FAMK Gewerberechtsschutzversicherung
Was ist eine Gewerberechtsschutzversicherung?
Welche Leistungen eine Gewerberechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,
Die Gewerberechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Die Gewerberechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Welche Personen sind in der Gewerberechtsschutzversicherung versichert
Der Versicherungsschutz der Gewerberechtsschutzversicherung bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,
in der privaten Rechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.
in der Berufsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.
in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.
Allgemeine Informationen zum Thema Gewerberechtsschutzversicherung
Ohne eine von den ARB abweichende Regelung würde eine vereinbarte Selbstbeteiligung in allen vier Bereichen anfallen. Der für eine Selbstbeteiligung gewährte Prämienvorteil ist manchmal vergleichsweise geringfügig. Sieht ein Rechtsschutzversicherter im Falle einer vereinbarten Selbstbeteiligung von der Beauftragung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die unverhältnismäßigen Kosten (z.B. bei einem relativ geringen Bußgeld) ab, so ist zu beachten, dass ohne eine Gewerberechtsschutzversicherung Nachteile entstehen können.
In tatsächlicher Hinsicht kann geprüft werden, ob bei einem schlüssigen Vorbringen der zugrunde liegende Sachverhalt bei einem erwarteten Bestreiten durch den Gegner beweisbar ist. Hat das Gericht bereits einen Vergleich gewährt oder einen Beweisbeschluss erlassen, so kann die Gewerberechtsschutzversicherung die Erfolgsaussicht nicht mehr verneinen. Als mutwillig sind wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftige Maßnahmen zu Lasten aller Versicherten anzusehen, die zum angestrebten Erfolg in keinem Verhältnis stehen.
Mit dieser Regelung durch die FAMK Gewerberechtsschutzversicherung soll sichergestellt werden, dass das Mandat durch die erfolglose Inanspruchnahme inländischer Stellen nicht verbraucht wird. Alle den Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen gelten entsprechend in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht für Notare, im Steuerrechtsschutz vor Gerichten für Angehörige der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer) und sachkundige Bevollmächtigte.
Zu den einzelnen Rechtsverhältnissen der Gewerberechtsschutzversicherung ist Folgendes anzumerken. Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen entstehen z.B. wegen Mieterhöhungen oder Kündigungsfragen. Es wird hierbei nicht auf Miet- oder Pachtverträge, sondern auf Miet- oder Pachtverhältnisse, also auf das jeweilige gesamte Dauerschuldverhältnis abgestellt. Deshalb kann hierunter auch der Zeitraum zwischen der rechtlichen Beendigung des Vertrages nach wirksamer Kündigung und verspäteter Räumung der Mietwohnung fallen.
FAMK Gewerberechtsschutzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Gewerberechtsschutzversicherung
Wenn ein versichertes Interesse ganz oder teilweise wegfällt, kann dies gemäß § 12 ARB Konsequenzen für den Bestand und die Reichweite des
Versicherungsschutzes haben. Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer davon Kenntnis erhält,
dass das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn weggefallen ist. Von einem völligen Wegfall des Wagnisses spricht man, wenn die Entstehung von
Rechtskonflikten und für die Zukunft unmöglich erscheint.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist die Gewerberechtsschutzversicherung nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also
kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet
(sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen
Gericht).
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten
Kostenpositionen. Der Versicherungsschutz durch die Gewerberechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die
Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Postleistungen.
Allgemeines über die Gewerberechtsschutzversicherung
Ein ausreichend begründeter Stichentscheid ist für beide Parteien bindend, es sei denn, er weicht offenbar erheblich von der Sach- oder Rechtslage ab. Bei
der Beurteilung der offenbaren Unrichtigkeit kann man sich am Leitbild des VVG § 84 VVG orientieren, der das Sachverständigenverfahren der
Schadensversicherung regelt. Eine offenbare Unrichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich diese einem sachkundigen Beobachter sofort aufdrängt. Die
Übersendung einer schon eingereichten Klage oder Rechtsmittelbegründung.
Versicherungsschutz durch die FAMK Gewerberechtsschutzversicherung besteht nur für Ansprüche, die zwischen den Vertragsparteien selbst streitig und im Miet- oder Pachtverhältnis begründet sind, wozu z.B.
auch Ansprüche aus einem gesetzlichen Vermieter-, Verpächter- oder Pächterpfandrecht zählen. Streitigkeiten zwischen mehreren Mietern des gleichen Hauses
sind nicht versichert, da der Ursprung des Streites normalerweise nicht im Miet- oder Pachtverhältnis liegt. Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien kann
man allerdings dann im Rahmen des § 29 ARB als gedeckt ansehen.
Bei der Gewerberechtsschutzversicherung geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder (in
Abgrenzung zu Kap. 6.3) auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Der Begriff Geltendmachung stellt
klar, dass nur die aktive Interessenwahrnehmung versichert ist, nicht hingegen die passive. Letztere, d.h. Abwehr von Schadenersatzansprüchen, ist Gegenstand
der Haftpflichtversicherung.
Gewerberechtsschutzversicherung
Die Gewerberechtsschutzversicherung bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen
und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der
verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können.
