Schleswiger Haftpflichtversicherung
Tagtäglich bewegen wir uns in bestimmten Lebenssituationen zum Beispiel als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in den die Gefahr besteht, unbeteiligten Dritten materiellen oder persönlichen Schaden zuzufügen für deren finanzielle Entschädigung wir dann aufkommen müssen. Je nach verursachten Schäden können da schnell von wenigen Tausend Euro, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro an Kosten entstehen.
Nur die wenigsten wären in der Lage, eine solche finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Daher gehört die Haftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar, da schon beim Ball spielen dieser in die Fensterscheibe einer anderen Wohnung geschossen und diese zerstört werden kann.
Für einen solchen Beispielfall würde die Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten zur Schadensregulierung übernehmen. Wer auf eine Haftpflichtversicherung verzichtet, handelt unverantwortlich sich selbst und anderen gegenüber, denn wenn die Kosten durch den Schadensverursacher nicht reguliert werden können und dieser auch über keine Haftpflichtversicherung verfügt, bleibt der Geschädigte völlig unschuldig auf den entstandenen Schaden sitzen.
Allgemeine Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung
Nicht für alle Risiken aus den Gefahren des täglichen Lebens tritt die Haftpflichtversicherung ein. Ausschlüsse - die allerdings teilweise abbedungen werden können - enthalten zum einen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und zum anderen die speziellen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung selbst. Auch mitversicherte Personen müssen sich Ausschlussregelungen entgegenhalten lassen, wenn und soweit diese in ihrer Person verwirklicht sind.
Der Mieter reißt aufgeklebte Teppichfliesen ab und beschädigt hierbei den Fußboden - übermäßige Beanspruchung. Der Mieter wählt versehentlich ein ungeeignetes Teppichklebeband; der damit zu fixierende Teppich wird beschädigt - keine übermäßige Beanspruchung. Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Begründet wird dieser Ausschluss damit, dass die Haftpflichtversicherung nicht für anfallende Wartungskosten herangezogen werden sollen.
Schulausbildung bezieht sich auf allgemeinbildende Schulen; Abendschulen für die Erwachsenenbildung sind z.B. nicht gemeint. Mit Beendigung der Schulausbildung durch Verlassen der Unterrichtsanstalt erlischt die Mitversicherung in der Schleswiger Haftpflichtversicherung. Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen, gegen Entgelt auszuübenden Beruf, die die Arbeitskraft des Auszubildenden ausschließlich oder überwiegend in Anspruch nimmt. Mit dem Abschluss einer Lehre oder eines Studiums (z.B. mit dem Referendarexamen) ist diese Phase beendet.
Prämienfreier Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Bausumme. Diese bewegt sich - von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, besteht Deckung nur noch im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Bei Bauvorhaben mit höher veranschlagten Bausummen ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflicht notwendig, es sei denn, die Haftpflichtversicherung verzichtet auf eine Bausummenbegrenzung.
Schleswiger Haftpflichtversicherung
Die Schleswiger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Schleswiger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Schleswiger Haftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Haftpflichtversicherung
Eingeschlossen ist im Umfang des Vertrages der Haftpflichtversicherung die über die hinausgehende Inanspruchnahme des VN für Sachschäden durch Gefälligkeiten.
