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DAS Gewerbehaftpflichtversicherung

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Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung

Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Gewerbehaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.

Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Gewerbehaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes

Allgemeine Informationen zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung

Da letztlich nur im konkreten Einzelfall festzustellen ist, wer gemäß diesen Kriterien als Repräsentant anzusehen ist, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Repräsentantenklausel. Eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung liegt vor, wenn der Vertragspartner des VN der Gewerbehaftpflichtversicherung sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht, und zwar wegen der Mangelhaftigkeit der Sache oder Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch erst ein weiterer Schaden verursacht wird.

Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene Gewerbehaftpflichtversicherung decken.

Sinn dieses Ausschlusses ist es zu verhindern, dass VN der DAS Gewerbehaftpflichtversicherung aus Rentabilitätsüberlegungen vermehrt auf fremde Sachen zur Durchführung ihrer betrieblichen Tätigkeiten zurückgreifen. Die Begriffe Miete, Pacht und Leihe sind im Sinne des BGB zu verstehen. Bei sog. gemischten Verträgen kommt es für den Ausschluss darauf an, ob in diesem Vertrag alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale des ausgeschlossenen Rechtsverhältnisses enthalten sind. Ein Verwahrungsvertrag liegt vor, wenn einem anderen Sachen zur Aufbewahrung übergeben werden.

Der Befreiungsanspruch wandelt sich in der Hand des VN ausnahmsweise in einen Zahlungsanspruch, wenn er den Dritten befugtermaßen befriedigt hat, und in der Hand des Dritten, wenn dieser ihn pfänden und sich überweisen lässt oder nach § 110 VVG (Absonderungsrecht im Falle der Insolvenz des VN) vorgeht. Klagt ein VN gegen seine Gewerbehaftpflichtversicherung, so hat er zunächst eine Feststellungsklage auf Gewährung von Versicherungsschutz zu erheben. Eine Klage auf Befreiung des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist.

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung

Die DAS Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gewerbehaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gewerbehaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DAS spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DAS Gewerbehaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

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Nützliche Tipps zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung - Alle Billigtarife im Überblick Das Ergebnis der Prüfung ist beim Hersteller zu dokumentieren und aufzubewahren. Der jeweilige Abnehmer führt eine Prüfung der empfangenen Lieferungen auf Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden durch. Es besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge offener Mängel. Nicht unüblich ist es in der betrieblichen Praxis ferner, dass ein Zulieferer mit seinem Abnehmer die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen (z.B. fünf Jahre statt drei Jahre bei Kaufverträgen) vereinbart. Es muss also immer zunächst ermittelt werden, wozu sich der VN vertraglich verpflichtet hat. Jeglicher Aufwand, der dazu dient, diesen vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Typische Fälle des Erfüllungsausschlusses sind ferner Ansprüche wegen Mängelbeseitigung und wegen Verzug. Es besteht auch kein Versicherungsschutz durch die Gewerbehaftpflichtversicherung, wenn allein zur Nachbesserung einer mangelhaften Leistung fremde Sachen zerstört und nach erfolgter Nachbesserung wiederhergestellt werden müssen. Unternehmen treffen mit ihren gewerblichen Vertragspartnern nicht selten Vereinbarungen zur Abänderung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Solche Absprachen sind häufig in sog. Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern enthalten. Es empfiehlt sich hier unbedingt, den Haftpflichtversicherer einzubinden. Eine Klausel, mit welcher für derartige Vereinbarungen Deckung im Rahmen der BHP sichergestellt wird, kann z.B. wie folgt lauten:

Allgemeines über die Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung - Bestmögliche Leistungseinschlüsse zum günstigsten Preis Im Schadenfall stellen sich dann häufig Fragen der Zuständigkeit, des maßgeblichen Deckungsinhalts oder der Währung. Werden Auslandsniederlassungen im Rahmen der inländischen Police eines zentral gesteuerten Unternehmens von Deutschland aus mitversichert, bleiben häufig die landestypischen Gesichtspunkte bei der Risikobewertung und bei der Schadenregulierung außer Betracht. Zudem kann es unter steuerrechtlichen Aspekten Probleme geben, wenn in dem jeweiligen Land Versicherungsprämien nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden. Gemäß Ziff. 7.6 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die der VN gemietet, geleast, gepachtet, geliehen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Schäden an Sachen Dritter, deren Innehabung auf einem der erwähnten Rechtsverhältnisse beruht, werden somit im Prinzip wie Schäden an eigenen Sachen behandelt, die nicht Gegenstand der DAS Gewerbehaftpflichtversicherung sind. Es handelt sich hier um eine Art Straf-Schadenersatz, der dem Beklagten auferlegt werden kann, wenn das Gericht meint, dass er den Schaden durch ein besonders verwerfliches Verhalten herbeigeführt hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Hersteller im Interesse einer kostengünstigen Herstellung von Produkten auf technisch ohne Weiteres mögliche Sicherheitsvorkehrungen verzichtet hat. Zugesprochene punitive damages liegen häufig deutlich über der eigentlichen Schadenersatzsumme.

Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Nach einiger Zeit ersticken über der Leckstelle geschützte Pflanzen. Die zuständige Behörde nimmt den Betreiber der Gasleitung auf Sanierung des geschädigten Biotops in Anspruch. Der Ausschluss greift auch dann ein, wenn der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der diesem durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Haftung nach dem Umweltschadensgesetz nicht über den zivilrechtlichen Regressweg. Als ein Käufer eine Wand in der Nähe seines offenen Kamins mit der Farbe anstreicht, kommt es zu einer Explosion mit nachfolgenden Personen- und Sachschäden. Auf Produkthaftpflichtschäden findet Ziff. 7.10 b AHB aber ausnahmsweise dann Anwendung, wenn die Schäden aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von umweltrelevanten Anlagen im Sinne der DAS Gewerbehaftpflichtversicherung resultieren. Für Schäden dieser Art ist wiederum die Umwelthaftpflichtversicherung zuständig. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen genetischer Schäden sowie aus Schadenfällen von Personen, die - gleichgültig für wen und in wessen Interesse - aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass im Betrieb des Versicherungsnehmers eine Tätigkeit ausüben und hierbei energiereiche ionisierende Strahlen sowie von Laser- oder Maserstrahlen ausgehende Gefahren in Kauf zu nehmen haben, soweit es sich um die Folgen von Personenschäden handelt. In Ziff. 7.10 sind Abgrenzungen zu den Umweltschäden vorgesehenen Deckungskonzepten dienen.

Infos zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung - Bestens abgesichert zum günstigsten Beitrag Ein Angestellter macht mehrere Male den gleichen Berechnungsfehler mit der Folge, dass die Monteure jeweils mangelhafte Arbeiten durchführen und Sachen Dritter beschädigen. Bei Schäden aus Lieferungen von Waren mit gleichen Mängeln ist weder ein zeitlicher Zusammenhang noch dieselbe Ursache erforderlich. Die gleiche Mangelhaftigkeit muss aber die adäquate Ursache aller entstandenen Schäden sein. Das heißt, dass die Schäden von den gleichen mangelhaften Waren herrühren müssen. Aufgrund mangelhafter Montage stürzt das Gerüst zusammen und verletzt zwölf darauf arbeitende Mitarbeiter beider Unternehmen. Der Gerüstbauer wird sowohl mit Direktansprüchen der Verletzten als auch mit Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft konfrontiert. Eine Alternative zur Aufstockung der Deckungssumme im Grundvertrag besteht darin, eine separate DAS Gewerbehaftpflichtversicherung neben bzw. im Anschluss an die bestehende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Zusatzdeckung wird unter der Bezeichnung Excedenten-Haftpflichtversicherung am Markt angeboten. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall jedoch die Versicherungssumme, so hat der Versicherer gemäß Ziff. 6.6 AHB die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt. Selbstbehalte sind versicherungsvertragliche Vereinbarungen, wonach der VN einen Teil des Haftpflichtschadens selbst zu tragen hat.

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Eine gut ausgestaltete «Betriebshaftpflicht»versicherung schließt pauschal - ohne Rücksicht auf die Umschreibung des versicherten Risikos in der Betriebsbeschreibung - eine Reihe von sog. Nebenrisiken ein. Dies sind Risikobereiche, die erfahrungsgemäß bei fast allen Betrieben eine Rolle spielen, ohne dass hierfür eine besondere Risikobewertung durch den Versicherer erforderlich wäre. Für diese Risiken wird keine besondere Prämie berechnet, da sie zur Grundausstattung einer Betriebshaftpflichtversicherung gehören. Der Deckungsanspruch des VN verjährt gemäß Ziff. 30.1 AHB nach drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gemäß Ziff. 30.2 AHB von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Für den Haftpflichtversicherungsvertrag gilt gemäß Ziff. 32 AHB deutsches Recht. Die Fristberechnung richtet sich nach BGB. Teil II beschäftigt sich mit Ausschlusstatbeständen und Deckungserweiterungen, Teil III mit Vertragskonditionen und Verhaltenspflichten. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z.B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der Gewerbehaftpflichtversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen.

Allgemeine Informationen über die Gewerbehaftpflichtversicherung

DAS Gewerbehaftpflichtversicherung - Bis zu 80 Prozent an Beiträgen einsparen Die Übergänge zwischen Risikoerhöhung und Risikoerweiterung sind fließend. Da aber für beide Risikoveränderungen dieselbe Rechtsfolge eintritt, ist eine falsche Zuordnung unschädlich. Eine ohne Weiteres mitgedeckte Erhöhung oder Erweiterung des versicherten Risikos liegt aber immer nur dann vor, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem ursprünglich versicherten Risiko besteht. Anderenfalls ist ein neues Risiko gegeben und es besteht Versicherungsschutz nur noch nach Maßgabe der Vorsorgeversicherung. Ausgeschlossen sind hier allerdings Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden von Betriebsangehörigen, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Betrieb des VN gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Hintergrund dieses Ausschlusses ist die Systematik des Arbeitsunfallrechts. Gemäß § 110 SGB VII ist ein Regress des bei Arbeitsunfällen leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgers nur bei Vorsatz (nicht gedeckt) und bei grober Fahrlässigkeit möglich. Nach dem Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr kann ein Risiko nur entweder der Gewerbehaftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung unterfallen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Die Zuordnung zur «Betriebshaftpflicht»versicherung setzt voraus, dass ein Handeln für den Betrieb vorliegt, d.h. das Handeln muss dazu bestimmt sein, zumindest indirekt den Interessen des Betriebs zu dienen, und es muss in einem inneren ursächlichen Zusammenhang zu der Betriebstätigkeit stehen.


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