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Arag Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung

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Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung

Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Grüner Pfeil nach rechts Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Grüner Pfeil nach rechts Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Grüner Pfeil nach rechts Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Grüner Pfeil nach rechts Beschädigungen durch Vandalismus,
Grüner Pfeil nach rechts Leitungswasserschäden,
Grüner Pfeil nach rechts Sturm- und Hagelschäden.

Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.

Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.

Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung

Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten durch die Haushaltsversicherung zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.

Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht aber Handelsware -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers der Haushaltsversicherung oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. § 9 Nr. 2 (Versicherungsort) bleibt unberührt.

In der Arag Haushaltsversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Für Neuverträge werden grundsätzlich nur noch die VHB 2008 angewandt. Ergänzt werden diese Bedingungen durch die ebenfalls vom GDV herausgegebenen Klauseln zu den VHB 2008 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008). Rechtsgrundlage der Haushaltsversicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort.

Arag Haushaltsversicherung

Die Arag Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Arag spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Arag Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der Arag Haushaltsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung - Top Leistungen zum kleinsten Preis Auch Sachen von Besuchern sind versichert, wenn auch grundsätzlich nur Hausratgegenstände versichert sind, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen, sind Sachen von Personen, die den Versicherungsnehmer besuchen, nach den VGB 2008 versichert, denn im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt, ist mitversichert. In VHB 2008 sind klarstellend eine Reihe von Gegenständen aufgeführt. Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Haushaltsversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden. In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen). Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw. Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.

Allgemeines über die Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt. Der Kostenersatz durch eine Arag Haushaltsversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können. Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand, z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.

Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Ausgetretenes Leitungswasser verursacht einen Kurzschluss mit Stromausfall: als dessen Folge verderben im Gefrierschrank vorrätig gehaltene Lebensmittel. Adäquate Folge nicht nur des Wasseraustritts, sondern des ausgetretenen Wassers muss der Sachschaden an oder der Verlust von versicherten Sachen sein (Martin SVR E I 20). Deshalb besteht z.B. kein Versicherungsschutz, wenn durch Wassermangel infolge Wasseraustritts ein beheizter Kessel ausglüht (SVR E I 21). Nach Abschnitt A § 4 Nr. 3a) VHB 2008 der Arag Haushaltsversicherung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Schäden durch: Plansch- oder Reinigungswasser Hiermit sind Schäden angesprochen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen. Beim Planschen in der Badewanne sammelt sich übergeschwapptes Wasser wiederholt am Sockel eines Badezimmerschränkchens, sodass sich durch die Wassereinwirkung mit der Zeit die Kunststoffbeschichtung löst. Versehentlich wird ein Putzeimer umgestoßen und das ausfließende Schmutzwasser erfasst wertvolle Teppiche. Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für versicherte Ursachen bestimmungswidrigen Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.

Infos zum Thema Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Haushaltsversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht. Sorgen Sie für vertragliche Klarstellung und vereinbaren Sie, dass zur Wohnung sämtliche Räume einschließlich Nebenräume gehören, wie sie in Auslegung der VHB 2000 in der Verbundenen Arag Haushaltsversicherung als Versicherungsort gelten! Erforderlichenfalls sollten Sie in Ergänzung des Tipps zu Ziffer 2.4 auch die innerhalb der Wohnung ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räume als Versicherungsort vereinbaren. Als Versicherungsort ist außerdem das Grundstück des Versicherungsnehmers deklariert. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers. Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt. Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Haushaltsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.

Arag Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung - Jetzt den besten und preiswertesten Tarif finden Soweit die vertraglichen Grundlagen der Haushaltsversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an. Schlossänderungskosten - Kosten für Schlossänderungen der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2), wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke (siehe § 28 Nr. 3) durch einen Versicherungsfall (siehe § 3) abhanden gekommen sind. Bewachungskosten - Kosten für die Bewachung versicherter Sachen (siehe § 1), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.

Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung

Arag Haushaltsversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Insbesondere für die Beraubungsversicherung ist die Bestimmung des § 3 Nr. 4b) VHB 2008 wichtig, wonach Personen dem Versicherungsnehmer gleichstehen, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. Das können Familienangehörige sein, aber auch zufällig anwesende andere Personen. Für den Versicherungsfall ist es somit unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegen den Versicherungsnehmer oder eine der mit seiner Zustimmung anwesenden Personen zu Hilfe eilende Person gerichtet ist. Für Neuverträge werden grundsätzlich nur noch die VHB 2008 angewandt. Ergänzt werden diese Bedingungen durch die ebenfalls vom GDV herausgegebenen Klauseln zu den VHB 2008 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008). Rechtsgrundlage der Haushaltsversicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Der Versicherungsschutz bezieht sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1a) bis c) VHB 2008 auf Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden. Der Sturm drückt das verriegelte Wohnungsfenster ein und erfasst in der Wohnung befindliche Sachen und beschädigt sie. Dadurch, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, wirft.


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