Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Gewerbehaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Gewerbehaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Da letztlich nur im konkreten Einzelfall festzustellen ist, wer gemäß diesen Kriterien als Repräsentant anzusehen ist, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Repräsentantenklausel. Eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung liegt vor, wenn der Vertragspartner des VN der Gewerbehaftpflichtversicherung sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht, und zwar wegen der Mangelhaftigkeit der Sache oder Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch erst ein weiterer Schaden verursacht wird.
Die Gewerbehaftpflichtversicherung hat unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Dritten und dem VN hat der Versicherer den Prozess im Namen des VN zu führen und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen. Unbegründet sind Schadenersatzansprüche z.B. dann, wenn das Gesetz dem Geschädigten keine Anspruchsgrundlage bietet oder wenn ein Tatbestandsmerkmal einer Anspruchsgrundlage (z.B. Verschulden) fehlt. Gemäß Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt Erklärungen im Namen des VN abzugeben.
Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Breitet sich aufgrund eines Brandes in einer Werkstatt und in den angrenzenden Räumen Ruß aus, der dort gelagerte fremde Sachen verunreinigt und unbrauchbar macht, und greift das Feuer anschließend auch auf benachbarte fremde Gebäude über, liegt insgesamt ein ausgeschlossener Umweltschaden aus der Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte vor.
Unterlässt der VN die rechtzeitige Anzeige oder kommt binnen Monatsfrist nach Eingang der Anzeige beim VN keine Prämienvereinbarung für das neue Risiko zustande, so fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend fort. Da der Versicherer bei der Vorsorgedeckung bis zur ordnungsgemäßen Anzeige des VN ein ihm unbekanntes Risiko trägt, ist der Versicherungsschutz in der Gewerbehaftpflichtversicherung oftmals der Höhe nach für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Ärzte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Gewerbehaftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Gemäß Ziff. 1.2 AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen,
Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
durchführen zu können, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolgs,
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Eingeschlossen sind in der Gewerbehaftpflichtversicherung abweichend von Ziff. 7.3 AHB Haftpflichtansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über den Umfang der gesetzlichen
Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen, soweit es sich handelt um eine durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht eines Dritten, soweit
dies in der Branche des Versicherungsnehmers üblich ist, Verträge genormten Inhalts mit Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder um sog.
Gestattungs- und Einstellungsverträge.
Dieser Ausschluss ist eine spezielle Ausprägung des Erfüllungsausschlusses der Ziff. 1.2 AHB. Er bezieht sich auf Fälle, in denen das gelieferte Produkt
zunächst einwandfrei erschien, später aber durch eine in der Herstellung oder Lieferung liegende Ursache schadhaft wurde. Ein Hersteller liefert an einen
Kunden eine Maschine, die einwandfrei ist, deren Gebrauchsanweisung aber Druckfehler enthält. Der Kunde hält sich an die Gebrauchsanweisung und lässt die
Maschine daher mit zu hoher Drehzahl arbeiten, sodass sie beschädigt wird.
Allgemeines über die Gewerbehaftpflichtversicherung
Hintergrund für diesen Ausschluss sind die Besonderheiten des Arbeitsunfallrechts in den einzelnen ausländischen Staaten. Unternehmen mit Gesellschaften im
Ausland können diesem Umstand durch zusätzliche Deckungen vor Ort begegnen. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtungen des
Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Ausgeschlossen sind
Haftpflichtansprüche auf Schäden ausgewirkt haben.
Gemäß Ziff. 7.6 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden
Vermögensschäden, die der VN gemietet, geleast, gepachtet, geliehen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen
Verwahrungsvertrages sind. Schäden an Sachen Dritter, deren Innehabung auf einem der erwähnten Rechtsverhältnisse beruht, werden somit im Prinzip wie Schäden
an eigenen Sachen behandelt, die nicht Gegenstand der Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte sind.
Im Zuge der grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Unternehmen bedarf es eines Haftpflichtversicherungsschutzes, der die Besonderheiten der Risiko- und
Haftungssituation in den jeweiligen Ländern hinreichend berücksichtigt. Überlässt eine dezentral organisierte Muttergesellschaft ihren diversen
Auslandsniederlassungen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, existieren im Laufe der Zeit zahlreiche, verschieden ausgestaltete Versicherungen bei
unterschiedlichen Versicherern.
Gewerbehaftpflichtversicherung
Unter einer Tätigkeit im Sinn der Ausschlussklausel versteht man eine bewusste und gewollte Einwirkung auf eine fremde Sache. Dabei ist es gleichgültig, ob
die Einwirkung des VN notwendig war oder von ihm als erforderlich angesehen wurde, unvernünftig oder verboten war oder ob sie dem Zweck des Auftrages oder
dem Willen des Auftraggebers entsprach. Die beschädigte Sache braucht auch nicht im Mittelpunkt der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gestanden zu
haben. Andererseits reicht eine bloß zufällige Einwirkung nicht aus.
Das beginnt mit dem elektronischen Postversand per E-Mail, betrifft aber auch der Darstellung des Unternehmens auf der eigenen Homepage. Die Formulierung
soweit es sich handelt um bedeutet, dass nur die beschriebenen Schäden vom Ausschluss erfasst werden. Damit bleiben Schäden Dritter, bei denen das Internet
lediglich Transportmedium ist, im Rahmen der BHP gedeckt. Im Übrigen ist der Ausschluss aus der Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte in seinem Anwendungsbereich umfassend. Das Unternehmen X nimmt bei
einem Kunden eine elektronische Fernwartung vor.
