DBV GKV
Im Wesentlichen setzt sich die GKV Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die GKV gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema GKV
Eine GKV Familienmitversicherung für Kinder ist grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr möglich bzw. spätestens bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie dann noch nicht erwerbstätig sind. Die Schwelle steigt bis zum 25. Lebensjahr an, wenn die Kinder sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten. Leisten Kinder Wehr- oder Zivildienst, so verlängert sich die Mitversicherung um die Zeitspanne dieser Dienstzeit.
Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden dadurch auf der Beitragsseite bessergestellt als Mitglieder ohne Kinder. Kinderlose Rentner, die vor dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind, also die im Jahr 2005 über 65-Jährigen, werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wehr- und Zivildienstleistende. Der erhöhte Beitrag für die GKV ist nicht zu zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass Kinder erzogen wurden oder werden.
Versicherte der DBV GKV haben im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zu einer stationären oder nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse auch zu einer ambulanten Behandlung. Insbesondere zählen dazu Rettungsfahrten im Notfall, Einweisung ins Krankenhaus oder medizinisch notwendige Verlegung in ein anderes Krankenhaus, Krankentransport für Versicherte, die bei der Fahrt einer fachlichen Betreuung bedürfen.
Soweit es um Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach SGB III geht, Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Berufsausbildung nach SGB I etc. Eine Vielzahl von Gesundheitsreformgesetzen hat dazu geführt, dass ein gewisser Wettbewerb unter den rund 275 GKV entstanden ist. Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre GKV frei wählen. Millionen haben seither vor allem die Beitragssätze verglichen und ihre «Krankenkasse» gewechselt. Dass in diesem System allerdings noch einiges falsch läuft.
DBV GKV
Die DBV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt GKV. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die GKV erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DBV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DBV GKV auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema GKV
Nicht versicherungspflichtig sind folgende Personengruppen, Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
übersteigt, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes,
einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren
Spitzenverbänden,
Man war sich seitens des Gesetzgebers bereits zum damaligen Zeitpunkt darüber im Klaren, dass weiteres Handeln notwendig sein würde. Das Gesetz zur
Modernisierung der GKV wurde am 14.11.2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am
19.11.2003 bekannt gemacht (BGBl. I, 2190 ff.). Alle getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen sind Schritte in diese Richtung. Die Versicherungspflicht ist
ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems.
Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen im Rahmen des 2. Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, Personengruppen, die
Sozialleistungen beziehen, sind ebenfalls krankenversichert Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, d. h.
zu einer beruflichen Tätigkeit hingeführt werden sollen, Studenten grundsätzlich nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres, Praktikanten sowie Auszubildende.
Allgemeines über die GKV
Mit dem GKV Wechsel sind einige andere Effekte zu berücksichtigen, die durchaus zu Nachteilen führen können, Der Zusatzversicherungsschutz kann bei
Kündigung der Kassenmitgliedschaft hinfällig werden. Ebenso können Boni, Beitragsrückerstattungen oder Beitragsermäßigungen entfallen, wenn bestimmte
Fristen nicht erfüllt sind. Versicherte könnten zudem bei einem Kassenwechsel aus besonderen Krankheits-Management-Programmen herausfallen, weil bei einem
Wechsel zur neuen GKV diese Leistung bei der neuen Krankenkasse nicht angeboten wird.
Er ist bei einer GKV versichert, die einen Beitragssatz von 14,0 Prozent erhebt. Die Direktversicherung oder das Versorgungswerk muss nun die
Rentenauszahlung der DBV GKV melden, die wiederum den Rentner über zehn Jahre lang mit einem Beitrag belastet, und zwar mit 117 EUR monatlich. Damit
verliert der Rentner rund 14.040 EUR im Vergleich zur vorherigen Regelung, bei der die Einmalauszahlung nicht beitragsmäßig belastet wurde. Freiwillig
versicherte Rentner müssen auch auf Bezüge aus privat finanzierten Renten abführen.
Vorgesehen war ursprünglich, dass der Zahnersatz ab 1.1.2005 als Kassenleistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert werden
sollte. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden. Stattdessen müssen nun gesetzlich Versicherte ab 1.7.2005 0,4 Prozent
vom Bruttolohn zusätzlich für den Zahnersatz und 0,5 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für Krankengeld zahlen. An diesem Sonderbeitrag beteiligt sich der
Arbeitgeber zukünftig nicht mehr.
GKV
Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt
den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Ein Arbeitnehmer verdient 62.550 Euro im Monat. Er
gehört als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent (14,0 Prozent + 0,9 Prozent Sonderbeitrag) an. Der Arbeitnehmer
zahlt ebenfalls 257,25,40 EUR plus 3.600 EUR × 0,9 Prozent = 33,08 EUR.
