Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Gewerbehaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Gewerbehaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Sie kann entweder beim Grundversicherer oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Meistens ist die Excedentenlösung prämienmäßig günstiger als die Aufstockung der Deckungssumme des Grundvertrags, da sie rückversicherungstechnisch besonders bewertet wird, und da der Grundvertrag für den Excedentenvertrag im Ergebnis wie ein Selbstbehalt wirkt. Das Unternehmen X unterhält beim Versicherer Y eine Gewerbehaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Pauschaldeckungssumme von fünf Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Sie kommen in der Gewerbehaftpflichtversicherung häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z.B. Bearbeitungsschäden). Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des VN kostengünstig zu gestalten. So kann der VN Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen.
Der Ausschluss in Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB bezieht sich ausdrücklich auf alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, d.h. auf alle Vermögensfolgeschäden, die unmittelbar auf der Schädigung der gelieferten Sache etc. beruhen. Folgeschäden an anderen Sachen die auf Schäden am Leistungsgegenstand zurückzuführen sind, werden vom Ausschluss aus der Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung aber nicht erfasst. Gemäß Ziff. 7. 8 Abs. 1 S. 2 AHB findet der Ausschluss auch Anwendung, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt.
Unterlässt der VN die rechtzeitige Anzeige oder kommt binnen Monatsfrist nach Eingang der Anzeige beim VN keine Prämienvereinbarung für das neue Risiko zustande, so fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend fort. Da der Versicherer bei der Vorsorgedeckung bis zur ordnungsgemäßen Anzeige des VN ein ihm unbekanntes Risiko trägt, ist der Versicherungsschutz in der Gewerbehaftpflichtversicherung oftmals der Höhe nach für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung
Die Adcuri Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gewerbehaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gewerbehaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Adcuri spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Gemäß Ziff. 1.2 AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen,
Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
durchführen zu können, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolgs,
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Diese Erweiterung der Gewerbehaftpflichtversicherung Vorsatzklausel bezweckt, Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises des Schädigungsvorsatzes zu vermeiden. Der VN kann sich
daher nicht mit dem Argument verteidigen, er habe zwar die Schädlichkeit der Ware gekannt, jedoch darauf vertraut, dass kein Schaden eintreten werde. Die
Gleichsetzung der Kenntnis von der Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen etc. mit der vorsätzlichen Schadenherbeiführung macht deutlich, dass in dieser Hinsicht
hohe Anforderungen zu stellen sind.
Die üblicherweise standardmäßig in einer BHP - abweichend von Ziff. 7.9 AHB - eingeschlossene Auslandsdeckung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht
wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, durch Erzeugnisse des
VN, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen durch Arbeiten oder sonstige Leistungen des VN im Inland,
ohne dass er im Zusammenhang damit Erzeugnisse ins Ausland geliefert hat oder hat liefern lassen.
Allgemeines über die Gewerbehaftpflichtversicherung
Nur nach besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf im Ausland vorkommende Versicherungsfälle, durch Erzeugnisse, die der VN dorthin
geliefert hat oder hat liefern lassen (sog. direkter Export), aus Montagearbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten im Ausland. Derartige Auslandsrisiken
verlangen eine eigenständige Bewertung, weil sich die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß möglicher Haftpflichtschäden sowie die Möglichkeit der
Zuordnung von Haftpflichtansprüchen im Vergleich zu den Standardrisiken deutlich erhöht.
Unerheblich für die Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung ist es, ob der Sachschaden durch eine menschliche Tätigkeit oder durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist. Es genügt auch, dass eine der
ausgeschlossenen Ursachen im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden anzusehen ist. Unter
Abwasser im Sinne der Ausschlussklausel ist Wasser zu verstehen, das infolge einer Beeinflussung in seiner Brauchbarkeit gemindert worden ist und deshalb
abgeleitet wird.
Unterirdische Wasserverschiebungen zählen nicht hierzu. Die in Ziff. 7.14 aufgeführten Ausschlüsse können durch Zusatzklauseln in der BHP abbedungen werden.
Senkungs- und Erdrutschungsschäden sind in erster Linie für Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes von Bedeutung. Ein Bauunternehmer führt
Erdaushubarbeiten für ein neu zu errichtendes Gebäude durch. Da er nicht für eine ausreichende Absicherung des Nachbargrundstücks sorgt, senkt sich dieses
ab. Infolgedessen treten Schäden an dort befindlichen Gebäuden auf.
Gewerbehaftpflichtversicherung
Bei Tätigkeiten an Teilen einer beweglichen Sache erfasst der Ausschlusstatbestand die Sache insgesamt. Demnach ist z.B. die gesamte Heizungsanlage beim
Ausbau eines Steuerelementes Ausschlussobjekt. Bei unbeweglichen Sachen greift die Tätigkeitsschadenklausel nur insoweit ein, als diese Sachen oder Teile
von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit gewesen sind. Unbewegliche Sachen sind vor allem Grundstücke und Gebäude, bei denen eine massive Verbindung
mit dem Erdboden besteht.