Berufliche Tätigkeiten des VN und Tätigkeiten, die der VN gegen Entgelt ausübt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Höchstersatzleistung des
Versicherers für derartige Schäden ist auf 1 Prozent der Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Versichert ist die gesetzliche
Haftpflicht des VN als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung ist es Aufgabe des VU, die versicherten Personen gemäß § 100 VVG und § 101 VVG von Schadenersatzansprüchen
Dritter freizustellen und ihnen insoweit Rechtsschutz zu gewähren. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme auf Schadenersatz sind in erster
Linie im BGB geregelt. Anspruchsteller können in vielen Fällen vor allem die Vorschriften der heranziehen. Dort ist z.B. die Haftung aus der Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht und von Aufsichtspflichtigen geregelt.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann dieses Risiko weitestgehend eingrenzen. Diese Versicherung dürfte neben der obligatorischen
Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung die wohl wichtigste für jedermann sein. Dieser Beitrag befasst sich mit den Deckungselementen, aus denen sich eine
Haftpflichtversicherung standardmäßig zusammensetzt. Ergänzend werden am Markt angebotene Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt. Spezielle
Allgemeines über die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt ihrem Wesen nach lediglich die dem Versicherten in seiner Eigenschaft als natürliche Person in seinem «private»n
Lebensbereich erwachsenden Haftpflichtgefahren. Hieran orientiert sich nicht zuletzt auch die Prämienkalkulation des Versicherers. Die Abgrenzung zu den
nicht gedeckten Lebensbereichen erfolgt durch die ausdrückliche Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die Gefahren des täglichen Lebens sowie die
Benennung der ausgenommenen Gefahren.
Der in der Schleswiger Haftpflichtversicherung geltende Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr besagt, dass eine Gefahr aus dem Bereich der Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung nicht von der Haftpflichtversicherung erfasst wird. Umgekehrt gilt das Gleiche. Ob in dem einen oder anderen Bereich
tatsächlich Versicherungsschutz besteht, ist insoweit unerheblich. Die Abgrenzung zwischen diesen Bereichen ist mitunter schwierig und kann häufig nur durch
die Gerichte geklärt werden.
Prämienfreier Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Bausumme. Diese bewegt sich -
von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich - zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, besteht Deckung nur noch im Rahmen
der Vorsorgeversicherung. Bei Bauvorhaben mit höher veranschlagten Bausummen ist der Abschluss einer separaten Bauherren Haftpflichtversicherung notwendig,
es sei denn, der Versicherer verzichtet auf eine Bausummenbegrenzung.
Haftpflichtversicherung
Zusätzlich ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht folgender Personen mitversichert. Der Ehegatte des VN genießt automatisch Versicherungsschutz, sobald
die standesamtliche Trauung vollzogen ist. Der Begriff des Ehegatten (des VN) richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Rechts. Daraus folgt u.a.,
dass Versicherungsschutz für den Ehegatten auch bei getrennt Lebenden besteht, mit dem Zeitpunkt der Ehescheidung hingegen erlischt. Versichert ist ebenfalls
die gesetzliche Haftpflicht des in häuslicher Gemeinschaft und dessen Kinder.
Die Schleswiger Haftpflichtversicherung ist von ihrem Ursprung her auf den Familienbereich ausgerichtet. Demnach ist der Kreis der versicherten Personen recht
weit gezogen. Alleinstehende Personen können eine - prämienmäßig günstigere - sog. Single-«Haftpflichtversicherung» abschließen. Versichert ist zunächst die
gesetzliche Haftpflicht des VN. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten
Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen.
Gemäß einer Richtlinie über die Beseitigung von Doppelversicherungen in der Allgemeinen «Haftpflichtversicherung» kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden.
Dies kann in der Praxis in der Weise herbeigeführt werden, dass der Versicherer, bei dem die Police mit dem älteren Abschlussdatum besteht, entsprechend
informiert und um Veranlassung der Auflösung der jüngeren Police beim anderen Versicherer gebeten wird. Hierzu ist dem älteren Versicherer der Name und das
Geburtsdatum des nun mitversicherten Partners der jüngeren Police anzugeben.
Infos zum Thema Haftpflichtversicherung
Die Bedingungen werden dementsprechend in der Weise ausgelegt, dass die Mitversicherung des volljährigen Kindes erst enden soll, wenn es die von ihm
beabsichtigte und kontinuierlich durchgeführte Ausbildung abgeschlossen hat, nicht aber stets dann, wenn es einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, der es
ihm ermöglichen würde, sich selbst zu unterhalten. Angemessene Unterbrechungszeiten (z.B. die Ableistung des Wehrdienstes einschließlich eines im Anschluss
an den Grundwehrdienst abgeleisteten Wehrdienstes) sind unschädlich.