Damit erhalten die Versicherten in ganz Deutschland den gleichen Betrag von ihrer DBV GKV für Hilfsmittel. Bislang gab es landesweit einheitliche
Festbeträge mit großen Preisunterschieden. So konnten Einlagen in Sachsen für 41,41 EUR, im Saarland aber für 53,17 EUR erhalten werden. Einheitlich wird
jetzt ein Festbetrag von 46,64 EUR für Einlagen gezahlt. Mit dem GKV Modernisierungsgesetz wurde die Festsetzung von bundeseinheitlichen Festbeträgen durch
die Spitzenverbände der «Krankenkasse»n beschlossen.
Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge
betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat
versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings
mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von rund 570 EUR (Stand 2009).
Infos zum Thema GKV
Wahlleistung im Krankenhaus, die früher nur von der privaten Krankenversicherung je nach Tarifart übernommen wurde. Neuerdings können auch GKV
diese Lesitung über so genannte Wahltarife anbieten. Die GKV übernimmt die Tätigkeit des Arztes zur Behandlung von Erkrankungen und Unfällen,
Vorsorge und Verhütung. Der Arzt kann auch die Behandlung durch weitere Personen anordnen (z.B. Physiotherapeut). Die Behandlung muss nach medizinischen
Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein.
Die DBV GKV über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung
einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem
Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber
hinaus bis zum 23. Lebensjahr.
System gesetzlicher Versicherungen, die durch einen Versicherungszwang für bestimmte Personengruppen, gesetzliche Festlegung von Leistungen,
Solidaritätsprinzip bei der Erhebung von Beiträgen und grundsätzlich der Erbringung von Sach- statt Geldleistungen gekennzeichnet ist. Neben der
Leistungserbringung gehören grundsätzlich auch Vorsorge bzw. Schadenverhütung, Aufklärung u.a. zu den Aufgaben der Sozialversicherung. Die Zweige der
Sozialversicherung sind: Rentenversicherung, GKV, Unfallversicherung.
DBV GKV
Die Regelversorgung durch die GKV soll die medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdecken.
Das bisherige Bonussystem bleibt bestehen, es wird lediglich in die entsprechenden Festzuschüsse umgerechnet. Ein Vorsorgebonus von fünf Prozent wird bei
nachweislich mindestens fünf Jahren regelmäßiger Teilnahme an der jährlichen Zahnprophylaxe, ein weiterer von 10 Prozent nach zehn Jahren gewährt. Damit
werden Festzuschüsse in Höhe von maximal 65 Prozent der Regelversorgung erstattet.
Die GKV übernimmt medizinisch notwendige Leistungen der Behandlung durch den Zahnarzt und des Zahntechnikers. Die Versorgung ist auf eine bestimmte Zahl von
zu ersetzenden Zähnen begrenzt. Die GKV übernimmt seit 1.1.2005 an Stelle der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten einen befundbezogenen
Festzuschuss. Die Festzuschüsse betragen grundsätzlich 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Herstellung jeweils festgesetzten
Beträge der Regelversorgung.
Die regelmäßige Folge von gesetzlichen zeigt Veränderungen, die aber meist nur Symptome kurieren und keinen durchgreifenden Systemwechsel beinhalten. Dies
führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Zuzahlungen für die Versicherten, zur Verbesserung der Patientenrechte, zum Versuch, den Wettbewerb zu intensivieren
und die Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen ebenso wie die demografische Entwicklung einer Lösung zuzuführen. Das Beitragssicherungsgesetz aus
dem Jahre 2002von Kostendämpfungsmaßnahmen Rechnung tragen.
Allgemeine Informationen über die GKV
Im Wesentlichen setzt sich die GKV Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer,
DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungs«krankenkasse»n IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche
Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute. Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können
die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Festbeträge sind in der GKV Maximalerstattungsbeträge für Arzneimittel. Die GKV übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von
den Spitzenverbänden der «Krankenkasse»n dafür festgelegten Betrag. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine ausreichende Auswahl an vergleichbaren
Arzneimitteln unter oder zum Festbetrag zur Verfügung steht. Der behandelnde Arzt kann zwischen therapeutisch gleichwertigen und qualitativ hochwertigen
Arzneimitteln auswählen.
Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden dadurch auf der Beitragsseite bessergestellt als Mitglieder ohne Kinder. Kinderlose Rentner, die vor
dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind, also die im Jahr 2005 über 65-Jährigen, werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wehr- und Zivildienstleistende. Der erhöhte Beitrag ist nicht zu
zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass Kinder erzogen wurden oder werden.