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DAS Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung

Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.

Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.

Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung

Die jeweiligen Befunde hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Die einheitlichen Festzuschüsse umfassen 50 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, jeweils für die festgesetzten Beträge der zahnärztlichen Behandlung und zahntechnischen Herstellung. Ist z. B. bei einem bestimmten Befund ein Betrag von 200 EUR festgelegt worden, wird ein Festzuschuss von 100 EUR durch die Gesetzliche Krankenversicherung gezahlt. Mit den Regelungen in § 55 Abs. 2 und 3 SGB V bleiben die bisherigen Härtefallregelungen für den Bereich Zahnersatz erhalten.

In der Regel besteht Wahlfreiheit bezüglich der gewünschten Ausführung. Die Erstattung ist je nach Gesetzliche Krankenversicherung Tarif auf zwischen 50 und 100 Prozent, in der Praxis meistens auf 80 Prozent begrenzt. Im Rahmen der seit 1.4.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzliche Krankenversicherung – GKV-WSG) wurde der Wechsel in die PKV weiter erschwert. Jetzt ist für einen Wechsel Voraussetzung, dass in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

Diese Gesamtsumme aller Einkommen wird dann durch 12 geteilt und ergibt so das Monatseinkommen, für das die Beiträge in die DAS Gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten sind. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten folgende Bruttoeinkünfte, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung, Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen, Versorgungsbezüge, Betriebsrenten, bAV etc., Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, jedoch nur, wenn gleichzeitig Rente oder Versorgungsbezüge erzielt werden.

Festbeträge sind in der Gesetzliche Krankenversicherung Maximalerstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von den Spitzenverbänden der Gesetzliche Krankenversicherung dafür festgelegten Betrag. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine ausreichende Auswahl an vergleichbaren Arzneimitteln unter oder zum Festbetrag zur Verfügung steht. Der behandelnde Arzt kann zwischen therapeutisch gleichwertigen und qualitativ hochwertigen Arzneimitteln auswählen.

DAS Gesetzliche Krankenversicherung

Die DAS Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DAS spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DAS Gesetzliche Krankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der DAS Gesetzliche Krankenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung - Bestmögliche Leistungen zum billigsten Preis Nicht versicherungspflichtig sind folgende Personengruppen, Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, Die Gesetzliche Krankenversicherung muß in diesen Fällen sofort kündigen, und eine Rückkehr unter den gesetzlichen Kassenschutz ist nicht mehr möglich. Für die meisten Krankenkassen Mitglieder ist der sog. allgemeine Beitragssatz die bestimmende Größe für den Monatsbeitrag. Dieser Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung besitzen. Dauert die Erkrankung länger an, so leistet danach die Krankenkasse mit einem Krankengeld. Wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder eine der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, Geistliche von als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften auf Beihilfe haben.

Allgemeines über die Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung - Die günstigsten Tarife aller Anbieter im Vergleich Die sog. Regelversorgung orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und Gegenbezahnung zu berücksichtigen. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt, dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen DAS Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt. Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich. Der Pflichtversicherte kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Zahnersatz bleibt also weiterhin Kassenleistung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorgeuntersuchung geht, wird wie bisher mit einem Extrazuschuss belohnt. Entscheidend ist das Zahnproblem, also die Zahnlücke, die ersetzt werden soll oder der Zahn, der repariert werden muss. Es ist nicht mehr entscheidend, ob eine Zahnkrone aus Gold oder Keramik gewählt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden können, ohne den Anspruch auf einen Festzuschuss zu verlieren.

Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung - Gutes Preis- Leistungsangebot der besten Anbieter Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur Prüfung an die Krankenkasse einreichen. Wird ein Medikament verschrieben, das preislich über dieser Höchstgrenze liegt, so zahlt der Versicherte die Differenzkosten. Die Ärzte sind aber verpflichtet, den in der DAS Gesetzliche Krankenversicherung Versicherten vorab auf diese Differenzzahlung hinzuweisen. Die gesetzlichen Vorgaben sollen darüber hinaus sicherstellen, dass Hersteller, die erstmals neue Wirkstoffe und neue Wirkprinzipien entwickeln, auch in Zukunft vom Festbetrag freigestellt bleiben, bis mindestens zwei weitere pharmakologisch therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe auf den Markt gekommen sind. Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von rund 570 EUR (Stand 2009).

Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung - Die besten und billigsten Anbieter finden Die Basisversorgung entspricht der ersten Schicht nach dem Drei-Schichten-Modell. Zur Basisversorgung werden unter steuerlichen Aspekten folgender Altersversorgungen gerechnet: Gesetzliche Rentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), Berufsständische Versorgungswerke (beispielsweise für Ärzte, Apotheker oder Steuerberater) (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG), Landwirtschaftliche Alterskasse, Leibrentenversicherung, die so genannte Basis- oder Rürup-Rente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) In der DAS Gesetzliche Krankenversicherung entscheidende Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit oder Befreiung aus der Versicherungspflicht. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) beträgt 2009: 62.550 Euro. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31.12. des Vorjahres wegen Überschreitens der in dem Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine der Gesetzliche Krankenversicherung mindestens gleichwertige private Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Zahlungspflichtig sind nur volljährige Versicherte. Auch die Praxisgebühr unterliegt der Härtefallregelung. Keine Praxisgebühr wird in folgenden Fällen erhoben: Untersuchungen während der Schwangerschaft, Jährliche Krebsvorsorge; bei Frauen ab Alter 20 Genital-, ab Alter 30 sowie bei Männern ab Alter 45 Brust- und Hautuntersuchungen, Darmkrebsvorsorge für Versicherte ab Alter 50, Gesundheitscheck alle zwei Jahre ab Alter 35, Schutzimpfungen, außer für Urlaubsfahrten, Frauen im Alter zwischen 18 und 21 können zudem Mittel der Empfängnisverhütung.

DAS Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Die Gesetzliche Krankenversicherung weicht in einigen Fällen vom Sachleistungsprinzip ab und erstattet Geldleistungen, zum Beispiel Krankengeld. Versicherte haben seit 1.1.2004 (vorher nur freiwillig Versicherte) ein Wahlrecht, ob sie Sachleistung oder Kostenerstattung wünschen, mit der sie beim Arzt wie ein Privatpatient auftreten und die Rechnung selbst begleichen können. In diesem Fall kann ein Arzt im Einzelfall höhere als die für Kassenärzte zulässigen Gebührensätze abrechnen, allerdings erhält der freiwillig Versicherte nur die Kassensätze erstattet. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außer in schweren Ausnahmefällen nur für Kinder die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, durch die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt wird. Hierfür ist vorab ein Behandlungsplan festzulegen. Der Versicherte muss 20 Prozent (wenn mehrere Kinder des Versicherten in Behandlung sind, nur 10 Prozent) der Kosten zunächst selbst beim Kieferorthopäden vorstrecken und erhält sie nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet. Die Gesetzliche Krankenversicherung kann für folgende Personenkreise als freiwillige Versicherung dienen: Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum Beispiel wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der GKV ausgeschieden sind und dort unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate pflichtversichert waren. Mitversicherte Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden, Schwerbehinderte.

Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung

DAS Gesetzliche Krankenversicherung - Hier die besten und günstigsten Versicherer vergleichen Die Neuregelung gilt für alle Neurentner, die nach dem 1.1.2004 in Rente gehen. Zudem sind nur solche Bezüge abgabenpflichtig, die mit dem Arbeitseinkommen zusammenhängen, wie z. B. Entgeltumwandlung oder berufsständische Versorgungen. Private Lebens- und Rentenversicherungen, die die pflichtversicherten Sparer aus ihrem vollversteuerten Einkommen finanziert haben, bleiben hingegen abgabenfrei. Musterverfahren sind anhängig. Ein Rentner erhält aus einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Gesetzliche Krankenversicherung angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte. Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden dadurch auf der Beitragsseite bessergestellt als Mitglieder ohne Kinder. Kinderlose Rentner, die vor dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind, also die im Jahr 2005 über 65-Jährigen, werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wehr- und Zivildienstleistende. Der erhöhte Beitrag ist nicht zu zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass Kinder erzogen wurden oder werden.


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