Es ist also nicht erforderlich, dass eines der genannten Umweltmedien beeinträchtigt wird. Es genügt vielmehr, dass es als Transportmedium für Gase, Dämpfe
etc. fungiert. Unbeachtlich ist, dass sich die Ausbreitung der Stoffe innerhalb geschlossener Räumlichkeiten vollzogen hat. Schäden durch Umwelteinwirkungen,
die auf Produkte zurückzuführen sind, werden von Ziff. 7.10 b AHB ausdrücklich nicht erfasst. Der Hersteller einer Anstreichfarbe warnt nicht davor, dass
die Farbe nicht in der Nähe von offenem Feuer aufgetragen werden darf.
Infos zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Gemäß Ziff. 7.17 AHB besteht kein Versicherungsschutz wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen
Diskriminierungen. Dieser Ausschluss zielt in erster Linie auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für Unternehmen
ist das AGG vor allem im Arbeitsrecht von Bedeutung. Der Arbeitgeber muss für einen diskriminierungsfreien Betrieb sorgen. Anderenfalls drohen ihm
Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen materieller und immaterieller Schäden.
Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen
BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der
Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene
Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte decken.
Für mittelständische Betriebe ist eine Deckungssumme von nicht unter fünf Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden zu empfehlen. Für Vermögensschäden
beträgt die Deckungssumme meistens nur 100.000 EUR. Diese Summe reicht in einer herkömmlichen «Betriebshaftpflicht»versicherung angesichts des sehr
eingeschränkten Anwendungsbereichs dieser Deckung regelmäßig aus. Für Betriebe mit einem exponierten Vermögensschadenrisiko bieten die Versicherer
Zusatzdeckungen zur «Betriebshaftpflicht»versicherung oder an.
Gewerbehaftpflichtversicherung für Ärzte
Der Haftpflichtversicherer hat den VN von berechtigten Schadenersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten erhoben werden. Dies geschieht in der Regel
durch Leistung von Schadenersatz. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen gemäß Ziff. 5.1 Abs. 2 AHB dann, wenn der VN aufgrund Gesetzes,
rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und
Vergleiche, die vom VN ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind.
Die Prämie für die «Betriebshaftpflicht»versicherung wird von den Versicherern individuell kalkuliert. Als Bezugspunkte für die Bewertung des
Haftpflichtrisikos und die Bemessung der Prämie dienen vor allem die Größe des Unternehmens, die Branche, die Exporttätigkeit, die Höhe der Deckungssummen
und der Selbstbeteiligung sowie die Ausgestaltung des Bedingungswerks. Als Vergleich kommen grundsätzlich drei Faktoren in Betracht,
nämlich, die Anzahl der Mitarbeiter, die Lohn- und Gehaltssumme und der Jahresumsatz.
Der VN baut eine neue Lagerhalle. Nach Arbeitsende nutzen Kinder die Baustelle als Spielplatz. Dabei stürzt ein Kind in einen ungesicherten Fensterschacht
und verletzt sich, aus einem Anschlussgleisbetrieb einschließlich der Haftung wegen Wagenbeschädigung, aus dem Halten von Tieren einschließlich der
Gewerbehaftpflichtversicherung des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters, aus der Veranstaltung von Betriebsbesichtigungen und Produktvorführungen, aus der
Teilnahme an Ausstellungen und Messen.
Allgemeine Informationen über die Gewerbehaftpflichtversicherung
Die Abgrenzung zur Rückrufkostendeckung erfolgt grundlegend dadurch, dass Letztere die Kosten übernimmt, die im Interesse der Vermeidung drohender
Drittschäden anfallen, während die «Betriebshaftpflicht»versicherung einen bereits eingetretenen Drittschaden voraussetzt. Unter gesetzlichen
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts im Sinne von Ziff. 1.1 AHB versteht man alle Haftungsnormen des Privatrechts, auf deren Grundlage
Anspruchsteller Schadenersatzansprüche erheben können.
Einige Versicherer integrieren die sog. Umwelthaftpflichtbasisdeckung in die Betriebshaftpflichtversicherung, weil es sich hierbei um eine besondere
Ausprägung des Betriebsstättenrisikos handelt. Entsprechendes gilt für die Umweltschadens-Basisversicherung. Abzugrenzen ist der Deckungsbereich der
Betriebshaftpflichtversicherung von demjenigen der Privathaftpflichtversicherung. Letztere nimmt in den Versicherungsbedingungen die Gefahren eines Betriebes,
Berufes, Dienstes etc. ausdrücklich vom Deckungsumfang aus.
Die Definition des Versicherungsfalls ist auch und insbesondere in der Gewerbehaftpflichtversicherung von zentraler Bedeutung, weil davon die generelle
Zuständigkeit des Haftpflichtversicherers in zeitlicher Hinsicht abhängt. Den Eintritt des Versicherungsfalls hat der VN darzulegen und zu beweisen. Gemäß
Ziff. 1.2 AHB gilt die sog. Folgeereignistheorie. Danach ist Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die
Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.