Hausratversicherung für Angestellte
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag der Hausratversicherung vereinbart ist. Über normierte Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind im Rahmen der Hausratversicherung, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken versichert.
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung für Angestellte zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Hausratversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.
Hausratversicherung für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Hausratversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
In das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher
hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Gegenüber den VHB 92 ist diese
Regelung um die vom Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen erweitert worden. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen
Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden.
Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der
Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu
Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen
die die Hausratversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden,
Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden,
sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen,
Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Kosten für die Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten
werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x
Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für
Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet.
Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht
zum Betreten in der Hausratversicherung für Angestellte angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist
nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden
ist.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Unter
den Begriff Brand fallen nicht Sengschäden. Insoweit enthält § 2 Nr. 5b) VHB 2008 lediglich einen klarstellenden Hinweis, wenn Sengschäden ausgeschlossen
sind. Der Hinweis in den VHB 2000, dass Sengschäden nur versichert sind, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind, ist
weggefallen Folgeschäden generell versichert sind.
Hausratversicherung
Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen
sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden
(§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung
befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.
Deshalb ist eine Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr gegeben, wenn die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes von längerer Dauer ist und dem
Versicherungsnehmer der Hausratversicherung für Angestellte zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Einlieferung ins Krankenhaus, Sachen weggenommen werden. Bei Unfall als Ursache für die
Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Ist jedoch
die Widerstandskraft ist der Versicherer leistungsfrei.
Schwamm als Folge eines Leitungswasserschadens kann nur dort entstehen, wo Sachen bereits von Pilzsporen befallen sind. Der Ausschluss wirkt unabhängig
davon, ob ein bestehender Schwammschaden durch ausgetretenes Leitungswasser vergrößert wird oder das Wasser vorhandene Pilzsporen aktiviert. Leitungswasser
aus Eimern, Giesekannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. Der Versicherer leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an
Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Hausratversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und
elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses
Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf
der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht.
Wenn der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung für Angestellte nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder
an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes,
in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Zu den sinnvollen Versicherungen für Senioren zählen sowohl die Hausratversicherung sowie die mit zur Hausratversicherung existieren am Markt inzwischen
ebenfalls einige Deckungserweiterungen und seniorenspezifische Extras wie z.B., Wertsachen außerhalb von Tresoren werden bis zu 30 Prozent der Hausratsumme
versichert, Assistance-Leistungen wie Schlüsseldienst, Rohrreinigungsdienst, Sanitär- und Elektroinstallateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung,
Notruf oder sonstige Handwerkerserviceleistungen.
Hausratversicherung für Angestellte
Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
seiner Ladung (siehe § 4), Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat (siehe § 5), Vandalismus (siehe § 6), Leitungswasser (siehe § 7),
Sturm/Hagel (siehe § 8), zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen Schäden Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen. Aufräumungskosten - Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1)
sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und
Vernichten. Bewegungs- Schutzkosten und Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen
(siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form
von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben
durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer
Hagelkörner kann aber auch so enorm sein.
Dem Haushalt dienende Sachen - Erläuternd heißt es in Abschnitt, dass zum Haurat alle Sachen gehören, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten
Nutzung (Gebrauch oder Verbrauch) dienen. Damit wird zunächst verdeutlicht, dass nicht nur die eigentlichen Hausratgegenstände unter den Versicherungsschutz
der Hausratversicherung fallen, sondern auch Wertsachen und Bargeld, wie indirekt auch dem Hinweis in Nr. 2b) auf die hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen zu entnehmen ist.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als
mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein
dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen
Hausrat beschädigt.