Interlloyd Haftpflicht
Tagtäglich bewegen wir uns in bestimmten Lebenssituationen zum Beispiel als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in den die Gefahr besteht, unbeteiligten Dritten materiellen oder persönlichen Schaden zuzufügen für deren finanzielle Entschädigung wir dann aufkommen müssen. Je nach verursachten Schäden können da schnell von wenigen Tausend Euro, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro an Kosten entstehen.
Nur die wenigsten wären in der Lage, eine solche finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Daher gehört die Haftpflicht mit zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern ist eine Haftpflicht unverzichtbar, da schon beim Ball spielen dieser in die Fensterscheibe einer anderen Wohnung geschossen und diese zerstört werden kann.
Für einen solchen Beispielfall würde die Haftpflicht die anfallenden Kosten zur Schadensregulierung übernehmen. Wer auf eine Haftpflicht verzichtet, handelt unverantwortlich sich selbst und anderen gegenüber, denn wenn die Kosten durch den Schadensverursacher nicht reguliert werden können und dieser auch über keine Haftpflicht verfügt, bleibt der Geschädigte völlig unschuldig auf den entstandenen Schaden sitzen.
Allgemeine Informationen zum Thema Haftpflicht
Einige Versicherer verzichten vor diesem Hintergrund auf das Kriterium der Unmittelbarkeit in ihren Bedingungen. Sie bestehen auch nicht mehr auf der sog. Folgerichtigkeit der Ausbildung. Versicherungsschutz besteht also auch dann weiter, wenn das mitversicherte volljährige Kind nach erstem Studium oder erster Lehre ein anderes Studium oder eine andere Lehre beginnt, allerdings regelmäßig mit folgender Einschränkung. Die Mitversicherung in der Haftpflicht endet, in Anlehnung an den Wegfall der Waisenrenten, mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kraftfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Neben Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträdern, Motorrollern oder Mopeds zählen hierzu z.B. auch Gabelstapler. Einige Versicherer schließen folgende Kfz-Risiken in die Haftpflicht ein.
Die Interlloyd Haftpflicht muss nach allgemeinen versicherungsrechtlichen Kriterien das Eingreifen einer Ausschlussbestimmung darlegen und beweisen. Die wesentlichen Ausschlüsse sind, soweit sie nicht bereits an anderer Stelle behandelt worden sind, folgende. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist die Haftpflicht gemäß Ziff. 7.1 AHB leistungsfrei. Aus § 103 VVG ergibt sich, dass sich der Vorsatzausschluss nicht nur auf die Handlung, sondern auch auf die Schadenfolgen beziehen muss.
Als Dienst (z.B. Wehr- oder Ersatzdienst) oder Amt (z.B. Beamtentätigkeit) gilt eine Tätigkeit, die mit beruflicher vergleichbar ist, aber nach dem Sprachgebrauch nicht unter den Begriff des Berufes fällt. Bei Gefahren aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen denkt man an Tätigkeiten in gehobener Position (z.B. in Vorständen). Für Haftpflichtrisiken in diesen Bereichen steht z.B. die Haftpflicht und die Vereinshaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Interlloyd Haftpflicht
Die Interlloyd Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Interlloyd spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Interlloyd Haftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Interlloyd Haftpflicht sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Haftpflicht
Es ist möglich, die Haftpflicht in Kombination mit anderen, speziellen Haftpflichtdeckungen abzuschließen, z.B. mit einer
Jagd Haftpflichtversicherung, einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung oder einer Gewässerschaden Haftpflichtversicherung. Selbstständige
und Unternehmensorgane (Geschäftsführer etc.) können die Haftpflicht als Ergänzung zur Betriebs Haftpflichtversicherung dokumentieren
lassen.
Weist der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche zurück, erweckt dies bei VN nicht selten den Anschein, als wolle er sich seiner Leistungspflicht
entziehen. In der Haftpflicht spielen Schadenersatzansprüche, die an den Vorwurf der Verletzung von Aufsichtspflichtverletzungen
anknüpfen, eine große Rolle. Gemäß § 832 BGB hat derjenige (z.B. ein Elternteil), der aufgrund Gesetzes oder Vertrages zur Führung der Aufsicht über eine
Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen.
