ASC Basler Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Der Kostenersatz durch die Hausratversicherung bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Hausratversicherung Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 der ASC Basler Hausratversicherung versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung,
Zum Haushalt zugehörige Sachen, die durch die Hausratversicherung versichert werden, sind unter anderem folgende, Handwerkszeug, Spiel- und Sportgeräte, Campingausrüstung, Fahrräder, Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte, Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln und Reinigungs- und Putzmitteln, Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel, Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere. Durch einen Versicherungsfall entstehen dem Versicherungsnehmer auch Kosten die vom Schaden betroffenen Sachen.
ASC Basler Hausratversicherung
Die ASC Basler Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausratversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausratversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die ASC Basler spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die ASC Basler Hausratversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
In das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher
hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Gegenüber den VHB 92 ist diese
Regelung um die vom Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen erweitert worden. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen
Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden.
Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der
Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu
Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen
die die Hausratversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).
Gewerblich genutzte Sachen - Versichert sind nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die
betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie
der privaten Nutzung zuzuordnen.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Der Kostenersatz durch eine ASC Basler Hausratversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der
Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall
Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und
Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit
und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für
Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Hausratversicherung
Schäden an versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne
Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Vandalismusversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine
der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.
Deshalb ist eine Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr gegeben, wenn die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes von längerer Dauer ist und dem
Versicherungsnehmer der ASC Basler Hausratversicherung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Einlieferung ins Krankenhaus, Sachen weggenommen werden. Bei Unfall als Ursache für die
Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Ist jedoch
die Widerstandskraft ist der Versicherer leistungsfrei.
Soweit nicht anders vereinbart sind ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Voraussetzung
ist, dass diese Sachen zum versicherten Hausrat gehören und sie der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Wichtig ist diese Deckung insbesondere für Mieter oder Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung in größerem
Umfang, vor allem im Sanitärbereich auf eigene Kosten ausgebaut haben.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Hausratversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und
elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses
Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf
der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht.
Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der
Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat
genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen ASC Basler Hausratversicherung nach VHB 2000
geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht
daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der
Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der
Sache entspricht.
ASC Basler Hausratversicherung
Die nach Nr. 1 in der Hausratversicherung versicherten Kosten werden je Versicherungsfall (siehe § 3) zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen (siehe § 1) bis zu x % auch
über die Versicherungssumme (siehe § 12 in Verbindung mit § 27 Nr. 4) hinaus ersetzt. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen,
die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte
(Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte
Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 25 VHB
2000 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht
ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gilt § 24
VHB 2000. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt sein.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Von der Hausratversicherung sind nicht erfasst Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, weil zur Behebung eines unter die Wohngebäudeversicherung
fallenden Gebäudeschadens versicherte Hausratsgegenstände bewegt oder geschützt werden müssen. Wenn z.B. bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden am Gebäude
ein Teil der Wohnung freigeräumt werden muss, um die Reparatur des Wasserleitungsrohrs und die Behebung der Durchnässungsschäden am Gebäude durchführen zu
können, so besteht für die Schutzkosten kein Versicherungsschutz.
Einschleichen in diesem Sinne besagt, dass der Dieb in diebischer Absicht heimlich in die Wohnung eintritt. Verborgen hält er sich dann, wenn er den Zutritt
in die Wohnung dazu ausnutzt, sich darin in diebischer Absicht zu verbergen. Der Einbruchdiebstahl gilt erst als durchgeführt, wenn die Wegnahme der Sache
erfolgt, nachdem die Wohnung verschlossen wurde, für die Ersatzpflicht durch die Hausratversicherung genügt es, dass hernach der Dieb sich aus der Wohnung wieder entfernt, nachdem sie
wieder unverschlossen ist.
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten
Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher
Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch
nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind zwar nicht versichert.