PAX Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden im Sinne der Haushaltsversicherung durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch Diese Bestimmung verdeutlicht, dass Schäden durch Wasser, das nicht aus Leitungen der Wasserversorgung stammt, nicht gedeckt sein sollen, und zwar auch dann nicht, wenn das Wasser in die Zu- und Ableitungsrohre oder in die damit verbundenen Einrichtungen gelangt.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 25 VHB 2000 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gilt § 24 VHB 2000. Danach kann der Haushaltsversicherung zur Kündigung berechtigt sein.
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz durch eine PAX Haushaltsversicherung auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad weggenommen worden sind.
Ohne Dekontaminierung der Reste ist deren Entsorgung legal nicht möglich, sodass insoweit der Versicherungsschutz für Aufräumungskosten ins Leere liefe, wenn die Dekontaminierung nicht als Teil des Aufräumens im Sinne dieser Bestimmung anzusehen wäre. Kosten, die dadurch entstehen, dass zu Zwecken der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung durch die Haushaltsversicherung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. An einem Teil der Kücheneinrichtung ist ein versicherter Schaden aufgetreten.
PAX Haushaltsversicherung
Die PAX Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die PAX spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die PAX Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig
auf die versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch
Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein
solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.
Zum Haushalt zugehörige Sachen, die durch die Haushaltsversicherung versichert werden, sind unter anderem folgende, Handwerkszeug, Spiel- und Sportgeräte,
Campingausrüstung, Fahrräder, Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte, Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln und Reinigungs- und Putzmitteln,
Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel, Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere. Durch einen Versicherungsfall entstehen dem
Versicherungsnehmer auch Kosten die vom Schaden betroffenen Sachen.
Nach den VHB 2000 waren ausdrücklich Kleintiere versichert. Die jetzige Definition ist präziser, schränkt damit aber den Deckungsschutz ein. Im Bedarfsfall
sollte eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen werden. Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, Antennenanlagen und Markisen sind unabhängig
davon versichert, ob sie Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör sind. Der Versicherungsschutz ist nicht - wie noch nach den VHB 92 - auf Rundfunk- und
Fernsehantennenanlagen beschränkt, sondern auch Funkantennenanlagen.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Muss der Hausrat schadenbedingt wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung ausgelagert werden, ohne dass er durch das versicherte Ereignis noch bedroht ist, so sind
die damit verbundenen Kosten kein entschädigungspflichtiger Schadensabwendungsaufwand. Die Kosten werden üblicherweise bis zu einer Dauer von 100 Tagen
durch die PAX Haushaltsversicherung entschädigt. Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen
Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der
Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht
erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden
Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Haushaltsversicherung
Ausgetretenes Leitungswasser verursacht einen Kurzschluss mit Stromausfall: als dessen Folge verderben im Gefrierschrank vorrätig gehaltene Lebensmittel.
Adäquate Folge nicht nur des Wasseraustritts, sondern des ausgetretenen Wassers muss der Sachschaden an oder der Verlust von versicherten Sachen sein
(Martin SVR E I 20). Deshalb besteht z.B. kein Versicherungsschutz, wenn durch Wassermangel infolge Wasseraustritts ein beheizter Kessel ausglüht
(SVR E I 21).
Der Täter muss die versicherten Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt haben. Das Motiv für die Tat ist unerheblich; sofern aber Wut wegen mangelnder
Beute Tatmotiv ist, können sich je nach Art des Eindringens in die Wohnung Vandalismusversicherung und PAX Haushaltsversicherung überschneiden. Zerstört
oder beschädigt aber der Dieb bei der Wegnahme oder bei dem Abtransport gestohlener versicherter Sachen rücksichtslos andere versicherte Sachen, obwohl er
dies ohne Weiteres hätte vermeiden können.
Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für versicherte Ursachen bestimmungswidrigen
Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines
Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem
Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB
regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der
Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat
genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen PAX Haushaltsversicherung nach VHB 2000
geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten
Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Haushaltsversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem
besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen
Bereich dienen.
PAX Haushaltsversicherung
Abweichend von § 10 Nr. 1 Abs. 3 VHB 2000 besteht Versicherungsschutz durch die Haushaltsversicherung bei Wohnungswechsel auch in der neuen Wohnung, wenn diese innerhalb des vereinbarten
ausländischen Staates liegt. Die Versicherungssumme wird in Euro vereinbart. Die Leistungen der Vertragsparteien sind ebenfalls in Euro zu erbringen.
Abweichend von § 34 Nr. 2 a und b VHB 2000 gilt als zuständiges Amtsgericht für die Ernennung des zweiten Sachverständigen oder des Obmannes das Amtsgericht
des letzten inländischen Wohnsitzes des Versicherungsnehmers.
Falls der Anteil des führenden Versicherers die Berufungs- oder Revisionssumme nicht erreicht, ist der Versicherungsnehmer berechtigt und auf Verlangen des
führenden oder eines mitbeteiligten Versicherers verpflichtet, die Klage auf einen zweiten, erforderlichenfalls auf weitere Versicherer auszudehnen, bis
diese Summe erreicht ist. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so gilt Nr. 2 nicht. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt,
Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche
Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann
der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Eine Raub Situation liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen
auszuschalten, Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich
unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand
gegen die Wegnahme der Sache zu leisten.
Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat Verursacht z.B. eine Erdsenkung einen Rohrbruch,
sei es innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, und richtet austretendes Leitungswasser Nässeschäden an, so sind diese nicht gedeckt. Bricht jedoch
beispielsweise die Hauptwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung und unterspülen die austretenden Wassermassen das Gebäude weil das Gebäude abgesackt
ist, so fällt der dadurch entstehende Wasserschaden unter den der Haushaltsversicherung Versicherungsschutz.
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und
dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist.