Domcura Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Der Kostenersatz durch die Haushaltsversicherung bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.
Generell zum Ausschluss der hierdurch entstandenen Schäden. Versicherungsschutz besteht insoweit nur dann, wenn durch Einwirkung von Sturm oder Hagel geschlossene Öffnungen unter Beschädigung des Gebäudes (z.B. Zersplittern der Fensterscheiben) überwunden wurden. Die Haushaltsversicherung leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
Die Domcura Haushaltsversicherung wendet zur Haushaltsversicherung zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese Bedingungen unverbindlich empfohlen.
In der Haushaltsversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Domcura Haushaltsversicherung
Die Domcura Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Domcura spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Domcura Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung
(s. Ziff. 7). Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die
Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in
diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich
Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere,
die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Haushaltsversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere,
die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte
Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Die Reparaturkostenversicherung für Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat ist nicht auf Gebäudeschäden
innerhalb der Wohnung beschränkt, sondern umfasst auch den Außenbereich der Wohnung, z.B. die Außenseite der Wohnungstür, Klingel- und Sprechanlagenteile,
Fensterrollläden. Hingegen erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Gebäudeschäden durch Vandalismus nach einem Einbruch nur auf den Innenbereich der
Wohnung (zur Definition des Vandalismus nach einem Einbruch siehe Ziffer 4.4).
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und
Geräten sind in der Domcura Haushaltsversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der
Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen
Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter
Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen
die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Haushaltsversicherung
Ausgetretenes Leitungswasser verursacht einen Kurzschluss mit Stromausfall: als dessen Folge verderben im Gefrierschrank vorrätig gehaltene Lebensmittel.
Adäquate Folge nicht nur des Wasseraustritts, sondern des ausgetretenen Wassers muss der Sachschaden an oder der Verlust von versicherten Sachen sein
(Martin SVR E I 20). Deshalb besteht z.B. kein Versicherungsschutz, wenn durch Wassermangel infolge Wasseraustritts ein beheizter Kessel ausglüht
(SVR E I 21).
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Domcura Haushaltsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch
die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart
sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB
regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist
aus den Bedingungen Domcura Haushaltsversicherung herausgenommen worden.
Für die Hälfte dieser Summe ist die entsprechende Prämie für das gesamte Versicherungsjahr vorauszuzahlen. Der Versicherungsnehmer hat den Wert, den die
Vorräte an einem bestimmten Stichtag jeden Monats haben, dem Versicherer zu melden. Die endgültige Prämie wird dann zum Ende des Versicherungsjahres aus
dem Durchschnitt der gemeldeten Stichtagssummen berechnet. Die Versicherungssumme steht nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig für jeden
Versicherungsfall erneut zur Verfügung.
Domcura Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung versichert in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden. Bargeld und auf Geldkarten geladene
Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und
Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen (siehe § 1) innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete
Wohnung des Versicherungsnehmers; zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Dies gilt auch für
Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 25 VHB
2000 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht
ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gilt § 24
VHB 2000. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt sein.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen
zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der
Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen
ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre
von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Haushaltsversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten
Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher
Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch
nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind zwar nicht versichert.