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Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende

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Gewerbehaftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende

Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Gewerbehaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.

Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Gewerbehaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes

Allgemeine Informationen zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung

Die üblicherweise standardmäßig in einer BHP - abweichend von Ziff. 7.9 AHB - eingeschlossene Auslandsdeckung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, durch Erzeugnisse des VN der Gewerbehaftpflichtversicherung, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen durch Arbeiten oder sonstige Leistungen des VN im Inland, ohne dass er im Zusammenhang damit Erzeugnisse ins Ausland geliefert hat oder hat liefern lassen.

Hiernach ist die Haftpflicht wegen Schäden ausgeschlossen, die der VN, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Hintergrund der Benzinklausel ist die Vermeidung von Doppelversicherungen in Bezug auf Kfz-Policen und BHP sowie die Möglichkeit, für bestimmte Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen eine spezielle Gewerbehaftpflichtversicherung abzuschließen, z.B. eine Kfz-Handels- und Handwerkspolice.

Die Übergänge zwischen Risikoerhöhung und Risikoerweiterung sind fließend. Da aber für beide Risikoveränderungen dieselbe Rechtsfolge eintritt, ist eine falsche Zuordnung unschädlich. Eine ohne Weiteres mitgedeckte Erhöhung oder Erweiterung des versicherten Risikos liegt aber immer nur dann vor, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem ursprünglich versicherten Risiko besteht. Anderenfalls ist ein neues Risiko gegeben und es besteht Versicherungsschutz in der Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende nur noch nach Maßgabe der Vorsorgeversicherung.

Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. Kennt er den Versicherungsvertrag nicht, so fängt die Monatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen, zu dem er vom Vertrag Kenntnis erlangt. Dem Versicherer steht ebenfalls ein Kündigungsrecht zu, das er binnen Monatsfrist von dem Zeitpunkt an auszuüben hat, zu dem er von dem Übergang auf den Dritten Kenntnis erlangt. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Gewerbehaftpflichtversicherung gemäß Ziff. 17 AHB bezüglich dieser Risiken.

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Auszubildende sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Gewerbehaftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

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Nützliche Tipps zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende - Guter und Günstiger Leistungsumfang Gemäß Ziff. 1.2 AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolgs, auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Es muss also immer zunächst ermittelt werden, wozu sich der VN vertraglich verpflichtet hat. Jeglicher Aufwand, der dazu dient, diesen vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Typische Fälle des Erfüllungsausschlusses sind ferner Ansprüche wegen Mängelbeseitigung und wegen Verzug. Es besteht auch kein Versicherungsschutz durch die Gewerbehaftpflichtversicherung, wenn allein zur Nachbesserung einer mangelhaften Leistung fremde Sachen zerstört und nach erfolgter Nachbesserung wiederhergestellt werden müssen. Diese sind insbesondere in Ziff. 7 AHB geregelt. Hiermit wollen die Versicherer die Versichertengemeinschaft vor Aufwendungen in Bereichen schützen, wo der VN entweder nicht schutzbedürftig erscheint (z.B. bei vorsätzlich verursachten Schäden) oder Versicherungsschutz erst nach individueller Prüfung der Risikosituation zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Reihe der in den AHB aufgeführten Deckungsausschlüsse können und sollten bei Bedarf durch die Vereinbarung spezieller Klauseln in der BHP aufgehoben werden.

Allgemeines über die Gewerbehaftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende - Bestmögliche Leistungseinschlüsse zum günstigsten Preis Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, ferner Reisekosten, die dem Versicherungsnehmer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Auch bei der Selbstbeteiligung gibt es eine Besonderheit. In der Regel hat der VN nämlich bei Personenschäden in den USA/in Kanada je Versicherungsfall eine bestimmte höhere Summe selbst zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für diese beiden Bereiche entweder weltweit (mit Ausnahme von USA Kanada) aufzunehmen oder ihn auf bestimmte Länder zu begrenzen. Der ersten Alternative wird in der Praxis meistens der Vorzug eingeräumt, da eine Beschränkung auf einzelne Länder die Gefahr in sich birgt, dass der VN es versäumt, dem Versicherer im Laufe der Zeit eintretende Änderungen umgehend anzuzeigen. Ferner kann fraglich sein, ob Versicherungsschutz durch eine Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende besteht. Das Sozialversicherungssystem in den USA ist bei Weitem nicht so umfangreich ausgestaltet wie etwa in Westeuropa. Deshalb ist ein Geschädigter häufig genötigt, sich beim Verursacher schadlos zu halten. Rechtsanwälte werden bei Produkthaftpflichtfällen in der Regel auf reiner Erfolgshonorarbasis tätig. Außerdem muss in den USA jede Partei die Kosten des Rechtsstreits selber tragen. Das führt dazu, dass sogar der möglicherweise zu Unrecht Beklagte für seine Anwaltskosten allein aufkommen muss.

Gewerbehaftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Die Tätigkeitsschadenklausel der Ziff. 7.7 AHB, die auch als Bearbeitungsschadenklausel bezeichnet wird, spielt in der Praxis der Schadenabwicklung eine bedeutende Rolle. Sie schließt den Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden aus, wenn die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind. Das Risiko von Tätigkeitsschäden trifft in erster Linie Bauunternehmen, Bauhandwerker und Unternehmen, die Montagearbeiten auf fremden Grundstücken ausführen. Aber auch andere Unternehmen, die z.B. auf fremden Grundstücken Arbeiten durchführen und dabei mit fremden Sachen in Berührung kommen, sollten den Deckungsausschluss der Ziff. 7.7 AHB nicht vernachlässigen. Schließlich können Tätigkeitsschäden auch eintreten, wenn fremde Sachen auf dem Betriebsgrundstück des VN der Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende beschädigt werden. Das Kriterium der Unmittelbarkeit ist hier eng auszulegen. Die Benutzung einer fremden Sache im Rahmen von Auftragsarbeiten, ohne dass diese ebenfalls Gegenstand des Auftrages sind (z.B. Benutzung als Materialablagefläche) genügt nicht. Ein Gartenbaubetrieb solle Pflanzenkübel auf einem Parkhaus bepflanzen. Er schafft mit Hilfe eines Krans Erde auf das oberste Parkdeck und lädt sie dort ab. Aufgrund des Gewichts entstehen Risse in der Decke. Auftragsgegenstand ist hier nicht das beschädigte Parkdeck, sondern die Ansammlung der Pflanzkübel.

Infos zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende - Die besten Versicherungen im direkten Vergleich Letztlich kommt es auf die jeweiligen Rahmenbedingungen im Unternehmen, die Branche (z.B. Pharma), die Produktpalette, die Auslandsaktivitäten (z.B. USA) sowie auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Einschätzung des Ausmaßes möglicher Haftpflichtschäden (Serienschäden durch Produkte, Nachbarschaftsbebauung bei übergreifendem Feuer etc.) an. Der VN ist Gerüstbauer. Er stellt in einer Fabrikhalle seines Auftraggebers ein Gerüst auf, um Sanierungsarbeiten durchzuführen. Wird gegen den VN ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen etc., so hat er dies dem Versicherer ebenfalls anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid hat der VN fristgemäß Widerspruch einzulegen. Der VN hat der Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende bei der Abwehr und Minderung des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Er hat alle Tatumstände, die auf den Schadenfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers erheblichen Schriftstücke einzusenden. Für mittelständische Betriebe ist eine Deckungssumme von nicht unter fünf Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden zu empfehlen. Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme meistens nur 100.000 EUR. Diese Summe reicht in einer herkömmlichen «Betriebshaftpflicht»versicherung angesichts des sehr eingeschränkten Anwendungsbereichs dieser Deckung regelmäßig aus. Für Betriebe mit einem exponierten Vermögensschadenrisiko bieten die Versicherer Zusatzdeckungen zur «Betriebshaftpflicht»versicherung oder an.

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende - Übersicht der besten und günstigsten Preise Der Haftpflichtversicherer hat den VN von berechtigten Schadenersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten erhoben werden. Dies geschieht in der Regel durch Leistung von Schadenersatz. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen gemäß Ziff. 5.1 Abs. 2 AHB dann, wenn der VN aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom VN ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind. Die Prämie für die «Betriebshaftpflicht»versicherung wird von den Versicherern individuell kalkuliert. Als Bezugspunkte für die Bewertung des Haftpflichtrisikos und die Bemessung der Prämie dienen vor allem die Größe des Unternehmens, die Branche, die Exporttätigkeit, die Höhe der Deckungssummen und der Selbstbeteiligung sowie die Ausgestaltung des Bedingungswerks. Als Vergleich kommen grundsätzlich drei Faktoren in Betracht, nämlich, die Anzahl der Mitarbeiter, die Lohn- und Gehaltssumme und der Jahresumsatz. Der Inhalt des dem VN geschuldeten Versicherungsschutzes und das versicherte Interesse des VN ergibt sich für die Gewerbehaftpflichtversicherung aus den §§ 100 ff. VVG und aus Ziff. 5 AHB. Gemäß § 100 VVG ist der Versicherer verpflichtet, den VN von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des VN für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Ziff. 5.1 AHB konkretisiert dies dahingehend, dass der Versicherungsschutz.

Allgemeine Informationen über die Gewerbehaftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung für Auszubildende - Bis zu 80 Prozent an Beiträgen einsparen Das Schadenereignis im Sinne der Folgeereignistheorie ist in der Haftpflichtversicherung in der Regel deswegen der günstigere Anknüpfungspunkt für den VN, weil - anders, als wenn man auf die Verursachung des Schadens abstellen würde - die aktuelle, meistens höhere Deckungssumme gilt. Bei Zugrundelegung der Folgeereignistheorie kann es aber zu einer Deckungslücke kommen, wenn die Schadenursache während der Versicherungszeit gesetzt wird, das Schadenereignis aber erst später eintritt. Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadenersatz aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung (pVv). Unterlässt der VN die rechtzeitige Anzeige oder kommt binnen Monatsfrist nach Eingang der Anzeige beim VN keine Prämienvereinbarung für das neue Risiko zustande, so fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend fort. Da der Versicherer bei der Vorsorgedeckung bis zur ordnungsgemäßen Anzeige des VN ein ihm unbekanntes Risiko trägt, ist der Versicherungsschutz in der Gewerbehaftpflichtversicherung oftmals der Höhe nach für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.


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