DKV Gesetzliche Krankenversicherung
Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Allerdings ist dieser Beitragssatz für Angestellte nicht frei wählbar. Auch eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung reicht nicht aus, um in den Genuss dieses ermäßigten Beitragssatzes für die Gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Dagegen gilt der ermäßigte Satz auch für den Hinzuverdienst von Rentnern, da sie in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100.
Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung. Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV handelt und deswegen Versicherungsfreiheit besteht. Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Die sog. Regelversorgung in der DKV Gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und Gegenbezahnung zu berücksichtigen.
Da sie diese Leistungen auch weiterhin von der Gesetzliche Krankenversicherung erhalten. Da es sich allerdings um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden sie künftig aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 erhöht. Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab 1.7.2005 für die Absicherung des Zahnersatzes und des Krankengeldes mehr Beitrag zahlen. Damit sollen die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten entlastet werden.
DKV Gesetzliche Krankenversicherung
Die DKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DKV Gesetzliche Krankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle, die in den Genuss der freiwilligen Krankenversicherung kommen wollen, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse
innerhalb einer Dreimonatsfrist schriftlich anmelden müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, sich einen privaten Anbieter suchen zu müssen. Seit dem
Gesundheitsreformgesetz 2004 genießen die freiwillig Versicherten nur noch geringe Vorteile gegenüber den Pflichtversicherten. Bei einigen Anbietern kann
ein Bonusmodell mit Beitragsrückerstattung gewählt werden.
Für die Mitversicherung von Familienangehörigen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland, keine andere vorrangige Art der Gesetzliche Krankenversicherung, keine Versicherungsfreiheit und keine Befreiung von der Versicherungspflicht, keine
hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit, kein eigenes Einkommen, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Für Kinder gelten weitere Voraussetzungen.
In einigen Ausnahmefällen sind Kinder nicht mitversichert.
Wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder eine der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen
Arbeitsentgelt beschäftigt sind, Geistliche von als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften, wenn sie nach beamtenrechtlichen
Vorschriften auf Beihilfe haben.
Allgemeines über die Gesetzliche Krankenversicherung
Geändert wurde die teilweise Befreiung von der Selbstbeteiligung bzw. von den Zuzahlungen. Die Regelungen der Zuzahlung und Selbstbeteiligung findet sich
nun nicht mehr in den verschiedenen Regelungen für die einzelnen Leistungen. Die Selbstbeteiligung ist nunmehr in den §§ 61 und 62 SGB V weitgehend
zusammengefasst, neu strukturiert und insbesondere auch in der Beteiligungshöhe geregelt worden. Für die Versicherten ändert sich bei Mutterschaftsgeld,
Empfängnisverhütung nichts.
Er ist bei einer Gesetzliche Krankenversicherung versichert, die einen Beitragssatz von 14,0 Prozent erhebt. Die Direktversicherung oder das Versorgungswerk muss nun die
Rentenauszahlung der DKV Gesetzliche Krankenversicherung melden, die wiederum den Rentner über zehn Jahre lang mit einem Beitrag belastet, und zwar mit 117 EUR monatlich. Damit
verliert der Rentner rund 14.040 EUR im Vergleich zur vorherigen Regelung, bei der die Einmalauszahlung nicht beitragsmäßig belastet wurde. Freiwillig
versicherte Rentner müssen auch auf Bezüge aus privat finanzierten Renten abführen.
Zahnersatz bleibt also weiterhin Kassenleistung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorgeuntersuchung geht, wird wie bisher mit einem Extrazuschuss belohnt.
Entscheidend ist das Zahnproblem, also die Zahnlücke, die ersetzt werden soll oder der Zahn, der repariert werden muss. Es ist nicht mehr entscheidend, ob
eine Zahnkrone aus Gold oder Keramik gewählt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform
mit Zahnersatz entscheiden können, ohne den Anspruch auf einen Festzuschuss zu verlieren.
Gesetzliche Krankenversicherung
Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei
für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den
tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur
Prüfung an die Krankenkasse einreichen.
Versicherte haben Anspruch auf stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung. Der Versicherte benötigt dazu eine Überweisung eines
behandelnden niedergelassenen Arztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Es besteht keine freie Krankenhauswahl, das Krankenhaus muss zum einen
von der DKV Gesetzliche Krankenversicherung zugelassen und zum anderen möglichst nah gelegen sein. Anspruch besteht nur auf die allgemeinen Krankenhausleistungen, auf Wahlleistungen nur
im Rahmen eines sogenannten Wahltarifs.
Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle
Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse. Die GKV ist
wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen.
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von
Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu
Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte,
die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder medizinischer Geräte bedürfen.
Die Praxisgebühr wurde zum 1.1.2004 für Versicherte der DKV Gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Sie ist bei einer erstmaligen ärztlichen sowie einer erstmaligen zahnärztlichen
Behandlung oder Rezeptausstellung pro Quartal zu zahlen. Außerdem ist die bei jedem weiteren Arztbesuch zu zahlen, es sei denn, dass der Versicherte eine
Überweisung zu diesem Arzt vorweisen kann. Damit soll die Inanspruchnahme des Hausarztes forciert werden, der in der Regel die Überweisungen zu
entsprechenden Fachärzten ausstellt.
System gesetzlicher Versicherungen, die durch einen Versicherungszwang für bestimmte Personengruppen, gesetzliche Festlegung von Leistungen,
Solidaritätsprinzip bei der Erhebung von Beiträgen und grundsätzlich der Erbringung von Sach- statt Geldleistungen gekennzeichnet ist. Neben der
Leistungserbringung gehören grundsätzlich auch Vorsorge bzw. Schadenverhütung, Aufklärung u.a. zu den Aufgaben der Sozialversicherung. Die Zweige der
Sozialversicherung sind: Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung.
DKV Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung weicht in einigen Fällen vom Sachleistungsprinzip ab und erstattet Geldleistungen, zum Beispiel Krankengeld. Versicherte haben seit 1.1.2004
(vorher nur freiwillig Versicherte) ein Wahlrecht, ob sie Sachleistung oder Kostenerstattung wünschen, mit der sie beim Arzt wie ein Privatpatient auftreten
und die Rechnung selbst begleichen können. In diesem Fall kann ein Arzt im Einzelfall höhere als die für Kassenärzte zulässigen Gebührensätze abrechnen,
allerdings erhält der freiwillig Versicherte nur die Kassensätze erstattet.
Es dient zum Einkommensersatz während einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit und beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze
bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens (§ 47 SGB V). Hiervon werden allerdings noch die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und
Pflegeversicherung abgezogen. Das Krankengeld wird ab dem Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (oder ab dem Tag einer Einweisung in
eine stationäre Behandlung), für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Die regelmäßige Folge von gesetzlichen zeigt Veränderungen, die aber meist nur Symptome kurieren und keinen durchgreifenden Systemwechsel beinhalten. Dies
führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Zuzahlungen für die Versicherten, zur Verbesserung der Patientenrechte, zum Versuch, den Wettbewerb zu intensivieren
und die Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen ebenso wie die demografische Entwicklung einer Lösung zuzuführen. Das Beitragssicherungsgesetz aus
dem Jahre 2002von Kostendämpfungsmaßnahmen Rechnung tragen.
Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung
Gebührenordnung für Heilpraktiker. Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch einen Heilpraktiker und der dafür gültigen Punktwerte, der in einen
Gebührensatz umgerechnet werden kann. Basis der Leistungsabrechnung in der Privaten Krankenversicherung gegenüber dem Versicherten und dessen Versicherung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Leistungen in der Regel nicht. Abrechnungsart der Krankenhausleistung, bei der für bestimmte Leistungsarten
(Operation, Diagnose) einheitliche Pauschalbeträge abgerechnet werden.
Seit 1.7.2005 wird für die Leistungen Zahnersatz und Krankengeld vom Versicherten ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Versicherungspflichtigen
Einkommens erhoben. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht hälftig an diesem Zusatzbeitrag. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist gehalten, in gleicher Höhe eine Senkung des
allgemeinen Beitragssatzes durchzuführen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur
von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen erstattet.
Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung haben in medizinisch begründeten Ausnahmefällen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), wenn
die ambulante Heilbehandlung nicht ausreicht. Diese soll ambulant und nur im Ausnahmefall stationär erfolgen. Die Dauer soll 20 Behandlungstage bzw. drei
Wochen bei stationärer Unterbringung nicht überschreiten, wenn nicht dringende medizinische Gründe für eine Ausweitung sprechen. Außerdem hat der volljährige
Versicherte Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten.