SDK Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete Beschädigung als Einbruchdiebstahl Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet, dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Von eingelagerten Hausratgegenständen sind im Rahmen der Haushaltsversicherung nicht versichert, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind.
Insbesondere für die Beraubungsversicherung ist die Bestimmung des § 3 Nr. 4b) VHB 2008 wichtig, wonach Personen dem Versicherungsnehmer gleichstehen, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. Das können Familienangehörige sein, aber auch zufällig anwesende andere Personen. Für den Versicherungsfall ist es somit unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegen den Versicherungsnehmer der SDK Haushaltsversicherung oder eine der mit seiner Zustimmung anwesenden Personen zu Hilfe eilende Person gerichtet ist.
Nach Abschnitt A § 4 Nr. 3a) VHB 2008 der Haushaltsversicherung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Schäden durch: Plansch- oder Reinigungswasser Hiermit sind Schäden angesprochen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen. Beim Planschen in der Badewanne sammelt sich übergeschwapptes Wasser wiederholt am Sockel eines Badezimmerschränkchens, sodass sich durch die Wassereinwirkung mit der Zeit die Kunststoffbeschichtung löst. Versehentlich wird ein Putzeimer umgestoßen und das ausfließende Schmutzwasser erfasst wertvolle Teppiche.
SDK Haushaltsversicherung
Die SDK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die SDK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die SDK Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der SDK Haushaltsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Haushaltsversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Auch Sachen von Besuchern sind versichert, wenn auch grundsätzlich nur Hausratgegenstände versichert sind, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen,
sind Sachen von Personen, die den Versicherungsnehmer besuchen, nach den VGB 2008 versichert, denn im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes
Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt, ist mitversichert. In VHB 2008 sind
klarstellend eine Reihe von Gegenständen aufgeführt.
Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der
Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu
Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen
die die Haushaltsversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).
Nach den VHB 2000 waren ausdrücklich Kleintiere versichert. Die jetzige Definition ist präziser, schränkt damit aber den Deckungsschutz ein. Im Bedarfsfall
sollte eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen werden. Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, Antennenanlagen und Markisen sind unabhängig
davon versichert, ob sie Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör sind. Der Versicherungsschutz ist nicht - wie noch nach den VHB 92 - auf Rundfunk- und
Fernsehantennenanlagen beschränkt, sondern auch Funkantennenanlagen.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Nach den VHB 2008 umfasst die SDK Haushaltsversicherung eine ganze Gruppe von Gefahren, bei deren Ereignis der Versicherer für die hierdurch vom Schaden
betroffenen Hausratgegenstände eintrittspflichtig wird. Im Einzelnen sind versichert die Gefahren, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen
Tat, Leitungswasser, Sturm, Hagel.
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der
Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand,
z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz
oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Haushaltsversicherung
Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen
sind.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist
insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht
kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen
in der SDK Haushaltsversicherung genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
Schwamm als Folge eines Leitungswasserschadens kann nur dort entstehen, wo Sachen bereits von Pilzsporen befallen sind. Der Ausschluss wirkt unabhängig
davon, ob ein bestehender Schwammschaden durch ausgetretenes Leitungswasser vergrößert wird oder das Wasser vorhandene Pilzsporen aktiviert. Leitungswasser
aus Eimern, Giesekannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. Der Versicherer leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an
Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen.
Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines
Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher
Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist
aus den Bedingungen SDK Haushaltsversicherung herausgenommen worden.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung
vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers.
Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt.
Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Haushaltsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.
SDK Haushaltsversicherung
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Haushaltsversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei
Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten
Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach
Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten
Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem
Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit
dem Versicherungsnehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen. Aufräumungskosten - Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1)
sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und
Vernichten. Bewegungs- Schutzkosten und Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen
(siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Eine Raub Situation liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen
auszuschalten, Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich
unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand
gegen die Wegnahme der Sache zu leisten.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre
von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Haushaltsversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Der Kostenersatz bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und
Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf
Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen
Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.