Gleiches gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Erleiden Hausangestellte bei ihrer Tätigkeit Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls, sind grundsätzlich die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände für die
Gewährung von Leistungen durch die Schleswiger Haftpflichtversicherung zuständig. Dort hat der Dienstherr die
Hausangestellten nach der Einstellung anzumelden.
Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die
nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die
maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht,
mindestens jedoch ein halbes Jahr.
Schleswiger Haftpflichtversicherung
Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub oder dgl.)
entstanden sind, sind in neuen AHB anders als in den früheren AHB nicht mehr ausgeschlossen. Da noch viele Haftpflichtversicherung Anbieter auf älteren AHB Bezug nehmen,
dass dann Allmählichkeitsschäden nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert sind. In Abwesenheit des Mieters sickert in den darauffolgenden Wochen Wasser
durch die Decke und beschädigt darunterliegende, fremde Wohnungen.
Der Mieter reißt aufgeklebte Teppichfliesen ab und beschädigt hierbei den Fußboden - übermäßige Beanspruchung. Der Mieter wählt versehentlich ein ungeeignetes
Teppichklebeband; der damit zu fixierende Teppich wird beschädigt - keine übermäßige Beanspruchung. Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Begründet wird dieser Ausschluss
damit, dass die Versicherer nicht für anfallende Wartungskosten herangezogen werden sollen.
Ausgeschlossen bleiben allerdings weitere Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. wegen Einbruchs). Des Weiteren bleibt regelmäßig
die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ausgeschlossen. Für diese Deckungserweiterung
wird eine beschränkte Deckungssumme von z.B. 5 Prozent der Hauptdeckungssumme zur Verfügung gestellt. Während einer Frostperiode wird ein Wasserleitungsrohr
undicht.
Allgemeine Informationen über die Haftpflichtversicherung
Diese sog. Benzinklausel dient der Abgrenzung zwischen den Deckungsbereichen der Haftpflichtversicherung einerseits und der Kfz Haftpflichtversicherung
andererseits. Überschneidungen, aber auch Lücken zwischen diesen Bereichen sollen hiermit vermieden werden. Insbesondere soll der Ausschluss in der
Haftpflichtversicherung nicht eingreifen, wenn der VN für Schäden durch das beteiligte Fahrzeug in der Kfz Versicherung (§ 10 AKB)
keinen Versicherungsschutz hätte erlangen können.
Voraussetzung für die Annahme von Vorsatz ist für eine Haftpflichtversicherung, dass der Täter das Bewusstsein hatte, sein Verhalten werde den schädlichen Erfolg herbeiführen und ferner den
Willen, sein Tun oder Unterlassen trotzdem nicht einzustellen. Dem direkten Vorsatz gleichgestellt ist der bedingte Vorsatz (dolus eventualis): Der Täter
muss den als möglich vorgestellten Erfolg in seinen Willen aufgenommen und für den Fall seines Eintritts gebilligt haben. Der Vorsatzausschluss greift demnach
nicht ein, wenn der Handelnde die Schadensfolgen in Kauf genommen hat.
Beschädigt ein Jugendlicher das von ihm gesteuerte, noch nicht zugelassene Neufahrzeug, so erhält er in der Haftpflichtversicherung keine Deckung.
Entscheidend ist hier, dass es sich bei dem herbeigeführten Schaden um die Verwirklichung eines Risikos handelt, das grundsätzlich der Kfz
Haftpflichtversicherung zuzuordnen ist, unabhängig davon, ob etwa ein Risikoausschluss eingreift. Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören nicht nur typische
Vorgänge wie das Fahren, sondern z.B. auch Wartungs- und Reparaturarbeiten etc.