Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Pflegebedürftigkeit - Mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet man einen Zustand, in dem eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden
Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen
der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden in der Regel durch Angehörige erbracht. Aufgrund des demografischen Wandels in den Industrieländern,
wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) - Aplastische Anämie ist das irreversibles Versagen der Blutbildung des Knochenmarks, welche zu Anämie, Neutropenie
und Thrombopenie führt. Anämie (Verminderung der roten Blutkörperchen), Neutropenie (Verminderung der weißen Blutkörperchen) und Thrombopenie (Verminderung
der Blutplättchen) sind Bezeichnungen für eine Verminderung der Zellen im Blut. Ohne eine Behandlung ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen konfrontiert,
die sich aus der Krankheitsstadium ergeben.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Bei Eintritt definierter schwerer Erkrankungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, die Zahlung eines Versorgungskapitals zu vereinbaren, ohne dass
dies zu einer Beeinträchtigung der Höhe der Altersversorgung über die Rentenversicherung führt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine
Zusatzleistung für den unfallbedingten Todesfall vereinbart werden. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim
Krankheitsbegriff zu finden, als bei der Altersvorsorge über Lebensversicherungen.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist in Australien, USA, Belgien, Spanien, Frankreich, Südafrika und Großbritannien sowie der Schweiz verbreitet. Mehrere
deutsche Lebensversicherungsgesellschaften bieten diese Vertragsform inzwischen ebenfalls an. Ziel dieser Versicherung ist es, beim Auftreten einer
schwerwiegenden, möglicherweise lebensbedrohenden Krankheit die entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste auszugleichen. Bei erstmaliger
Diagnose einer lebensbedrohenden Erkrankung wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.
Grundfähigkeitsversicherung
Vorausgeschickt werden muss in diesem Zusammenhang, dass es keine brancheneinheitliche und angebotsübergreifende Definition der Krankheitsbilder gibt,
sondern im Gegenteil jeder Versicherer seine eigenen Formulierungen und Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung verwendet. Dies macht eine direkte
Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote äußerst problematisch. Hinzu kommt noch verschärfend, dass längst nicht alle der rund zehn Anbieter auch alle
Krankheiten versichern.
Der Versicherungsschutz zur Absicherung bei schweren Erkrankungen besitzt als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich seine Berechtigung. Hier
werden die Tarifalternativen beleuchtet und der Deckungsumfang gewürdigt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung Deckung handelt es sich um die Absicherung des Ausfalls
der Arbeitskraft aufgrund des Eintritts einer u.U. lebensbedrohlichen, schweren Erkrankung oder eines bestimmten Unfalls oder eines chirurgischen Eingriffs.
Genauer übersetzt bedeutet Grundfähigkeitsversicherung die gefürchtete Krankheit.
Die Grundfähigkeitsversicherung erreichte 1997 bereits einen Marktanteil an der Gesamtzahl der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge von 21,76 Prozent. AXA Equity & Law
war 1991 die erste Gesellschaft auf dem deutschen Binnenmarkt, die dieses Produkt anbot. Im Nachgang zur EU-Binnenmarktöffnung kamen nach 1994 mehrere
Anbieter an den deutschen Markt, im Jahr 2000 auch die Canada Life aus Irland, die sich recht schnell zum Marktführer bei der Grundfähigkeitsversicherung
aufschwang.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Pensions-Rentenversicherung kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung Grundfähigkeitsversicherung und die Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Grundfähigkeitsversicherung DBV-Winterthur (Dread-Disease-Ergänzung zur Risikoleben, Renten- oder Lebensversicherung mit 20 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Gothaer Leben (Perikon
fondsgebundene Risikoversicherung mit 27 Krankheiten). Durch einen Versicherungsvergleich
erhalten Sie auch ein Angebot der Grundfähigkeitsversicherung Dialog (Dread-Disease-Zusatzoption zur BU-Versicherung bei einer schweren Krankheit).
Grundfähigkeitsversicherung Generali (Dread-Disease-Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung).
Canada Life, Gothaer, Skandia, Quantum Leben bieten einen eigenständigen Vertrag an, während LV 1871, Generali, Helvetia, Delta Lloyd und DBV-Winterthur
(AXA) Zusatzversicherungen offerieren. MLP kooperiert mit dem Münchener Verein bei einem «Dread»-«Disease»-Baustein zur Krankenhaus-Zusatzversicherung. Das
ACE-Angebot erweitert als Zusatzbaustein die Gruppenunfallversicherung. Das AIG-Angebot bietet ausschließlich Versicherungsschutz gegen Brust-, Eierstock-,
Eileiter-, Gebärmutter-, Gebärmutterhals-, Scheiden- und Schamlippenkrebs für Frauen.
Grundfähigkeitsversicherung
Abhängigkeit von einer dritten Person (ab 18. bis 65. Geburtstag) - Die Abhängigkeit von einer dritten Person bei Verlust der Fähigkeit einer selbstständigen
Existenz ist gegeben, wenn jemand nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur
Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Zu den Aktivitäten
des täglichen Lebens gehören z.B. Baden und Duschen, Be- und Entkleiden.
Muskeldystrophie - Muskeldystrophie ist eine durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherte Gruppe erblicher Muskelerkrankungen mit langsamer, fortschreitender Degeneration der Muskeln, die zu zunehmender
Schwächung und Behinderung des Patienten führt. Motor-Neurone-Erkrankung - Bei der Motor-Neurone-Erkrankung handelt es sich um eine Erkrankung der
Nervenzellen des zentralen Nervensystems im Rückenmark, die für die Fähigkeit der Bewegung zuständig sind. Die Nerven bilden sich zurück und es kommt
nachfolgend zu einer Verkümmerung der Muskeln.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Es wird nicht geleistet bei vorsätzlicher Ausführung oder dem strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens. Es wird nicht bei Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentenmissbrauch geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn, dauert während der
Laufzeit des Vertrages an und endet in den in den Versicherungsbedingungen geregelten Fällen. Der Vertrag besteht auf unbestimmte Zeit und endet entweder,
wenn zum Beispiel, der Versicherungsfall eingetreten ist.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Statistische Angaben weisen eigentlich auf eine sinnvolle und notwendige Absicherung über DD-Produkte hin, denn über 1 Mio. Krankheitsfälle kommen jährlich
bezogen auf die fünf häufigsten Erkrankungen neu hinzu. Und schwere Erkrankungen treffen in zwei Drittel aller Fälle Menschen im Alter zwischen 31 und 50
Jahren. Der eventuell weit verbreitete Irrglaube, schwere Erkrankungen träfen insbesondere ältere Menschen ist nicht richtig - nur 15 Prozent der schwer
Erkrankten sind älter als 50 Jahre.
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