Aspekta Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Nach den VHB 2000 waren ausdrücklich Kleintiere versichert. Die jetzige Definition ist präziser, schränkt damit aber den Deckungsschutz ein. Im Bedarfsfall sollte eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen werden. Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, Antennenanlagen und Markisen sind unabhängig davon versichert, ob sie Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör sind. Der Versicherungsschutz durch die Haushaltsversicherung ist nicht - wie noch nach den VHB 92 - auf Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen beschränkt, sondern auch Funkantennenanlagen.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen. Besteht als Ergänzung der Haushaltsversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Aspekta Haushaltsversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht.
Der Versicherungsschutz durch eine Haushaltsversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Aspekta Haushaltsversicherung
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers können diese Klauseln teils dann angebracht sein, wenn für Sachen (insbesondere weitergehende) Deckung über andere
Versicherungsverträge besteht. Nach Klausel PK 7210 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert ausgeschlossen. Von einer
solchen Vereinbarung wird man in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Versicherungsschutz dafür anderweitig geregelt ist, z.B. für Kunstgegenstände
über eine spezielle Kunstsachenversicherung.
Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich
Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere,
die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Haushaltsversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere,
die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.
In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen).
Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw.
Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter sind nicht versichert, wenn diese
Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden § 13 Nr. 1f) VHB 2008). Diese Bestimmung betrifft die versicherten Kosten gemäß § 8 VHB 2008 insgesamt.
Relevant könnte sie aber lediglich hinsichtlich der Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Bewachungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen und
Schadenabwendungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und
Geräten sind in der Aspekta Haushaltsversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der
Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen
Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3)
anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind nicht nur die entwendeten Sachen, sondern
auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter
die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.
Haushaltsversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit
angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen,
zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Aspekta Haushaltsversicherung ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes
Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:
Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen
Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete
Beschädigung als Einbruchdiebstahl-Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet,
dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich Hausratversicherung an einem bestimmten Preisindex orientiert.
Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten.
Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme
festgelegt.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist
aus den Bedingungen Aspekta Haushaltsversicherung herausgenommen worden.
Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten.
Der Versicherer hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann
mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der
Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.
Aspekta Haushaltsversicherung
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Haushaltsversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei
Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten
Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach
Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten
Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem
Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit
dem Versicherungsnehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Von eingelagerten, gefundenen Hausratgegenständen sind nicht versichert, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin,
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und
optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Unter einer ähnlichen Unterbringung wird man auch die Unterbringung in einer gemieteten Ferienwohnung oder einem entsprechenden Ferienhaus zu verstehen haben.
Üblich ist eine Entschädigung bis maximal 100 Tage, und zwar bis 1 Promille pro Tag. Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die
Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis
zu dem Zeitpunkt ersetzt.
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Haushaltsversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als
mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein
dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen
Hausrat beschädigt.