Concordia Gesetzliche Krankenversicherung
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der Gesetzliche Krankenversicherung erstattet.
Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung haben in medizinisch begründeten Ausnahmefällen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), wenn die ambulante Heilbehandlung nicht ausreicht. Diese soll ambulant und nur im Ausnahmefall stationär erfolgen. Die Dauer soll 20 Behandlungstage bzw. drei Wochen bei stationärer Unterbringung nicht überschreiten, wenn nicht dringende medizinische Gründe für eine Ausweitung sprechen. Außerdem hat der volljährige Versicherte Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten.
Über eine Beitragsrückzahlung hinaus können Versicherte auch die Kostenerstattung wählen. In diesem Falle geht man wie ein Privatpatient zur privatärztlichen Behandlung. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden dann nicht mehr über die Versichertenkarte, also die Chip Karte, abgerechnet. Man erhält vom Leistungserbringer eine Rechnung, die zunächst selbst bezahlt und danach erst zur Erstattung an die Concordia Gesetzliche Krankenversicherung weitergereicht wird. Die Leistungserstattung erfolgt dann in festgelegten Sätzen.
Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt, dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt. Ein Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich. Der Pflichtversicherte kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Concordia Gesetzliche Krankenversicherung
Die Concordia Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Concordia spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Concordia Gesetzliche Krankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Nicht versicherungspflichtig sind folgende Personengruppen, Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
übersteigt, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes,
einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren
Spitzenverbänden,
Zur Bemessung der Beiträge bei freiwillig Versicherten zählen nicht nur die Arbeitseinkommen, sondern auch noch z. B. Miet- und Zinseinkünfte bis zur
Bemessungsgrenze. Der freiwilligen Krankenversicherung darf beitreten, wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist (z. B. wegen einer Gehaltserhöhung)
und unmittelbar vorher ein Jahr oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre bei einer Gesetzliche Krankenversicherung versichert war, als Familienangehöriger gewisse
Vorversicherungszeiten erfüllt,
Die meisten Rentner werden freiwillig versichert. Soweit sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens einmal über der damals gültigen Versicherungspflichtgrenze
verdient haben, gelten sie in der Rente als freiwillig Versicherte. Das besitzt vor allen Dingen den Nachteil, dass diese Rentner dann auch
Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Zusatzeinkommen wie Betriebsrenten, Miet- und Zinseinkünfte zu zahlen haben, und zwar bis zur aktuell gültigen
Bemessungsgrenze.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenversicherung
Die Bonusregelungen bleiben im bisherigen Umfang erhalten, werden allerdings an das Festzuschusssystem angepasst. Eine Bonusregelung ermöglicht es, dass
sich bei der jeweiligen Regelversorgung die Festzuschüsse für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhöhen. Voraussetzung: Die Zähne müssen
mindestens fünf Jahre regelmäßig gepflegt worden, also die erforderlichen zahnärztlichen Untersuchungen mindestens einmal in jedem Kalenderjahr ohne
Unterbrechung in Anspruch genommen worden sein.
So kann die Concordia Gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease
Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten. Der Bonus kann in Form eines
günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die
Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet.
Mit dem Eintrag in das sog. Bonusheft wird der Zuschuss auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, der Festzuschuss erhöht sich im obigen Beispiel auf 120 EUR. Er
erhöht sich auf 65 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, in diesem Falle also 130 EUR, wenn Versicherte ihre Zähne in den letzten zehn Jahren regelmäßig
gepflegt und die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben durchführen lassen (Bonusheft). Der Gesetzgeber hat auch für patentgeschützte Arzneimittel
Festbeträge eingeführt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei Arbeitnehmern dürfte es kaum zu Problemen kommen, weil die Kinder in aller Regel auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall
sein, ist der Arbeitgeber entsprechend zu informieren. Denn generell muss die Elternschaft immer bei der Stelle nachgewiesen werden, die die Beiträge zur
Sozialversicherung abführt. Das ist normalerweise der Arbeitgeber, kann aber auch der Rentenversicherungsträger sein. Nur wer die Beiträge selbst überweist,
muss die Pflegekasse direkt informieren.
Versicherte haben Anspruch auf stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung. Der Versicherte benötigt dazu eine Überweisung eines
behandelnden niedergelassenen Arztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Es besteht keine freie Krankenhauswahl, das Krankenhaus muss zum einen
von der Concordia Gesetzliche Krankenversicherung zugelassen und zum anderen möglichst nah gelegen sein. Anspruch besteht nur auf die allgemeinen Krankenhausleistungen, auf Wahlleistungen nur
im Rahmen eines sogenannten Wahltarifs.
Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle
Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse. Die GKV ist
wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von
Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu
Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte,
die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder medizinischer Geräte bedürfen.
Die Concordia Gesetzliche Krankenversicherung über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung
einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem
Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber
hinaus bis zum 23. Lebensjahr.
Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein normaler Arbeitnehmer sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anschließend erhält er bis zu 78 Wochen
Krankengeld aus einer Gesetzliche Krankenversicherung, das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv
beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Concordia Gesetzliche Krankenversicherung
Die Regelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung soll die medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdecken.
Das bisherige Bonussystem bleibt bestehen, es wird lediglich in die entsprechenden Festzuschüsse umgerechnet. Ein Vorsorgebonus von fünf Prozent wird bei
nachweislich mindestens fünf Jahren regelmäßiger Teilnahme an der jährlichen Zahnprophylaxe, ein weiterer von 10 Prozent nach zehn Jahren gewährt. Damit
werden Festzuschüsse in Höhe von maximal 65 Prozent der Regelversorgung erstattet.
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen
oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in
Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der
Krankenkasse erstattet.
Die Gesetzliche Krankenversicherung kann für folgende Personenkreise als freiwillige Versicherung dienen: Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum
Beispiel wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der GKV ausgeschieden sind und dort unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate ununterbrochen
oder in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate pflichtversichert waren. Mitversicherte Personen, die aus der Familienversicherung
ausscheiden, Schwerbehinderte.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer,
DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungs«krankenkasse»n IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche
Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute. Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können
die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Der Zuschuss wird auch dann gezahlt, wenn sich der Patient und Versicherte für eine aufwändigere und teurere Behandlung entscheidet, z. B. für eine
implantatgestützte Brücke. Bisher durften die Gesetzliche Krankenversicherung in diesen Fällen keinen Zuschuss zahlen. Diese unverständliche gesetzliche Vorschrift, die
zu mancher Verärgerung führte, ist ersatzlos gestrichen worden. Ab sofort zahlen die Gesetzliche Krankenversicherung, egal, ob es sich um eine Modellgussprothese oder einen
Zahnersatz auf der Basis der Implantation handelt.
Die Festbeträge sollen es ermöglichen, den Versicherten eine eigenanteilsfreie Versorgung bei gleichzeitig anerkannter Qualität der Produkte zu bieten. Es
werden nur die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt, die die geltenden Qualitätsstandards erfüllen. Für Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung
grundsätzlich 10 Prozent, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, z. B. Windeln bei Inkontinenz, ist eine Zuzahlung
von 10 Prozent, höchstens jedoch 10 EUR für den Monatsbedarf zu leisten.