Haushaltsversicherung berechnen
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden, Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden, sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung ausgenommen.
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer der Haushaltsversicherung gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Antennenanlagen sowie für Markisen (siehe § 1 Nr. 4 a) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Sturm- und Hagelschäden (siehe § 8) besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Nr. 3 bleibt unberührt.
Von der Haushaltsversicherung berechnen sind nicht erfasst Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, weil zur Behebung eines unter die Wohngebäudeversicherung fallenden Gebäudeschadens versicherte Hausratsgegenstände bewegt oder geschützt werden müssen. Wenn z.B. bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden am Gebäude ein Teil der Wohnung freigeräumt werden muss, um die Reparatur des Wasserleitungsrohrs und die Behebung der Durchnässungsschäden am Gebäude durchführen zu können, so besteht für die Schutzkosten kein Versicherungsschutz.
Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat Verursacht z.B. eine Erdsenkung einen Rohrbruch, sei es innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, und richtet austretendes Leitungswasser Nässeschäden an, so sind diese nicht gedeckt. Bricht jedoch beispielsweise die Hauptwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung und unterspülen die austretenden Wassermassen das Gebäude weil das Gebäude abgesackt ist, so fällt der dadurch entstehende Wasserschaden unter den der Haushaltsversicherung Versicherungsschutz.
Haushaltsversicherung berechnen
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung
(s. Ziff. 7). Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die
Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in
diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Zum Haushalt zugehörige Sachen, die durch die Haushaltsversicherung versichert werden, sind unter anderem folgende, Handwerkszeug, Spiel- und Sportgeräte,
Campingausrüstung, Fahrräder, Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte, Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln und Reinigungs- und Putzmitteln,
Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel, Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere. Durch einen Versicherungsfall entstehen dem
Versicherungsnehmer auch Kosten die vom Schaden betroffenen Sachen.
Nach Klausel PK 7212 sind indessen auch die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten
(und somit auch aufgeführte Einbaumöbel/-küchen). selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht
versicherungspflichtig sind, Die angesprochene Versicherungspflicht bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige
motorgetriebene Fahrzeuge.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Außer den Kosten gemäß § 8 Nr. 1a) bis i) VHB 2008 sind ferner gemäß Abschnitt B § 13 VHB 2008 die notwendigen Kosten für Maßnahmen versichert, die der
Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte, auch wenn
sie erfolglos geblieben sind. Soweit solche Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Anweisung des Versicherers aufgewendet worden sind, hat die
Haushaltsversicherung berechnen sie auch insoweit zu ersetzen.
In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3)
anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind nicht nur die entwendeten Sachen, sondern
auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter
die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.
Haushaltsversicherung
Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen
sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden
(§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung
befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist
insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht
kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen
in der Haushaltsversicherung berechnen genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für versicherte Ursachen bestimmungswidrigen
Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines
Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem
Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
in Berlin haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung» um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18
Millionen Wohngebäudeversicherungen sind 550.000 Zusatzversicherungen gegen Elementarschäden abgeschlossen worden. Wenn auch der dafür geforderte Beitrag
von Versicherer zu Versicherer schwankt.
Sorgen Sie für vertragliche Klarstellung und vereinbaren Sie, dass zur Wohnung sämtliche Räume einschließlich Nebenräume gehören, wie sie in Auslegung der
VHB 2000 in der Verbundenen Haushaltsversicherung berechnen als Versicherungsort gelten! Erforderlichenfalls sollten Sie in Ergänzung des Tipps zu Ziffer 2.4 auch die
innerhalb der Wohnung ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räume als Versicherungsort vereinbaren. Als Versicherungsort ist außerdem das
Grundstück des Versicherungsnehmers deklariert.
Zu den sinnvollen Versicherungen für Senioren zählen sowohl die Haushaltsversicherung sowie die mit zur Hausratversicherung existieren am Markt inzwischen
ebenfalls einige Deckungserweiterungen und seniorenspezifische Extras wie z.B., Wertsachen außerhalb von Tresoren werden bis zu 30 Prozent der Hausratsumme
versichert, Assistance-Leistungen wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungsdienst, Sanitär- und Elektroinstallateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung,
Notruf oder sonstige Handwerkerserviceleistungen.
Haushaltsversicherung berechnen
Versichert durch die Haushaltsversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und
Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach
Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer,
Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge.
Liegt die Versicherungssumme danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung
verdoppelt. Der Beitragssatz verändert sich gemäß § 14 VHB 2000. Außenversicherungsschutz gemäß § 11 VHB 2000 besteht nicht. Der Versicherer nimmt abweichend
von § 27 Nr. 5 und Nr. 6 VHB 2000 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer «Hausratversicherungsvertrag desselben
Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne Vereinbarung besteht.
Von eingelagerten, gefundenen Hausratgegenständen sind nicht versichert, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin,
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und
optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form
von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben
durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer
Hagelkörner kann aber auch so enorm sein.
Dem Haushalt dienende Sachen - Erläuternd heißt es in Abschnitt, dass zum Haurat alle Sachen gehören, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten
Nutzung (Gebrauch oder Verbrauch) dienen. Damit wird zunächst verdeutlicht, dass nicht nur die eigentlichen Hausratgegenstände unter den Versicherungsschutz
der Haushaltsversicherung fallen, sondern auch Wertsachen und Bargeld, wie indirekt auch dem Hinweis in Nr. 2b) auf die hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen zu entnehmen ist.
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten
Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher
Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch
nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind zwar nicht versichert.