Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Gewerbehaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Gewerbehaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Für mittelständische Betriebe ist eine Deckungssumme von nicht unter fünf Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden zu empfehlen. Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme meistens nur 100.000 EUR. Diese Summe reicht in einer herkömmlichen «Betriebshaftpflicht»versicherung angesichts des sehr eingeschränkten Anwendungsbereichs dieser Deckung regelmäßig aus. Für Betriebe mit einem exponierten Vermögensschadenrisiko bieten die Versicherer Zusatzdeckungen zur Gewerbehaftpflichtversicherung oder an.
Der Deckungsanspruch des VN verjährt gemäß Ziff. 30.1 AHB nach drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gemäß Ziff. 30.2 AHB von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Für den Gewerbehaftpflichtversicherung Vertrag gilt gemäß Ziff. 32 AHB deutsches Recht. Die Fristberechnung richtet sich nach BGB.
Als zusätzlichen Teil beinhalten viele Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung eine (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung zwischen beiden Bereichen richtet sich in erster Linie danach, ob der VN lediglich Arbeiten auf eigenen oder fremden Betriebsgrundstücken durchführt oder ob er auch Erzeugnisse in den Verkehr bringt oder Dienstleistungen erbringt. Bedarf an einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung haben vor allem Unternehmen, die Zwischenprodukte liefern, die bei den Abnehmern eingebaut werden.
Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz durch die Gewerbehaftpflichtversicherung bei Tätigkeitsschäden trotz des Einschlusses der Tätigkeitsschadenklausel im Einzelfall daran scheitern kann, dass zugleich der Ausschluss für Erfüllungsschäden gemäß Ziff. 1.2 eingreifen kann. Dieses Problem betrifft vor allem Lohnverarbeitungsunternehmen, z.B. Härtereien, Eloxierbetriebe, Galvanikunternehmen etc. Unternehmen X hat den Auftrag übernommen, Bleche des Unternehmens Y zu lackieren. Beim Eintauchen in Tauchbäder wird eine ganze Serie von Blechen unbrauchbar werden.
Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung
Die Domcura Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gewerbehaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gewerbehaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Domcura spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Gemäß Ziff. 1.2 AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen,
Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
durchführen zu können, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolgs,
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Bei der Gewerbehaftpflichtversicherung im Heimatland erleidet sie Haarausfall, was auf einen Rezepturfehler zurückzuführen ist. Der Ausschluss in Ziff. 7.9 AHB ist einschlägig.
Angesichts des internationalen Warenaustauschs, der Globalisierung der Geschäftsbeziehungen, der Mobilität der Menschen etc. besteht ein erhebliches
Interesse und Bedürfnis der Betriebe, den Haftpflichtversicherungsschutz abweichend von Ziff. 7.9 AHB auf Auslandsschäden auszudehnen. Deshalb stellen die
Versicherer eine Auslandsschadenklausel in der BHP zur Verfügung.
Die üblicherweise standardmäßig in einer BHP - abweichend von Ziff. 7.9 AHB - eingeschlossene Auslandsdeckung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht
wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, durch Erzeugnisse des
VN, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen durch Arbeiten oder sonstige Leistungen des VN im Inland,
ohne dass er im Zusammenhang damit Erzeugnisse ins Ausland geliefert hat oder hat liefern lassen.
Allgemeines über die Gewerbehaftpflichtversicherung
Nur nach besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf im Ausland vorkommende Versicherungsfälle, durch Erzeugnisse, die der VN dorthin
geliefert hat oder hat liefern lassen (sog. direkter Export), aus Montagearbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten im Ausland. Derartige Auslandsrisiken
verlangen eine eigenständige Bewertung, weil sich die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß möglicher Haftpflichtschäden sowie die Möglichkeit der
Zuordnung von Haftpflichtansprüchen im Vergleich zu den Standardrisiken deutlich erhöht.
Ausgeschlossen aus der Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung sind insofern Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung, Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen
besonders versichern kann, sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Die für Mietsachschäden an Immobilien
erforderliche Deckungssumme sollte sich an dem Wert und der Anzahl der gemieteten Objekte sowie an der Einschätzung möglicher Folgeschäden durch zeitweise
aufgehobene Nutzbarkeit der Gebäude orientieren.
Es ist auch möglich, Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen (d.h. außer Brand, Explosion etc.) bei einer eingeschränkten
Deckungssumme (zum Beispiel 50.000 EUR) mitzuversichern. In Einzelfällen sind Versicherer auch bereit, Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen
Sachen (Gerätschaften etc.) bei einer Deckungssumme von z.B. 10.000 EUR durch folgende Zusatzklausel einzuschließen. Eingeschlossen ist die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Gewerbehaftpflichtversicherung
Nach einiger Zeit ersticken über der Leckstelle geschützte Pflanzen. Die zuständige Behörde nimmt den Betreiber der Gasleitung auf Sanierung des geschädigten
Biotops in Anspruch. Der Ausschluss greift auch dann ein, wenn der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts auf Erstattung der diesem durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz nicht über den zivilrechtlichen Regressweg.
