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HDI Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung

Im Wesentlichen setzt sich die Gesetzliche Krankenversicherung Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.

Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.

Allgemeine Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung

Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten, max. jedoch für 28 Tage. Dazu gehören Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus, der allgemeine besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. In der Gesetzliche Krankenversicherung besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Wahl des Krankenhauses.

Einmalzahlungen sind davon nicht ausgenommen, sondern werden auf zehn Jahre verteilt. Bei der Einbeziehung der Versorgungsbezüge wird nicht mehr der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu Grunde gelegt. Bis zum 1.1.2004 durften Rentner, die als freiwillig versichert galten, auch den ermäßigten Beitragssatz der Gesetzliche Krankenversicherung wählen, sofern sie keinen Anspruch auf Krankengeld besaßen. Diese Ausnahmeregelung entfiel. Es gilt grundsätzlich nur noch der allgemeine Kassensatz. Für alle 275 Gesetzliche Krankenversicherung gelten unterschiedliche Beitragssätze.

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der HDI Gesetzliche Krankenversicherung ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Sozialgesetzbuch, hier das SGB V in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern.

Für die Mitversicherung von Familienangehörigen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, keine andere vorrangige Art der Gesetzliche Krankenversicherung, keine Versicherungsfreiheit und keine Befreiung von der Versicherungspflicht, keine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit, kein eigenes Einkommen, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Für Kinder gelten weitere Voraussetzungen. In einigen Ausnahmefällen sind Kinder nicht mitversichert.

HDI Gesetzliche Krankenversicherung

Die HDI Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gesetzliche Krankenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gesetzliche Krankenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die HDI spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die HDI Gesetzliche Krankenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der HDI Gesetzliche Krankenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Beitrag Man erhält so den Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherungsprämie. Bei Minijobs bis zu 400 EUR Gehalt müssen keine Beiträge gezahlt werden. Diesen Beitrag übernimmt der Arbeitgeber. In der sog. Gleitzone mit Einkommen zwischen 400 EUR und 800 EUR greift ein reduzierter Beitragssatz, erst ab 800 EUR wird der volle Beitragssatz fällig. Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 EUR monatlich und ist bei einer Betriebskrankenkasse versichert. Dort wird ein allgemeiner Beitragssatz von 13,0 Prozent erhoben. Für die Mitversicherung von Familienangehörigen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, keine andere vorrangige Art der Gesetzliche Krankenversicherung, keine Versicherungsfreiheit und keine Befreiung von der Versicherungspflicht, keine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit, kein eigenes Einkommen, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Für Kinder gelten weitere Voraussetzungen. In einigen Ausnahmefällen sind Kinder nicht mitversichert. Eine Familienmitversicherung für Kinder ist grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr möglich bzw. spätestens bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie dann noch nicht erwerbstätig sind. Die Schwelle steigt bis zum 25. Lebensjahr an, wenn die Kinder sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten. Leisten Kinder Wehr- oder Zivildienst, so verlängert sich die Mitversicherung um die Zeitspanne dieser Dienstzeit.

Allgemeines über die Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung - Gute Leistungen zu fairen Preisen Fehlt etwa ein Zahn, so gibt es einen fixen Zuschuss von rund 273 EUR. Die Differenz zu dem gewünschten Implantat, das zwischen 1.500 EUR bis 3.000 EUR kosten könnte, muss der Versicherte selbst tragen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen wird nach wie vor z. B. die Kostenübernahme für Zahnspangen getragen. Auch weiterhin gibt es alle zahnerhaltenden Leistungen über die Versichertenkarte. Vorsorgeuntersuchungen oder Parodontosebehandlungen sind ebenso eingeschlossen wie die einmal im Jahr erstattungsfähige Zahnsteinentfernung. Ein freiwillig Versicherter kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Er ist dann jedoch 18 Monate an die neue gesetzliche Krankenkasse gebunden. Die freiwillig Versicherten sind seit dem 1.1.2002 den Pflichtversicherten gleichgestellt worden und unterliegen damit ebenfalls einer 18monatigen Bindungswirkung. Dies gilt allerdings erst, nachdem die Wahl der HDI Gesetzliche Krankenversicherung nach neuem Recht ausgeübt wurde, und wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit keine Bindung mehr an die alte Krankenkasse, weder von 12 noch von 18 Monaten. Erst, wenn erstmals nach neuem Recht, also nach dem 1.1.2002, eine Krankenkasse neu gewählt worden ist, tritt die 18 monatige Bindungswirkung in Kraft. Die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung den Beitragssatz erhöht. In dem Monat, in dem die Erhöhung in Kraft tritt, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats.

Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung - Gutes Preis- Leistungsangebot der besten Anbieter Vorteil der Festzuschusse-Regelung ist, dass der Versicherte nicht mehr gezwungen wird, den preiswertest möglichen Zahnersatz zu wählen, sondern sich frei für aufwändigere Lösungen (Beispiel Gold, Keramik) entscheiden kann. Allerdings muss er die in der Regel hohen Differenzen zwischen dem Festzuschuss und den tatsächlich entstehenden Kosten selbst tragen. Der Versicherte muss vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und zur Prüfung an die Krankenkasse einreichen. In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die HDI Gesetzliche Krankenversicherung , ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z.B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen. Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Die Regelversorgung soll die medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdecken. Das bisherige Bonussystem bleibt bestehen, es wird lediglich in die entsprechenden Festzuschüsse umgerechnet. Ein Vorsorgebonus von fünf Prozent wird bei nachweislich mindestens fünf Jahren regelmäßiger Teilnahme an der jährlichen Zahnprophylaxe, ein weiterer von 10 Prozent nach zehn Jahren gewährt. Damit werden Festzuschüsse der Regelversorgung erstattet.

Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung - Die besten und billigsten Anbieter finden Wahlleistung im Krankenhaus, die früher nur von der privaten Krankenversicherung je nach Tarifart übernommen wurde. Neuerdings können auch Gesetzliche Krankenversicherung diese Lesitung über so genannte Wahltarife anbieten. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Tätigkeit des Arztes zur Behandlung von Erkrankungen und Unfällen, Vorsorge und Verhütung. Der Arzt kann auch die Behandlung durch weitere Personen anordnen (z.B. Physiotherapeut). Die Behandlung muss nach medizinischen Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein. In der HDI Gesetzliche Krankenversicherung entscheidende Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit oder Befreiung aus der Versicherungspflicht. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) beträgt 2009: 62.550 Euro. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31.12. des Vorjahres wegen Überschreitens der in dem Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine der Gesetzliche Krankenversicherung mindestens gleichwertige private Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Die Beiträge zu dieser Schicht der Altersversorgung werden steuerlich besonders gefördert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Ab 2005 können Ausgaben bis zu maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 EUR bei Verheirateten zu 60 Prozent als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2006 steigt die Abzugsfähigkeit um jährlich zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht ist. Die Abzugsfähigkeit anderer Vorsorgeprodukte ist seit 2005 auf den Betrag von 1.500 EUR reduziert.

HDI Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Der Gesetzliche Krankenversicherung Versicherte hat allerdings nicht Anspruch auf ein bestimmtes Arzneimittel, bei Wirkstoffgleichheit kann auch ein preiswerteres Medikament abgegeben werden. Außerdem hat der volljährige Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Medikaments zu leisten. Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung für allopathische und homöopathische Medikamente. Allerdings ist dieser Beitragssatz für Angestellte nicht frei wählbar. Auch eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung reicht nicht aus, um in den Genuss dieses ermäßigten Beitragssatzes für die Gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Dagegen gilt der ermäßigte Satz auch für den Hinzuverdienst von Rentnern, da sie in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung. Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV handelt und deswegen Versicherungsfreiheit besteht. Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Allgemeine Informationen über die Gesetzliche Krankenversicherung

HDI Gesetzliche Krankenversicherung - Hier die besten und günstigsten Versicherer vergleichen Die Neuregelung gilt für alle Neurentner, die nach dem 1.1.2004 in Rente gehen. Zudem sind nur solche Bezüge abgabenpflichtig, die mit dem Arbeitseinkommen zusammenhängen, wie z. B. Entgeltumwandlung oder berufsständische Versorgungen. Private Lebens- und Rentenversicherungen, die die pflichtversicherten Sparer aus ihrem vollversteuerten Einkommen finanziert haben, bleiben hingegen abgabenfrei. Musterverfahren sind anhängig. Ein Rentner erhält aus einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Leistungen der Behandlung durch den Zahnarzt und des Zahntechnikers. Die Versorgung ist auf eine bestimmte Zahl von zu ersetzenden Zähnen begrenzt. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit 1.1.2005 an Stelle der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten einen befundbezogenen Festzuschuss. Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Herstellung jeweils festgesetzten Beträge der Regelversorgung. Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden dadurch auf der Beitragsseite bessergestellt als Mitglieder ohne Kinder. Kinderlose Rentner, die vor dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind, also die im Jahr 2005 über 65-Jährigen, werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wehr- und Zivildienstleistende. Der erhöhte Beitrag ist nicht zu zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass Kinder erzogen wurden oder werden.


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