Apella Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Gibt jedoch z.B. der Dieb beim Abtransport der gestohlenen Sache einer anderen zerbrechlichen versicherten Sache im Vorbeigehen absichtlich einen Fußtritt, sodass sie umstürzt und zerbricht, handelt es sich hingegen um einen versicherten Vandalismusschaden. Es ist nicht erforderlich, dass der Vandalismusschaden an den versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes angerichtet wird. Zwar ist nach § 3 Nr. 3 VHB 2008 das Eindringen in die Wohnung, in der sich die Sachen befinden, Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist aus den Bedingungen Haushaltsversicherung herausgenommen worden.
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen (§ 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des im Vertrag zur Apella Haushaltsversicherung benannten Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Nach den VHB 2008 umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Gruppe von Gefahren, bei deren Ereignis der Versicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Hausratgegenstände eintrittspflichtig wird. Im Einzelnen sind versichert die Gefahren, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser, Sturm, Hagel.
Apella Haushaltsversicherung
Die Apella Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Apella spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Apella Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Apella Haushaltsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung
(s. Ziff. 7). Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die
Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in
diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Haushaltsversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Nach Klausel PK 7212 sind indessen auch die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten
(und somit auch aufgeführte Einbaumöbel/-küchen). selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht
versicherungspflichtig sind, Die angesprochene Versicherungspflicht bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige
motorgetriebene Fahrzeuge.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter sind nicht versichert, wenn diese
Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden § 13 Nr. 1f) VHB 2008). Diese Bestimmung betrifft die versicherten Kosten gemäß § 8 VHB 2008 insgesamt.
Relevant könnte sie aber lediglich hinsichtlich der Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Bewachungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen und
Schadenabwendungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden.
Um diese Deckungslücke zu schließen, müssten Sie im Bedarfsfall versuchen, in Anlehnung an die Industrieklausel SK 1303 etwa folgende Vertragsergänzung zu
erreichen. Abweichend von § 8 Nr. 1b) VHB 2008 sind auch Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die der Wiederherstellung des durch eine der versicherten
Gefahren beschädigten Wohngebäudes dienen. Die Apella Haushaltsversicherung erfasst solche Bewegungs- und Schutzkosten nur, wenn sie dem Versicherungsnehmer
selbst entstehen, also bezüglich seines eigenen Hausrats.
Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken.
Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für
die Entschädigungspflicht des Versicherers ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war,
wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.
Haushaltsversicherung
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren
(Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). In der Leitungswasserversicherung ist zu unterscheiden nach,
Nässeschäden der versicherten Sachen und Frostschäden an sanitären Anlagen und Wasser führenden Installationen bzw. Frost- und sonstigen Bruchschäden an Zu-
und Ableitungsrohren.
Nach Abschnitt A § 4 Nr. 3a) VHB 2008 der Apella Haushaltsversicherung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Schäden durch: Plansch- oder Reinigungswasser Hiermit sind
Schäden angesprochen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen. Beim Planschen in der Badewanne sammelt sich übergeschwapptes Wasser wiederholt am
Sockel eines Badezimmerschränkchens, sodass sich durch die Wassereinwirkung mit der Zeit die Kunststoffbeschichtung löst. Versehentlich wird ein Putzeimer
umgestoßen und das ausfließende Schmutzwasser erfasst wertvolle Teppiche.
Mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Zu dieser Kategorie gehören
z.B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und
Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und
schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Wegen Versicherbarkeit von Schäden durch Lawinen und Schneedruck im Rahmen der Elementarschadenversicherung siehe Ziffer 10 des Beitrags Elementarschadenversicherung.
Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese
Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmutz durch nicht
geschlossene Öffnungen unter Mitwirkung insbesondere vom Sturm führt.
Konzeptionell grenzt die Elektronikversicherung im Privathaushalt - ohne dass dies in den AVB EPH hervorgehoben wird - zum Versicherungsschutz der
Verbundenen Apella Haushaltsversicherung ab. Dies verdeutlichen insbesondere die Ausschlussbestimmungen des § 3 AVB EPH (s. Ziff. 3.2). Dennoch können je nach
Schadenverlauf in der Praxis gelegentlich Zuordnungsschwierigkeiten entstehen. So bei einem Schaden durch Glimmen. Denn ein Glimmvorgang kann auch Brand im
Sinne der Haushaltsversicherung AVB EPH fallen
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung
vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers.
Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt.
Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Haushaltsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.
Apella Haushaltsversicherung
Darüberhinaus versichert die Haushaltsversicherung sind ferner privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder
Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
das Risiko trägt (Gefahrtragung). Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert.
Schlossänderungskosten - Kosten für Schlossänderungen der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2), wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche
Wertschutzschränke (siehe § 28 Nr. 3) durch einen Versicherungsfall (siehe § 3) abhanden gekommen sind. Bewachungskosten - Kosten für die Bewachung
versicherter Sachen (siehe § 1), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden
Schutz bieten.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und
Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass
dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch,
so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Für Sturm- und Hagelschäden besteht in der «Hausratversicherung Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008), mit
Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen (s. Ziff. 6). Sturm ist gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 2 VHB 2008 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8; dies entspricht nach der Beaufortskala einer Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h. Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein
bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt.
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Haushaltsversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der
Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Zwischen der Ausschaltung der Widerstandskraft und der Wegnahme der Sachen muss ein unmittelbarer
zeitlicher Zusammenhang bestehen.