Medien Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Gibt jedoch z.B. der Dieb beim Abtransport der gestohlenen Sache einer anderen zerbrechlichen versicherten Sache im Vorbeigehen absichtlich einen Fußtritt, sodass sie umstürzt und zerbricht, handelt es sich hingegen um einen versicherten Vandalismusschaden. Es ist nicht erforderlich, dass der Vandalismusschaden an den versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes angerichtet wird. Zwar ist nach § 3 Nr. 3 VHB 2008 das Eindringen in die Wohnung, in der sich die Sachen befinden, Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung.
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer der Haushaltsversicherung gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Antennenanlagen sowie für Markisen (siehe § 1 Nr. 4 a) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Sturm- und Hagelschäden (siehe § 8) besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Nr. 3 bleibt unberührt.
Schäden an durch die Medien Haushaltsversicherung versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Vandalismusversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A § 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom Versicherungsnehmer der Haushaltsversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Medien Haushaltsversicherung
Die Medien Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Medien spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Medien Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers können diese Klauseln teils dann angebracht sein, wenn für Sachen (insbesondere weitergehende) Deckung über andere
Versicherungsverträge besteht. Nach Klausel PK 7210 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert ausgeschlossen. Von einer
solchen Vereinbarung wird man in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Versicherungsschutz dafür anderweitig geregelt ist, z.B. für Kunstgegenstände
über eine spezielle Kunstsachenversicherung.
Die gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 2c) hh) versicherten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen (s. Ziff. 2.1), sind bei
Vereinbarung der Klausel PK 7211 ausgeschlossen. Hierdurch wird eine Doppelversicherung vermieden, wenn für diese Sachen z.B. eine Betriebsinhaltsversicherung
besteht. Möchten Sie hiervon Gebrauch machen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsinhaltsversicherung einen gleich umfassenden Versicherungsschutz
bietet wie die Haushaltsversicherung.
Gewerblich genutzte Sachen - Versichert sind nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die
betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie
der privaten Nutzung zuzuordnen.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch
Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Der Kostenersatz durch eine Medien Haushaltsversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der
Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall
Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und
Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der
Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht
erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden
Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Haushaltsversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Medien Haushaltsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch
die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart
sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich Hausratversicherung an einem bestimmten Preisindex orientiert.
Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten.
Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme
festgelegt.
Sorgen Sie für vertragliche Klarstellung und vereinbaren Sie, dass zur Wohnung sämtliche Räume einschließlich Nebenräume gehören, wie sie in Auslegung der
VHB 2000 in der Verbundenen Medien Haushaltsversicherung als Versicherungsort gelten! Erforderlichenfalls sollten Sie in Ergänzung des Tipps zu Ziffer 2.4 auch die
innerhalb der Wohnung ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räume als Versicherungsort vereinbaren. Als Versicherungsort ist außerdem das
Grundstück des Versicherungsnehmers deklariert.
Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht
daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der
Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der
Sache entspricht.
Medien Haushaltsversicherung
Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer der Haushaltsversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
seiner Ladung (siehe § 4), Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat (siehe § 5), Vandalismus (siehe § 6), Leitungswasser (siehe § 7),
Sturm/Hagel (siehe § 8), zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen Schäden Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
Von eingelagerten, gefundenen Hausratgegenständen sind nicht versichert, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin,
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und
optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form
von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben
durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer
Hagelkörner kann aber auch so enorm sein.
Dem Haushalt dienende Sachen - Erläuternd heißt es in Abschnitt, dass zum Haurat alle Sachen gehören, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten
Nutzung (Gebrauch oder Verbrauch) dienen. Damit wird zunächst verdeutlicht, dass nicht nur die eigentlichen Hausratgegenstände unter den Versicherungsschutz
der Haushaltsversicherung fallen, sondern auch Wertsachen und Bargeld, wie indirekt auch dem Hinweis in Nr. 2b) auf die hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen zu entnehmen ist.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als
mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein
dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen
Hausrat beschädigt.