Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Sprachverlust - Von Sprachverlust oder Aphasie spricht man, wenn die Fähigkeit zu sprechen ursprünglich vorhanden war und dann ganz oder teilweise verloren
ging. Das kann durch Durchblutungsstörungen im Gehirn, Tumoren, Hirnentzündungen oder Hirntraumata geschehen. Ist das Sprachvermögen nur zum Teil gestört,
spricht man von Entwicklungsdysphasie. Mit Sprachverlust gehen unter Umständen auch Beeinträchtigungen oder Ausfälle der Lesefähigkeit, Schreibfähigkeit
und Rechenfähigkeit einher.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
Taubheit - Der Begriff Gehörlosigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs bei Menschen. Der Begriff wird im deutschen Sprachraum
synonym oder anstelle von Taubheit verwendet. Von Taubheit wird dann gesprochen, wenn die betroffene Person keine akustische Wahrnehmung mehr hat. Taubheit
kann unilateral vorkommen, d.h. auf nur einem Ohr, aber auch bilateral, d.h. beidseitig. Blindheit - Unter Blindheit versteht man den Verlust der Sehfähigkeit,
oder die Einschränkung der Sehfähigkeit.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Es ist festzuhalten, dass auch schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfälle in den meisten Fällen nicht zu einer dauernden
Berufsunfähigkeit führen. Bei der DDZ handelt es sich um eine Zusatzversicherung zu Risiko- und Kapitalleben als auch zu Renten- und Fondspolicen, bei der
die Versicherungssumme bereits bei Diagnose einer bestimmten schweren Erkrankung oder bei einer bestimmten Behandlungsmethode gezahlt wird. Eine
DD-Absicherung kann eine BU-Versicherung nicht ersetzen.
Die Grundfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung soll eine finanzielle Soforthilfe bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bieten. Eine DDZ ist
dementsprechend kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, da es hier nicht um den laufenden Einkommensverlust im Falle des Eintritts einer
Berufsunfähigkeit geht (vgl. auch Ziffer 1.5 dieses Beitrages). Nahezu 50 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Rückenleiden, Psychosen und Neurosen zurückzuführen.
Aus Billigkeitsgründen bestehen keine Bedenken, Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen sogenannte Grundfähigkeitsversicherung als
Lebensversicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anzuerkennen, wenn sie einen ausreichenden Mindesttodesfallschutz enthalten und der
Versicherungsfall auf die folgenden Erkrankungen beschränkt ist, die gegenüber der Versicherung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen sind: Herzinfarkt,
Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Aids und Multiple Sklerose.
Grundfähigkeitsversicherung
Vorausgeschickt werden muss in diesem Zusammenhang, dass es keine brancheneinheitliche und angebotsübergreifende Definition der Krankheitsbilder gibt,
sondern im Gegenteil jeder Versicherer seine eigenen Formulierungen und Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung verwendet. Dies macht eine direkte
Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote äußerst problematisch. Hinzu kommt noch verschärfend, dass längst nicht alle der rund zehn Anbieter auch alle
Krankheiten versichern.
So reicht die Bandbreite von drei über sechs, 20, 34 bis zu 41 versicherten Krankheiten. Der ausschließliche Versicherungsschutz durch eine Grundfähigkeitsversicherung gegen Brust-, Eierstock-,
Eileiter-, Gebärmutter-, Gebärmutterhals-, Scheiden- und Schamlippenkrebs für Frauen ist eine erschwingliche, aber auch sehr stark fokussierte Absicherung,
die alle anderen Krankheitsrisiken außen vor lässt. Ob dies wiederum sinnvoll ist, sollte jede Frau selbst entscheiden. Dabei handelt es sich auch nicht
immer nur um bestimmte Krankheiten.
