Preiswerte GKV
Im Wesentlichen setzt sich die GKV Struktur aus fünf Kassenarten zusammen, Den allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, den Ersatzkassen wie Barmer, DAK, TK, GK, den Betriebskrankenkassen BKK, den Innungskrankenkassen IKK und den Spezialkassen mit Berufs- und Zugangsbeschränkungen wie landwirtschaftliche Kassen LKK, Seekasse für Seeleute und Bundesknappschaft für Bergleute.
Die GKV gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Neue Bonusmodelle, die die Krankenkassen seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken.
Allgemeine Informationen zum Thema GKV
Es dient zum Einkommensersatz während einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit und beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens (§ 47 SGB V). Hiervon werden allerdings noch die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Krankengeld wird ab dem Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (oder ab dem Tag einer Einweisung in eine stationäre Behandlung), für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren durch die GKV gezahlt.
Diese liegen in der Regel unter den tatsächlichen Kosten für die privatärztliche Behandlung. Vom Erstattungsbetrag werden außerdem Zuzahlungen und Eigenanteile, die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 Prozent abgezogen. Durch die Wahl der Kostenerstattung entstehen also Mehrkosten für den in der GKV Versicherten. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die den Eigenanteil übernimmt. Achtung im Zusammenhang mit der Wahl der Kostenerstattung!
Die sog. Regelversorgung in der Preiswerte GKV orientiert sich dabei an den medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das beinhaltet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion bei einem Befund nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund ist insbesondere die Funktionsdauer, aber auch Stabilität und Gegenbezahnung zu berücksichtigen.
Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die GKV einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein. Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.
Preiswerte GKV
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Nützliche Tipps zum Thema GKV
Nicht versicherungspflichtig sind folgende Personengruppen, Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
übersteigt, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes,
einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren
Spitzenverbänden,
Pflichtversicherte Rentner gehören der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) an und zahlen ihren Beitrag nur hälftig in Bezug auf ihre Rente. Ihre
Zusatzeinkünfte bleiben beitragsfrei. Diesen Vorteil kann sich sichern, wer die Bedingungen für die KVdR erfüllt. Man muss in der zweiten Hälfte seines
Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit bei der GKV pflichtversichert gewesen sein und unter der damaligen Beitragsbemessungsgrenze
verdient haben.
Da er mit seinem Verdienst etwas über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.487,50 EUR (2005) liegt, beträgt sein Anteil monatlich 227 EUR, sein Arbeitgeber
zahlt noch einmal den gleichen Beitrag. Die Verdienstgrenze ist die sog. Beitragsbemessungsgrenze. Sie ändert sich jährlich mit den durchschnittlichen
Steigerungen aller Gehälter in Deutschland. Die Einkünfte oberhalb dieser Grenze sind nicht mit Beiträgen zu belegen. Allerdings werden zur Berechnung alle
Arbeitseinkommen über das Jahr zusammengerechnet.
Allgemeines über die GKV
Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist
nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht
aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der GKV nicht nachweisen kann. Bei einem Krankenkassenwechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen,
wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen GKV vorliegen hat.
Er ist bei einer GKV versichert, die einen Beitragssatz von 14,0 Prozent erhebt. Die Direktversicherung oder das Versorgungswerk muss nun die
Rentenauszahlung der Preiswerte GKV melden, die wiederum den Rentner über zehn Jahre lang mit einem Beitrag belastet, und zwar mit 117 EUR monatlich. Damit
verliert der Rentner rund 14.040 EUR im Vergleich zur vorherigen Regelung, bei der die Einmalauszahlung nicht beitragsmäßig belastet wurde. Freiwillig
versicherte Rentner müssen auch auf Bezüge aus privat finanzierten Renten abführen.
Vorgesehen war ursprünglich, dass der Zahnersatz ab 1.1.2005 als Kassenleistung gestrichen und über eine Sonderpolice mit Pauschalbeitrag abgesichert werden
sollte. Ab Januar 2006 sollte ein Sonderbeitrag für das Krankengeld erhoben werden. Stattdessen müssen nun gesetzlich Versicherte ab 1.7.2005 0,4 Prozent
vom Bruttolohn zusätzlich für den Zahnersatz und 0,5 Prozent vom Bruttolohn zusätzlich für Krankengeld zahlen. An diesem Sonderbeitrag beteiligt sich der
Arbeitgeber zukünftig nicht mehr.
