Grundeigentümer GKV
Im Wesentlichen setzt sich die GKV Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die GKV gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema GKV
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags für die GKV. Aufgrund vieler Reformen verschiebt sich allerdings die Belastung zu Lasten der Arbeitnehmer. Bei den freiwillig Versicherten zählen die gesamten Einkommen sowie Miet- und Zinseinkünfte zu den Einkommensarten, und zwar bis zum Erreichen der Bemessungsgrenze. Weil viele Selbstständige mit geringen in der GKV geführt werden, nehmen die Kassen bei der Ermittlung ihrer Beiträge einen Wert von mindestens 1.811,25 EUR monatlich an.
Die Fahrt zur ambulanten Behandlung kann insbesondere dann genehmigt werden, wenn sie zur Vermeidung oder Verkürzung einer eigentlich notwendigen stationären Unterbringung dient oder diese nicht möglich ist. Der Versicherte hat eine Zuzahlung von 10 Prozent des Transportpreises, mindestens jedoch fünf EUR und höchstens 10 EUR bzw. höchstens den Rechnungsbetrag zu leisten. Privat Versicherte haben Anspruch auf Kostenerstattung durch die GKV für Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt.
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum Grundeigentümer GKV Beitrag hinzurechnet, die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.
Seit 1.7.2005 wird für die Leistungen Zahnersatz und Krankengeld vom Versicherten ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Versicherungspflichtigen Einkommens erhoben. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht hälftig an diesem Zusatzbeitrag. Die GKV ist gehalten, in gleicher Höhe eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes durchzuführen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen erstattet.
Grundeigentümer GKV
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Nützliche Tipps zum Thema GKV
Seit 2004 entfällt die Möglichkeit, dass Rentner den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen dürfen. Zwar haben sie auch weiterhin keinen
solchen Anspruch auf Krankengeld, da sie eine Rente beziehen, doch wurde eine höhere Beitragssatzfixierung festgelegt. Der ermäßigte Satz lag meist einen
Prozentpunkt unter dem sonst gültigen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler sollten aufpassen, dass sie als
freiwillig Versicherte auf keinen Fall zwei Monate mit ihren Beiträgen in Zahlungsverzug geraten.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der GKV erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn
sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums aufgrund einer
Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Familienversicherung versichert waren, Bezieher von Vorruhestandsgeld unter bestimmten Voraussetzungen.
Existenzgründer im Rahmen der sog. Ich-AGs müssen auf ein fiktives Einkommen von monatlich 1.207,50 EUR Beiträge entrichten. Versicherungspflichtige, die
neben ihrem Gehalt oder der Rente auch noch eine Pension oder eine Betriebsrente erhalten, müssen auch auf diese Einkommen Beiträge zahlen, sobald sie den
Betrag von 120,75 EUR im Monat übersteigen. Diese Neuregelung seit dem 1.1.2004 gilt unabhängig davon, ob diese Bezüge aus Renten oder Direktversicherungen
mit Entgeltumwandlung als monatliche Rente gezahlt werden.
Allgemeines über die GKV
Wenn eine Beitragserhöhung zum 1.8. des Jahres ausgesprochen wird, muss die Sonderkündigung bis zum 31.8. mit Wirkung zum 31.10. ausgesprochen werden.
Zukünftig muss der neu gewählten GKV die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen. Ansonsten darf die neue Krankenkasse die
Mitgliedschaft nicht bestätigen. Somit muss zunächst immer erst die Mitgliedschaft der alten GKV beendet werden, bevor die neue Krankenkasse
ausgewählt wird.
Ein freiwillig Versicherter kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Er ist dann jedoch 18 Monate an die neue gesetzliche Krankenkasse
gebunden. Die freiwillig Versicherten sind seit dem 1.1.2002 den Pflichtversicherten gleichgestellt worden und unterliegen damit ebenfalls einer 18monatigen
Bindungswirkung. Dies gilt allerdings erst, nachdem die Wahl der Grundeigentümer GKV nach neuem Recht ausgeübt wurde, und wenn es sich um eine gesetzliche
Krankenkasse handelt.
Vorgesehen war ursprünglich, dass der Zahnersatz ab 1.1.2005 als Kassenleistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert werden
sollte. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden. Stattdessen müssen nun gesetzlich Versicherte ab 1.7.2005 0,4 Prozent
vom Bruttolohn zusätzlich für den Zahnersatz und 0,5 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für Krankengeld zahlen. An diesem Sonderbeitrag beteiligt sich der
Arbeitgeber zukünftig nicht mehr.
GKV
Es besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Wahl des Krankenhauses. Je nach Tarif werden zusätzlich Wahlleistungen versichert. Dazu gehört die Behandlung
durch einen liquidationsberechtigten Arzt (Chefarztbehandlung) sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden teilweise auch
zusätzliche Kosten für Verpflegung, sanitäre Einrichtung, Telefon, Fernseher oder Internetanschluss erstattet.
Damit erhalten die Versicherten in ganz Deutschland den gleichen Betrag von ihrer Grundeigentümer GKV für Hilfsmittel. Bislang gab es landesweit einheitliche
Festbeträge mit großen Preisunterschieden. So konnten Einlagen in Sachsen für 41,41 EUR, im Saarland aber für 53,17 EUR erhalten werden. Einheitlich wird
jetzt ein Festbetrag von 46,64 EUR für Einlagen gezahlt. Mit dem GKV Modernisierungsgesetz wurde die Festsetzung von bundeseinheitlichen Festbeträgen durch
die Spitzenverbände der «Krankenkasse»n beschlossen.
Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge
betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat
versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings
mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von rund 570 EUR (Stand 2009).
Infos zum Thema GKV
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Zahnärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen
Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOZ ist Basis der Leistungsabrechnung in der GKV gegenüber den Krankenkassen. Auch
die Private Krankenversicherung erstattet Zahnbehandlungskosten grundsätzlich auf Basis der GOZ. Zahnärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit
dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen.
Die Grundeigentümer GKV über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung
einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem
Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost). Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber
hinaus bis zum 23. Lebensjahr.
Der Versicherte soll regelmäßig erst den Hausarzt aufsuchen, von dem er nach Bedarf eine Überweisung zum Facharzt erhält. Die Praxisgebühr stellt einen
wichtigen Anreiz dazu dar. Vorteil ist, dass ein Arzt die gesamte Krankengeschichte des Versicherten kennt und sachgerechter und damit letzten Endes auch
kostengünstiger über die notwendige Behandlung entscheiden kann. Ein Antragsteller ist an seinen Antrag für eine gewisse Zeit gebunden. Erst nach Ablauf
dieser Frist kann er den Antrag zurücknehmen, wenn der Versicherer bis dahin die Annahme erklärt hat.
Grundeigentümer GKV
Versicherte für die GKV haben Anspruch auf stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung. Der Versicherte benötigt dazu eine Überweisung eines
behandelnden niedergelassenen Arztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Es besteht keine freie Krankenhauswahl, das Krankenhaus muss zum einen
von der Kasse zugelassen und zum anderen möglichst nah gelegen sein. Anspruch besteht nur auf die allgemeinen Krankenhausleistungen, auf Wahlleistungen
nur im Rahmen eines sogenannten Wahltarifs.
Allerdings ist dieser Beitragssatz für Angestellte nicht frei wählbar. Auch eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung reicht nicht aus, um in
den Genuss dieses ermäßigten Beitragssatzes für die GKV zu gelangen. Dagegen gilt der ermäßigte Satz auch für den Hinzuverdienst von Rentnern, da sie in der Regel keinen
Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100.
Je nach Tarif werden zusätzlich Wahlleistungen versichert. Dazu gehört die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt (Chefarztbehandlung) sowie
die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden teilweise auch zusätzliche Kosten für Verpflegung, sanitäre Einrichtung, Telefon,
Fernseher oder Internetanschluss erstattet. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf apothekenpflichtige Arzneimittel,
soweit sie ärztlich verordnet wurden.
Allgemeine Informationen über die GKV
Seit 2005 wird die Umstellung der Vergütung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen stufenweise direkt wirksam. Bereits in den letzten beiden Jahren wurde
in über 1.500 Akut-Krankenhäusern ein neues Vergütungssystem eingeführt, bei dem die Krankenhausleistungen nicht mehr nach Tagessätzen, sondern in
Abhängigkeit von der durchgeführten Behandlung vergütet werden. Je Behandlungsfall wird eine Fallpauschale gezahlt, deren Höhe sich an der Schwere der
Erkrankung und den gegebenenfalls durchgeführten Eingriffen bemisst.
Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die
Pflegekassen, die den GKV angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der
Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940
geborene Versicherte.
Die diagnoseorientierte Fallpauschalensystem (DRG) wird im Jahr 2005 auch bei den rund 300 bisher noch nicht umgestellten Akut-Krankenhäusern eingeführt.
Ziel ist es, eine differenziertere Vergütung der Krankenhausleistungen zu erreichen, gleiche Preise für gleiche Leistungen zu bezahlen und die Verweildauer
in Krankenhäusern auf das medizinisch notwendige Maß zu beschränken. Die derzeit unterschiedlich hohen Krankenhausbudgets werden bis zum Jahr 2009
stufenweise auf ein landeseinheitliches Preisniveau angeglichen.