Da der Versicherungsschutz stets nur privatrechtliche Schuldverhältnisse erfasst, fällt das Genossenschaftsrecht als körperschaftliches Rechtsverhältnis
auch ohne ausdrücklichen Vergleich im Ausschlusskatalog nicht unter den Rechtsschutz. Es muss sich jeweils um typische gesellschaftsrechtliche
Auseinandersetzungen (z.B. Verteilung von Gewinn und Verlust) handeln, also um Fälle, in denen gesellschaftsrechtliche Bestimmungen oder Vereinbarungen
(z.B. Abschluss, Änderung, Aufhebung eines Gesellschaftsvertrages) eine Rolle spielen.
15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des rechtsschutzversicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn
wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des
Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier
aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.
Infos zum Thema Gewerberechtsschutzversicherung
Als Schadenversicherung unterliegt auch die Gewerberechtsschutzversicherung den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, speziell den §§ 125 bis 129 VVG.
Seit dem 1.1.2009 gilt die Fassung des VVG 2008 für alle Versicherungsverträge. Die wesentlichen Neuerungen für die Gewerberechtsschutzversicherung sind folgende:
Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit, Wegfall der Kündigungspflicht bei
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Jedem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers geht im Regelfall ein Antrag des VN (z.B. Rentenantrag) voraus. Dieser stellt eine Willenserklärung des VN
dar, die auf den Erlass eines für ihn günstigen Verwaltungsakts gerichtet ist. Wird der Antrag vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt, so besteht
kein Rechtsschutz durch die Gewerberechtsschutzversicherung, auch wenn der vom VN anzufechtende Bescheid während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ergeht. Fällt er in die Wartezeit, so hat der
Antrag keine Bedeutung für die Rechtsschutzzusage.
Der VN hat gegenüber dem Versicherer bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
FAMK Gewerberechtsschutzversicherung
Aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen: In erster Linie betrifft der Ausschluss folgenden Personenkreis, Vorstandsmitglieder
einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Stiftung, Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins. Personen, denen nur eine
rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht übertragen wurde (z.B. Prokuristen), zählen nicht zum Kreis der gesetzlichen Vertreter. Zweck des Risikoausschlusses ist,
Streitigkeiten aus über die herkömmliche Gewerberechtsschutzversicherung zu decken.
Ein Zeuge beobachtet diesen Vorgang und meldet ihn der Polizei. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort an. Kein Versicherungsschutz durch eine FAMK Gewerberechtsschutzversicherung besteht, wenn dem VN ein Delikt vorgeworfen wird, das er nur anlässlich der Teilnahme am Straßenverkehr
begangen haben soll (z.B. Beleidigung). Beim Vorwurf der Begehung sowohl verkehrsrechtlicher als auch nicht verkehrsrechtlicher Vergehen besteht anteilig
Versicherungsschutz.
Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, z.B. Nässeschäden infolge Dachundichtigkeiten oder Gesundheitsschäden auf Grund giftiger Holzschutzmittel fällt
nach überwiegender Auffassung ebenfalls unter den Baurisikoausschluss. Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer
Vertragsverletzung beruhen Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung. Die «Rechtsschutzversicherung» deckt die
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.
Allgemeine Informationen über die Gewerberechtsschutzversicherung
Anspruchsgrundlagen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergeben sich z.B. aus dem § 823 BGB, dem Produkthaftungsgesetz oder aus den §§ 7, 18
StVG (Straßenverkehrsgesetz). Der Fahrer eines Pkw erleidet bei einem Verkehrsunfall derart schwere Verletzungen, dass er sein Leben lang berufsunfähig
bleiben wird. Er verklagt den Unfallverursacher wegen des künftigen Verdienstausfalls und der Kosten für technische und medizinische Gutachten sowie wegen
Schmerzensgeld auf Schadenersatz.
Erfolgt die Versagung des Versicherungsschutzes aus anderen Gründen, ist die Einleitung eines Schiedsverfahrens nicht möglich. Die Entscheidung des
Schiedsgutachters ist für die Gewerberechtsschutzversicherung bindend, während der VN die Entscheidung nicht akzeptieren muss und weiterhin Deckungsklage erheben
kann. Der VN trägt hier die eigenen Anwaltskosten sowie diejenigen des Schiedsgutachters, wenn sich herausstellt, dass die Deckungsablehnung berechtigt war.
Der Versicherer trägt die Kosten des VN und die Kosten des Schiedsgutachters.
Eine Zahlungsklage gegen den Versicherer kommt nur dann in Betracht, wenn der VN die Kosten bereits übernommen hat. In den Fällen, in denen die tatsächliche
Kostenbelastung noch nicht feststeht, ist Leistungs- oder Feststellungsklage zu erheben, mit welcher der VN Befreiung von einer Kostenschuld gegenüber einem
Kostengläubiger bzw. Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers begehrt. Das zuständige Gericht bestimmt sich bei Klagen gegen den Versicherer gemäß
§ 20 ARB nach dessen Sitz oder einer zuständigen Niederlassung des Versicherers.