos gestrichen worden. Ab sofort zahlen die Gesetzliche Krankenversicherung, egal, ob es sich um eine Modellgussprothese oder einen
Zahnersatz auf der Basis der Implantation handelt.
Einmalzahlungen sind davon nicht ausgenommen, sondern werden auf zehn Jahre verteilt. Bei der Einbeziehung der Versorgungsbezüge wird nicht mehr der halbe,
sondern der volle Beitragssatz zu Grunde gelegt. Bis zum 1.1.2004 durften Rentner, die als freiwillig versichert galten, auch den ermäßigten Beitragssatz
der Gesetzliche Krankenversicherung wählen, sofern sie keinen Anspruch auf Krankengeld besaßen. Diese Ausnahmeregelung entfiel. Es gilt grundsätzlich nur noch der allgemeine
Kassensatz. Für alle 275 Gesetzliche Krankenversicherung gelten unterschiedliche Beitragssätze.