Alte Oldenburger Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B. Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die Alte Oldenburger Hausratversicherung tangiert; insoweit kann Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Der Kostenersatz durch eine Hausratversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Alte Oldenburger Hausratversicherung
Die Alte Oldenburger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausratversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausratversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Alte Oldenburger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Alte Oldenburger Hausratversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
Abgrenzung zu anderen Sachversicherungen - Mit diesen Bestimmungen soll der Versicherungsschutz zu anderen Versicherungsarten abgegrenzt werden. Das
Bestehen eines gesonderten Versicherungsvertrages schließt also den Versicherungsschutz nach VHB aus. Der Ausschluss gilt uneingeschränkt, solange eine
spezielle Versicherung besteht (also auch dann, wenn z.B. keine volle Entschädigung geleistet wird oder der Schaden durch eine nicht versicherte Gefahr
entstanden ist, die aber nach den VHB gedeckt wäre).
Zum Haushalt zugehörige Sachen, die durch die Hausratversicherung versichert werden, sind unter anderem folgende, Handwerkszeug, Spiel- und Sportgeräte,
Campingausrüstung, Fahrräder, Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte, Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln und Reinigungs- und Putzmitteln,
Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel, Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere. Durch einen Versicherungsfall entstehen dem
Versicherungsnehmer auch Kosten die vom Schaden betroffenen Sachen.
Gewerblich genutzte Sachen - Versichert sind nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die
betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie
der privaten Nutzung zuzuordnen.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Der Täter verlässt die Wohnung durch die Terrassentür und lässt diese offen stehen, sodass während eines heftigen Regenschauers Regenwasser durch die
Terrassentür eindringt und versicherte Sachen durchnässt. Aus Wut wegen unzureichender Beute zertrümmert der Einbrecher versicherte Sachen. Beim Versuch,
zwecks Einbrechen in die Wohnung das Fenster auszuhebeln, stürzen die dahinter stehenden Blumenvasen mit lautem Getöse hinunter und gehen zu Bruch; der
Täter lässt von der Absicht, einzubrechen ab (Einbruchdiebstahlversuch).
Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht
zum Betreten in der Alte Oldenburger Hausratversicherung angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist
nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden
ist.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit
und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für
Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Hausratversicherung
Aus der Definition des bestimmungswidrigen Wasseraustritts ergibt sich, dass ein solcher beispielsweise auch gegeben ist, wenn der Versicherungsnehmer beim
Einlassen des Badewassers vergisst, den Wasserhahn rechtzeitig zu schließen und die Wanne überläuft oder der Wasserhahn über einem nicht mit dem Rohrsystem
verbundenen Wasserbecken nicht rechtzeitig zugedreht wird und das Wasserbecken überläuft. Außer den Schäden durch direkte Einwirkung des Leitungswassers auf
die versicherten Sachen ausgetretenen Leitungswassers gedeckt.
In der Alte Oldenburger Hausratversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende
Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen
bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat
führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen
Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch Diese Bestimmung verdeutlicht, dass Schäden
durch Wasser, das nicht aus Leitungen der Wasserversorgung stammt, nicht gedeckt sein sollen, und zwar auch dann nicht, wenn das Wasser in die Zu- und
Ableitungsrohre oder in die damit verbundenen Einrichtungen gelangt.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen.
Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines
Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher
Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.
Konzeptionell grenzt die Elektronikversicherung im Privathaushalt - ohne dass dies in den AVB EPH hervorgehoben wird - zum Versicherungsschutz der
Verbundenen Alte Oldenburger Hausratversicherung ab. Dies verdeutlichen insbesondere die Ausschlussbestimmungen des § 3 AVB EPH (s. Ziff. 3.2). Dennoch können je nach
Schadenverlauf in der Praxis gelegentlich Zuordnungsschwierigkeiten entstehen. So bei einem Schaden durch Glimmen. Denn ein Glimmvorgang kann auch Brand im
Sinne der Hausratversicherung AVB EPH fallen
Zu den sinnvollen Versicherungen für Senioren zählen sowohl die Hausratversicherung sowie die mit zur Hausratversicherung existieren am Markt inzwischen
ebenfalls einige Deckungserweiterungen und seniorenspezifische Extras wie z.B., Wertsachen außerhalb von Tresoren werden bis zu 30 Prozent der Hausratsumme
versichert, Assistance-Leistungen wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungsdienst, Sanitär- und Elektroinstallateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung,
Notruf oder sonstige Handwerkerserviceleistungen.
Alte Oldenburger Hausratversicherung
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Hausratversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei
Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten
Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach
Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 4 genannt, Kraftfahrzeuge aller Art, es sei denn, sie sind in Nr. 2 b) genannt, und
Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) genannt, einschließlich
nicht eingebauter Teile, Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers (siehe § 9 Nr. 2), es sei denn, dieser wurde ihnen vom
Versicherungsnehmer überlassen.
Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht aber
Handelsware -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. § 9 Nr. 2
(Versicherungsort) bleibt unberührt.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Von der Hausratversicherung sind nicht erfasst Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, weil zur Behebung eines unter die Wohngebäudeversicherung
fallenden Gebäudeschadens versicherte Hausratsgegenstände bewegt oder geschützt werden müssen. Wenn z.B. bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden am Gebäude
ein Teil der Wohnung freigeräumt werden muss, um die Reparatur des Wasserleitungsrohrs und die Behebung der Durchnässungsschäden am Gebäude durchführen zu
können, so besteht für die Schutzkosten kein Versicherungsschutz.
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Hausratversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Der Versicherungsschutz bezieht sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1a) bis c) VHB 2008 auf Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder
Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden. Der Sturm drückt das verriegelte Wohnungsfenster ein und
erfasst in der Wohnung befindliche Sachen und beschädigt sie. Dadurch, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte
Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, wirft.