Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Sprachverlust - Von Sprachverlust oder Aphasie spricht man, wenn die Fähigkeit zu sprechen ursprünglich vorhanden war und dann ganz oder teilweise verloren
ging. Das kann durch Durchblutungsstörungen im Gehirn, Tumoren, Hirnentzündungen oder Hirntraumata geschehen. Ist das Sprachvermögen nur zum Teil gestört,
spricht man von Entwicklungsdysphasie. Mit Sprachverlust gehen unter Umständen auch Beeinträchtigungen oder Ausfälle der Lesefähigkeit, Schreibfähigkeit
und Rechenfähigkeit einher.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) - Aplastische Anämie ist das irreversibles Versagen der Blutbildung des Knochenmarks, welche zu Anämie, Neutropenie
und Thrombopenie führt. Anämie (Verminderung der roten Blutkörperchen), Neutropenie (Verminderung der weißen Blutkörperchen) und Thrombopenie (Verminderung
der Blutplättchen) sind Bezeichnungen für eine Verminderung der Zellen im Blut. Ohne eine Behandlung ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen konfrontiert,
die sich aus der Krankheitsstadium ergeben.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Es ist festzuhalten, dass auch schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfälle in den meisten Fällen nicht zu einer dauernden
Berufsunfähigkeit führen. Bei der DDZ handelt es sich um eine Zusatzversicherung zu Risiko- und Kapitalleben als auch zu Renten- und Fondspolicen, bei der
die Versicherungssumme bereits bei Diagnose einer bestimmten schweren Erkrankung oder bei einer bestimmten Behandlungsmethode gezahlt wird. Eine
DD-Absicherung kann eine BU-Versicherung nicht ersetzen.
Eine reine Risikoversicherungen, etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung,
die Grundfähigkeitsversicherung (Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Pflegeversicherung. Bei der gemischten, kapitalbildenden
Lebensversicherung (Kapitalversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) ist der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers dem
Grunde nach gewiss.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.
Grundfähigkeitsversicherung
Vorausgeschickt werden muss in diesem Zusammenhang, dass es keine brancheneinheitliche und angebotsübergreifende Definition der Krankheitsbilder gibt,
sondern im Gegenteil jeder Versicherer seine eigenen Formulierungen und Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung verwendet. Dies macht eine direkte
Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote äußerst problematisch. Hinzu kommt noch verschärfend, dass längst nicht alle der rund zehn Anbieter auch alle
Krankheiten versichern.
So reicht die Bandbreite von drei über sechs, 20, 34 bis zu 41 versicherten Krankheiten. Der ausschließliche Versicherungsschutz durch eine Grundfähigkeitsversicherung gegen Brust-, Eierstock-,
Eileiter-, Gebärmutter-, Gebärmutterhals-, Scheiden- und Schamlippenkrebs für Frauen ist eine erschwingliche, aber auch sehr stark fokussierte Absicherung,
die alle anderen Krankheitsrisiken außen vor lässt. Ob dies wiederum sinnvoll ist, sollte jede Frau selbst entscheiden. Dabei handelt es sich auch nicht
immer nur um bestimmte Krankheiten.
Aortenplastik - Unter der Aortenplastik versteht man eine chirurgische Maßnahme zur Beseitigung von Verengungen, Dissektionen oder Aneurysmen einer Aorta.
Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brustkorb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien den gesamten Körper mit
sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose) verengt sein, die sich an den Gefäßwänden ablagern. Ausbuchtungen der
Gefäßwände (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursachen.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Zusatzversicherungen in Form der Grundfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung, Verbundene Leben, Unfall-Zusatzversicherung,
Pflegefallversicherung können bei vielen Fondspolicen integriert werden. Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so wird
die doppelte Versicherungsleistung aus der Unfall-Zusatzversicherung gezahlt. Der Versicherungsschutz ist jedoch verglichen mit den günstigen Beitragssätzen
relativ teuer und wirtschaftlich selten sinnvoll.
Grundfähigkeitsversicherung DBV-Winterthur (Dread-Disease-Ergänzung zur Risikoleben, Renten- oder Lebensversicherung mit 20 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Gothaer Leben (Perikon
fondsgebundene Risikoversicherung mit 27 Krankheiten). Durch einen Versicherungsvergleich
erhalten Sie auch ein Angebot der Grundfähigkeitsversicherung Dialog (Dread-Disease-Zusatzoption zur BU-Versicherung bei einer schweren Krankheit).
Grundfähigkeitsversicherung Generali (Dread-Disease-Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung).
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die Ursache einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit. Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen
sollte ebenfalls nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist versicherbar.
Grundfähigkeitsversicherung
Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) - Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens durch Erweiterung der Herzhöhlen oder Zunahme der Herzwanddicke
bezeichnet man als Kardiomyopathie. Diese ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekannter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine andauernde Herzschwäche.
Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und verschlimmert sich mit der Zeit.
Fortgeschrittene Lebererkrankung - Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meisten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge.
Charakteristische Anzeichen für diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherte Erkrankung sind: Hepatische Enzelphalopathie (Bewusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge des
Leberversagens), Wasserbauch, Gelbsucht (lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicherweise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber)
oder Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen.
Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im
Rückenmark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgruppen betreffen, kann es zu
Muskelschwund mit anschließender Deformation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer
Lähmung bei Kindern und wurde aus diesem Grund als Kinderlähmung bezeichnet.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung oder DD-Zusatzdeckungen eignen sich auch für Berufsgruppen, für die aufgrund des ausgeübten Berufs eine BU-Versicherung zu teuer oder gar nicht
erhältlich ist. Auch eine EU-Versicherung kann hier eine Alternative darstellen. Teilweise werden z.B. von Canada Life und Gothaer auch die ergänzenden
Einschlussmöglichkeiten durch BU-Deckungen angeboten. Kunden können hier auf Wunsch auch einen abgespeckten BU-Schutz zur Grundfähigkeitsversicherung hinzufügen, der sie
speziell gegen Erkrankungen der Psyche absichert.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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