Universa Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Haushaltsversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Haushaltsversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Haushaltsversicherung
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der Einrichtung. Der Ausschluss aus der Haushaltsversicherung betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand, z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 25 VHB 2000 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gilt § 24 VHB 2000. Danach kann der Haushaltsversicherung zur Kündigung berechtigt sein.
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer der Universa Haushaltsversicherung zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Haushaltsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Universa Haushaltsversicherung
Die Universa Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Haushaltsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Haushaltsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Universa spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Universa Haushaltsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Universa Haushaltsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Haushaltsversicherung
Abgrenzung zu anderen Sachversicherungen - Mit diesen Bestimmungen soll der Versicherungsschutz zu anderen Versicherungsarten abgegrenzt werden. Das
Bestehen eines gesonderten Versicherungsvertrages schließt also den Versicherungsschutz nach VHB aus. Der Ausschluss gilt uneingeschränkt, solange eine
spezielle Versicherung besteht (also auch dann, wenn z.B. keine volle Entschädigung geleistet wird oder der Schaden durch eine nicht versicherte Gefahr
entstanden ist, die aber nach den VHB gedeckt wäre).
Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der
Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu
Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen
die die Haushaltsversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).
Nach Klausel PK 7212 sind indessen auch die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten
(und somit auch aufgeführte Einbaumöbel/-küchen). selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht
versicherungspflichtig sind, Die angesprochene Versicherungspflicht bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige
motorgetriebene Fahrzeuge.
Allgemeines über die Haushaltsversicherung
Das Behältnis und dessen Verschluss muss so beschaffen sein, dass es wenigstens eines bescheidenen Aufwands an Kraft oder technischer Hilfsmittel bedarf, es
aufzubrechen. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen, deren Wert die Entschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt A § 13 Nr. 2b) VHB 2008 übersteigt, sind
allerdings Behältnisse mit erhöhtem Sicherheitsgrad vorgeschrieben (s. Ziff. 9.4). Ein Einbruchdiebstahl liegt des Weiteren vor, wenn jemand aus einem
verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet.
Um diese Deckungslücke zu schließen, müssten Sie im Bedarfsfall versuchen, in Anlehnung an die Industrieklausel SK 1303 etwa folgende Vertragsergänzung zu
erreichen. Abweichend von § 8 Nr. 1b) VHB 2008 sind auch Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die der Wiederherstellung des durch eine der versicherten
Gefahren beschädigten Wohngebäudes dienen. Die Universa Haushaltsversicherung erfasst solche Bewegungs- und Schutzkosten nur, wenn sie dem Versicherungsnehmer
selbst entstehen, also bezüglich seines eigenen Hausrats.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit
und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für
Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Haushaltsversicherung
Aus der Definition des bestimmungswidrigen Wasseraustritts ergibt sich, dass ein solcher beispielsweise auch gegeben ist, wenn der Versicherungsnehmer beim
Einlassen des Badewassers vergisst, den Wasserhahn rechtzeitig zu schließen und die Wanne überläuft oder der Wasserhahn über einem nicht mit dem Rohrsystem
verbundenen Wasserbecken nicht rechtzeitig zugedreht wird und das Wasserbecken überläuft. Außer den Schäden durch direkte Einwirkung des Leitungswassers auf
die versicherten Sachen ausgetretenen Leitungswassers gedeckt.
In der Universa Haushaltsversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende
Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen
bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat
führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen
Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete
Beschädigung als Einbruchdiebstahl-Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet,
dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Infos zum Thema Haushaltsversicherung
Damit ist vordringlich der Versicherungsort für außerhalb der Wohnung an der Außenseite des Gebäudes oder in anderer Weise außerhalb des Gebäudes
installierte Anlagen und Geräte angesprochen, wie Steuerungstechnik für Markisen, Funkgaragentore, Sende- und Empfangstechnik, Überwachungs- und
Sicherungstechnik und dgl. Der Versicherungsschutz kann auf Sachen erweitert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese weltweit
geltende Außenversicherung, für die der Tarif einen Prämienzuschlag vorsieht.
Der Versicherungsschutz durch eine Universa Haushaltsversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von
Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen, Vulkanausbruch).
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung
vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers.
Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt.
Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Haushaltsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.
Universa Haushaltsversicherung
Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer der Haushaltsversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte
Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Soweit in diesen Versicherungsbedingungen die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die
Deckung auf diese Schäden auszudehnen. Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem
Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten. Diese Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt
gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung abweichender Klauseln.
Allgemeine Informationen über die Haushaltsversicherung
Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese
weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter
Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese
Bedingungen unverbindlich empfohlen.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre
von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Haushaltsversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Der Versicherungsschutz bezieht sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1a) bis c) VHB 2008 auf Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder
Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden. Der Sturm drückt das verriegelte Wohnungsfenster ein und
erfasst in der Wohnung befindliche Sachen und beschädigt sie. Dadurch, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte
Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, wirft.