Die Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung stuft Schiffe, Büro- und Wohncontainer in der Tätigkeitsschadenklausel der BHP ausdrücklich als unbewegliche Sachen ein. Ein von der
Rechtsprechung herangezogenes Abgrenzungskriterium stellt für die Anwendung der Tätigkeitsschadenklausel darauf ab, ob die Einwirkung auf gefährdete
Gegenstände zwangsläufig bzw. ohne Schutz- und Gegenmaßnahmen unvermeidbar war. Demgegenüber soll es nicht ausreichen, dass durch die Bearbeitung eines
Gegenstandes andere in Mitleidenschaft gezogen und geschädigt werden.
Für die hierauf gerichteten Schadenersatzansprüche seines Kunden hat Unternehmen X trotz im Versicherungsvertrag vereinbarter Tätigkeitsschadenklausel keinen
Versicherungsschutz. Gemäß Ziff. 7.12 AHB sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen
mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen). Die sog. Strahlenrisiken werden wegen ihres
speziellen Charakters nicht im Rahmen der üblichen AHB berücksichtigt.
Infos zum Thema Gewerbehaftpflichtversicherung
Einzelheiten der vertraglichen Gestaltung stehen im Mittelpunkt des dritten Teils des Beitrags zur «Betriebshaftpflicht»versicherung. Die Frage der Wahl der
richtigen Deckungssumme gehört ebenso dazu wie die Themen Obliegenheiten, Nebenrisiken, Prämie sowie Vertragsdauer und Kündigung. Die Leistungspflicht des
Versicherers wird der Höhe nach durch die vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Dies gilt sowohl für die sog. Hauptdeckungssummen als auch für die sog.
Sublimits, also die für bestimmte Risikobereiche regelmäßig niedriger angesetzten Deckungssummen.
Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen
BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der
Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene
Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung decken.
Schweißarbeiten an einem Kfz gehören regelmäßig zu dessen Gebrauch, ebenso wie Reparaturarbeiten, wenn sich dabei die besonderen Gefahren des Kfz auswirken.
Die Benzinklausel greift unabhängig davon ein, ob es sich um ein versicherungspflichtiges oder nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt. Abweichend
von der sog. Benzinklausel können bestimmte Kfz-Haftpflichtrisiken durch folgende Klausel in die BHP eingeschlossen werden: Mitversichert ist die gesetzliche
Haftpflicht aus Halten von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
Domcura Gewerbehaftpflichtversicherung
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Verletzt der VN eine Obliegenheit, die er gemäß Ziff. 24 AHB vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat,
kann der Versicherer den Vertrag gemäß Ziff. 26 AHB innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Dieses Recht
besteht nicht, wenn der VN nachweist auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Will der Versicherer die Ersatzleistung dem Geschädigten direkt zukommen lassen, ist hierzu auch bereits deshalb das Einverständnis des VN erforderlich,
weil nicht auszuschließen ist, dass auch gegenüber dem Geschädigten eine gleichartige Forderung aus einem Schuldverhältnis zusteht, die er gegen den
Schadenersatz aufrechnen möchte. Würde der Versicherer eigenmächtig an den Geschädigten leisten und damit dem VN die Aufrechnungsmöglichkeit nehmen, müsste
er diesem gegenüber für die Befriedigung seiner Forderungen an den Geschädigten haften.
Die Kriterien der Laufzeit des Versicherungsvertrags sind ebenso wie die Voraussetzungen der Kündigung in Ziff. 16 bis 21 AHB geregelt. Hinsichtlich der
Kündigung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung sowie der Kündigung bei Prämienanpassungen. Eine
Kündigungsmöglichkeit wird auch im Falle eines Betriebsübergangs ermöglicht. Bei einer Vertragsdauer der Gewerbehaftpflichtversicherung von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag
um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner eine Kündigung zugegangen ist.
Allgemeine Informationen über die Gewerbehaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht gemäß Ziff. 1.1 AHB im Rahmen des versicherten Risikos. Eine zutreffende und ausreichende Umschreibung des versicherten Risikos
in der Versicherungspolice (sog. Betriebsbeschreibung) ist somit in der Betriebshaftpflichtversicherung von besonderer Bedeutung. Denn nur die Aktivitäten
des Unternehmens, die von der Betriebsbeschreibung erfasst sind, fallen unter den Versicherungsschutz. Bei einem Dachdeckerbetrieb ist die Haftpflicht aus
dem wiederholten Verleih von Baugerüsten nicht ohne Weiteres mitversichert.
Ausgeschlossen sind hier allerdings Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden von Betriebsangehörigen, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder
Berufskrankheiten im Betrieb des VN gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Hintergrund dieses Ausschlusses ist die Systematik des Arbeitsunfallrechts. Gemäß §
110 SGB VII ist ein Regress des bei Arbeitsunfällen leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgers nur bei Vorsatz (nicht gedeckt) und bei grober
Fahrlässigkeit möglich.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die
Bestellung eines Verteidigers für den VN vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die
mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Dieser Fall kann dann auftauchen, wenn die Gewerbehaftpflichtversicherung ein Interesse daran hat,
auf den Ausgang eines eventuell für einen Zivilprozess des VN Einfluss zu nehmen.