Der Abschluss einer Haftpflicht kann dieses Risiko weitestgehend eingrenzen. Diese Versicherung dürfte neben der obligatorischen
Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung die wohl wichtigste für jedermann sein. Dieser Beitrag befasst sich mit den Deckungselementen, aus denen sich eine
Haftpflicht standardmäßig zusammensetzt. Ergänzend werden am Markt angebotene Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt. Spezielle
Allgemeines über die Haftpflicht
Beim Sport werden nicht selten durch Übereifer, Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit Dritte geschädigt. Die Ausübung von Sport ist demnach ein wichtiger
Deckungsbereich der Haftpflicht. Besonders hervorgehoben ist die Eigenschaft als Radfahrer und Reiter bei Benutzung fremder Pferde,
wobei Haftpflichtansprüche der Tierhalter- oder -eigentümer nicht versichert sind. Nicht versichert sind die Ausübung der Jagd sowie die Teilnahme an Pferde-,
Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu.
Der in der Interlloyd Haftpflicht geltende Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr besagt, dass eine Gefahr aus dem Bereich der Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung nicht von der Haftpflicht erfasst wird. Umgekehrt gilt das Gleiche. Ob in dem einen oder anderen Bereich
tatsächlich Versicherungsschutz besteht, ist insoweit unerheblich. Die Abgrenzung zwischen diesen Bereichen ist mitunter schwierig und kann häufig nur durch
die Gerichte geklärt werden.
In diesen Risikobereich fällt insbesondere die Aufsichtspflicht über Minderjährige aus. Die Haftung des Dienstherrn für durch in seinem Haushalt tätige
Personen verursachte Schäden ist in § 831 BGB (Haftung des sog. Verrichtungsgehilfen) geregelt. Auch Schäden, die die Bediensteten selbst erleiden, sind
erfasst. Die Hausgehilfin bricht sich ein Bein, weil die vom Dienstherrn zur Verfügung gestellte Leiter untauglich ist. Die Krankenkasse nimmt bei ihm
Regress.
Haftpflicht
Nicht selten haben beide Ehepartner bei ihrer Heirat bereits eine Haftpflicht abgeschlossen. Weil dann jeweils der andere Ehegatte
mitversichert gilt, entsteht mit der Heirat eine Doppelversicherung im Sinne des § 78 VVG. In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen, ob der ältere Vertrag
noch aktuell bzw. (z.B. hinsichtlich der Deckungssummen) überarbeitungsbedürftig ist. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kinder des VN und seines Ehegatten,
wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind.
Die Interlloyd Haftpflicht ist von ihrem Ursprung her auf den Familienbereich ausgerichtet. Demnach ist der Kreis der versicherten Personen recht
weit gezogen. Alleinstehende Personen können eine - prämienmäßig günstigere - sog. Single-«Haftpflichtversicherung» abschließen. Versichert ist zunächst die
gesetzliche Haftpflicht des VN. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten
Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen.
Gemäß einer Richtlinie über die Beseitigung von Doppelversicherungen in der Allgemeinen «Haftpflichtversicherung» kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden.
Dies kann in der Praxis in der Weise herbeigeführt werden, dass der Versicherer, bei dem die Police mit dem älteren Abschlussdatum besteht, entsprechend
informiert und um Veranlassung der Auflösung der jüngeren Police beim anderen Versicherer gebeten wird. Hierzu ist dem älteren Versicherer der Name und das
Geburtsdatum des nun mitversicherten Partners der jüngeren Police anzugeben.
Infos zum Thema Haftpflicht
Empfehlenswert ist die Aufnahme einer Regelung, wonach der Versicherer dem VN bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas die Kaution erstattet, die dieser
aufgrund behördlicher Anordnung zu hinterlegen hat. Die Versicherer bieten hier Summen bis zu 3 Prozent der Hauptdeckungssumme an. Der Kautionsbetrag wird
auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ziff. 7.6 AHB sieht u.a. einen generellen Ausschluss für Schäden an gemieteten Sachen
vor.
Gleiches gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Erleiden Hausangestellte bei ihrer Tätigkeit Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls, sind grundsätzlich die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände für die
Gewährung von Leistungen durch die Interlloyd Haftpflicht zuständig. Dort hat der Dienstherr die
Hausangestellten nach der Einstellung anzumelden.
Die Haftpflicht trifft eine hiervon abweichende Regelung. Sie bietet weltweiten Versicherungsschutz z.B. für Studienaufenthalte, für
Urlaubsreisen oder auch für die Anmietung von Ferienhäusern oder -wohnungen im Ausland. Die Auslandsdeckung ist allerdings zeitlich begrenzt, nämlich auf
einen vorübergehenden Aufenthalt von z.B. einem Jahr. Für den Fall eines längeren Aufenthalts ist eine besondere Vereinbarung zu treffen. Oftmals bieten
Versicherer den Einschluss von Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahren an.
Interlloyd Haftpflicht
Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub oder dgl.)
entstanden sind, sind in neuen AHB anders als in den früheren AHB nicht mehr ausgeschlossen. Da noch viele Haftpflicht Anbieter auf älteren AHB Bezug nehmen,
dass dann Allmählichkeitsschäden nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert sind. In Abwesenheit des Mieters sickert in den darauffolgenden Wochen Wasser
durch die Decke und beschädigt darunterliegende, fremde Wohnungen.
Heizöltanks dürfen als Einzeltanks oder Benzintanks bis 5.000 l Fassungsvermögen vorhanden sein. Marktbeobachtungen zeigen, dass einige Versicherer den
Kreis der mitversicherten Personen erweitern. Sie ermöglichen es auch, alleinstehende Angehörigen 1. und 2. Grades des VN oder dessen Ehegatten einzuschließen,
wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Gleiches gilt in häuslicher Gemeinschaft lebenden, volljährigen geistig behinderten
Kindern. Die Bedingungen vieler Versicherer sehen den Einschluss tätigen Tagesmutter vor.
Ausgeschlossen bleiben allerdings weitere Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. wegen Einbruchs). Des Weiteren bleibt regelmäßig
die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ausgeschlossen. Für diese Deckungserweiterung
wird eine beschränkte Deckungssumme von z.B. 5 Prozent der Hauptdeckungssumme zur Verfügung gestellt. Während einer Frostperiode wird ein Wasserleitungsrohr
undicht.
Allgemeine Informationen über die Haftpflicht
Das wesentliche Abgrenzungskriterium ist der Begriff durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Diesen Begriff findet man auch in § 10 AKB, wo es heißt, dass
die dort genannten Personen Versicherungsschutz haben bei Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden. Bei dem Personenkreis, der
durch die Haftpflicht keine Deckung besitzt, handelt es sich im Wesentlichen um denjenigen, der gemäß § 10 AKB in der Kfz-Versicherung
Versicherungsschutz genießt.
Der Haftpflichtige, der Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hat, verliert nur dann seinen Versicherungsschutz aus der Haftpflicht, wenn er im Sinne
der Versicherungsbedingungen Eigentümer, Halter, Führer oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Dem Begriff Besitzer wird von der Rechtsprechung keine eigenständige
Bedeutung neben den Begriffen des Halters und des Führers beigemessen. Wer also z.B. das Auto eines Freundes repariert (und sog. Fremdbesitzer ist), fällt
nicht unter den Ausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs.
Ferner ist der Leihvertrag nach den Umständen des Einzelfalles von einer Besitzüberlassung im Rahmen eines keine Rechtsbindung erzeugenden Gefälligkeitsverhältnisses
abzugrenzen. Die Überlassung einer Skihütte für einen Zeitraum von einer Woche aufgrund von freundschaftlichen und familiären Beziehungen stellt regelmäßig
eine bloße Gefälligkeit dar, selbst wenn der Nutzer beabsichtigt, die dem Überlasser entstehenden Kosten zu begleichen. Bei einigen Versicherern ist der
Einschluss von Schäden an geliehenen Sachen möglich.