Adcuri Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für die durch die Hausratversicherung versicherte Ursachen bestimmungswidrigen Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist aus den Bedingungen Hausratversicherung herausgenommen worden.
Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen. Zuleitungsrohre sind Leitungen der Frischwasserzuführung sowohl von kaltem Wasser als auch von erwärmtem Wasser. Ableitungsrohre sind Leitungen, durch die verbrauchtes Wasser (Schmutzwasser) abgeleitet oder zur Rückgewinnung weitergeleitet wird. Niederschlagswasser ist jedoch kein Leitungswasser im Sinne der Adcuri Hausratversicherung, selbst dann nicht, wenn es durch innerhalb des Hauses verlegte Abwasserrohre abfließt.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A § 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Adcuri Hausratversicherung
Die Adcuri Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausratversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausratversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Adcuri spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Adcuri Hausratversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Adcuri Hausratversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
Auch Sachen von Besuchern sind versichert, wenn auch grundsätzlich nur Hausratgegenstände versichert sind, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen,
sind Sachen von Personen, die den Versicherungsnehmer besuchen, nach den VGB 2008 versichert, denn im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes
Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt, ist mitversichert. In VHB 2008 sind
klarstellend eine Reihe von Gegenständen aufgeführt.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Gewerblich genutzte Sachen - Versichert sind nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die
betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie
der privaten Nutzung zuzuordnen.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Kosten für die Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten
werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x
Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für
Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet.
Um diese Deckungslücke zu schließen, müssten Sie im Bedarfsfall versuchen, in Anlehnung an die Industrieklausel SK 1303 etwa folgende Vertragsergänzung zu
erreichen. Abweichend von § 8 Nr. 1b) VHB 2008 sind auch Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die der Wiederherstellung des durch eine der versicherten
Gefahren beschädigten Wohngebäudes dienen. Die Adcuri Hausratversicherung erfasst solche Bewegungs- und Schutzkosten nur, wenn sie dem Versicherungsnehmer
selbst entstehen, also bezüglich seines eigenen Hausrats.
Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken.
Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für
die Entschädigungspflicht des Versicherers ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war,
wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.
Hausratversicherung
Schäden an versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne
Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Vandalismusversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine
der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit
angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen,
zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Adcuri Hausratversicherung ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes
Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:
Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen
Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete
Beschädigung als Einbruchdiebstahl-Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet,
dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Hausratversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und
elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses
Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf
der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter
zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen.
Besteht als Ergänzung der Adcuri Hausratversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung
für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls
unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich
Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen
zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Adcuri Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden. Bargeld und auf Geldkarten geladene
Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und
Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen.
Schlossänderungskosten - Kosten für Schlossänderungen der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2), wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche
Wertschutzschränke (siehe § 28 Nr. 3) durch einen Versicherungsfall (siehe § 3) abhanden gekommen sind. Bewachungskosten - Kosten für die Bewachung
versicherter Sachen (siehe § 1), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden
Schutz bieten.
Soweit in diesen Versicherungsbedingungen die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die
Deckung auf diese Schäden auszudehnen. Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem
Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten. Diese Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt
gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung abweichender Klauseln.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese
weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter
Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese
Bedingungen unverbindlich empfohlen.
Wegen Gebäudebeschädigungen, siehe Ziffer 3 zu Abschnitt A § 8 Nr. 1g) VHB 2008 und wegen Abgrenzung zwischen Folgeschäden und Vandalismusschäden siehe
Ziffer 4.4. Wie bei der Hausratversicherung, so ist auch bei der Raubversicherung die Wegnahme versicherter Sachen Gegenstand des Versicherungsschutzes,
jedoch mit dem Unterschied, dass dieser eine Gewaltanwendung des Täters gegen den Versicherungsnehmer vorausgegangen sein muss. Gegen den Versicherungsnehmer
Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als
mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein
dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen
Hausrat beschädigt.