GKV
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die
Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV
und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet,
die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.
Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die
Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die Preiswerte GKV einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung
können Personen beitragsfrei mitversichert sein. Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen
ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ab.
Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge
betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat
versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings
mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von rund 570 EUR (Stand 2009).
Infos zum Thema GKV
Wahlleistung im Krankenhaus, die früher nur von der privaten Krankenversicherung je nach Tarifart übernommen wurde. Neuerdings können auch GKV
diese Lesitung über so genannte Wahltarife anbieten. Die GKV übernimmt die Tätigkeit des Arztes zur Behandlung von Erkrankungen und Unfällen,
Vorsorge und Verhütung. Der Arzt kann auch die Behandlung durch weitere Personen anordnen (z.B. Physiotherapeut). Die Behandlung muss nach medizinischen
Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein.
Eine Sonderregelung gilt für Selbstständige, die ihre Preiswerte GKV vollständig selbst bezahlen. Abgebaut werden außerdem der Sonderausgaben
Höchstbetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag, der Versorgungsfreibetrag sowie der Altersentlastungsbetrag. Die aus diesen Altersversorgungen gezahlten Renten
werden hingegen nachgelagert besteuert. Ab 2005 sind zunächst 50 Prozent der ausgezahlten Renten zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt ab 2006 bis 2020
um jeweils zwei Prozentpunkte und 2021 um jeweils einen Prozentpunkt erreicht sein wird.
Die Fahrt zur ambulanten Behandlung kann insbesondere dann genehmigt werden, wenn sie zur Vermeidung oder Verkürzung einer eigentlich notwendigen
stationären Unterbringung dient oder diese nicht möglich ist. Der Versicherte hat eine Zuzahlung von 10 Prozent des Transportpreises, mindestens jedoch fünf
EUR und höchstens 10 EUR bzw. höchstens den Rechnungsbetrag zu leisten. Privat Versicherte haben Anspruch auf Kostenerstattung für Transporte und Fahrten
bis zum nächsten erreichbaren Arzt.
Preiswerte GKV
Per Gesetz wird bestimmt, wer für die GKV versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen, z.
B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht, spielt dabei keine Rolle. Sie können
die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen. Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende
Arbeitnehmer, die für versicherungsfrei erklärt werden.
Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten, max. jedoch für 28 Tage. Dazu
gehören Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus, der allgemeine besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete
Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Es besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Wahl des
Krankenhauses.
Die GKV kann für folgende Personenkreise als freiwillige Versicherung dienen: Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum
Beispiel wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der GKV ausgeschieden sind und dort unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate ununterbrochen
oder in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate pflichtversichert waren. Mitversicherte Personen, die aus der Familienversicherung
ausscheiden, Schwerbehinderte.
Allgemeine Informationen über die GKV
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen ab 1.1.2005 neben dem je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragenden
Pflegeversicherungsbetrag von 1,7 Prozent einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten, so dass also auf den Arbeitgeber 0,85 Prozent entfallen, auf
den Arbeitnehmer ohne Kind hingegen 0,85 Prozent + 0,25 Prozent = 1,1 Prozent (im Bundesland Sachsen tragen Arbeitnehmer abweichend 1,35 Prozent + 0,25
Prozent = 1,60 Prozent, die Arbeitgeber nur 0,35 Prozent).
Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die
Pflegekassen, die den GKV angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der
Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940
geborene Versicherte.
Es sind auch Selbstbehaltstarife wählbar. Bei Tarifen mit Selbstbehalt verpflichtet sich das freiwillige Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich
entstehenden Behandlungskosten selbst zu tragen. So sind Selbstbehalte z. B. von 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR wählbar. Im Gegenzug erhält das freiwillige
Mitglied eine Beitragsrückgewähr in Höhe von 150 EUR, 250 EUR oder 600 EUR p. a. angeboten. Auch andere Staffelungen werden kassenindividuell angeboten.
Die Beitragsrückzahlung kann auch vereinbart werden