Krebs - Der Begriff Krebs umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte
gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen, und die Krebszellen können über Blutkreislauf und
Lymphsystem in andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. In der Todesursachenstatistik
stehen Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Tarife unterscheiden sich auch insofern, als einige Anbieter die Grundfähigkeitsversicherung als reine Risikoabsicherung anbieten, während andere wiederum
eine fonds- und damit investmentgebundenen Überschussverwendung mit einer Schlusszahlung verbinden. Beispielhafte Gegenüberstellung der versicherten
Krankheiten der leistungsstärksten Anbieter von selbständigen «Dread»-«Disease»-Versicherungen. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt nicht zuletzt vom
Umfang der zu versicherten Krankheiten ab.
Grundfähigkeitsversicherung DBV-Winterthur (Dread-Disease-Ergänzung zur Risikoleben, Renten- oder Lebensversicherung mit 20 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Gothaer Leben (Perikon
fondsgebundene Risikoversicherung mit 27 Krankheiten). Durch einen Versicherungsvergleich
erhalten Sie auch ein Angebot der Grundfähigkeitsversicherung Dialog (Dread-Disease-Zusatzoption zur BU-Versicherung bei einer schweren Krankheit).
Grundfähigkeitsversicherung Generali (Dread-Disease-Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung).
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die Ursache einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit. Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen
sollte ebenfalls nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist versicherbar.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Symptome der Bauchspeicheldrüsenerkrankung gehen einher mit schweren Verdauungsstörungen, Gewichtsverlust und Störung des Zuckerstoffwechsels bis hin zur
Zuckerkrankheit. Querschnittslähmung (Paralyse) - Das Gehirn kontrolliert die Muskelbewegungen des Körpers, indem es Nervenreize durch das Rückenmark und
anschließende Nerven sendet. Durch eine Verletzung des Rückenmarks wird diese Verbindung unterbrochen, was eine Lähmung zur Folge hat. Es gibt verschiedene
Arten von Lähmungen, je nachdem, welche Bereiche des Körpers betroffen sind.
Fortgeschrittene Lungenerkrankung - Bei der sogenannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege,
was vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d.h., der normale Aufbau der
Lunge ist zerstört und es kommt zu einer Lungenblähung. Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenerkrankung - Die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
ist eine durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherte Erkrankung der Bauchspeicheldrüse, die den teilweisen oder kompletten Verlust des Organs zur Folge hat.
Gutartiger Hirntumor - Innerhalb des Schädels können sie jedoch durch Verlegung des Liquorsystems zu einem erhöhten Hirndruck führen. Da sie auch lebenswichtige Strukturen
verdrängen können, ist der Begriff gutartig hier irreführend und bezieht sich in erster Linie auf eine mögliche Heilung, da die Tumoren nicht in das
umliegende Gewebe infiltrieren. Abgesehen von einigen sehr speziellen Ausnahmen metastasieren Hirntumoren nie. Bösartige Hinrtumoren wachsen infiltrierend,
das heißt sie sind nicht scharf vom umliegenden Gewebe getrennt.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Wer beispielsweise an Angina pectoris erkrankt, und dies ist mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit als z.B. der Eintritt eines Herzinfarktes bei
Männern der Fall, der kann berufsunfähig werden. Diese Erkrankung ist allerdings keine versicherte schwere Erkrankung, wohl aber der Herzinfarkt, der aber
in mehr als 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Und im Todesfall wird oft nur eine Teilzahlung geleistet. Auch psychische Leiden und Rückenleiden sind
i.d.R. nicht mitversichert.
Teilweise wird die Grundfähigkeitsversicherung auch als sog. Keyman-Policen vereinbart. Dabei versichert ein Unternehmen z.B. seinen Geschäftsführer, um im Fall des Ausfalls
des Geschäftsführers durch den Eintritt einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung seinen Ausfall besser kompensieren zu können, indem Geld und Liquidität
z.B. für das Engagement einer Ersatzkraft bereitgestellt wird. Eine vereinbarte Kapitalleistung einer Grundfähigkeitsversicherung kann damit dringend benötigte finanzielle
Spielräume gewähren um den Ausfall einer Führungskraft auszugleichen.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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