Der Versicherungsschutz nach den AHB (bzw. im Rahmen der BHP und der Umwelthaftpflichtversicherung) bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne
Bestehen der o.g. umweltrechtlichen Bestimmungen bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den VN geltend
gemacht werden könnten. Denn die Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung ist als Spezialversicherung ausschließlich für die Haftung an der Umwelt selbst nach dem
Umweltschadensgesetz vorgesehen.
Die Ausschlussbestimmungen der Ziff. 1.2 und der Ziff. 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben unberührt. Bei der
Festlegung der für Bearbeitungsschäden erforderlichen Deckungssumme ist die mögliche Höhe der Vermögensfolgeschäden in die Überlegungen einzubeziehen die an
fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen. Eingeschlossen ist die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen.
Infos zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Industrieprodukte werden in der Regel dann mit gleichen Mängeln im Sinne der Serienschadenklausel behaftet sein, wenn es sich um Erzeugnisse derselben Serie
handelt. Die Serienschäden werden miteinander zu einem einzigen Schaden verklammert. Das bedeutet, dass bei einem Serienschaden die Höchstleistung des
Versicherers auf die Deckungssumme begrenzt ist. Bei einem Serienschaden von 2,5 Mio. EUR (bestehend aus fünf Einzelschäden zu 500.000 EUR) muss der VN 1,5
Mio. EUR selber tragen, wenn die Deckungssumme nur eine Mio. EUR beträgt.
Sie kommen in der Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z.B. Bearbeitungsschäden).
Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des VN kostengünstig zu gestalten. So kann der
VN Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür
gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen.
Die Verklammerung mehrer Serienteilschäden zu einem einzigen Schaden hat zur Folge, dass der Eintritt der Serienteilschäden während der Wirksamkeit des
Versicherungsvertrags erfolgen muss. Treten nicht alle Serienteilschäden im Versicherungszeitraum ein, sondern ein Teil vor und/oder nach dieser Zeit, dann
werden lediglich die im Versicherungszeitraum eintretenden Teilschäden zu einem Schaden zusammengezogen, während die anderen ungedeckt bleiben. Die
Serienschadenproblematik spielt besonders in der Produkthaftpflichtversicherung eine Rolle.
Adcuri Gewerbehaftpflichtversicherung
Der Haftpflichtversicherer hat den VN von berechtigten Schadenersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten erhoben werden. Dies geschieht in der Regel
durch Leistung von Schadenersatz. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen gemäß Ziff. 5.1 Abs. 2 AHB dann, wenn der VN aufgrund Gesetzes,
rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und
Vergleiche, die vom VN ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind.
Wird ein Unternehmen an einen anderen veräußert, so fällt das Risiko nicht weg, sondern wird vom Erwerber übernommen. Damit wird also die Kontinuität der
Haftpflichtversicherung gewährleistet. Ziff. 20.1 AHB bestimmt, dass der Dritte dann an Stelle des VN in die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden
Rechte und Pflichten eintritt. Der Dritte kann jedoch binnen Monatsfrist seit dem Übergang des Unternehmens mit sofortiger Wirkung
oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Die Kriterien der Laufzeit des Versicherungsvertrags sind ebenso wie die Voraussetzungen der Kündigung in Ziff. 16 bis 21 AHB geregelt. Hinsichtlich der
Kündigung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung sowie der Kündigung bei Prämienanpassungen. Eine
Kündigungsmöglichkeit wird auch im Falle eines Betriebsübergangs ermöglicht. Bei einer Vertragsdauer der Gewerbehaftpflichtversicherung von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag
um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner eine Kündigung zugegangen ist.
Allgemeine Informationen über die Gewerbehaftpflichtversicherung
Bei Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, gewähren die AHB gemäß Ziff. 4 zunächst vorläufigen Versicherungsschutz im Rahmen des
bestehenden Vertrags. Neue Risiken sind solche, die in keinem inneren Zusammenhang mehr mit dem bereits versicherten Risiko stehen. Um festzustellen, ob ein
neues Risiko und nicht nur eine Erhöhung oder Erweiterung des bisher versicherten Risikos vorliegt, ist der Umfang des bisher versicherten Risikos anhand
des Antrags im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Nicht erfasst sind Risikoänderungen beim Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen sowie bei sonstigen Risiken,
die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Änderungen des versicherten Risikos ist der VN verpflichtet, diese anzuzeigen, und zwar
binnen Monatsfrist nach Erhalt einer Aufforderung durch den Versicherer, damit eine Prämienregulierung erfolgen kann. Unrichtige Angaben berechtigen den
Versicherer zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
Die Definition des Versicherungsfalls ist auch und insbesondere in der Gewerbehaftpflichtversicherung von zentraler Bedeutung, weil davon die generelle
Zuständigkeit des Haftpflichtversicherers in zeitlicher Hinsicht abhängt. Den Eintritt des Versicherungsfalls hat der VN darzulegen und zu beweisen. Gemäß
Ziff. 1.2 AHB gilt die sog. Folgeereignistheorie. Danach ist Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die
Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.